Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
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Hubertus
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Hubertus »

Marcus, der mit dem C hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 11:20
Kann ein Mod mit besseren Kenntnissen als meine bitte meine Einbindung des Bildes von Hrabanus Maurus reparieren?

Ich bin dazu nicht schlau genug. :heul:
Erledigt. Es lag an einer falschen URL. Man muß wirklich schauen, daß man die Seite verlinkt, auf der wirklich nur das Bild angezeigt wird.
Das ist manchmal tatsächlich etwas verwirrend, wie hier z.B.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File ... ell_IV.jpg
Man könnte meinen, das sei die Adresse des Bildes, weil die URL scheinbar auf .jpg endet.
Ich gehe dann immer so vor: Diese Seite nehme ich als "Bildquelle", da hier ja die Bildbeschreibung und Lizenz angegeben ist.
Unter dem Bild findest Du in rel. kleiner Schrift die Zeile:
Size of this preview: 800 × 533 pixels. Other resolutions: 320 × 213 pixels | 640 × 427 pixels | 1,024 × 683 pixels | 1,280 × 853 pixels | 3,108 × 2,072 pixels.
Die Größenangaben sind jeweils verlinkt. Wenn du draufklickst, erhältst Du nur noch das Bild in der angewählten Auflösung angezeigt.
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... ell_IV.jpg

Diese URL kannst Du dann hier einbetten. :huhu:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

CIC_Fan

Re: Kommentare zu den Heiligen des Tages (außerordentliche Form)

Beitrag von CIC_Fan »

Hubertus hat geschrieben:
Samstag 26. September 2015, 07:50
Raphaela hat geschrieben:Heilige, die während/nach dem Konzil heiliggesprochen worden sind, haben wohl keine Chance, in diesen Kalender aufgenommen zu werden?
Ich habe nämlich Pater Pio vermisst. Und Josemaria Escirvá hat einscheinend auch keine Chance in den Kalender aufgenommen zu werden?

Wird dieser Kalender denn nicht ergänzt? Beide habe ich bei den Heiligen des Tages vermisst
Im Augenblick nicht, das ist richtig. Der Heiligenkalender ist praktisch auf dem Stand von 1962 "eingefroren".
er ist nicht praktisch eingefroren sonder absolut gott sei dank auch hier gilt nur keine Änderung

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Protasius
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Re: Kommentare zu den Heiligen des Tages (außerordentliche Form)

Beitrag von Protasius »

CIC_Fan hat geschrieben:
Samstag 4. Februar 2017, 13:09
Hubertus hat geschrieben:
Samstag 26. September 2015, 07:50
Raphaela hat geschrieben:Heilige, die während/nach dem Konzil heiliggesprochen worden sind, haben wohl keine Chance, in diesen Kalender aufgenommen zu werden?
Ich habe nämlich Pater Pio vermisst. Und Josemaria Escirvá hat einscheinend auch keine Chance in den Kalender aufgenommen zu werden?

Wird dieser Kalender denn nicht ergänzt? Beide habe ich bei den Heiligen des Tages vermisst
Im Augenblick nicht, das ist richtig. Der Heiligenkalender ist praktisch auf dem Stand von 1962 "eingefroren".
er ist nicht praktisch eingefroren sonder absolut gott sei dank auch hier gilt nur keine Änderung
Rein praktische Frage: angenommen, man feiert die Messe in der aoF in einer Kirche, die als ihren Hauptpatron zB Pater Pio verehrt; wann (und nach welchem Formular) feiert man dann eigentlich das Patronatsfest?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

CIC_Fan

Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von CIC_Fan »

gar nicht :)

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Meeresleuchten
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Re: Liturgischer Kalender 2017

Beitrag von Meeresleuchten »

Darf ich mal kurz dazwischenfragen, was 3. oder 4. Klasse bedeutet, Hubertus?
Sind die Heiligen noch einmal unterteilt, also manche sind heiliger als andere? Oder was heißt das?
Userin war seit März 2017 nicht mehr im Forum aktiv.

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Protasius
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Re: Liturgischer Kalender 2017

Beitrag von Protasius »

Meeresleuchten hat geschrieben:
Donnerstag 9. Februar 2017, 17:06
Darf ich mal kurz dazwischenfragen, was 3. oder 4. Klasse bedeutet, Hubertus?
Sind die Heiligen noch einmal unterteilt, also manche sind heiliger als andere? Oder was heißt das?
Es ist keine Einteilung der Heiligen, sondern ihrer Feste; es entspricht der Einteilung in Hochfeste, Feste, Gedenktage und nichtgebotene Gedenktage im nachkonziliaren Kalender. Daß es dabei nicht um die Heiligkeit der Heiligen, sondern um die Festfeier geht, zeigt sich auch darin, daß der Festgrad nicht überall gleich ist. Vor einer Woche stand hier das Gedächtnis des hl. Bischofs Blasius', ein Fest 4. Klasse im Universalkalender; in Balve, wo der hl. Blasius der Patron der Gemeinde ist, wird dieser Tag als Fest 1. Klasse begangen und hätte damit auch Vorrang vor einem Sonntag, wenn dieser Tag auf einen solchen Tag fallen sollte.
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Meeresleuchten
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Re: Liturgischer Kalender 2017

Beitrag von Meeresleuchten »

:) Dankeschön, Protasius, für die gute Erklärung! Ich habe sie mir abgespeichert, wieder etwas gelernt!

(Wenn es diesen thread mit den schönen Bildern stört, darf es auch gerne verschoben werden)

LG :huhu:
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Libertas Ecclesiae
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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Hubertus
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Hubertus »

Ah, danke. Ich wollte den Art. auch schon verlinken (habe es dann aber schlicht vergessen :tuete: ), allerdings in etwas anderem Kontext:
Es geht um die Bewertung von Pius Parsch, der ja gemeinhin als einer der Wegbereiter der "Liturgiereform" gilt, der auch vor Ungehorsam ggf. nicht zurückschreckte, um seine Vision durchzusetzen. Der Art. deutet jedenfalls an, daß man seine Person u.U. differenzierter betrachten müßte.
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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Ich stelle hier wiederum zum Vergleich die Monatsübersicht für März 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X. ein.

http://www.traditio.com/calendar/cal1703.pdf

Einige Erläuterungen dazu
(Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen, ich kann leider, obwohl wir uns in unseren Kreisen redlich darum bemühen, nicht mehr sagen, daß uns diese Praxis hundertprozentig geläufig ist, dafür sind unsere Kapellen zu rar und oft unterbesetzt, und die Zeit vor 1955/1960 zu lange her, um noch routinierter Alltag zu sein):

Just mit dem 1. März fängt die diesjährige Fastenzeit an.

