Ich war im vorletzten Dezember für ein Wochenende in einem Zisterzienserkloster in der Nähe.
Beim Konventamt am Sonntag habe ich mich über den (relativ jungen) Diakon in der Messe gewundert, der zwar die 2. Lesung, nicht aber das Evangelium verkündet hat.
Auf Nachfrage sagte mir der Gastpater, daß es sich nicht um einen Diakon, sondern um einen Subdiakon handelte. Da er weg mußte, konnte ich leider nicht weiter nachfragen.
Nun habe ich gesehen, daß bei der letzten Priesterweihe im Stift Heiligenkreuz der weihende Erzbischof Kardinal Schönborn neben der Pontifikal-Dalmatik auch die Pontifikal-Tunicella getragen hat.
Auf diesem Bild kann man das ganz gut erkennen:
Ich frage mich jetzt:
Kann es sein, daß beim Subdiakonat im NO um zisterziensisches Eigengut handelt?
Oder nutzt der Orden nur sinngemäß die Vollmacht aus ministeria quaedam, "dass entsprechend dem Urteil einer Bischofskonferenz der Akolyth an manchen Orten auch Subdiakon genannt werden kann"?
Subdiakone bei Zisterziensern?
Re: Subdiakone bei Zisterziensern?
das Subdiakonat wurde nie abgeschafft es steht nur den Bischöfen frei es zu spendenmichaelis hat geschrieben:Ich war im vorletzten Dezember für ein Wochenende in einem Zisterzienserkloster in der Nähe.
Beim Konventamt am Sonntag habe ich mich über den (relativ jungen) Diakon in der Messe gewundert, der zwar die 2. Lesung, nicht aber das Evangelium verkündet hat.
Auf Nachfrage sagte mir der Gastpater, daß es sich nicht um einen Diakon, sondern um einen Subdiakon handelte. Da er weg mußte, konnte ich leider nicht weiter nachfragen.
Nun habe ich gesehen, daß bei der letzten Priesterweihe im Stift Heiligenkreuz der weihende Erzbischof Kardinal Schönborn neben der Pontifikal-Dalmatik auch die Pontifikal-Tunicella getragen hat.
Auf diesem Bild kann man das ganz gut erkennen:
Ich frage mich jetzt:
Kann es sein, daß beim Subdiakonat im NO um zisterziensisches Eigengut handelt?
Oder nutzt der Orden nur sinngemäß die Vollmacht aus ministeria quaedam, "dass entsprechend dem Urteil einer Bischofskonferenz der Akolyth an manchen Orten auch Subdiakon genannt werden kann"?
Re: Subdiakone bei Zisterziensern?
Das ist mW nicht korrekt. Es war glaube ich 1968, als das Dokument erlassen wurde, nach welcher die Subdiakonatsweihe abgeschafft wurde (so wie auch die niederen). Es wurde darin den Bischofskonferenzen jedoch freigestellt, die Akolythen als Subdiakone zu bezeichnen.ottaviani hat geschrieben:das Subdiakonat wurde nie abgeschafft es steht nur den Bischöfen frei es zu spendenmichaelis hat geschrieben:Ich war im vorletzten Dezember für ein Wochenende in einem Zisterzienserkloster in der Nähe.
Beim Konventamt am Sonntag habe ich mich über den (relativ jungen) Diakon in der Messe gewundert, der zwar die 2. Lesung, nicht aber das Evangelium verkündet hat.
Auf Nachfrage sagte mir der Gastpater, daß es sich nicht um einen Diakon, sondern um einen Subdiakon handelte. Da er weg mußte, konnte ich leider nicht weiter nachfragen.
Nun habe ich gesehen, daß bei der letzten Priesterweihe im Stift Heiligenkreuz der weihende Erzbischof Kardinal Schönborn neben der Pontifikal-Dalmatik auch die Pontifikal-Tunicella getragen hat.
Auf diesem Bild kann man das ganz gut erkennen:
Ich frage mich jetzt:
Kann es sein, daß beim Subdiakonat im NO um zisterziensisches Eigengut handelt?
Oder nutzt der Orden nur sinngemäß die Vollmacht aus ministeria quaedam, "dass entsprechend dem Urteil einer Bischofskonferenz der Akolyth an manchen Orten auch Subdiakon genannt werden kann"?
