«Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
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Gamaliel
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Gamaliel »

Pytlik schreibt in einer Lesermeinung auf kath.net die Aussagen von Tornielli wiedergebend:
Der Grund für die "Verzögerung" der Publikation liege einzig und allein in der langsam hereintrudelnden Übersetzung.
[...]
Und schließlich betont er, daß die ganzen Spekulationen im Vorfeld null und nichtig waren und sind. Es gab keine Änderungen aufgrund irgendwelcher Sorgen oder gar Unterschriftenlisten, der Text stehe schon seit langem so fest wie er jetzt lateinische vorliege.

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Berolinensis
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliel hat geschrieben:Pytlik schreibt in einer Lesermeinung auf kath.net die Aussagen von Tornielli wiedergebend:
Der Grund für die "Verzögerung" der Publikation liege einzig und allein in der langsam hereintrudelnden Übersetzung.
[...]
Und schließlich betont er, daß die ganzen Spekulationen im Vorfeld null und nichtig waren und sind. Es gab keine Änderungen aufgrund irgendwelcher Sorgen oder gar Unterschriftenlisten, der Text stehe schon seit langem so fest wie er jetzt lateinische vorliege.
Nun ja. Dazu messainlatino unter dem Titel "seltsame Dementis": http://blog.messainlatino.it/211/4/st ... zione.html

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Niels
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

Gamaliel hat geschrieben:Pytlik schreibt in einer Lesermeinung auf kath.net die Aussagen von Tornielli wiedergebend:
Der Grund für die "Verzögerung" der Publikation liege einzig und allein in der langsam hereintrudelnden Übersetzung.
[...]
Und schließlich betont er, daß die ganzen Spekulationen im Vorfeld null und nichtig waren und sind. Es gab keine Änderungen aufgrund irgendwelcher Sorgen oder gar Unterschriftenlisten, der Text stehe schon seit langem so fest wie er jetzt lateinische vorliege.
Naja... :hmm:
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Gamaliel
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Gamaliel »

Berolinensis hat geschrieben:Nun ja. Dazu messainlatino unter dem Titel "seltsame Dementis": http://blog.messainlatino.it/211/4/st ... zione.html
Danke für den Hinweis! Das klingt vernünftig.

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Juergen
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Juergen »

Wie oft wurden nun schon verbindliche Termine in verschiedenen Blogs, Foren etc. genannt? :hmm: Die Daten sind etwa so glaubwürdig, wie die Vorherberechnung des Weltuntergangs durch die Zeugen Jehovas.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Damasus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Damasus »

Juergen hat geschrieben:Wie oft wurden nun schon verbindliche Termine in verschiedenen Blogs, Foren etc. genannt? :hmm: Die Daten sind etwa so glaubwürdig, wie die Vorherberechnung des Weltuntergangs durch die Zeugen Jehovas.
:klatsch: sehr treffend erkannt :klatsch:
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Niels
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Niels »

Mons. Pozzo feierte am 5. Mai ein levitiertes Hochamt in der Borghesekapelle in Santa Maria Maggiore: http://orbiscatholicussecundus.blogspot ... ry_5.html

(Das wäre wieder eine schöne Gelegenheit gewesen - Stichwort: genius loci -, die Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen zu Summorum Pontificum bekanntzugeben... :pfeif: :roll: )
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ottaviani
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

ich glaube nicht daß da noch was zu erwarten ist

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Kai
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Kai »

ottaviani hat geschrieben:ich glaube nicht daß da noch was zu erwarten ist
Kannst du das irgendwie begründen? Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du alle bisher aufgetauchten Ankündigungen/Gerüchte für nicht begründet hältst? Was für Informationen hast du?
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
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ottaviani
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

seit beginn dieses Jahres merkt man deutlich eine Änderung in der Grundstimmung des Pontifikates Assisi III wie auch keinerlei Aktivitäten der Kommission Eclessia Dei vorhanden sind ich denke es gibt massiven widerstand diverser Bischofskonferenzen daher glaube ich es wird weder eine Reform der Reform geben noch Ausführungsbestimmungen die die Freunde der alten Liturgie stärken Aus der FSSPX höre ich das Rom versucht die Gespräche in die Länge zu ziehen aber es gibt keinen einzigen Punkt der bis jetzt positiv erledigt ist

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

ottaviani hat geschrieben:wie auch keinerlei Aktivitäten der Kommission Eclessia Dei vorhanden sind
Leider kann man zumindest das bestätigen:

http://www.gloria.tv/?media=15455
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat die Karfreitagsliturgie in der außerordentlichen Form in Limburg nicht erlaubt. Am 22. Februar wies Generalvikar Franz Kaspar den Antrag zurück. Er habe sich für die Entscheidung mit dem Bischof abgesprochen, erklärte der Generalvikar. Gründe nannte er keine.

