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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 10:27
von Lycobates
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II 237):
Opus non est ut conditio ore proferatur, sed sufficit si mente concipiatur atque voluntate virtualiter perseveret.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.

So habe ich es jedenfalls bei Firmungen erlebt, wo niemals eine Bedingung verbal ausgesprochen wird.
In der Beichte ist es in diesen Fällen wohl üblich "si capax es" als Zusatz zur Absolutionsformel zu sprechen, aber wie man sieht nicht unbedingt erforderlich.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 10:39
von Protasius
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Ich bin nicht sicher, ob das bei Divino afflatu geändert wurde, aber mein Missale Defunctorum (1904) enthält noch die gewöhnliche Präfation für die Totenmessen, die Præfatio pro defunctis ist nur als Nachtragsblatt drin.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 11:00
von Lycobates
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Er muß keine, da es an Allerseelen strictissime keine Zelebrationspflicht gibt.
Aber wenn nur eine gefeiert wird, wird das erste Formular genommen.
Bei einem gesungenen Amt wird auch immer die erste genommen (wobei die 2. und 3. u.U. antizipiert werden können).

Der Priester darf nur für die erste Messe ein Stipendium annehmen und entsprechend applizieren.
Für die 2. und 3. nicht, die 2. muß er für alle Verstorbenen, die 3. ad mentem Summi Pontificis applizieren, nulla stipe percepta.

Die drei Messen an Allerseelen wurden erst von Papst Benedikt XV. am 10.8.1915 allgemein eingeführt (Konstitution Incruentum altaris AAS 7/1915 401), für Spanien und Portugal gab es das Privileg seit 1748; vorhin gab es nur eine, die erste. Die zweite ist der Messe in anniversario defunctorum entnommen, die dritte der täglichen Totenmesse pro pluribus defunctis.

Darüber hinaus sind an Allerseelen alle Altäre privilegiert. Das ist ein großer Trost, wenn man bedenkt, wie viele privilegierte Altäre in unseren zweckentfremdeten Kirchen heute verwaist dastehen und nie gebraucht werden können.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 11:07
von Damasus
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Vor Divinu afflatu hab es um einen nur eine Messe zu Allerseelen ... drei gab es ja erst mit Benedikt XV bzw dem unsäglichen großen Krieg.
Der 2. November war zudem in den "guten alten Tagen" ein Tag infra octavam mit zusätzlichem officium defunctorum.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 12:15
von Lycobates
Protasius hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:39
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Ich bin nicht sicher, ob das bei Divino afflatu geändert wurde, aber mein Missale Defunctorum (1904) enthält noch die gewöhnliche Präfation für die Totenmessen, die Præfatio pro defunctis ist nur als Nachtragsblatt drin.
Auch diese Praefatio stammt aus dem spanischen Raum (mozarabisch).
Sie wurde am 9.4.1919 eingeführt und heißt im römischen Missale Praefatio defunctorum.
AAS 11/1919 190

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 18:19
von ad-fontes
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:27
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II 237):
Opus non est ut conditio ore proferatur, sed sufficit si mente concipiatur atque voluntate virtualiter perseveret.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.
Gilt dies auch für die Konditionaltaufe selbst?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 18:26
von ad-fontes
Lycobates hat geschrieben: Darüber hinaus sind an Allerseelen alle Altäre privilegiert. Das ist ein großer Trost, wenn man bedenkt, wie viele privilegierte Altäre in unseren zweckentfremdeten Kirchen heute verwaist dastehen und nie gebraucht werden können.
Heißt "privilegiert", daß an alle Altären mehr als einmal pro Tag zelebriert werden darf? Für Weihnachten existiert ein solches Privileg bloß für den Hauptaltar?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 22:25
von Lycobates
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 18:19
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:27
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II 237):
Opus non est ut conditio ore proferatur, sed sufficit si mente concipiatur atque voluntate virtualiter perseveret.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.
Gilt dies auch für die Konditionaltaufe selbst?
Nein, wir sprechen hier ja von Beichte und Firmung.
Bei der Taufe können drei Zusätze vorkommen, die es zu unterscheiden gilt: si vivis (bei Scheintoten oder Bewußtlosen), si tu es homo (bei Monstren), und si non es baptizatus (bei möglich anderweitig gültig Getauften).

