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Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Montag 1. August 2016, 23:18
von Juergen
Es geht nicht um den auf den Festtag folgenden Sonntag, sondern um den darauf folgenden Sonntag (also in diesem Jahr den zweiten nach dem Festtag).

Dinge wie „Fest Duplex I. Kl.“ wurden abgeschafft. Seit 1955 haben wir nur noch vier Klassen ohne simplex/duplex/major oder sonstwas und Oktaven gibt es sowieso so gut wie keine mehr.

Die Frage ist aber auch scheißegal!
Es geht um das vermalledeite Mixen nach Gutdünken.
Da haben die nachkonziliaren Liturgiker Recht, wenn sie kritisieren, daß Volk und Priester aneinander vorbei reden. Mit solchen Aktionen gießt man Öl ins Feuer.


Bereits seit Wochen bin ich (aus verschiedenen Gründen) für meinen Teil zu der Überzeugung gelangt, daß ich die dt. Lieder nicht mehr mitsinge. Nach dem Freistilringen mit dem Oster-Ordinarium zum zweiten Liborisonntag werde ich ab sofort auch das Ordinarium nicht mehr mitsingen. An derlei Unsinn beteilige ich mich nicht.

Man muß gemäß des Kirchengebots die Hl. Messe andächtig hören – von Mitmachen hat keiner was gesagt.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Dienstag 2. August 2016, 21:36
von Hubertus
Hinweis: die sich anschließende Diskussion zu
älteren Missale-Ausgaben (vor 1962) findet sich
jetzt hier: http://kreuzgang.org/viewtopic.php?p=811572#p811572

Bitte ggf. dort weiterdiskutieren!


Hubertus als Mod.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Donnerstag 4. August 2016, 16:56
von Sursum Corda
Mein lieber Mann, hier geht der Blutdruck ja ganz ordentlich in die Höhe.
Ich spreche hier jetzt mal von der Libori-Festwoche, weil es keine Octav im eigentlichen Sinn ist, die sich ja direkt an den 23.7. anschließen würde. Das ist aber seit ich glaube 1829 nicht mehr der Fall.
Vorweg mal die Regel:
Die Libori-Festwoche beginnt mit der Erhebung der Reliquien am Samstag nach dem 23. Juli. Ist der 23. Juli ein Samstag, wird an diesem Tag begonnen. Ist der 23. Juli ein Sonntag, beginnt die Festoctav bereits am 22. Juli.
Am Sonntag, Montag und Dienstag in der Libori-Festwoche darf gemäß päpstlichen Privilegs in der Domkirche, und nur dort, das Libori-Messformular genommen werden. Kommemoration des Sonntages, des Festes der Hl. Mutter Anna, des Hl. Jakobus oder was gerade ansteht, entfällt im Dom, da dort die Kapitelsmesse vom Tage auch noch gefeiert wird. Ab Mittwoch ist im Dom die Tagesmesse zu lesen, an Ferialtagen kann eine feierliche Votivmesse vom Hl Liborius mit Gloria gesungen werden.
Nun zu den Kirchen in der Diözese:
Hier ist alles so, wie in allen anderen Kirchen dieser Welt auch. Am Sonntag nach dem 23.7. kann die äußere Feier des Liborifestes begangen werden, der Sonntag ist zu kommemorieren.
Daraus ergibt sich, daß am letzten Tage der Libori-Festwoche, der immer ein Sonntag ist, das Meßformular vom entsprechenden Sonntage nach Pfingsten zu nehmen ist.
Was die Ostermesse an diesem Sonntage sollte, weiss ich auch nicht. Etwas blöderes konnte der Schola nicht einfallen. Bezüglich der ausgefallenen äußere Feier des Herz-Jesu-Festes gebe ich Jürgen ebenfalls recht.
Und nun zu meinem Lieblingsthema, den deutschen Liedchen, deren letzter Verteidiger auf dieser Erde ich ja zu sein scheine. :detektiv:
Es ist meine und des katholischen Restvolkes unumstößliche Meinung, das an allen Tagen der Liborifestwoche in allen Kirchen der Diözese Libori-Lieder geschmettert werden müssen! Wenn schon das päpstliche Privileg für das Meßformular nur für den Dom gilt, muß man wenigstens mit den nicht zur Liturgie gehörenden Liedern Libori feiern!
Man möge mich jetzt schlachten, aber das war immer so, und es war gut so.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Donnerstag 4. August 2016, 18:15
von CIC_Fan
So etwas ist gut katholisch

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Montag 8. August 2016, 14:28
von ad-fontes
http://rorate-caeli.blogspot.com/215/ ... rm-of.html

Subdiakon inzensiert während der Elevation statt die Patene zu halten!?

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Montag 8. August 2016, 14:48
von Senensis
Gibt es in der Chrisammesse irgendwelche Sonderregelungen? Mehr Fachleute auf einem Haufen als in dieser Zelebration kann es ja kaum geben.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Montag 8. August 2016, 16:42
von Salmantizenser
Senensis hat geschrieben:Gibt es in der Chrisammesse irgendwelche Sonderregelungen? Mehr Fachleute auf einem Haufen als in dieser Zelebration kann es ja kaum geben.
So ist es!