Eine Nachfrage bei der Kommission Ecclesia Dei im Vatikan blieb unbeantwortet.

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

ottaviani hat geschrieben:daher glaube ich es wird weder eine Reform der Reform geben noch Ausführungsbestimmungen die die Freunde der alten Liturgie stärken
Was die Ausführungsbestimmungen betrifft, würde ich einfach sagen: "Abwarten". Wir haben auch sehr lange auf Summorum Pontificum gewartet.

Die "Reform der Reform" ist ja ein umfassender Begriff. Es ist die Frage, wie weit man ihn fasst. Bei den Papstmessen ist sie meines Erachtens in vollem Gange. Ich hätte vor 2005 keinen Pfifferling darauf gewettet, dass der Kommunionempfang aus den Händen des Hl. Vaters so bald wieder knieend in den Mund erfolgt.

Weltweit, und insbesondere in Deutschland, liegt aber natürlich noch ein unendlich weiter Weg vor uns.

kephas
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von kephas »

ottaviani hat geschrieben:Aus der FSSPX höre ich das Rom versucht die Gespräche in die Länge zu ziehen aber es gibt keinen einzigen Punkt der bis jetzt positiv erledigt ist
Kein Wunder. "Positiv erledigt" bedeutet in eurer Sprache ja nichts anderes als dass Rom sich "bekehrt", d.h. die Sicht der Priesterbruderschaft übernimmt.
:aergerlich:

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taddeo
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von taddeo »

kephas hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:Aus der FSSPX höre ich das Rom versucht die Gespräche in die Länge zu ziehen aber es gibt keinen einzigen Punkt der bis jetzt positiv erledigt ist
Kein Wunder. "Positiv erledigt" bedeutet in eurer Sprache ja nichts anderes als dass Rom sich "bekehrt", d.h. die Sicht der Priesterbruderschaft übernimmt.
:aergerlich:
Daraus kann man nur schließen, daß die Bruderschaft auf "alles oder nichts" pokert und sich bisher keinen Millimeter bewegt.
So war es aber auch zu erwarten, und so wird das ganze Unterfangen auch kein gutes Ende nehmen - für die FSSPX wohlgemerkt.

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ar26
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ar26 »

Wobei Rom aber auch noch nicht verlautbaren hat lassen, daß gewisse Entwicklungen der letzten fünf Dekaden korrigiert werden. Wie wäre es beispielsweise mit der Rücknahme des Indultes zur Handkommunion? Ein schönes, praktisches Beispiel dafür, daß man dem Irrtum nicht radikal zu Leibe rücken will.

Das Beispiel aus Limburg scheint aber für nichts gut. Sofern in dieser Kirche bereits das Triduum nach den neuen Büchern gefeiert wurde, war kein Raum für die Bitte. Sollte dort ursprünglich gar kein Triduum gefeiert werden, dann wäre es Sache des Kirchenrektors gewesen, daß zu genehmigen. Hatte der bereits nein gesagt, wäre es schön, wenn der Bischof ihm in die Parade fährt, aber wenig wahrscheinlich. Hat primär aber nix mit der alten Liturgie zu tun.
Zuletzt geändert von ar26 am Sonntag 8. Mai 2011, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
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ottaviani
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

schlimmstenfalls bleibt alles wie es ist mehr kann nicht passieren
die FSSPX wird sich nicht bewegen das hat sie von Anfang an klar gesagt
es reicht eben nicht einfach zu sagen es gibt keinen Bruch mit der Tradition man müßte jetzt eben erklären wo die Kontinuität liegt das scheinen die Theologen der Glaubenskongregation nicht zu können wenn dem so ist sollte man jetzt wirklich schluß machen aber da ja die Gespräche auf Einladung des hl. Vaters erfolgt sind muß auch der Vatikan die Sache beenden wenn man dort hofft das ihnen die Bruderschaft diese Arbeit abnimmt irren sie sich