In der zweitletzten Spalte werden die Fast- und Abstinenztage für die U.S.A. angegeben. Wir haben hier im "Fastenthread" in der Pforte bereits ausführlich die traditionellen Regeln für Deutschland diskutiert (nach dem Indult von 1922, das im Original von Sempre eingestellt wurde), das braucht hier nicht noch einmal zu geschehen.
"P. Ab" bedeutet "partial abstinence" und ist für die Quatembermittwoche und -Samstage den U.S.A. eigen (1952: "meat, but only at the principal meal, on days of partial abstinence, which are Ember Wednesdays and Saturdays, and the Vigils of Pentecost and of All Saints' Day.").
Die Abstinenz an den Samstagen der Fastenzeit ist dort ganz indultiert.


Welche Messe wird gefeiert?

Aschermittwoch ist eine privilegierte feria major und wird entsprechend allen Festen vorgezogen; in diesem Jahr ist der 1. März im Universalkalender aber ein festfreier Tag.

Die einfachen Wochentage der Fastenzeit sind Simplicia, aber sie werden als feriae majores Simplexfesten vorgezogen; sie haben alle eine Eigenmesse und ein Evangelium stricte proprium; das bedeutet, daß sie an Duplicia und Semiduplicia, wenn in einer Kirche nur die Festmesse gefeiert wird, immer kommemoriert werden und ihr Evangelium als Schlußevangelium genommen wird.
Es ist aber immer auch möglich (ad libitum), als Privatmesse, die Messe der Feria zu feiern, mit Gedächtnis eines Semiduplex- oder Duplexfestes. Schlußevangelium ist dann in der Regel der Johannesprolog.
Nur Duplicia der I. und II. Klasse werden der Feria immer vorgezogen.

In Kirchen mit Chorpflicht werden an Festtagen mit Duplex- oder Semiduplexrang in der Fastenzeit soweit möglich immer zwei Konventämter gesungen, das des Festes ohne Kommemoration der Feria (nach der Terz, ohne Assistenz der Chorales) und das der Feria ohne Kommemoration des Festes (nach der Sext, cum assistentia Choralium).
An Duplexfesten I. und II. Kl. etwa ist die Reihenfolge umgekehrt.

Sankt Joseph, 19. März, wird auf den festfreien Montag, 20.3., verlegt, da der Fastensonntag (obwohl semi-duplex doch Dominica major der I. Klasse) sich nicht verdrängen läßt.

Am 22.3. wird in den Staaten St. Isidor Agricola gefeiert, mit Duplex majus-Rang, wir haben an dem Tag nur die Feria IV der dritten Fastenwoche.

Welche Kommemorationen?

An allen Fastenferien, an denen keine weitere Kommemoration eines Festes stattfindet, wird als 2. Oration die Oration A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und als 3. die Oration Omnipotens (pro vivis et defunctis) genommen. Wenn eine Kommemoration stattfindet, entfällt die dritte Omnipotens, wenn zwei stattfinden, auch die zweite. Wenn die Messe der Feria gefeiert wird und ein Duplexfest kommemoriert wird, folgen dem aber keine weiteren Orationen.
Wenn an Semiduplicia (etwa am 4., 10., 28.) die Festmesse genommen wird, ist die zweite Oration von der Feria (und deren Schlußevangelium), die dritte A cunctis.
An Simplicia und festfreien Ferien (außer Aschermittwoch) darf der Zelebrant die Orationen von den drei vorgeschriebenen auf fünf oder sieben aufstocken, und dieselben ad libitum aus den orationes diversae oder einer möglichen Votivmesse auswählen. Die Gesamtzahl der Orationen muß eine ungerade sein, und nie mehr als sieben betragen. Fünf oder sieben Orationen wären demnach möglich am 2., 3., 11., 13., 14., 15., 16., 22., 23., 29., 30., 31.
Natürlich gehört zur Oration jeweils die entsprechende Secreta und Postcommunio in der gleichen Reihenfolge.
Es ist dies eine schöne Gelegenheit, die weitgehend vergessenen Votivorationen des Missale einmal zur Geltung kommen zu lassen.

Keine Oktaven

Vom Aschermittwoch an, und bis zum Weißen Sonntag einschließlich, werden (ohne besonderes Indult des Hl. Stuhles) keine Oktaven von Heiligenfesten gefeiert (daher hat auch St. Joseph, 19. März, keine Oktav, wohl aber sein Schutzfest nach Ostern).
Eine etwaige vor dem Aschermittwoch begonnene Oktav wird mit dem Aschermittwoch abgebrochen.
Beispiel:
Wenn irgendwo der Apostel St. Matthias (24.2.) Kirchenpatron ist, also in jener Kirche den Rang eines Dupl. I. Kl. mit Octava communis hat, wird dort in diesem Jahr am 25. und am 28. die Messe infra octavam (semi-duplex, mit 2. [A cunctis] und 3. [ad libitum] Oration und der Apostelpräfation) gefeiert; am Sonntag 26. und am Montag 27. wird die Oktav nur kommemoriert (am Sonntag Quinquagesima wird aber die dem Sonntag eigene Dreifaltigkeitspräfation gebetet, nur am Montag tritt in der Festmesse des Hl. Gabriel Possenti die Apostelpräfation ein). Auch das den Apostelfesten eignende Credo wird während der ganzen Oktav gebetet.
Am Aschermittwoch 1. März jedoch sistiert die Oktav (kein Gedächtnis der Oktav, keine Apostelpräfation, kein Credo), entsprechend fallen der 2. März (infra octavam) und der Oktavtag (duplex majus) am 3. März in diesem Jahr ganz aus.

Private Votiv- und Requiemmessen

Ein x in der drittletzten Spalte deutet an, daß eine private Votivmesse ("privat" bedeutet hier, nicht von der kirchlichen Obrigkeit veranlaßt) und eine private ("tägliche", nicht-privilegierte, also im Gegensatz zu Begräbnis, Sechswochenamt, Jahrgedächtnis usw., dafür gelten besondere Regeln) Requiemmesse gefeiert werden dürfen, in der Quadragesima allerdings nur gesungen.
Die Kreuzchen sind hier in der Übersicht aber nicht vollständig: solche (gesungenen) Votiv- bzw. Requiemmessen sind erlaubt am 2. (wie angegeben), aber auch am 3., 4., 10., 11., 13. (wie angegeben), 14., 15., 16., 22. (bei uns), 23. (wie angegeben), 28. (wie angegeben), aber auch am 29., 30., 31.
Dazu darf eine stille Requiemmesse in der Quadragesima jeweils einmal nur am ersten duplex-, vigil- und quatemberfreien Tag einer jeden Woche nach Aschermittwoch gelesen werden. Das wären im März der 2., der 13., der 22. (bei uns), der 28. Nur diese sind hier mit Kreuzchen gekennzeichnet (wobei wegen Isidor der 23. angegeben ist).

