Wie krank ist die GEZ eigentlich?

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Torsten
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Torsten »

Von der Lebenswirklichkeit der Menschen vielfach entfernt.

Wieviel öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen wir? Die Umstellung dessen Finanzierung auf eine Abgabe pro Haushalt sorgt für lebhafte Diskussionen. Doch gleichzeitig hoffen reformorientierte Rundfunkteilnehmer jetzt auf inhaltliche Erneuerung und eine die Wirklichkeit abbildende Berichterstattung. Ob Verstrickung in das doping- und vor allem kommerzverseuchte Geschäft des Profisports, Betrugsskandale beim Kinderkanal und der ARD zugehörigen Filmproduktionsfirmen, oder den Gebührenzahlern nicht mehr vermittelbare Gehälter von Nachrichtensprechern und Talkshow-Mastern, angesichts zahlreicher Verschwendung sind die Erwartungen an eine Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Anstalten hoch. Was folgt auf den immer lauter werdenden Unmut, und wer kann ARD und ZDF aus ihrer Glaubwürdigkeitskrise führen?

Es diskutieren wir alle.

(Ist das Thema so wichtig? Ja. Es ist der Kampf um die Köpfe.)

Piusderdritte
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Piusderdritte »

ZDF und ARD sind Gehilfen der antichristlichen Politiker ! Die Gebühr wird Zwangs-eingetrieben wie es sich für eine Diktatur gehört ! Dies wurde durch die Siegermächte angeordnet , damit der Deutsche auf Linie bleibt ! Somit soll uns von den Freimaurern eingehämmert werden , was gut und Böse ist!
Das alles ist natürlich nicht Vereinbar mit dem christlichen Glauben. Schleißlich hat uns Jesus ja zur Wahrheit verpflichtet.

Ist es als Katholik eine Sünde GEZ-Gebühren zu zahlen?
Man unterstützt ja indirekt die Verbreitung von pornograhischen, gewaltätigen Filmen und auch noch alle Lügen des Regimes!

Muß ich in der Beichte angeben GEZ-Gebühren gezahlt zu haben und somit den ganzen Schund unterstütze?

gruß, PiusIII.
"Katholische Haus- und Schulbibel" (aus1928) von Paul Bergmann, ist eine sehr gute Zusammenfassung der Bibel! Sollte jeder Katholik mal gelesen haben. Verständlich geschrieben und schnell durchgelesen!

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taddeo
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von taddeo »

Deine Beiträge (also nicht für die GEZ, sondern hier im Forum!) bzw. die dahinter stehende Geisteshaltung wären eher ein Anlaß für ein Beichtgespräch.
Wie kann man mit so einem kruden Weltbild überhaupt im Alltag (über-)leben, frage ich mich manchmal? :hmm:

ad_hoc
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von ad_hoc »

Wie auch immer:
Gegen die GEZ muss sich jeder Bürger wehren. Durch Widerspruch, durch Leserbriefe, Bloggen, durch öffentliche Aktionen, durch Strafanzeigen, durch Klagen, etc. etc. etc.
Diese Gebühr hat keine Rechtfertigung.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Robert Weemeyer
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Robert Weemeyer »

Ich sehe das völlig anders. Aber dein Ziel hast du schon erreicht, die GEZ gibt es seit über einem Jahr nicht mehr.

ad_hoc
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von ad_hoc »

Was gemeint ist steht jedenfalls außer Zweifel. :-)

Gruß, ad_hoc
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Protasius
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Protasius »

Robert Weemeyer hat geschrieben:Ich sehe das völlig anders. Aber dein Ziel hast du schon erreicht, die GEZ gibt es seit über einem Jahr nicht mehr.
Toll, das Kind hat einen anderen Namen bekommen.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

Caviteño
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Caviteño »

ad_hoc hat geschrieben:Wie auch immer:
Gegen die GEZ muss sich jeder Bürger wehren. Durch Widerspruch, durch Leserbriefe, Bloggen, durch öffentliche Aktionen, durch Strafanzeigen, durch Klagen, etc. etc. etc.
Diese Gebühr hat keine Rechtfertigung.

