Abt auf Zeit ?

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
Edith
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Abt auf Zeit ?

Beitrag von Edith »

Gerade lese ich auf www.benediktiner.de:
Wahl der 4. Äbtissin der Abtei vom Hl. Kreuz, Herstelle
Zur 4. Äbtissin des Hersteller Klosters wählte der Konvent am 3.August 2004 Sr. Sophia Schwede für zwölf Jahre. Da Amtszeit der 3. Äbtissin Hagia Witzenrath mit der Vollendung des siebzigsten Lebensjahres am 23 Juli d.J. endete, gab sie nach zehnjährigem Dienst ihr Amt der Kirche zurück. Ihren Dienst und den Weg der Hersteller Gemeinschaft in die Zukunft hat Äbtissin Sophia unter den Wahlspruch „…ut habeant vitam.“ – „Damit sie das Leben haben.“ (Joh.10,10) gestellt.


Ist das allgemein so, dass Äbte/Issinnen mit Zeitlimit gewählt/geweiht werden?

Anastasis

Re: Abt auf Zeit ?

Beitrag von Anastasis »

Edith hat geschrieben:Ist das allgemein so, dass Äbte/Issinnen mit Zeitlimit gewählt/geweiht werden?
In der Beuroner Kongregation ist die Wahl auf 12 Jahre seit dem letzten Generalkapitel 2001/2002 möglich, und seitdem haben meines Wissens alle Klöster der Kongregation, in denen Wahlen anstanden, diese Möglichkeit genutzt (Laach, Engelthal, Marienrode - dort keine Äbtissin, sondern eine Konventualpriorin - und jetzt Herstelle).

In anderen Klöstern und Kongregationen wird schon länger auf Zeit gewählt - z.B- in St. Matheis in Trier (Kongregation v.d. Verkündigung) oder in der Hagia Maria Sion in Jerusalem (extra Congr.) auf acht Jahre, und sogar mit Beschränkung auf maximal zwei Amtszeiten.

Bei Trappisten ist die Zeitbeschränkung wohl obligatorisch, von den Zisterziensern weiß ich es nicht genau.

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Gunnar
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Re: Abt auf Zeit ?

Beitrag von Gunnar »

Anastasis hat geschrieben: In anderen Klöstern und Kongregationen wird schon länger auf Zeit gewählt - z.B- in St. Matheis in Trier (Kongregation v.d. Verkündigung) oder in der Hagia Maria Sion in Jerusalem (extra Congr.) auf acht Jahre, und sogar mit Beschränkung auf maximal zwei Amtszeiten.
In der Erzabtei St. Ottilien ist es noch so, dass der Erzabt auf unbefristete Zeit gewählt wird. Meines Wissens ist das aber nicht in der gesamten Kongregation von St. Ottilien so, sondern da sind teilweise Befristungen auf 12 Jahre gegeben.

Pax et bonum,

Gunnar
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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Hm, also ich habe das jetzt auch schon mehrfach gelesen, dass Äbte bzw. Äbtissinen nur auf Zeit gewählt werden.

Gab es bei der Änderung in der Beuroner Kongregation irgendeine Begründung? Findet ihr das gut oder schlecht? Aus demokratischer Sicht sollte man das ja eigentlich begrüßen, aber ich weiß trotzdem nicht, ob ich das so gut finden soll, denn es fällt mir jetzt auf Anhieb kein Grund ein, wieso eine solche Begrenzung sinnvoll sein sollte.

HeGe

Anastasis

Beitrag von Anastasis »

HeGe hat geschrieben:Hm, also ich habe das jetzt auch schon mehrfach gelesen, dass Äbte bzw. Äbtissinen nur auf Zeit gewählt werden.

Gab es bei der Änderung in der Beuroner Kongregation irgendeine Begründung? Findet ihr das gut oder schlecht? Aus demokratischer Sicht sollte man das ja eigentlich begrüßen, aber ich weiß trotzdem nicht, ob ich das so gut finden soll, denn es fällt mir jetzt auf Anhieb kein Grund ein, wieso eine solche Begrenzung sinnvoll sein sollte.