Partikularkalender deutscher Diözesen oder Orden sind nicht berücksichtigt. Diese können u.U. noch Änderungen bewirken.

Omnia ad majorem Dei gloriam!
(Aber ich höre schon den Chorus der Liturgie-Positivisten und 62er Fetischisten:
Wozu dienet dieser Unrath? Dieses Wasser hätte mögen theuer verkauft und den Armen gegeben werden ... )
https://www.youtube.com/watch?v=7MouPpOSOPs
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Niels
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Re: Liturgischer Kalender 2017

Beitrag von Niels »

Hubertus hat geschrieben:
Montag 6. März 2017, 16:52
7. März
Gedächtnis des

hl. Thomas von Aquin
Bekenner und Kichenlehrer
3. Klasse



(Bildquelle)
Der Hl. Thomas gehörte der "Bahn-Gesellschaft" an? Ich dachte immer, der doctor angelicus sei Dominikaner gewesen... :pfeif: ;) :tuete:
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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Hier wiederum zum Vergleich die Monatsübersicht für April 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X.:
http://www.traditio.com/calendar/cal1704.pdf

Einige Erläuterungen dazu.

In der zweitletzten Spalte werden, wie bereits gesehen, die Fast- und Abstinenztage für die U.S.A. angegeben. Siehe dazu die Erläuterungen zum Monat März. Die diesjährige Fastenzeit endet am Karsamstag 15.4. zur Mittagszeit.
In der österlichen Zeit wird nicht gefastet, es gibt entsprechend auch keine Vigilfeiern in Violett; nur die Abstinenz an Freitagen bleibt bestehen.

Welche Messe wird gefeiert? - Welche Kommemorationen werden gebetet?

Siehe die Erläuterungen zum Monat März für die Feier der Messe der Feria, bzw. eines zusammentreffenden Festes an den Wochentagen der Fastenzeit.

An den Fastenferien, bis zum Passionssonntag, also hier nur noch am 1. April, an denen keine weitere Kommemoration eines Festes stattfindet, wird als 2. Oration die Oration A cunctis (ad poscenda suffragia Sanctorum), und als 3. die Oration Omnipotens (pro vivis et defunctis) genommen. An diesem Tag (einer festfreien Feria) darf der Zelebrant die Orationen von den drei vorgeschriebenen auf fünf oder sieben aufstocken, wie bereits im März erläutert.

In der Passionszeit jedoch (ab Sonntag 2. April) und bis zum Weißen Sonntag (23.4.) gelten für die Zusatzorationen strengere Regeln:
Am Palmsonntag und Ostersonntag gibt es nur die eine Oration (und Secreta, Postcommunio) des betreffenden Sonntags. In diesem Jahr fallen aber auf diese Sonntage keine Feste, deren Gedächnis entfallen müßte. Am Passionssonntag wird der hl. Franz von Paula kommemoriert, es gibt keine dritte Oration. Am Weißen Sonntag der hl. Georg, ebenfalls ohne dritte Oration.
Wenn kein Fest kommemoriert wird, wird an den Wochentagen bis Gründonnerstag und ab Mittwoch in der Osteroktav nur eine einzige zweite Oratio gebetet, nach Wahl und Opportunität Ecclesiae tuae, gegen die Verfolger der Kirche, oder Deus, omnium fidelium, für den Papst. Es gibt keine dritte Oration. Die zweite Oratio entfällt, wenn ein Fest kommemoriert wird.

Die Wochentage der Karwoche sind Feriae majores privilegiatae und werden uneingeschränkt allen Festen vorgezogen. Das Fest Papst Leos I. des Großen (duplex) am 11.4. wird am Dienstag der Karwoche also kommemoriert.
Ebenso wird vorgegangen in der Osteroktav. Die Osteroktav ist eine privilegierte Oktav 1. Ordnung und die Messen der Wochentage werden allen Festen vorgezogen. Entsprechend werden die hll. Anselm und Soter und Cajus kommemoriert.
Sollte aber in der Karwoche oder der Osteroktav irgendwo ein Fest Duplex I. oder II. Kl. okkurrieren, wird es bis nach der Osteroktav verschoben.
Lokale Feste geringeren Ranges werden kommemoriert.

Ab Gründonnerstag jedoch und bis Osterdienstag einschließlich gibt es überhaupt keine Gedächtnisse. Somit entfallen in diesem Jahr die Feste der hll. Hermenegild (13.), Justinus (mit Tiburtius, Valerianus und Maximus) (14.) und Anicetus (17.) ersatzlos. Auch etwaige lokale Feste an diesen 6 Tagen, soweit sie im Range eines duplex majus oder geringer sind.

Ab dem Montag nach dem Weißen Sonntag gilt für die Orationen pro diversitate temporum die österliche Zeit: 2. Oration Concede (de B.M.V.), 3. Oration nach Wahl und Opportunität Ecclesiae tuae, gegen die Verfolger der Kirche, oder Deus, omnium fidelium, für den Papst. Diese Orationen werden immer dann gebetet, wenn kein Duplexfest gefeiert oder kommemoriert wird. In Messen der Mutter Gottes, sowie in Messen, in denen die Mutter Gottes kommemoriert wird, und in der Votivmesse von allen Heiligen, wird die 2. Oration Concede ersetzt durch die Oration de Spiritu Sancto.

Private Votiv- und Requiemmessen

Ein x in der drittletzten Spalte deutet an, daß eine eine stille Requiemmesse gelesen werden darf, in der Quadragesima jeweils einmal nur am ersten duplex-, vigil- und quatemberfreien Tag einer jeden Woche nach Aschermittwoch. Die Karwoche ist ausgenommen, bleibt also nur noch der 3.4.
Dazu dürfen private Votivmessen ("privat" bedeutet hier, nicht von der kirchlichen Obrigkeit veranlaßt) und private ("tägliche", nicht-privilegierte, also im Gegensatz zu Begräbnis, Sechswochenamt, Jahrgedächtnis usw., dafür gelten besondere Regeln) Requiemmessen gefeiert werden, in der Quadragesima allerdings nur gesungen - in der Spalte nicht besonders gekennzeichnet. Dies wäre möglich am 1., 3., 6. und 8.4.