Gruß, ad_hoc
Zumal es heute technisch möglich ist, die Programme verschlüsselt auszutragen und dann diejenigen zahlen zu lassen, die sie sehen wollen. Die vom BVerfG geforderte sog. "Grundversorgung" könnte über eine freie Ausstrahlung des Programms der Deutschen Welle, die bereits jetzt schon aus dem Etat des Bundeskanzleramtes bezahlt wird, gewährleistet werden. X-verschiedene Fernseh- und xx-verschiedene Radioprogramme sind für die "Grundversorgung" nicht notwendig. :nein:

Öffentl.-rechtl. Anstalten, die noch nicht einmal ihren Haushalt veröffentlichen - obwohl er von den Bürgern bezahlt wird - entziehen sich der Kontrolle. Das dürfte es eigentlich nicht geben - aber da stehen die Parteien vor.

Alexander Leibitz
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Alexander Leibitz »

Letztlich werden die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichtmal über die neue Empfangsgeräte-definition (PC, bzw. Wohnsitz = Rundfunkempfangsgerät) an ihre Gebühren rankommen - jedenfalls nicht so schnell - denn für dies müßten sie auch das komplette Programm (also in vollem Umfange) "online" laufen lassen.

Solange das nicht der Fall ist, kämen die auch mit einer Klage gegen eiserne Zahlungsverweigerer nicht durch - jedenfalls nicht kostendeckend (!) und nicht auf Dauer. Und wenn die ihren seichten Quark nebst teurer Spielfilme auch noch verschlüsseln, wäre das Thema sowieso vom Tisch. Juristisch wird man wohl eher davor zurückschrecken, 25. Zahlungsverweigerer in den Knast zu bringen, also fehlt es den Gerichten vorläufig nur an entsprechend haarsträubenden "Präzidenzfällen".

Es wurde ja außerdem deswegen erst vor wenigen Monaten ein neues Verfahren gegen die aktuelle Gebührenregelung aufgebaut, und zwar auf Basis der Doktorarbeit (Dissertation) der jungen Frau Dr. Anna Terschüren - dieses "Verfahren" ist immer noch nicht eröffnet, sondern wird noch geprüft, bzw. entwickelt. Zur Sache habe ich bislang nur dieses Interview (dauert 16 Minuten):

http://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI


LG, Alexander

bogolismus
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von bogolismus »

Alexander Leibitz hat geschrieben:Letztlich werden die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichtmal über die neue Empfangsgeräte-definition (PC, bzw. Wohnsitz = Rundfunkempfangsgerät) an ihre Gebühren rankommen - jedenfalls nicht so schnell - denn für dies müßten sie auch das komplette Programm (also in vollem Umfange) "online" laufen lassen.
Die Empfangsgerätedefinition spielt seit 1. Januar 2013 keine Rolle mehr. Der Rundfunkbeitrag wird nun pro Wohnung erhoben, völlig unabhängig davon, ob, wieviele oder welche Rundfunkgeräte der Wohnungsinhaber besitzt.
Alexander Leibitz hat geschrieben:Solange das nicht der Fall ist, kämen die auch mit einer Klage gegen eiserne Zahlungsverweigerer nicht durch - jedenfalls nicht kostendeckend (!) und nicht auf Dauer.
Falsch. Die Rundfunkanstalten müssen gegen Zahlungsverweigerer gar nicht klagen. Sie können aus eigener Kompetenz - wie eine Behörde - vollstreckbare Bescheide erlassen. Dagegen müßte dann der Zahlungsverweigerer klagen - haben einige auch schon gemacht.
Alexander Leibitz hat geschrieben:Es wurde ja außerdem deswegen erst vor wenigen Monaten ein neues Verfahren gegen die aktuelle Gebührenregelung aufgebaut, und zwar auf Basis der Doktorarbeit (Dissertation) der jungen Frau Dr. Anna Terschüren - dieses "Verfahren" ist immer noch nicht eröffnet, sondern wird noch geprüft, bzw. entwickelt.
Die Klagen sind teils schon deutlich älter. Und (mindestens) eines wurde mittlerweile durch das Verwaltungsgericht Bremen zugunsten des Rundfunkbeitrages entschieden: http://www.digitalfernsehen.de/Verwaltu ... 906.0.html und zwar unter Ablehung der Auffassung von Dr. Terschüren. Ich bin zwar auch der Ansicht, daß sie recht hat, aber in erster Instanz ging die Sache jetzt erst mal verloren. Dieser Rechtsstreit ist aber noch lange nicht zu Ende!