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 22:36
von Lycobates
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 18:26
Lycobates hat geschrieben: Darüber hinaus sind an Allerseelen alle Altäre privilegiert. Das ist ein großer Trost, wenn man bedenkt, wie viele privilegierte Altäre in unseren zweckentfremdeten Kirchen heute verwaist dastehen und nie gebraucht werden können.
Heißt "privilegiert", daß an alle Altären mehr als einmal pro Tag zelebriert werden darf? Für Weihnachten existiert ein solches Privileg bloß für den Hauptaltar?
Nein, privilegiert heißt, daß mit der an diesem Altar gefeierten Messe ein vollkommener Ablaß verbunden ist, der einem (einem einzigen) gewissen Verstorbenen (für den die Messe auch appliziert werden muß, es sei denn, das Indult sieht anderes vor) zugewendet wird (in modum suffragii).
Solche Altäre sind mit der Überschrift altare privilegiatum perpetuum, bzw. quotidianum, bzw. ad tempus versehen.
Das Indult ist ein lokales, d.h. es kann nicht auf einen anderen Altar übertragen werden.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Montag 6. November 2017, 21:04
von ad-fontes
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 22:25
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 18:19
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:27
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II 237):
Opus non est ut conditio ore proferatur, sed sufficit si mente concipiatur atque voluntate virtualiter perseveret.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.
Gilt dies auch für die Konditionaltaufe selbst?
Nein, wir sprechen hier ja von Beichte und Firmung.
Bei der Taufe können drei Zusätze vorkommen, die es zu unterscheiden gilt: si vivis (bei Scheintoten oder Bewußtlosen), si tu es homo (bei Monstren), und si non es baptizatus (bei möglich anderweitig gültig Getauften).
Ist ein Firmpate bei einer Konditionalfirmung zwingend vorgeschrieben oder ist das wie bei der Notfirmung?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 10. November 2017, 16:47
von ad-fontes
Eine Verständnisfrage zum dritten Kapitel des Caeremoniale Episc.:

Dort heißt es, daß der Bischof einen violetten Talar trägt (darüber Rochett und Mozzetta), außer im Advent, in der Quadragesima, an allen Vigiltagen, an denen gefastet wird, und an den Quatembertagen (außer denen in der Pfingstoktav) und allen Freitagen, an denen die Gewänder schwarz sein sollen, was jedoch nicht gilt von Weihnachten bis zum Oktavtag von Epiphanie, vom Ostersonntag bis Trinitatis, in den Oktaven von Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Peter und Paul, Allerheiligen, des Stadtpatrons und am Tag der Wahl und der Weihe zum Bischof, am Tag der Ankunft eines großen Fürsten oder öffentlicher Freude.

Ist das obige eine Empfehlung und was dann folgt vorgeschrieben: in aliis vero octavis minoribus [...] vestibus violaceis uti debent., also wenn beispielsweise ein Duplexfest auf einen Freitag fällt, darf Ep. nicht schwarz, sondern muß violett tragen?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 10. November 2017, 18:11
von Protasius
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 10. November 2017, 16:47
Eine Verständnisfrage zum dritten Kapitel des Caeremoniale Episc.:

Dort heißt es, daß der Bischof einen violetten Talar trägt (darüber Rochett und Mozzetta), außer im Advent, in der Quadragesima, an allen Vigiltagen, an denen gefastet wird, und an den Quatembertagen (außer denen in der Pfingstoktav) und allen Freitagen, an denen die Gewänder schwarz sein sollen, was jedoch nicht gilt von Weihnachten bis zum Oktavtag von Epiphanie, vom Ostersonntag bis Trinitatis, in den Oktaven von Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Peter und Paul, Allerheiligen, des Stadtpatrons und am Tag der Wahl und der Weihe zum Bischof, am Tag der Ankunft eines großen Fürsten oder öffentlicher Freude.

Ist das obige eine Empfehlung und was dann folgt vorgeschrieben: in aliis vero octavis minoribus [...] vestibus violaceis uti debent., also wenn beispielsweise ein Duplexfest auf einen Freitag fällt, darf Ep. nicht schwarz, sondern muß violett tragen?
Ich weiß nicht welche Ausgabe du verwendest, aber in meiner Ausgabe (1752 mit Nachträgen für Ausgabe von 1886) steht, daß es Episcopum decet schwarze Gewänder an Buß- und Fasttagen zu tragen; das ist eine Empfehlung [die bspw. am päpstlichen Hof nicht befolgt wurde, dort wurden schwarze Gewänder nur an Karfreitag und bei Sedisvakanz getragen]. Die folgende Anweisung in diesem Punkt ist offensichtlich eine Vorschrift (uti debent); sie legt die Tage fest, an denen entgegen der vorigen Empfehlung die normalen violetten Gewänder zu tragen sind.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Freitag 10. November 2017, 18:47
von ad-fontes
Den Reprint von 1600.

