Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
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Zerobabel
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Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Zerobabel »

Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.

Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .

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Linus
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Linus »

Sparen, mein Lieber, kann man auch mit Taschengeld.
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Raphaela
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Raphaela »

Zerobabel hat geschrieben:Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.

Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
Auf der einen Seite entsteht für mich die Frage, ob es sich wirklich um echte Mönche handelt (z. B. Benediktiner), oder um andere Ordensmänner (Franziskaner, Pallottiner....)
Je nach Gemeinschaft ist dies ganz unterschiedlich, es gibt Gemeinschaften, die Privatbeitz haben dürfen.
Und es gibt auch Gemeinschaften die Verfügungsgeld- nicht Taschengeld! - bekommen, so zwischen 10 - 20 Euro im Monat. Auch hier verfahren die Gemeinschaften unterschiedlich: Es gibt welche, die das, was sie nicht ausgegeben haben am Monatsende wieder zurückgeben sollen und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass dies behalten werden darf. Und da kann dann einiges davon gespendet werden.
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Zerobabel
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Zerobabel »

ich kann ja soviel nachlegen - es handelt sich um Benediktiner.

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cantus planus
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von cantus planus »

Mich würde eher interessieren, über Beträge in welcher Höhe wir hier überhaupt reden? Wenn's einmalig 100 oder 500 Euro sind, ist das ja wohl kaum der Diskussion wert. Das kann man vom Taschengeld absparen, das m. W. in vielen Klöstern zwischen 50 bis 200 Euro monatlich beträgt. :achselzuck:
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Vir Probatus
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Vir Probatus »

Inwieweit der Schluss "Kein persönlicher Besitz von Geld = Erfüllung des Armutsgelübdes" zwingend ist, müsste vielleicht mal geklärt werden .

Ein Mönch, der nicht in ständiger Klausur lebt, benötigt doch selbstverständlich auch Bargeld.
Und ein ihm zur freien Verfügung stehendes Taschengeld in bestimmten Grenzen verletzt in meinen Augen auch das Gelübde der Armut nicht.
Und wenn er davon auch noch spendet, dann sowieso nicht. Im Gegenteil, er würde in meinen Augen damit das Gelübde erfüllen.

Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
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holzi
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von holzi »

Vir Probatus hat geschrieben:Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
Das muß nicht per se ein Problem sein, schon Johannes Cassianus schreibt von den Manufakturen der ägyptischen Klöster im vierten Jahrhundert. Schon damals wurde in großem Maßstab produziert.

Philos
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Philos »

Das Armutsideal als rein materielle finanzielle Armut zu sehen ist aus meinen Augen zu kurzsichtig... Da ist mehr dahinter.
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Senensis
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Senensis »

Man sollte auch den Wandel des Armutsideales über die Jahrhunderte sehen. Verkürzt gesagt: Das benediktinische Mönchtum versteht die Armut noch in erster Linie als Armut des Geistes. Ein materielles Armutsverständnis im engen Sinn kommt erst mit den Bettelorden auf.
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cantus planus
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von cantus planus »

holzi hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
Das muß nicht per se ein Problem sein, schon Johannes Cassianus schreibt von den Manufakturen der ägyptischen Klöster im vierten Jahrhundert. Schon damals wurde in großem Maßstab produziert.
Nein, natürlich muss ein Kloster auch von etwas leben. Aber wir hatten hier auch mal den Fall Münsterschwarzach diskutiert, nachdem Pater Anselm Grün OSB öffentlich über seine Fehlspekulationen in Millionenhöhe geplaudert hatte. Sowas finde ich schon einigermassen befremdlich.
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Torsten
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von Torsten »

Philos hat geschrieben:Das Armutsideal als rein materielle finanzielle Armut zu sehen ist aus meinen Augen zu kurzsichtig... Da ist mehr dahinter.
Es ist Armut als Freiheit von Privatbesitz und als Armut von einer Schlauheit, wie sie Raubtiere (Füchse) besitzen. Darin schlummert ein anderes Medium der Vermittlung und des Austausches, als es das Geld darstellt.

iustus
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von iustus »

Im Kreuzgang gibts doch für alles schon einen passenden Thread :) :

http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 9&start=

Auch die Vermögensfrage bei Ordensangehörigen wurde schon beleuchtet.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Beitrag von iustus »

Zerobabel hat geschrieben:Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.

Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
Eine Möglichkeit ist z.B. die:
iustus hat geschrieben: Die Angehörigen von Orden (Gemeinschaften, deren Angehörige feierliche Gelübde ablegen) und von Kongregationen, deren Eigenrecht die völlige Vermögenslosigkeit vorsehen, müssen - um die kirchenrechtlich vorgesehene Vermögenslosigkeit zu erfüllen - auch ihr bei der Gelübdeablegung vorhandenes Vermögen weggeben - und das, was ihnen nach der Gelübdeablegung bürgerlich-rechtlich zufällt (z.B. eine Erbschaft).
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