Pilgerer
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Pilgerer »

Piusderdritte hat geschrieben:Die Gebühr wird Zwangs-eingetrieben wie es sich für eine Diktatur gehört
Es hat durchaus undemokratische Züge, wenn eine Institution, die nicht vom Volk gewählt ist und die das Volk nicht verlassen kann, trotzdem durch Zwang Gebühren in fixer Höhe eintreiben kann.
Dazu kommt die ungeheure wirtschaftliche Kartellmacht der öffentlich-rechtlichen Sender. Ich halte wohl eine gute Grundversorgung für sinnvoll. Dazu würden eigentlich drei Programme - wie es früher der Fall war - reichen: ARD, Phoenix und Regionalprogramme.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

Caviteño
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Caviteño »

Das deutsche Rundfunksystem dient überwiegend nur noch Randgruppen:
Diese Ahnung trügt nicht. Unsere weltweit einzigartig hoch subventionierte Medienordnung ist ein Anachronismus, entstanden in längst vergangenen Zeiten. Und ihre Tage sind gezählt.
Als Entnazifizierungsprojekt diktierten die Alliierten dem untergegangenen Volksempfänger-Deutschland eine Art föderale Medienstiftung mit jedem Gerätebesitzer als Zwangsmitglied.
Statt nach dem Motto "Ein Volk, ein Reich, ein Reichssender" sollte fortan der Pluralismus von Landessendern als Totalitarismusbremse fungieren. Entsprechend dem in Sonntagsreden verklärten, im Alltag gefürchteten Hickhack des Länderföderalismus entstand eine verwinkelte Medienordnung.
(...)
Mit dem Siegeszug des Internets wird nun jeder Widerstand gegen die Globalisierung auch des deutschen Medienmarktes zwecklos.
Beim TV-Publikum unter 3 Jahren geht der Zuschaueranteil im konventionellen Fernsehen bereits gegen null. Globale Netzangebote wie YouTube oder Netflix schicken sich an, auch den deutschen TV-Markt zu erobern.
Bildungsferne, Rentner und Arbeitslose machen heute einen überproportional hohen Anteil des konventionellen TV-Publikums aus – Tendenzen eines absteigenden Mediums. Die Zukunft auf den Bildschirmen aber gehört Netzangeboten, wie sie aus Deutschland kaum jemand zu bieten hat.
(...)
In maßloser Überschätzung ihrer Regulierungsmacht im globalen Medienwandel versucht nun die Bundesregierung, "Qualitätssicherung" zu betreiben. Laut Koalitionsvertrag sollen Netz- und Medienpolitik zusammengeführt und förderungswürdige Produktionen (mit "public value") auch im Internet mit Rundfunkbeiträgen subventioniert werden.
Entlehnt ist das Modell der NRW-Medienpolitik, wo Regionalpresse jetzt schon mit Rundfunkbeiträgen gefördert wird. Wo soll das hinführen? Fließen am Ende auch deutsche Rundfunkgebühren in YouTube-Filme mit "public value"? Das gesamte Konzept ist erkennbar am Ende.
http://www.welt.de/debatte/kommentare/a ... -Ende.html

Mein Fernsehkonsum ist sehr stark gesunken, seitdem ich Nachrichten aus dem Internet beziehen kann. Die Tageszeitungen sind aktueller als die Fernsehsender und mir Diskussionen mit Herrn Plaßberg anzuschauen, würde ich allenfalls als Buße nach einer Beichte akzeptieren. Es wird Zeit, daß das gebührenfinanzierte Fernsehen auf pay-per-view umgestellt wird.