Trägt Ep. den Ring immer (in wie außerhalb der Liturgie) an der linken Hand (annulum cordis)?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Sonntag 12. November 2017, 22:16
von Lycobates
ad-fontes hat geschrieben:
Montag 6. November 2017, 21:04
Ist ein Firmpate bei einer Konditionalfirmung zwingend vorgeschrieben oder ist das wie bei der Notfirmung?
Der CIC (natürlich 1917) sagt can. 793 in confirmatione adhibendus est patrinus si haberi possit.
Daraus ergibt sich, daß, wenn keiner zu haben ist, auch ohne Patrinus die Firmung licite vorgenommen wird.

Bei einer Konditionaltaufe muß der gleiche Taufpate Verwendung finden, der bei der ersten (zweifelhaften) Taufe Pate stand, und zwar quatenus fieri potest. Wenn ein solcher nicht zu haben ist, braucht kein weiterer (anderer) Taufpate verwendet zu werden (can. 763-1), kann aber.
Man könnte m.M.n. die gleiche Regel per analogiam auf eine Konditionalfirmung anwenden.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Montag 13. November 2017, 13:45
von ad-fontes
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 10. November 2017, 18:47
Trägt Ep. den Ring immer (in wie außerhalb der Liturgie) an der linken Hand (annulum cordis)?
Eigentlich doch an der rechten Hand!? Habe nur neulich ein paar ältere Bilder von einer Weiheliturgie der FSSP gesehen, wo jemand die Linke geküßt hat, aber bei Photos kann es ja schonmal vorkommen, daß die gespiegelt ins Netz gestellt werden. Ob das der Grund ist? Bleibt noch die Frage: Warum heißt der Bischofsring annulus cordis?

Und noch eine Detailfrage: Wenn presbyter assistens den Ring küßt, küßt er ihn an einer anderen Stelle als Ep. (z.B. an der Seite)?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 15:22
von ad-fontes
Entfällt die Commemoratio S. Pauli bzw. S. Petri, wenn ein Fest wie Pauli Bekehrung oder Petri Stuhlfeier als Duplex erster Klasse gefeiert wird?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 15:26
von ad-fontes
Gilt (Galt) in Territorialabteien der Ordenskalender oder folg(t)en die inkorporierten Pfarreien einem säkularen (sprich römischen) mit den jeweiligen Adaptionen?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 18:25
von Niels
ad-fontes hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 15:26
Gilt (Galt) in Territorialabteien der Ordenskalender oder folg(t)en die inkorporierten Pfarreien einem säkularen (sprich römischen) mit den jeweiligen Adaptionen?
Ja und nein. Schwierig. Eher ja.

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 18:26
von Niels
Lycobates?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 17:44
von ad-fontes
Daß der Kelch beim Auswischen mit dem Purifikatorium im Kreis zu drehen ist, ist klar, aber weiß jemand, ob dies mit oder gegen den Uhrzeigersinn zu geschehen hat?

Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Sonntag 18. März 2018, 15:23
von bahnbahn
Liebe Liturgiekenner!

Ich hätte gern gewusst, wie es sich mit dem Gloria Patri in der Zeit von Judica bis einschließlich der Osternacht verhält. Gefunden habe ich, dass am Passionssonntag beim Asperges und beim Introitus das Gloria Patri nicht gesungen wird. Wie ist das beim Communiopsalm? Und: Wie sieht das an den weiteren Tagen bis Ostern aus?
Danke für eine Antwort.

BB

Re: Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Sonntag 18. März 2018, 16:00
von Hubertus
bahnbahn hat geschrieben:
Sonntag 18. März 2018, 15:23
Liebe Liturgiekenner!

Ich hätte gern gewusst, wie es sich mit dem Gloria Patri in der Zeit von Judica bis einschließlich der Osternacht verhält. Gefunden habe ich, dass am Passionssonntag beim Asperges und beim Introitus das Gloria Patri nicht gesungen wird. Wie ist das beim Communiopsalm? Und: Wie sieht das an den weiteren Tagen bis Ostern aus?
Danke für eine Antwort.