HeGe
Ich kenne - vom Hörensagen - gerade in der BK Fälle, wo nach 20- oder 30jähriger "Regierungszeit" eines Abtes oder einer Äbtissin sich schon so gewaltige und teils widerstreitende Erwartungen für die Zeit "danach" aufgebaut hatten, daß die Konvente praktisch gespalten waren und es sehr schwierig war einen Nachfolger / eine Nachfolgerin zu wählen - und für den, der dann gewählt wurde, ebenso schwierig mit den Erwartungen umzugehen. Wenn die Zeit begrenzt ist, schaukeln sich die Erwartungen und Ängste weniger auf. Die langen Amtszeiten wurden sowohl von den Konventen als auch von den Amtsträgern als große Last empfunden. Das lebenslange Abtsamt gilt zwar nach wie vor als hohes Ideal, aber es hat wohl in den letzten 30, 40 Jahren zu viele fragwürdige oder schwierige Erfahrungen mit der Gestaltung des Amtes und der entsprechenden Entwicklung der Konvente in der Realität gegeben, um am Abtsamt auf Lebenszeit festzuhalten.
Zuletzt geändert von Anastasis am Montag 8. November 2004, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.

fr. Jürgen
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Beitrag von fr. Jürgen »

Hallo an alle!

Als Mönch der bayerischen Benediktinerkongregation möchte ich auch ein wenig zum Thema beitragen: Bei uns gibt es ebenfalls die Möglichkeit, einen Abt auf die Zeit von 12 Jahren zu wählen. So viel ich weiß, MUSS allerdings vor der eigentlichen Abtswahl klar festgelegt sein, ob man ein Abt auf befristet oder unbefristete Zeit gewählt wird..... es obliegt dann sowieso dem "Sieger", die Entscheidung des Konvents überhaupt anzunehmen.

Über Sinn oder UnSinn dieser Regelung lässt sich streiten. Generell finde ich, dass durch die Möglichkeit einer bestimmten, hier 12jährigen "Amtszeit" vor allem auch jüngeren Kandidaten in den Konventen eine Chance gegeben wird....welcher Konvent wählt denn schon einen 35jährigen auf Lebenszeit?? 12 Jahre sind an sich eine überschaubare Zeit...

Liebe Grüße
fr. Jürgen
Kommt Zeit, kommt Rat :o)

Anastasis

Beitrag von Anastasis »

fr. Jürgen hat geschrieben:So viel ich weiß, MUSS allerdings vor der eigentlichen Abtswahl klar festgelegt sein, ob man ein Abt auf befristet oder unbefristete Zeit gewählt wird.....
Genau, das ist bei den Beuronern auch so.

Edith
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Beitrag von Edith »

fr. Jürgen hat geschrieben:
....welcher Konvent wählt denn schon einen 35jährigen auf Lebenszeit??
Naja... Abt Johannes Eckert (München-Andechs) ist in 12 Jahren...47...
also... mit 47 "Altabt" zu sein... ist aber auch irgendwie blöd... oder?

:roll:
Könnte man nach 12 Jahren verlängern? Gits die Möglichkeit? (Vorausgestzt, Konvent und Abt wünschen das?)

Anastasis

Beitrag von Anastasis »

Edith hat geschrieben:Könnte man nach 12 Jahren verlängern? Gits die Möglichkeit? (Vorausgestzt, Konvent und Abt wünschen das?)
"Verlängern" nicht, aber wiederwählen - da gibt es bei den Beuronern meines Wissens auch keine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Amtszeiten.

Edith
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Beitrag von Edith »

HeGe hat geschrieben:Hm, also ich habe das jetzt auch schon mehrfach gelesen, dass Äbte bzw. Äbtissinen nur auf Zeit gewählt werden.

Gab es bei der Änderung in der Beuroner Kongregation irgendeine Begründung? Findet ihr das gut oder schlecht? Aus demokratischer Sicht sollte man das ja eigentlich begrüßen, aber ich weiß trotzdem nicht, ob ich das so gut finden soll, denn es fällt mir jetzt auf Anhieb kein Grund ein, wieso eine solche Begrenzung sinnvoll sein sollte.

HeGe
ohne nun davon direkt betroffen zu sein.... :roll: kann ich mich zwar dafür erwärmen, einen "Oberen" (=das Amt) zeitzlich zu befristen.... aber... kann man das Vater-Sein zeitlich befristen? Oder hab ich da ein zu hehres Ideal?

RB Kap 2:
Der Abt, der würdig ist, einem Kloster vorzustehen, muss immer bedenken, wie man ihn anredet, und er verwirkliche durch sein Tun, was diese Anrede für einen Oberen bedeutet. Der Glaube sagt ja: Er vertritt im Kloster die Stelle Christi; wird er doch mit dessen Namen angeredet nach dem Wort des Apostels: "Ihr habt den Geist empfangen, der euch zu Söhnen macht, den Geist, in dem wir rufen: Abba, Vater!"