Piusderdritte
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Piusderdritte »

nur nebenbei bemerkt ich bin GEZ-Zahlungsverweigerer.
Seit über einem Jahr bezahle ich nicht.
Die Briefe werden zwar immer frecher, trotzdem wird nichts bezahlt.
;D
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Robert Weemeyer
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Robert Weemeyer »

Niemand hier hat im letzten Jahr auch nur einen Cent an die GEZ gezahlt.

Die GEZ gibt es nämlich gar nicht mehr.

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lifestylekatholik
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von lifestylekatholik »

Robert Weemeyer hat geschrieben:Niemand hier hat im letzten Jahr auch nur einen Cent an die GEZ gezahlt.

Die GEZ gibt es nämlich gar nicht mehr.
:ja: Stimmt. Die Verbrecherorganisation heißt jetzt anders.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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TeDeum
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von TeDeum »

"Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix."

Der Kreuzgang sollte auch eine Haushaltsabgabe einfordern. Denn jeder könnte (!) ja theoretisch den Kreuzgang empfangen und die Informationen darin nutzen. :P

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lifestylekatholik
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von lifestylekatholik »

TeDeum hat geschrieben:"Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix."
:neinfreu: Das ist nicht richtig. Das neue, geräteunabhängige System sorgt dafür, dass der Betrag, den ich monatlich zu zahlen habe, von 5,76 Euro auf 17,98 Euro gehupft ist. Für eine Nullleistung. Verbrecher!
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

Piusderdritte
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Piusderdritte »

Willy Wimmer, CDU: ARD und ZDF brauchen wir nicht!

http://www.youtube.com/watch?v=faL4zRUd ... OtjMK3i2AQ

:klatsch:
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Caviteño
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Caviteño »

Zwei Verhandlungen vor Verfassungsgerichten an einem Tag - in beiden Verhandlungen geht es um das staatliche Gebührenfernsehen. Interessant könnte das Verfahren in München werden:
Grundlegender für ARD und ZDF ist aber die Verhandlung in München, wo es um die Gebührenklage des Juristen Ermano Geuer und des Unternehmens Rossmann geht. Sie halten den neuen Rundfunkbeitrag für komplett verfassungswidrig. Er sei seinem Wesen nach eine Steuer, sagen die Kläger, keine Gebühr und auch kein Beitrag, weil er nicht für eine Leistung erhoben werde, nach der die Bürger konkret verlangen oder die sie konkret erhalten. Zahlen müssen schließlich alle, einige sogar mehr als andere. Betriebe mit vielen Filialen etwa zahlen mehr als Unternehmen mit weniger Standorten, auch wenn diese die gleiche Anzahl von Mitarbeitern oder sogar mehr Leute beschäftigen. Das, so die Kläger, sein ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
(...)
Juristisch fragwürdig ist das gesamte Konstrukt: Warum wird der Rundfunkbeitrag an das Vorhandensein einer Wohnung oder an eine Betriebsstätte geknüpft? Mit etwas Zynismus könnte man sagen: Weil sich das Geld so am leichtesten per kompletter Erhebung der Meldedaten eintreiben lässt.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 61797.html

s.a. hier. In dem Artikel wird das "Steuerargument" noch besser erläutert:
Um eine versteckte Steuer handele es sich beim Rundfunkbeitrag laut Geuer, weil er – vereinfacht gesagt – nicht für eine konkrete Nutzung erhoben werde. Es gebe keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung. Die Gruppe der Beitragszahler lasse sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und habe keinen Sondervorteil.
Aber zum Erlass einer Steuer fehle den Bundesländern, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 21 unterschrieben haben, die Kompetenz. Auch das mache eine Regelung verfassungswidrig, sagt der Jungjurist.
Hoffen wir mal.....

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Edi
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Edi »

Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.

Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.