BB
Die entsprechende Rubrik im Missale lautet:
Ab hac dominica usque ad feriam V in Cena Domini inclusive, in Missis de Tempore non dicitur psalmus Iúdica ante confessionem, neque Glória Patri ad Introitum et post psalmum Lavábo.
Der Communiopsalm enthält kein Gloria Patri.

Re: Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 11:42
von ad-fontes
Hubertus hat geschrieben:
Sonntag 18. März 2018, 16:00
Der Communiopsalm enthält kein Gloria Patri.
Es hat sich aber mancherorts eingebürgert, die Communio als Antiphon zu singen, dann einen oder mehrere Verse, Gloria Patri und die Communio zu wiederholen. So war es ja auch im ersten Jahrtausend.

In der Passionszeit sollte die kleine Doxologie - analog zum Introitus - meines Erachtens wegfallen.

Re: Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 11:53
von Lycobates
ad-fontes hat geschrieben:
Dienstag 20. März 2018, 11:42
Hubertus hat geschrieben:
Sonntag 18. März 2018, 16:00
Der Communiopsalm enthält kein Gloria Patri.
Es hat sich aber mancherorts eingebürgert, die Communio als Antiphon zu singen, dann einen oder mehrere Verse, Gloria Patri und die Communio zu wiederholen. So war es ja auch im ersten Jahrtausend.

In der Passionszeit sollte die kleine Doxologie - analog zum Introitus - meines Erachtens wegfallen.
Saltem in Missis de Tempore.
Gestern hatten wir im gesungenen Amt die Antiphon (Mt. 1,20), dann Gloria Patri, und Wiederholung der Antiphon.

Re: Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 11:54
von Niels
Gestern war aber der hl. Joseph und nicht die "normale" Passionszeit.

Re: Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 11:56
von Lycobates
Niels hat geschrieben:
Dienstag 20. März 2018, 11:54
Gestern war aber der hl. Joseph.
Eben.
Communio: Mt. 1,20 + Gloria Patri + Mt. 1,20.
Der Priester am Altar natürlich nur Mt. 1,20.

Re: Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Dienstag 20. März 2018, 15:41
von Hubertus
Ich hatte mich jetzt nur auf das Missale bezogen.

Re: Passionszeit - Gloria Patri

Verfasst: Mittwoch 21. März 2018, 18:11
von ad-fontes
Wenn ein Fest, das ein gebotener Feiertag ist, verlegt werden muß, wird dann der entsprechende Tag zu den festa fori (mit Arbeitsruhe etc.) gerechnet?

Passionszeit: Verhüllung

Verfasst: Mittwoch 21. März 2018, 18:21
von ad-fontes
Werden bei euch Kreuze und Bilder in der Kirche verhüllt?

Wie ist das mit Skulpturen (sofern ereichbar)?

Re: Passionszeit: Verhüllung

Verfasst: Montag 26. März 2018, 17:16
von ad-fontes
ad-fontes hat geschrieben:
Mittwoch 21. März 2018, 18:21
Werden bei euch Kreuze und Bilder in der Kirche verhüllt?

Wie ist das mit Skulpturen (sofern ereichbar)?
Auf dem Video von St. Gertrude, Ohio, waren Bilder und Statuen verhüllt. Sehr schön!

Im Ramm (Volksmissale) steht (S. 285T): "Auch die Altarbilder sind gewöhnlich von heute bis zum Gloria der Osternacht verhüllt." Die Einschränkung auf Altarbilder ist wohl nicht ganz richtig!?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Montag 26. März 2018, 17:19
von ad-fontes
Fällt das Gloria Patri am Ende des Psalms Lavabo auch in Nicht-Temporalmessen (Festmessen) in der Passionszeit aus?

Sind nur am Karfreitag oder in der Passionszeit oder in der ganzen Fastenzeit keine Reliquien (Ostensorien) auf dem Altar?

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Verfasst: Samstag 7. April 2018, 14:23
von Christophorus
ad-fontes hat geschrieben:
Montag 26. März 2018, 17:19
Fällt das Gloria Patri am Ende des Psalms Lavabo auch in Nicht-Temporalmessen (Festmessen) in der Passionszeit aus?
Nein, das Gloria Patri fällt laut Missale nur in Messen de Tempore aus:
Missale Romanum 1962 hat geschrieben:[…] in Missis de Tempore non dicitur psalmus Iúdica ante confessionem, neque Glória Patri ad antiphonam ad Introitum et post psalmum Lavábo.
(Ebenso in früheren Editionen.)