In der österlichen Zeit (nach der Osteroktav) sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen in Semiduplexrang und abwärts. Im April nur am 26.4.
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Protasius
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Protasius »

Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 26. März 2017, 22:35
In der österlichen Zeit wird nicht gefastet, es gibt entsprechend auch keine Vigilfeiern in Violett; nur die Abstinenz an Freitagen bleibt bestehen.
Was ist mit der Pfingstvigil (Prophetien in Violett)? Und was ist mit den Quatembertagen in der Pfingstoktav (Fasten und Abstinenz)?
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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Protasius hat geschrieben:
Sonntag 26. März 2017, 23:03
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 26. März 2017, 22:35
In der österlichen Zeit wird nicht gefastet, es gibt entsprechend auch keine Vigilfeiern in Violett; nur die Abstinenz an Freitagen bleibt bestehen.
Was ist mit der Pfingstvigil (Prophetien in Violett)? Und was ist mit den Quatembertagen in der Pfingstoktav (Fasten und Abstinenz)?
Ja richtig, das habe ich übersehen (ich hatte v.a. das Sanktorale vor Augen), aber da geht die österliche Zeit schon ihrem Ende zu.
Die Pfingstvigil ist Fast- und Abstinenztag.
Auch die Quatembertage in der Pfingstoktav, allerdings ist deren liturgische Farbe rot.

Danke für den Hinweis.
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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Eine Ergänzung zu den Litaniae maiores am Markusfest (25. April) und den drei weiteren Bittagen (Litaniae minores) vor Christi Himmelfahrt (22., 23., 24. Mai).

An diesen Tagen muß von allen Klerikern, die zum Breviergebet verpflichtet sind, zwischen Laudes und Prim, die (lange) Allerheiligenlitanei (lateinisch) samt Preces gebetet (gesungen) werden, am besten kniend, auch wenn kein Bittgang stattfindet.

Wenn der Bittgang stattfindet - dies ist in Konventual- und Pfarrkirchen obligatorisch, außerhalb oder zur Not innerhalb der Kirche -, wird die Litanei während der Prozession (Aufbruch ab Sancta Maria, ora pro nobis) gesungen und muß auch die Messe der Rogationes gefeiert (falls Konventamt: gesungen) werden, und zwar nach der Prozession. Die Farbe der Paramente ist violett. Kein Gloria und Credo (auch nicht am Sonntag). Der tonus ist ferialis. Drei Orationen, falls keine Kommemoration okkurriert. Osterpräfation und Johannesprolog als Schlußevangelium. Die Osterkerze wird aber nicht angezündet.
Wenn in einer Kirche oder Kapelle nur eine einzige (Konvent-)Messe stattfindet, hat ein zusammentreffendes Offizium Duplex I. Kl. Vorrang (die Oration der Rogationes wird dann mit der Tagesoration des Festes unter einer Schlußformel gebetet). Andernfalls wird, bei nur einer Messe, das okkurrierende Tagesfest (von Dupl. II. Kl. abwärts) kommemoriert.
Falls am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt die Prozession stattfindet, und entsprechend die Rogationsmesse gefeiert wird, wird die Vigil nicht kommemoriert. Johannesprolog als Schlußevangelium.
Wenn mehrere Messen in der gleichen Kirche stattfinden, gibt es keine gegenseitigen Kommemorationen der etwaigen Tagesmesse und der Rogationes. Es wird die etwaige Festmesse nach der Terz, und die Rogationsmesse mit ihren drei Orationen, nach der Prozession, und nach der Non, gefeiert. Ein Simplexfest wird aber in der (auch bei mehreren Messen vorrangig zu feiernden) Rogationsmesse kommemoriert.

Wenn kein Bittgang stattfindet, wird die Oration der Rogationes als Gedächtnis genommen (außer in Requiemmessen, wohl aber in Brautmessen), am Montag der Bittwoche sogar an Dupl. I. Kl.-Festen, ebenso, wenn in der selben Kirche außer der auch ohne Bittgang gefeierten Rogationsmesse noch eine oder mehrere Messen vom Tagesoffizium gehalten werden.
Wenn der Montag der Bittwoche kommemoriert wird, wird auch immer dessen Evangelium als Schlußevangelium genommen (nicht an den anderen Tagen, da nur der Montag als Feria maior gilt).
Am Markusfest geschieht bei mehreren Messen das Gedächntis der Rogationes nur in der Hauptmesse. Apostelpräfation, Gloria und Credo. Johannesprolog als Schlußevangelium.

In diesem Jahr ist es relativ einfach, da am 22., 23., 24. Mai (im Universalkalender) kein Fest ist. Es wird also am Montag und am Dienstag (ob Bittgang oder nicht) die Rogationsmesse gefeiert, am Mittwoch, falls kein Bittgang, die Vigil mit Gedächtnis der Rogationsmesse, falls Bittgang und nur eine Messe, die Rogationmesse, wie gesagt, ohne Gedächtnis der Vigil. Bei mehreren Messen und Bittgang, Messen der Vigil und der Rogationen, jeweils mit ihren drei Orationen, ohne gegenseitiges Gedächtnis.
Am Markustag, falls kein Bittgang, Festmesse mit Gedächtnis der Rogationsmesse im Hauptamt.
Falls Bittgang und nur eine Messe, Rogationsmesse mit Gedächtnis des Festes. Falls Bittgang und mehrere Messen, keine gegenseitigen Gedächtnisse.

Sollte ich etwas übersehen oder durcheinander gebracht haben, bitte ich um einen Hinweis! ;)
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Protasius »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 21. April 2017, 22:39
Eine Ergänzung zu den Litaniae maiores am Markusfest (25. April) und den drei weiteren Bittagen (Litaniae minores) vor Christi Himmelfahrt (22., 23., 24. Mai).

An diesen Tagen muß von allen Klerikern, die zum Breviergebet verpflichtet sind, zwischen Laudes und Prim, die (lange) Allerheiligenlitanei (lateinisch) samt Preces gebetet (gesungen) werden, am besten kniend, auch wenn kein Bittgang stattfindet.