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Libertas Ecclesiae
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

taddeo hat geschrieben:Daraus kann man nur schließen, daß die Bruderschaft auf "alles oder nichts" pokert und sich bisher keinen Millimeter bewegt.
So war es aber auch zu erwarten, und so wird das ganze Unterfangen auch kein gutes Ende nehmen - für die FSSPX wohlgemerkt.
Wenn es zu einem Scheitern der Gespräche käme, würden beide Seiten verlieren - nicht nur die FSSPX. Es geht hier ja nicht einfach um die Befindlichkeiten und Engführungen irgendwelcher Fanatiker. Es geht letztlich um das Ganze, um die rechte Auslegung des Katholischen.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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ottaviani
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

richtig und daher darf die Bruderschaft nicht einen zentimeter sich bewegen

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

ar26 hat geschrieben: Das Beispiel aus Limburg scheint aber für nichts gut. Sofern in dieser Kirche bereits das Triduum nach den neuen Büchern gefeiert wurde, war kein Raum für die Bitte.
Natürlich wäre dafür Raum. Das hat "Ecclesia Dei" im letzten Jahr ausdrücklich klargestellt:

http://www.summorum-pontificum.de/archi ... _2.shtml
wer es vielleicht dem österreichischen Kirchenrechtler hätte bestreiten wollen, hat die Auskunft nun aus Rom und aus erster Hand: Das Triduum darf selbstverständlich nach dem alten Ritus zelebriert werden, und wenn dafür nur eine Kirche zur Verfügung steht, in der auch Gottesdienste nach dem neuen Ritus gefeiert werden, so ist das kein Hinderungsgrund.

iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

ar26 hat geschrieben: Sollte dort ursprünglich gar kein Triduum gefeiert werden, dann wäre es Sache des Kirchenrektors gewesen, daß zu genehmigen. Hatte der bereits nein gesagt, wäre es schön, wenn der Bischof ihm in die Parade fährt, aber wenig wahrscheinlich.
Der Papst in Summorum Pontificum hat geschrieben: Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.

Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm Rat und Hilfe zu geben hat.
So oder so. Hier war Ecclesia Dei gefordert - schon am 22. Februar. Und passiert ist bis Karfreitag am 22. April (!) überhaupt gar nichts!

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taddeo
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von taddeo »

ottaviani hat geschrieben:richtig und daher darf die Bruderschaft nicht einen zentimeter sich bewegen
Den :ikb_devil2: wird's freuen.

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ar26
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ar26 »

@ iustus
Du hast meine Ausführungen nicht verstanden. In ein und der gleichen Kirche kann das Triduum nicht zweimal gefeiert werden. Es kann nur einmal (alt oder neu) gefeiert werden. Wenn es sich um eine gewöhnliche Pfarrkirche mit Applikationspflicht gehandelt haben sollte, dann ist nach der derzeitigen (von mir missbilligten) Rechtslage, das Triduum nach dem Willen des Kirchenrektors (d.h. idR neu) zu feiern.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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cantus planus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von cantus planus »

taddeo hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:richtig und daher darf die Bruderschaft nicht einen zentimeter sich bewegen
Den :ikb_devil2: wird's freuen.
Die Ausweglosigkeit dieser Situation hat der "Spiegel" schon 1976 in Worte gefasst: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41146957.html
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iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

ar26 hat geschrieben:In ein und der gleichen Kirche kann das Triduum nicht zweimal gefeiert werden. Es kann nur einmal (alt oder neu) gefeiert werden. Wenn es sich um eine gewöhnliche Pfarrkirche mit Applikationspflicht gehandelt haben sollte, dann ist nach der derzeitigen (von mir missbilligten) Rechtslage, das Triduum nach dem Willen des Kirchenrektors (d.h. idR neu) zu feiern.
In ein und derselben Kirche darf die Karfreitagsliturgie zweimal an ein und demselben Karfreitag gefeiert werden: Z.B. um 15 Uhr ordentlich und um 17.3 Uhr zusätzlich außerordentlich. Das hat die Kommission in dem Schreiben, auf das ich hingewiesen habe, ausdrücklich bejaht. Hier das Schreiben der Kommission und die zugrundeliegende Anfrage übersetzt:

http://www.summorum-pontificum.de/texte/triduum.shtml

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ar26
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ar26 »

