Diese Frage ist absolut falsch gestellt.Juergen hat geschrieben:Was unterschiedet ihn – wenn man den liturgischen Kontext fortläßt – von einem hauptamtlichen Pastoralreferenten, Gemeindereferenten, Sozialarbeiter etc.?
Gibt es Dinge, die ein Diakon arbeiten kann, und die die andere genannten Personen nicht arbeiten können?
Die Diakonenweihe verbindet den Geweihten mit dem fußwaschenden Christus.... Er repräsentiert ihn und seine Aufgabe ist, diese Dimension Christi darzustellen und in die Welt zu tragen.
Der geweihte Diakon bindet sein Leben an den dienenden Christus.
Seine Aufgaben können im Konkreten genauso von anderen Menschen - ehren- oder hauptamtlich - ausgeübt werden.
Die liturgischen Bezüge sind nicht sehr umfangreich, die dem Diakon ausschließlich zu stehen:Letztlich bleibt als das im Eigene, die mit der Weihe direkt in Verbindung stehenden liturgischen Vollzüge. – Und diese werden ihm teilweise regelmäßig entzogen, weil man doch die Laien fördern und stärken muß.
1. Evangeliumsverkündigung und Predigt in der Messe - den Dienst am Kelch - Kommunionspendung - Ite missa est.
2. Taufspendung - kann auch durch beauftragte Laien gespendet werden
3. Beerdigung - kann auch durch beauftragte Laien vollzogenwerden
4. Eheassistenz - kann auch durch beauftragte Laien geleistet werden
5. Leitung von Wortgottesdiensten und Andachten - kann auch durch beauftragte Laien geleistet werden
Aber auch der Priester definiert sich nicht durch seine "ausschließlichen" Tätigkeiten.
Die Fragestellung: "Was kann jemand?", ist keine Frage um das Weiheamt zu bestimmen.