[…]

Sollte ich etwas übersehen oder durcheinander gebracht haben, bitte ich um einen Hinweis! ;)
Das gilt nach dem Codex rubricarum von 1960 nur noch für den großen Bittag, an den kleinen Bittagen ist die Litanei fakultativ; darüber hinaus ist das Beten der Litanei in Latein für die nicht erforderlich, die die Litanei in der Volkssprache mit dem Volk als Teil der Prozession beten (oder der vom Ordinarius bestimmten Andacht, wo keine Prozession stattfinden kann).
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Lycobates
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Zum Vergleich mit dem von Hubertus eingestellten liturgischen Kalender gemäß 1960/62 hier wiederum die Monatsübersicht für Mai 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X.:
http://www.traditio.com/calendar/cal1705.pdf

Dazu folgende Erläuterungen.

In der zweitletzten Spalte werden, wie bereits gesehen, die Fast- und Abstinenztage für die U.S.A. angegeben. Näheres dazu unten zum Monat März.
In der österlichen Zeit wird bis zur Pfingstvigil (3. Juni) nicht gefastet, es gibt entsprechend auch keine Vigilfeiern in Violett (die beiden Apostelfeste haben keine Vigil, auch das Hochfest des hl. Joseph und das (neue) Fest Mariä Königin nicht, die Vigil von Himmelfahrt hat weiße Farbe).
Nur die Abstinenz an Freitagen bleibt bestehen.

In der österlichen Zeit dürfen wieder Oktaven gefeiert werden!
Das Schutzfest des hl. Joseph hat eine gewöhnliche Oktav (semiduplex innerhalb der Oktav, duplex majus am Oktavtag), vom 3. bis 10. Mai. Sämtliche Tage innerhalb der Oktav werden in diesem Jahr kommemoriert, da sie mit Duplexfesten, bzw. mit dem 3. Sonntag nach Ostern (semiduplex) zusammentreffen; am Oktavtag jedoch wird das Fest des hl. Antoninus kommemoriert, mit drittens dem Gedächtnis der hll. Gordian und Epimachus. In allen Messen während der Oktav und am Oktavtag wird das Credo gebetet. (Das Credo wäre aber auch ohne Josephsoktav am 4. [verschobenes Kreuzfest), 6. [Apostelfest], 7. [Sonntag], 8. [Engelfest] und 9. [Kirchenlehrer] fällig gewesen). Ebenso wird die Präfation des hl. Joseph gebetet, sofern die Oktav kommemoriert wird, an allen Tagen ohne Eigenpräfation, also am 3., 8., 9., 10. (nicht am 4. [Kreuzpräfation], 5. und 6. [Apostelpräfation], 7. [Osterpräfation]).
Das Hochfest Christi Himmelfahrt hat eine privilegierte Oktav der 3. Ordnung (semiduplex innerhalb der Oktav, duplex majus am Oktavtag), vom 25. Mai bis zum 1. Juni. Die Messe innerhalb der Oktav wird in diesem Jahr nur am 30. gefeiert (mit dem Gedächtnis des hl. Papstes Felix I. im Simplexrang), an den anderen Tagen geschieht das Gedächtnis der Oktav. Alle Tage haben Credo und Präfation de Ascensione Domini.
[Der Vermerk "within the Octave" am 13. Mai muß ein Irrtum sein]

Das Zusammentreffen vom Schutzfest des hl. Joseph (am dritten Mittwoch nach Ostern) mit dem Fest der Kreuzauffindung am 3. Mai hat zur Folge, daß das Kreuzfest um einen Tag verschoben wird. Monica wird kommemoriert.

Kontrovers (in Tradi-Kreisen der strengen Observanz) ist die merkwürdige Einführung eines Joseph Opifex am 1. Mai (per Dekret Instituto a Sanctissimo der SRC vom 24.4.1956), namentlich wegen dessen Offertorium und Sekreta, die zu Recht als Versuchsballon für den NOM von seiten der die SRC bereits (wie wir heute wissen) fernsteuernden Kommission Bugnini angesehen werden müssen. Im gleichen Atemzuge wurde das von Papst Pius IX. 1847 auf die ganze Kirche ausgedehnte österliche Josephsfest, seit 1870 als spezielles Schutzfest der Gesamtkirche, buchstäblich per Federstrich ("abolita habeatur") abgeschafft und das Apostelfest, das seit undenklicher Zeit an den Kalenden des Mai gefeiert wurde (Weihetag der Basilika Dodici Apostoli, 6. Jh.), ganz a-historisch auf den 11. verschoben.
Entsprechend wird diese dreifache Neuerung (Einführung des Opifex, Verschiebung des Apostelfestes, Abschaffung des Schutzfestes) hier ignoriert (man kann m.E. schlüssig argumentieren - das ist anderswo geschehen - anhand einer bei den Moralisten so genannten cessatio legis ab intrinseco), wenn auch einige Kreise sie (wegen des Datums 1956) doch akzeptieren.

Ab dem Montag nach dem Weißen Sonntag gilt für die Orationen pro diversitate temporum die österliche Zeit: 2. Oration Concede (de B.M.V.), 3. Oration nach Wahl und Opportunität Ecclesiae tuae, gegen die Verfolger der Kirche, oder Deus, omnium fidelium, für den Papst. Diese Orationen werden immer dann gebetet, wenn kein Duplexfest gefeiert oder kommemoriert wird. Also am 11. (2. u. 3. Oration, sodann erweiterbar bis zu 5 oder 7 nach Wahl), am 14. (nur die 2. an dritter Stelle), am 16., 20. und 21. (2. und 3.).
In Messen der Mutter Gottes, sowie in Messen, in denen die Mutter Gottes kommemoriert wird, und in der Votivmesse von allen Heiligen, wird die 2. Oration Concede ersetzt durch die Oration de Spiritu Sancto.

Private Votiv- und Requiemmessen

In der österlichen Zeit (nach der Osteroktav) sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen in Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also im Mai am 11., 16., 20., angedeutet durch ein x in der drittletzten Spalte.

Zu den Bittagen, siehe bereits den extra Eintrag unten.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Fragesteller »

Lycobates hat geschrieben:
Samstag 22. April 2017, 23:37
Offertorium und Sekreta, die zu Recht als Versuchsballon für den NOM von seiten der die SRC bereits (wie wir heute wissen) fernsteuernden Kommission Bugnini angesehen werden müssen.
Inwiefern?

