Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
Raphaela
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Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Raphaela »

Ich habe da mal eine Frage: Was bewegt Klöster, Gemeinschaften... jemanden zuzulassen oder abzusagen?
Es geht mir jetzt nicht um das Kirchenrecht...
Ausschlaggebend für meine Frage ist, dass einer Bekannten von drei Gemeinschaften abgesagt wurde, ehe sie in einer vierten zugelassen wurde. - Und bei letzerer hatte sie noch vor einiger Zeit gesagt, dass sie da nie eintreten will. Jetzt ist ihre Freundin Oberin gworden und sie ist eingetreten.
Abgelehnt wurde sie von: Familie Mariens, Gemeinschaft der Seligpreisungen und Regnum Christi.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

Ralf

Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Ralf »

Nun, nach meiner Erfahrung gibt es verschiedene Kriterien. Die Gemeinschaft prüft die Frage, ob eine entsprechende Berufung vorliegt, ob die Person zum Charisma der Gemeinschaft passt, ob sie den alltäglichen Anforderungen gewappnet ist und nicht zuletzt, ob es auch menschlich klappt. Vielleicht weniger häufig kann ein gesundheitliches Problem, auch psychisch, zur Ablehnung führen, muss aber nicht.

Marina
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Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Marina »

Nun, das sind wohl allein die Ratschlüsse Gottes.
Sr. Faustyna Kowalska wurde an unzähligen Pforten abgewiesen,
bis sie zum Kloster der Kongregation der Muttergottes der Barmherzigkeit in Warschau kam,
das ihr bestimmt war.

Ich kenne auch einen Karmel, die sehr ungern Personen ablehnen, da sie sich nicht "versündigen"
wollen, falls es der Wille Gottes ist, dass die Kandidatin eintritt... (das heißt natürlich nicht, dass
sie nie jemanden ablehnen - oder etwa alle zur Profess zulassen).

Raphaela
Beiträge: 5452
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Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Raphaela »

Ralf hat geschrieben:Nun, nach meiner Erfahrung gibt es verschiedene Kriterien. Die Gemeinschaft prüft die Frage, ob eine entsprechende Berufung vorliegt, ob die Person zum Charisma der Gemeinschaft passt, ob sie den alltäglichen Anforderungen gewappnet ist und nicht zuletzt, ob es auch menschlich klappt. Vielleicht weniger häufig kann ein gesundheitliches Problem, auch psychisch, zur Ablehnung führen, muss aber nicht.
Psychisch krank ist sie nicht, auch ansonsten recht fit. - Und von der Spiritualität her würde sie wirklich zu der Familie Mariens passen.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!

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Jorge_
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Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Jorge_ »

Wer ist das, diese "Familie Mariens"? Ist das der weiblichen Zweig dieses Priesterwerks, das in den 80er Jahren ein illegales Priesterseminar in Innsbruck betrieb und dem der Weihbischof Eleganti aus Chur nahesteht (oder -stand)?
Oder meintest Du die Fokolaren?
"El humor obscurece la verdad, endurece el corazón, y entorpece el entendimiento."

Benedikt

Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Benedikt »

Jorge_ hat geschrieben:Wer ist das, diese "Familie Mariens"? Ist das der weiblichen Zweig dieses Priesterwerks, das in den 80er Jahren ein illegales Priesterseminar in Innsbruck betrieb und dem der Weihbischof Eleganti aus Chur nahesteht (oder -stand)?
Oder meintest Du die Fokolaren?
Nein, das ist das Engelwerk. Die Familie Mariens ist eine Ordensfamilie im Umfeld der "Frau aller Völker".

Benedikt

Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Benedikt »

Zur Ausgangsfrage: Das Kirchenrecht kennt in dem Fall überhaupt keine universalen Bestimmungen, da es sich bei diesen Gemeinschaften nicht um Ordensgemeinschaften o.ä. im Sinne des Kirchenrechts handelt. Einzig die Gemeinschaft der Seligpreisungen sind meines Wissens dabei, sich in eine Familie von Ordensgemeinschaften umzuwandeln. Diese Gemeinschaften sind vielmehr Vereine im Sinne des Kirchenrechts und etwaige Eintrittszeremonien sind als Privatversprechen ohne kirchenrechtlichen Rahmen zu werten.

Da das ganze sowieso höchst fragwürdig ist - reguliertes Ordensleben sollte auch nach Maßgabe des Kirchenrechts organisiert werden - kann deine Bekannte froh sein, dass sie nicht Mitglied werden durfte. Es kommt nicht von ungefähr, dass in zwei der drei Gemeinschaften eklatante Fälle von Amts- und sexuellem Missbrauch zu Tage getreten sind.

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PaceVeritas
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Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von PaceVeritas »

Benedikt hat geschrieben:
Jorge_ hat geschrieben:Wer ist das, diese "Familie Mariens"? Ist das der weiblichen Zweig dieses Priesterwerks, das in den 80er Jahren ein illegales Priesterseminar in Innsbruck betrieb und dem der Weihbischof Eleganti aus Chur nahesteht (oder -stand)?
Nein, das ist das Engelwerk.
Laut der NZZ war es die Gemeinschaft "Priesterwerk":
Sie waren von 1977 bis 1990 Mitglied der Gemeinschaft Priesterwerk.
» Sic enim dilexit Deus mundum ... «
(Joh. 3,16)
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Ralf

Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Ralf »

Somit ist eine Ablehnung der Familie Mariens ja nicht so schlecht.

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Jorge_
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Registriert: Freitag 20. Mai 2011, 17:13

Re: Wer wird in einer Gemeinschaft zugelassen?..

Beitrag von Jorge_ »

Danke, ja, auf diesen Wikipedia-Artikel war ich auch gestoßen, als ich dort nach der Familie Mariens gesucht hatte, war aber nicht sicher, ob es nicht auch andere Gemeinschaften gibt, die so heißen. Irgendwie hängen diese Dinge (Priesterwerk, Engelwerk) wohl auch in der Person des tschechischen Untergrundbischofs Paul Hnilica zusammen, der den Schutz dieses Priesterwerks nach dem Bruch mit dem ursprünglich Gründer übernahm und der auch Rektor des Engelwerks war. Er war es m.W. auch, der die angebliche (vom Vatikan später ausdrücklich bestrittene) Äußerung Papst Johannes Paul II. verbreitete: „Erlaubt alles, was Medjugorje betrifft!“
"El humor obscurece la verdad, endurece el corazón, y entorpece el entendimiento."

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