Ich sehe das auch so:
Dort steht nicht "...wird nicht mehr erteilt...", sondern "...gibt es nicht mehr...".Auszug aus "Ministeria quedam", 1972:
Nachdem Wir alles reiflich erwogen haben, ..., erlassen Wir kraft Unserer Apostolischen Autorität folgende Bestimmungen, wodurch - wenn und insofern es erforderlich ist - die Vorschriften des bisher geltenden kirchlichen Gesetzbuches (CIC) außer Kraft gesetzt werden, und promulgieren sie mit diesem Schreiben:
I. Die erste Tonsur wird fortan nicht mehr erteilt; der Eintritt in den Klerikerstand wird mit dem Diakonat verbunden.
II. Was bisher als „niedere Weihen" bezeichnet wurde, soll in Zukunft die Bezeichnung Dienste erhalten,
III. Die Dienste können auch Laien übertragen werden, so dass sie nicht mehr den Kandidaten für das Weihesakrament vorbehalten bleiben.
IV. Die Dienste, die - angepasst an die heutigen Zeitbedürfnisse - in er ganzen Lateinischen Kirche beizubehalten sind, sind zwei, nämlich der des Lektors und der des Akolythen. Die Aufgaben, die bisher dem Subdiakon übertragen worden waren, werden nunmehr dem Lektor und dem Akolythen zugewiesen; aus diesem Grunde gibt es in der Lateinischen Kirche die höhere Weihe des Subdiakonats künftig nicht mehr. Dem steht jedoch nicht entgegen, dass entsprechend dem Urteil einer Bischofskonferenz der Akolyth an manchen Orten auch Subdiakon genannt werden kann.
im lateinischen Origimal:
...ac proinde in Ecclesia Latina ordo maior Subdiaconatus non amplius habetur.
Das kommt wohl auf die jeweilige Bischofskonferenz an:iustus hat geschrieben:Die spannende Frage: Tragen die dann die zu Recht die Tunikella?
Es heißt ja bezüglich der liturgischen Kleidung von "Nicht-Klerikern" in der GRM (in der alten AEM auch schon analog):
Sollte also eine BK bestimmen, daß Akolythen und Lektoren eine Tunicella tragen dürfen (und dies würde auch von Rom aprobiert), wäre das wohl zulässig.339. Akolythen, Lektoren und die anderen Laien, die einen liturgischen Dienst ausüben, können die Albe oder ein anderes in den einzelnen Gebieten von der Bischofskonferenz rechtmäßig zugelassenes Gewand tragen (vgl. Nr. 390).
Aber für den deutschen Sprachraum ist mir dieses nicht bekannt. Deshalb habe ich mich ja auch über die Pontifikal-Tunicella von Kardinal Schönborn so gewundert.
Vor nicht langer Zeit bin ich auf ein interessantes Dokument gestoßen, das allerdings letztendlich (wahrscheinlich aus Angst) nicht in Rom approbiert wurde. Die Liturgische Kommission der Zisterzienser (ocso/ocist) hatte 1969 eine Adaptation der Einführung des röm. Messbuchs vorbereitet, die alle wesentlichen Elemente des Zisterzienserritus dort eingearbeitet hatte. Das waren sehr viele und wohl deshalb ist das nicht durchgekommen. (Der heutige Zisterzienserritus für die eucharistische Liturgie sieht vier große Eigenelemente vor: 1. Die Proskomidie, d.h. Bereitung der Opfergaben zu Beginn der Eucharistiefeier, 2. ein einziger Ritus des Sich-Bekreuzigens: das große Kreuzzeichen, 3. die Zurüstung des Altars und die Opferbereitung ohne Begleitgebete, nur mit einem Darbringungsritus, 4. es gibt keine Beugung eines Knies, sondern eine tiefe Verneigung anstelle der röm. Kniebeugungen.) In der Fassung von 1969 existieren natürlich die Subdiakone noch. Allerdings wird gesagt, dass das ihnen eigene Gewand die Albe ist, nicht so sehr die Tunicella, da auch der Diakon nur eine Stola über der Albe tragen sollte und keine Dalmatik. Ich habe weitergesucht und kann mich auf einen Fund entsinnen, dass es nämlich eine mündliche Bestätigung des damaligen (1969?) Vorsitzenden der Liturgiekommission der Zisterzienser gibt, der den Zisterzienserakolythen das Tragen der Tunicella gestattet hat und das sogar gutheißen konnte. Alles in allem kann man also sagen: Auch die Zisterzienser haben keine Subdiakone mehr, doch es gibt das Eigenrecht, dass der römische Ersatz dieser Weihestufe nicht nur Funktion, sondern auch das Gewand übernehmen darf.
Österl. Grüße, Germanus
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