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Beitrag von Lycobates »

Fragesteller hat geschrieben:
Sonntag 23. April 2017, 13:17
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 22. April 2017, 23:37
Offertorium und Sekreta, die zu Recht als Versuchsballon für den NOM von seiten der die SRC bereits (wie wir heute wissen) fernsteuernden Kommission Bugnini angesehen werden müssen.
Inwiefern?
Eigentlich reicht es, sich den Wortlaut beider Texte zu Gemüte zu führen.
Ich erläutere gern, werde aber Diesbezügliches aus Schicklichkeitsgründen, wegen scandalum pusillorum [es gibt auch ausgewachsene Pusilli], nicht hier, sondern ins Parlatorium einstellen. Ein wenig Geduld.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Fragesteller »

Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 23. April 2017, 23:01
Fragesteller hat geschrieben:
Sonntag 23. April 2017, 13:17
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 22. April 2017, 23:37
Offertorium und Sekreta, die zu Recht als Versuchsballon für den NOM von seiten der die SRC bereits (wie wir heute wissen) fernsteuernden Kommission Bugnini angesehen werden müssen.
Inwiefern?
Eigentlich reicht es, sich den Wortlaut beider Texte zu Gemüte zu führen.
Ich erläutere gern, werde aber Diesbezügliches aus Schicklichkeitsgründen, wegen scandalum pusillorum [es gibt auch ausgewachsene Pusilli], nicht hier, sondern ins Parlatorium einstellen. Ein wenig Geduld.
Besten Dank, ich habe Zeit und bin auch mit Stichworten zufrieden, habe im Moment aber keine klare Vorstellung, wohin die Kritik zielen könnte (Der Charakter eines "Themenfests" scheint dem Geist des alten Messbuchs ja tatsächlich etwas fremd, scheint aber andererseits weder spezifisch bugnistisch zu sein, noch in den genannten Textstücken stärker als anderswo im Formular durchzudringen.)

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Kommentare zum Lit. Kalender

Beitrag von new »

Finde nicht ob das schon woanders diskutiert wurde, aber ... sind denn überhaupt die älteren Kalender vor 1962 noch erlaubt?

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Beitrag von Marion »

Wer soll die denn verboten haben?
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Marion hat geschrieben:
Dienstag 25. April 2017, 20:44
Wer soll die denn verboten haben?
Niels würde sagen: Berechtigte Frage :blinker:

Aber die Reformer sind ja auch ein Haus, das in sich selbst gespalten ist.

Bei den Benediktinern liest man zum 1. Mai folgende Rubrik:
Dicitur Officium ut olim in Solemnitate S. Joseph, feriæ IV intra Hebdom. II post Oct. Paschæ.
Ad libitum autem Congregationum, vel Abbatum, vel Priorum conventualium potest dici sequens Officium approbatum a Sacra Rituum Congregatione die 10 Decembris 1959.
Anders gesagt: am 1. Mai wird das Offizium (und dann natürlich auch die Messe Adiutor) vom abgeschafften Schutzfest genommen. Ut olim.
Ad libitum kann aber der neue Opifex eintreten. Die Kongregation, der Abt, oder der Prior müssen es wollen. Sie können und dürfen es aber auch nicht wollen.

Wäre das kein neuer Kauknochen für die 62er-Trachtenvereine? :tuete:
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
Samstag 22. April 2017, 23:37
Zum Vergleich mit dem von Hubertus eingestellten liturgischen Kalender gemäß 1960/62 hier wiederum die Monatsübersicht für Mai 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X.:
http://www.traditio.com/calendar/cal1705.pdf

Dazu folgende Erläuterungen.

In der zweitletzten Spalte werden, wie bereits gesehen, die Fast- und Abstinenztage für die U.S.A. angegeben. Näheres dazu unten zum Monat März.
In der österlichen Zeit wird bis zur Pfingstvigil (3. Juni) nicht gefastet, es gibt entsprechend auch keine Vigilfeiern in Violett (die beiden Apostelfeste haben keine Vigil, auch das Hochfest des hl. Joseph und das (neue) Fest Mariä Königin nicht, die Vigil von Himmelfahrt hat weiße Farbe).
Nur die Abstinenz an Freitagen bleibt bestehen.

In der österlichen Zeit dürfen wieder Oktaven gefeiert werden!
Das Schutzfest des hl. Joseph hat eine gewöhnliche Oktav (semiduplex innerhalb der Oktav, duplex majus am Oktavtag), vom 3. bis 10. Mai. Sämtliche Tage innerhalb der Oktav werden in diesem Jahr kommemoriert, da sie mit Duplexfesten, bzw. mit dem 3. Sonntag nach Ostern (semiduplex) zusammentreffen; am Oktavtag jedoch wird das Fest des hl. Antoninus kommemoriert, mit drittens dem Gedächtnis der hll. Gordian und Epimachus. In allen Messen während der Oktav und am Oktavtag wird das Credo gebetet. (Das Credo wäre aber auch ohne Josephsoktav am 4. [verschobenes Kreuzfest), 6. [Apostelfest], 7. [Sonntag], 8. [Engelfest] und 9. [Kirchenlehrer] fällig gewesen). Ebenso wird die Präfation des hl. Joseph gebetet, sofern die Oktav kommemoriert wird, an allen Tagen ohne Eigenpräfation, also am 3., 8., 9., 10. (nicht am 4. [Kreuzpräfation], 5. und 6. [Apostelpräfation], 7. [Osterpräfation]).
Das Hochfest Christi Himmelfahrt hat eine privilegierte Oktav der 3. Ordnung (semiduplex innerhalb der Oktav, duplex majus am Oktavtag), vom 25. Mai bis zum 1. Juni. Die Messe innerhalb der Oktav wird in diesem Jahr nur am 30. gefeiert (mit dem Gedächtnis des hl. Papstes Felix I. im Simplexrang), an den anderen Tagen geschieht das Gedächtnis der Oktav. Alle Tage haben Credo und Präfation de Ascensione Domini.
[Der Vermerk "within the Octave" am 13. Mai muß ein Irrtum sein]

Das Zusammentreffen vom Schutzfest des hl. Joseph (am dritten Mittwoch nach Ostern) mit dem Fest der Kreuzauffindung am 3. Mai hat zur Folge, daß das Kreuzfest um einen Tag verschoben wird. Monica wird kommemoriert.