Subdiaconus postquam aquam in calicem infuderit, deponit velum humerale et transit ad sinistram Episcopi pro incensatione altaris (...) Ad elevationem, Sacramentum incensatur a subdiacono .... (Ritus Pontificalis Ordinis Hebdomadae Sanctae, 1957; so aber auch schon in der Gründonnerstagsmesse gemäß der alten Karwoche)

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Montag 8. August 2016, 19:19
von Protasius
Salmantizenser hat geschrieben:
Senensis hat geschrieben:Gibt es in der Chrisammesse irgendwelche Sonderregelungen? Mehr Fachleute auf einem Haufen als in dieser Zelebration kann es ja kaum geben.
So ist es!

Subdiaconus postquam aquam in calicem infuderit, deponit velum humerale et transit ad sinistram Episcopi pro incensatione altaris (...) Ad elevationem, Sacramentum incensatur a subdiacono .... (Ritus Pontificalis Ordinis Hebdomadae Sanctae, 1957; so aber auch schon in der Gründonnerstagsmesse gemäß der alten Karwoche)
Für die alte Karwoche habe ich keine entsprechende Anordnung gefunden, weder im Pontificale noch im Caeremoniale Episcoporum oder Missale noch bei einschlägigen Rubrizisten wie Fortescue.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Montag 8. August 2016, 20:05
von Salmantizenser
Bei den einschlägigsten Rubrizisten wie de Herdt oder Martinucci wird man fündig - die neue Pontifikalordnung hält sich da fast im genauen Wortlaut an Martinucci - , oder moderneren Kollegen wie Stehle.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Montag 8. August 2016, 22:05
von Protasius
Salmantizenser hat geschrieben:Bei den einschlägigsten Rubrizisten wie de Herdt oder Martinucci wird man fündig - die neue Pontifikalordnung hält sich da fast im genauen Wortlaut an Martinucci - , oder moderneren Kollegen wie Stehle.
Ah, mein Fehler lag anscheinend darin, unter den allgemeinen Anweisungen für die Gründonnerstagsmesse zu suchen. Es handelt sich offenbar um eine Eigenheit der Messe, in der die hl. Öle geweiht werden. Seltsamerweise wird die Ölweihe im Caeremoniale am Gründonnerstag gar nicht erwähnt, und das Pontificale übergeht die Besonderheit mit der Patene ebenfalls.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Dienstag 9. August 2016, 08:20
von Salmantizenser
Das stimmt. Allerdings erscheint es schon logisch, dass der Subdiakon sich der Patene irgendwie entledigen müsste, denn die Ölweihe findet ja vor dem Paternoster statt ... und der Levit kann ja nun schlecht dort stehen bleiben, zumal er, so jedenfalls nach einem Dekret der SRC, bei der Weihe nebst dem Bischof stehen soll.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Mittwoch 10. August 2016, 10:43
von ad-fontes
Salmantizenser hat geschrieben:Bei den einschlägigsten Rubrizisten wie de Herdt oder Martinucci wird man fündig - die neue Pontifikalordnung hält sich da fast im genauen Wortlaut an Martinucci - , oder moderneren Kollegen wie Stehle.
Aber wie kommen die Rubrizisten darauf, wenn es dafür keine einschlägigen Rubriken gibt (gab)? Beschreiben sie eine überlieferte Gewohnheit oder ist das das Ergebnis eigener Schlußfolgerungen (Phantasie, aus der dann durch Bugnini & Co. Realität wurde).

Erinnert einwenig an den "wiederhergestellten" Konzelebrationsritus.

Re: Unordentliches in der außerordentlichen Form

Verfasst: Mittwoch 10. August 2016, 12:02
von Protasius
ad-fontes hat geschrieben:
Salmantizenser hat geschrieben:Bei den einschlägigsten Rubrizisten wie de Herdt oder Martinucci wird man fündig - die neue Pontifikalordnung hält sich da fast im genauen Wortlaut an Martinucci - , oder moderneren Kollegen wie Stehle.
Aber wie kommen die Rubrizisten darauf, wenn es dafür keine einschlägigen Rubriken gibt (gab)? Beschreiben sie eine überlieferte Gewohnheit oder ist das das Ergebnis eigener Schlußfolgerungen (Phantasie, aus der dann durch Bugnini & Co. Realität wurde).

Erinnert einwenig an den "wiederhergestellten" Konzelebrationsritus.
Ich vermute Gewohnheit; die Rubriken in Caeremoniale, Missale und Pontificale sind in sich bekanntermaßen nicht für alle Zweifelsfälle ausreichend und teilweise machen sie sogar unterschiedliche Anweisungen (in dem Falle ist beides möglich). Da die Ölweihe an Gründonnerstag im Gegensatz zu Pontifikalämtern oder dem Weihesakrament nur in der Kathedralkirche vorkommt, steht es nur bei den Rubrizisten, die sich tatsächlich mit diesem Thema befassen, und das sind ziemlich wenige. Aus dem süddeutschen Raum wäre beispielsweise die Instructio practica von Mühlbauer zu nennen, die das Thema ebenfalls anspricht und das gleiche sagt. Ansonsten gibt es neben de Herdt, Martinucci und Stehle offenbar nicht viele, die sich mit den Rubriken der Ölweihe überhaupt befassen. Bei Castaldo und in Hartmanns Repertorium rituum steht was dazu, aber nicht viel mehr als im Pontificale an Rubriken enthalten ist.