Anastasis

Beitrag von Anastasis »

Edith hat geschrieben:Oder hab ich da ein zu hehres Ideal?
Du hast da ein zu hehres Ideal, Edith. :kiss:

Edith
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Beitrag von Edith »

Anastasis hat geschrieben:
Edith hat geschrieben:Oder hab ich da ein zu hehres Ideal?
Du hast da ein zu hehres Ideal, Edith. :kiss:
ja... ich hatte es befürchtet...... *schmollenddavonschleich*

Gute Nacht! :)

Marlene
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Beitrag von Marlene »

Edith hat geschrieben:
Anastasis hat geschrieben:
Edith hat geschrieben:Oder hab ich da ein zu hehres Ideal?
Du hast da ein zu hehres Ideal, Edith. :kiss:
ja... ich hatte es befürchtet...... *schmollenddavonschleich*
Hi, du in deiner Schmollecke :kiss:

... du musst einen unheimlich tollen Vater haben, um zu so einem hehren Ideal zu kommen ... ich finde 12 Jahre schon reichlich lang, und man kann ja wiederwählen ... wenn der Abt oder die Äbtissin es noch einmal wollen

Die Beschlüsse dieses Generalkapitels gingen noch weiter:
"Waren die Beschlüsse zum Abtsamt und zum Abtpräses das bedeutendste Ergebnis der ersten Session, so ging es in der zweiten hauptsächlich darum, dem Präses Kompetenzen zu verleihen, die er in anderen Kongregationen schon längst hat, etwa die Absetzung eines Oberen, wenn es gar nicht mehr anders geht, oder die Schließung eines Hauses, wenn die Gemeinschaft nicht einsichtig ist und die Probleme klar zutage liegen."
(Quelle)

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Ich habe mal in der RB geguckt, dort aber auf die Schnelle nichts gefunden. Eine zwingende Wahl auf Lebenszeit scheint nicht vorgesehen zu sein.

Kann es aber nicht zu Problemen insbesondere mit dem Gehorsamsgelübde führen, wenn der Abt bei seinen Entscheidungen bereits auf seine Wiederwahl gucken muss? Hat er dadurch nicht möglicherweise Hemmnisse, auch mal unpopuläre Entscheidungen zu treffen? Im Idealkloster spielt das keine Rolle, aber auf dieser Welt ist wenig Ideales. Und zum Thema Leitungsbefugnisse des Abtes sieht die RB doch schon ein eher autoritäres Bild vor.

HeGe

Edith
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Beitrag von Edith »

Marlene hat geschrieben: Hi, du in deiner Schmollecke :kiss:
ja? :(
Marlene hat geschrieben: ... du musst einen unheimlich tollen Vater haben, um zu so einem hehren Ideal zu kommen ...
:ja: :ja: :ja: Und meine Mutter erst..... :ja: :ja:

Anastasis

Beitrag von Anastasis »

HeGe hat geschrieben:Kann es aber nicht zu Problemen insbesondere mit dem Gehorsamsgelübde führen, wenn der Abt bei seinen Entscheidungen bereits auf seine Wiederwahl gucken muss?
Vielleicht ist der Abt ja auch gar nicht so darauf versessen, möglichst oft wiedergewählt zu werden?

Edith
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Beitrag von Edith »

Anastasis hat geschrieben: Vielleicht ist der Abt ja auch gar nicht so darauf versessen, möglichst oft wiedergewählt zu werden?
jaaaa... das könnte sein... :D
Man beachte meine Signatur in dem Zusammenhang..... 8)

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Gunnar
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Beitrag von Gunnar »

Hallo Frater Jürgen,
fr. Jürgen hat geschrieben: bayerischen Benediktinerkomgregation
Du weißt aber sicherlich, dass die Erzabtei St. Ottilien weder der Beuroner noch der Bayerischen Kongregation angehört, sondern der Kongregation von St. Ottilien. Und der Erzabt von St. Ottilien ist auf Lebenszeit gewählt worden. Es scheint also durchaus von Kongregationzu Kongregation verschieden zu sein.
fr. Jürgen hat geschrieben: welcher Konvent wählt denn schon einen 35jährigen auf Lebenszeit?? 12 Jahre sind an sich eine überschaubare Zeit...
Erzabt Jeremias Schröder ist Jahrgang 1964 und wurde im Oktober 2000 zum Erzabt von St. Ottilien gewählt worden, war damals (noch) 35 Jahre alt. Als Erzabt von St. Ottilien ist er gleichzeitig Abtpräses der Kongregation. Damit wurde ihm durch den Konvent ein ungeheures Vertrauen entgegen gebracht.

Pax et bonum,

Gunnar
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