Kontrovers (in Tradi-Kreisen der strengen Observanz) ist die merkwürdige Einführung eines Joseph Opifex am 1. Mai (per Dekret Instituto a Sanctissimo der SRC vom 24.4.1956), namentlich wegen dessen Offertorium und Sekreta, die zu Recht als Versuchsballon für den NOM von seiten der die SRC bereits (wie wir heute wissen) fernsteuernden Kommission Bugnini angesehen werden müssen. Im gleichen Atemzuge wurde das von Papst Pius IX. 1847 auf die ganze Kirche ausgedehnte österliche Josephsfest, seit 1870 als spezielles Schutzfest der Gesamtkirche, buchstäblich per Federstrich ("abolita habeatur") abgeschafft und das Apostelfest, das seit undenklicher Zeit an den Kalenden des Mai gefeiert wurde (Weihetag der Basilika Dodici Apostoli, 6. Jh.), ganz a-historisch auf den 11. verschoben.
Entsprechend wird diese dreifache Neuerung (Einführung des Opifex, Verschiebung des Apostelfestes, Abschaffung des Schutzfestes) hier ignoriert (man kann m.E. schlüssig argumentieren - das ist anderswo geschehen - anhand einer bei den Moralisten so genannten cessatio legis ab intrinseco), wenn auch einige Kreise sie (wegen des Datums 1956) doch akzeptieren.

Ab dem Montag nach dem Weißen Sonntag gilt für die Orationen pro diversitate temporum die österliche Zeit: 2. Oration Concede (de B.M.V.), 3. Oration nach Wahl und Opportunität Ecclesiae tuae, gegen die Verfolger der Kirche, oder Deus, omnium fidelium, für den Papst. Diese Orationen werden immer dann gebetet, wenn kein Duplexfest gefeiert oder kommemoriert wird. Also am 11. (2. u. 3. Oration, sodann erweiterbar bis zu 5 oder 7 nach Wahl), am 14. (nur die 2. an dritter Stelle), am 16., 20. und 21. (2. und 3.).
In Messen der Mutter Gottes, sowie in Messen, in denen die Mutter Gottes kommemoriert wird, und in der Votivmesse von allen Heiligen, wird die 2. Oration Concede ersetzt durch die Oration de Spiritu Sancto.

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In der österlichen Zeit (nach der Osteroktav) sind diese Messen erlaubt an festfreien Ferien oder an Festen in Semiduplexrang und abwärts, außerhalb einer privilegierten Oktav. Also im Mai am 11., 16., 20., angedeutet durch ein x in der drittletzten Spalte.

Zu den Bittagen, siehe bereits den extra Eintrag unten.
Ich meine, einen Fehler gefunden zu haben: "St. Nereus und Gefährten" ist nicht duplex, sondern semiduplex.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von ad-fontes »

Protasius hat geschrieben:
Sonntag 26. März 2017, 23:03
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 26. März 2017, 22:35
In der österlichen Zeit wird nicht gefastet, es gibt entsprechend auch keine Vigilfeiern in Violett; nur die Abstinenz an Freitagen bleibt bestehen.
Was ist mit der Pfingstvigil (Prophetien in Violett)? Und was ist mit den Quatembertagen in der Pfingstoktav (Fasten und Abstinenz)?
Ich hatte ja vor einiger Zeit andernorts gefragt, ob die Quatembermessen in der Pfingstoktav als Konventämter de octava post tertiam oder de feria post nonam zu feiern sein, worauf das verlinkte Direktorium - sowie ein anderes von mir konsultiertes - ersteres ausweisen. Nun schreibt aber Hartmann, 1908, Paragraph 113, III., 1: "... an den Quatembertagen (auch innerhalb der Oktav von Pfingsten) ... muß die Messe de tempore nach der Non gesungen werden." Ergo haben sich die betreffenden Ordinatores Calendarii geirrt!? :hmm:
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:
Dienstag 9. Mai 2017, 17:49
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 22. April 2017, 23:37
Zum Vergleich mit dem von Hubertus eingestellten liturgischen Kalender gemäß 1960/62 hier wiederum die Monatsübersicht für Mai 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X.:
http://www.traditio.com/calendar/cal1705.pdf

Dazu folgende Erläuterungen.

In der zweitletzten Spalte werden, wie bereits gesehen, die Fast- und Abstinenztage für die U.S.A. angegeben. Näheres dazu unten zum Monat März.
In der österlichen Zeit wird bis zur Pfingstvigil (3. Juni) nicht gefastet, es gibt entsprechend auch keine Vigilfeiern in Violett (die beiden Apostelfeste haben keine Vigil, auch das Hochfest des hl. Joseph und das (neue) Fest Mariä Königin nicht, die Vigil von Himmelfahrt hat weiße Farbe).
Nur die Abstinenz an Freitagen bleibt bestehen.

In der österlichen Zeit dürfen wieder Oktaven gefeiert werden!
Das Schutzfest des hl. Joseph hat eine gewöhnliche Oktav (semiduplex innerhalb der Oktav, duplex majus am Oktavtag), vom 3. bis 10. Mai. Sämtliche Tage innerhalb der Oktav werden in diesem Jahr kommemoriert, da sie mit Duplexfesten, bzw. mit dem 3. Sonntag nach Ostern (semiduplex) zusammentreffen; am Oktavtag jedoch wird das Fest des hl. Antoninus kommemoriert, mit drittens dem Gedächtnis der hll. Gordian und Epimachus. In allen Messen während der Oktav und am Oktavtag wird das Credo gebetet. (Das Credo wäre aber auch ohne Josephsoktav am 4. [verschobenes Kreuzfest), 6. [Apostelfest], 7. [Sonntag], 8. [Engelfest] und 9. [Kirchenlehrer] fällig gewesen). Ebenso wird die Präfation des hl. Joseph gebetet, sofern die Oktav kommemoriert wird, an allen Tagen ohne Eigenpräfation, also am 3., 8., 9., 10. (nicht am 4. [Kreuzpräfation], 5. und 6. [Apostelpräfation], 7. [Osterpräfation]).
Das Hochfest Christi Himmelfahrt hat eine privilegierte Oktav der 3. Ordnung (semiduplex innerhalb der Oktav, duplex majus am Oktavtag), vom 25. Mai bis zum 1. Juni. Die Messe innerhalb der Oktav wird in diesem Jahr nur am 30. gefeiert (mit dem Gedächtnis des hl. Papstes Felix I. im Simplexrang), an den anderen Tagen geschieht das Gedächtnis der Oktav. Alle Tage haben Credo und Präfation de Ascensione Domini.
[Der Vermerk "within the Octave" am 13. Mai muß ein Irrtum sein]

Das Zusammentreffen vom Schutzfest des hl. Joseph (am dritten Mittwoch nach Ostern) mit dem Fest der Kreuzauffindung am 3. Mai hat zur Folge, daß das Kreuzfest um einen Tag verschoben wird. Monica wird kommemoriert.

