ad-fontes hat geschrieben:1. Frage: Im byzant. Ritus wird der Stephanos auf dem Altar abgelegt; auch bei alten Darstellungen der Gregors-Messe kann man die Tiara auf dem Altar ruhen sehen. Mitra auf dem Altar - wo, wann war/ist das üblich? Eigentlich doch auf einem eigenen Kredenztisch (wenn sie nicht von Mitrafer gehalten wird), oder nicht?
Das ist zum Beispiel üblich vor dem Pontifikalamt und der Pontifikalvesper, wenn auch die anderen Gewänder auf dem Altar liegen, bevor der Bischof sie anlegt. Und in der Papstmesse kam das auch vor, siehe hier den hl. Johannes XXIII.:
2. Frage: Ob die Kanontafeln auch außerhalb der hl. Messe auf dem Altar stehen oder nach der Messe abgeräumt werden, ist das beliebig?
Meines Wissens ja.
3. Frage: Wurden die Inklinationen im Gloria in excelsis abgeschafft?
Nein, die stehen im
Ritus servandus immer noch drin, Rit. serv. IV 3.
4. Frage: Inklinationen beim Namen Jesu außerhalb von Gebeten oder Gesängen, beispielsweise wenn er in der Epistel oder im Evangelium vorkommt, werden nicht praktiziert - sehe ich das richtig, oder gab/gibt es einen solchen Brauch?
Das ist nicht korrekt, Rit. serv. V 2.
5. Frage: Der Gruß Pax vobis ist dem Bischof im Pontifikalamt vorbehalten, oder? Also nicht, wenn ein Bischof sonst die Messe feiert oder ein infulierter Abt pontifiziert?
Der Gruß
Pax vobis wird vom Bischof nur dann verwendet, wenn vorher das Gloria gebetet wurde; das gilt auch für stille Pontifikalmessen. Äbte hingegen singen oder sprechen mW auch bei Gloria
Dominus vobiscum.
6. Frage: Gilt die Beschränkung, daß ein infulierter Abt nur am Kirchweih oder Patronatsfest pontifizieren darf weiterhin oder wurde die Erlaubnis (im "NOM" auf weitere Tage (alle Tage) ausgedehnt)?
Nach Nainfa (Buch über Kleidung und Privilegien der Prälaten Anfang des 20. Jh.) waren die einzigen, die noch an diese Einschränkung gebunden waren, die reinen Titularäbte. Alle Äbte, die einem existierenden Kloster vorstanden, hatten weitergehende Privilegien. Die Prämonstratenseräbte etwa haben an allen Triplexfesten pontifiziert, der höchsten Festklasse in ihrem Ordenskalender.
7. Frage: Unterbleibt das Knien während der Litanei an den Lit.maj., wenn diese in die Osteroktav fallen? Zur Litanei, z.B. bei Ordinationen, wird - wenn ich mich recht erinnere - in der Osterzeit nicht gekniet, richtig?
Das Nichtknien bezieht sich auf das Stundengebet. Zur Litanei wird bei Ordinationen oder den Bittagen auch in der Osterzeit gekniet.
8. Frage: Wann sind Kommemorationen verboten?
Keine Kommemoration lassen zu die Vigilien von Weihnachten und Pfingsten. Die Vigil von Ostern ist wegen des Triduum sacrum ein Sonderfall; es gibt keine Kommemorationen. Ansonsten muß man zwischen privilegierten und gewöhnlichen Kommemorationen unterscheiden. Privilegierte Kommemorationen sind Kommemorationen
a) eines Sonntags;
b) eines Tages 1. Klasse;
c) der Quatembertage im September;
d) der Tage der Advents- und Fastenzeit;
e) des großen Bittages am 25. April, aber nur in der Messe.
Alle anderen Kommemorationen sind nicht privilegiert.
Privilegierte Kommemorationen werden (bis auf Litaniae majores) in allen Messen, Laudes und Vesper gemacht, gewöhnliche Kommemorationen dagegen nur in Laudes, Still- und Konventmesse.
Tage I. Klasse lassen keine Kommemoration zu, außer einer einzigen privilegierten.
Wenn ein Herrenfest I. oder II. Klasse auf einen Sonntag fällt, wird der Sonntag nicht kommemoriert.
An einem Sonntag II. Klasse wird ein Fest II. Klasse kommemoriert, falls keine privilegierte Kommemoration zu machen ist, die die gewöhnliche Kommemoration des Festes II. Klasse verdrängt.
An anderen Tagen II. Klasse ist eine Kommemoration zulässig, sie sei gewöhnlich oder privilegiert.
Tage III. und IV. Klasse lassen bis zu zwei Kommemorationen zu.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009