Danke iustus. Das Schreiben war mir so nicht (mehr) bekannt. Ich gebe mich geschlagen :tuete:

Ob die Aussage der Kommission konsequent ist, sei mal dahingestellt. Letztlich legt sie die Dinge in das Ermessen des Ortsbischof. Dort liegt eh schon zuviel. Da müssen die Ausführungsbestimmungen Abhilfe schaffen.
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iustus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von iustus »

ar26 hat geschrieben:Letztlich legt sie die Dinge in das Ermessen des Ortsbischof. Dort liegt eh schon zuviel. Da müssen die Ausführungsbestimmungen Abhilfe schaffen.
So ist es.

Das Ärgerliche in Limburg war, dass die Ermessensenscheidung mit keinem Wort begründet wurde und die Kommission nicht einmal den Eingang der Faxschreiben bestätigt hat. :(

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Maurus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Maurus »

cantus planus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:richtig und daher darf die Bruderschaft nicht einen zentimeter sich bewegen
Den :ikb_devil2: wird's freuen.
Die Ausweglosigkeit dieser Situation hat der "Spiegel" schon 1976 in Worte gefasst: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41146957.html
Och, da gibt es schon Auswege, wie man sehen kann, wenn man mal den Namen der Dame aus dem Artikel googelt. Ein Herr aus Dorsten hat ein paar Infos....

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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von Peregrin »

cantus planus hat geschrieben: Die Ausweglosigkeit dieser Situation hat der "Spiegel" schon 1976 in Worte gefasst: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41146957.html
Sowas ist ja interessant zu lesen wegen der kleinen Details, z.B.
organisiert sie seit dem 5. September regelmäßig Sonntagsmessen im alten Ritus. Die dazu notwendigen Priester, amtierende Pfarrer, holt sie aus anderen deutschen Diözesen; die Namen der Priester hält sie geheim. Photographen dürfen nur deren Rücken aufnehmen -- "die Priester könnten sonst ihre Existenz verlieren".
Daß damals eine veritable Verfolgung von Priestern stattgefunden hat, die in ihrer Freizeit katholische Messen gelesen haben, schockiert mich doch ein bißchen.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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cantus planus
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von cantus planus »

Oh, da haben sich Szenen abgespielt, die man sich heute gar nicht mehr vorstellen kann. Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen. Dieses schwarze Kapitel müsste auch endlich aufgearbeitet werden.
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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

cantus planus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:richtig und daher darf die Bruderschaft nicht einen zentimeter sich bewegen
Den :ikb_devil2: wird's freuen.
Die Ausweglosigkeit dieser Situation hat der "Spiegel" schon 1976 in Worte gefasst: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41146957.html
was völlig logisch ist weil die Problematik unverändert uist und sehr zum Ärgernis der DBK die Tradis immer noch da sind obwohl seit 1976 bald 4 Jahre vorbei sind

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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

ar26 hat geschrieben:Danke iustus. Das Schreiben war mir so nicht (mehr) bekannt. Ich gebe mich geschlagen :tuete:

Ob die Aussage der Kommission konsequent ist, sei mal dahingestellt. Letztlich legt sie die Dinge in das Ermessen des Ortsbischof. Dort liegt eh schon zuviel. Da müssen die Ausführungsbestimmungen Abhilfe schaffen.
das wird bei der Indultgemeinde in Wien seit 1988 so praktiziert

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Re: «Summorum Pontificum»: Die Ausführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

Maurus hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:richtig und daher darf die Bruderschaft nicht einen zentimeter sich bewegen
Den :ikb_devil2: wird's freuen.
Die Ausweglosigkeit dieser Situation hat der "Spiegel" schon 1976 in Worte gefasst: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41146957.html
Och, da gibt es schon Auswege, wie man sehen kann, wenn man mal den Namen der Dame aus dem Artikel googelt. Ein Herr aus Dorsten hat ein paar Infos....
ach die gute Tante Elisabeth ich fand sie herzig skurill

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