Kontrovers (in Tradi-Kreisen der strengen Observanz) ist die merkwürdige Einführung eines Joseph Opifex am 1. Mai (per Dekret Instituto a Sanctissimo der SRC vom 24.4.1956), namentlich wegen dessen Offertorium und Sekreta, die zu Recht als Versuchsballon für den NOM von seiten der die SRC bereits (wie wir heute wissen) fernsteuernden Kommission Bugnini angesehen werden müssen. Im gleichen Atemzuge wurde das von Papst Pius IX. 1847 auf die ganze Kirche ausgedehnte österliche Josephsfest, seit 1870 als spezielles Schutzfest der Gesamtkirche, buchstäblich per Federstrich ("abolita habeatur") abgeschafft und das Apostelfest, das seit undenklicher Zeit an den Kalenden des Mai gefeiert wurde (Weihetag der Basilika Dodici Apostoli, 6. Jh.), ganz a-historisch auf den 11. verschoben.
Entsprechend wird diese dreifache Neuerung (Einführung des Opifex, Verschiebung des Apostelfestes, Abschaffung des Schutzfestes) hier ignoriert (man kann m.E. schlüssig argumentieren - das ist anderswo geschehen - anhand einer bei den Moralisten so genannten cessatio legis ab intrinseco), wenn auch einige Kreise sie (wegen des Datums 1956) doch akzeptieren.

Ab dem Montag nach dem Weißen Sonntag gilt für die Orationen pro diversitate temporum die österliche Zeit: 2. Oration Concede (de B.M.V.), 3. Oration nach Wahl und Opportunität Ecclesiae tuae, gegen die Verfolger der Kirche, oder Deus, omnium fidelium, für den Papst. Diese Orationen werden immer dann gebetet, wenn kein Duplexfest gefeiert oder kommemoriert wird. Also am 11. (2. u. 3. Oration, sodann erweiterbar bis zu 5 oder 7 nach Wahl), am 14. (nur die 2. an dritter Stelle), am 16., 20. und 21. (2. und 3.).
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Zu den Bittagen, siehe bereits den extra Eintrag unten.
Ich meine, einen Fehler gefunden zu haben: "St. Nereus und Gefährten" ist nicht duplex, sondern semiduplex.
Sehr richtig. Der Fehler war mir entgangen.
Danke für den Hinweis.

Das bedeutet, daß an jenem Freitag auch eine private Votiv- und Requiemmesse erlaubt gewesen wäre (per x zu kennzeichnen).

Im übrigen wurde am 4. [verschobenes Kreuzfest) nur Monika kommemoriert, nicht auch die Oktav des Josephsfestes. Denn an Dupl. II. cl. entfällt das Gedächtnis eines dies infra Octavam communem.
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Marion »

Schön, daß du wieder schreibst :huhu:
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Marion hat geschrieben:
Freitag 26. Mai 2017, 13:44
Schön, daß du wieder schreibst :huhu:
Aber gern ;)
Ich war, wie jedes Jahr zumindest ein- oder zweimal, in Rom, habe dort und in Frascati ein paar Tage Freunde besucht, und in einigen mir seit Jahrzehnten teuren Kirchen, natürlich in NOM-freien Augenblicken, gebetet. Anliegen gibt es ja zuhauf. :huhu:

Und Urlaubszeit ist bei mir grundsätzlich rechnerlose Zeit.
(Ich brauche ja auch einen ordentlichen Rechner, da mein Mobiltelephon nahezu 15 Jahre alt ist, noch immer perfekt funktioniert, und auch nach drei Tagen kaum geladen werden muß, warum sollte ich es also ändern?)
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Marion »

Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 28. Mai 2017, 22:18
... in NOM-freien Augenblicken, gebetet. Anliegen gibt es ja zuhauf. :huhu:
Ich geh da überhaupt nicht mehr zum beten hin, genauso wenig wie in eine von den Protestanten geklaute Kirche oder auch in eine der Ortodoxen oder eine der Anglikaner. Wenn mich einer sieht, denkt er noch ich gehöre zu denen und hänge diesem neuen Glauben an und unterstehe diesem Mann, der behauptet Bischof zu sein.
Lycobates hat geschrieben:
Sonntag 28. Mai 2017, 22:18
Und Urlaubszeit ist bei mir grundsätzlich rechnerlose Zeit.
(Ich brauche ja auch einen ordentlichen Rechner, da mein Mobiltelephon nahezu 15 Jahre alt ist, noch immer perfekt funktioniert, und auch nach drei Tagen kaum geladen werden muß, warum sollte ich es also ändern?)
Ich gönne dir ja deinen Urlaub :ja: . Trotzdem ist es schöner, was von dir zu hören ;)
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Marion hat geschrieben:
Montag 29. Mai 2017, 15:12
Ich geh da überhaupt nicht mehr zum beten hin, genauso wenig wie in eine von den Protestanten geklaute Kirche oder auch in eine der Ortodoxen oder eine der Anglikaner. Wenn mich einer sieht, denkt er noch ich gehöre zu denen und hänge diesem neuen Glauben an und unterstehe diesem Mann, der behauptet Bischof zu sein.
Dazu im Parlatorium, der Pusilli halber. :unbeteiligttu:
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Marion »

Lycobates hat geschrieben:
Samstag 22. April 2017, 23:37
Zum Vergleich mit dem von Hubertus eingestellten liturgischen Kalender gemäß 1960/62 hier wiederum die Monatsübersicht für Mai 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X.:
http://www.traditio.com/calendar/cal1705.pdf
Ich finde das Fest "Queenship of the BVM" am 31. Mai nicht im alten Brevier. Ist das irgendwo anders versteckt als im Eigenteil der Heiligen? Wenn ja, wo?
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Re: Kommentare zu den Tagesheiligen/zum Lit. Kalender

Beitrag von Lycobates »

Marion hat geschrieben:
Montag 29. Mai 2017, 21:16
Lycobates hat geschrieben:
Samstag 22. April 2017, 23:37
Zum Vergleich mit dem von Hubertus eingestellten liturgischen Kalender gemäß 1960/62 hier wiederum die Monatsübersicht für Mai 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X.:
http://www.traditio.com/calendar/cal1705.pdf
Ich finde das Fest "Queenship of the BVM" am 31. Mai nicht im alten Brevier. Ist das irgendwo anders versteckt als im Eigenteil der Heiligen? Wenn ja, wo?
Dies Fest wurde 1954 von Papst Pius XII. eingeführt, im Rang eines Duplex II. cl.
Man braucht also ein altes Brevier des jüngsten Jahrgangs dazu :blinker:

Petronilla wird in Privatmessen kommemoriert.
Angela wird auf den 1. Juni verlegt (wie bisher im Duplexrang).
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