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overkott
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von overkott »

Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der mit der Bevölkerung, der allgemeinen Haushaltsentwicklung und dem technischen Fortschritt mitwächst. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Staat ähnlich der Kirchensteuer eine Mediensteuer von den Mitgliedern im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Körperschaften erhebt. Wie bei den öffentlich-rechtlichen Universitäten muss es allerdings auch künftig wieder möglich sein, als Nutzer aus der Körperschaft auszutreten. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zum Beispiel die Erbringung von Leistungen, die von den privaten Fernsehsendern aufgrund der Marktsituation nicht oder noch nicht zureichend erbracht werden können, wie etwa die Einrichtung eines 3D-Kanals.

Caviteño
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Caviteño »

Ein - zugegeben kleiner - Teil der Rundfunkgebühr soll in NRW jetzt auch für die Zeitungen verwandt werden. Der Landtag soll das entsprechende Gesetz heute beschließen. Es wird von der FAZ sehr kritisch gesehen:
Den Schlüssel zur Finanzierung seiner Journalismus-Rettung will Eumann schon 211 gefunden haben. „Die Rundfunkgebühr (Haushaltsabgabe) kann mehr, wenn wir wollen“, lautet die Kernthese seines Buchs „Journalismus am Abgrund. Wie wir in Zukunft Öffentlichkeit finanzieren“. Was man mit der Haushaltsabgabe alles machen kann, wenn man nur will, möchte Eumann nun mit seiner Stiftung zeigen. Sie soll bei der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM) angesiedelt werden. 1,6 Millionen Euro stehen der Stiftung jährlich aus dem LfM-Etat zur Verfügung. Der LfM-Etat speist sich wiederum aus dem Rundfunkbeitrag.
(...)
Sein Projekt lässt sich als Beginn der Umwidmung der Rundfunkgebühr in eine allgemeine Medienabgabe, als ersten Schritt beim Umbau der deutschen Presselandschaft in ein öffentlich-rechtliches Mediensystem werten.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... ageIndex_2

Bedenklich finde ich inzwischen auch die Finanzierung "wünschenswerter" Leistungen über Nebentöpfe - egal ob es sich um die Förderung der Klimawende über die Stromrechnung oder des Zeitungs-Journalismus über die Rundfunkabgabe handelt. Wenn man etwas subventionieren will, dann sollten die Kosten offen im jeweiligen Haushalt ausgewiesen werden. Das hätte zumindest den Vorteil, daß sie bei "Streichorgien" nicht aus dem Blick geraten und unangetastet bleiben.

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Edi
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Edi »

Es lebt der Mensch im alten Wahn.
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holzi
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von holzi »

Schön wär's ja, aber ich fürchte, die Freude ist noch arg verfrüht.

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Edi
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Edi »

holzi hat geschrieben:
Schön wär's ja, aber ich fürchte, die Freude ist noch arg verfrüht.
Aber immerhin könnte sich möglicherweise jemand wie Rossmann, der gegen die jetzige Regelung geklagt und verloren hat, auf das Gutachten berufen und vor das Verfassungsgericht gehen. Denn die obersten Verwaltungsrichter haben ja alle Klagen abgewiesen, weil sie sich in den Dienst der Regierung gestellt haben.
Zuletzt geändert von Edi am Samstag 27. Dezember 2014, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Hubertus
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Hubertus »

holzi hat geschrieben:
Schön wär's ja, aber ich fürchte, die Freude ist noch arg verfrüht.
Das ist doch logisch - du wird sich gar nichts tun!
Ich habe mich auch mittlerweile damit abgefunden. Ist eben de facto ein Teil der Gesamtsteuerbelastung, der de jure halt offiziell nicht so heißen darf. :achselzuck:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Hubertus
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Hubertus »

Edi hat geschrieben:
holzi hat geschrieben:
Schön wär's ja, aber ich fürchte, die Freude ist noch arg verfrüht.
Aber immerhin könnte sich jemand wie Rossmann, der gegen die jetzige Regelung geklagt und verloren hat, auf das Gutachten berufen und vor das Verfassungsgericht gehen. Denn die obersten Verwaltungsrichter haben ja alle Klagen abgewiesen, weil sie sich in den Dienst der Regierung gestellt haben.
Oh, zur Not wird es schon ein Gegengutachten geben ... interessierte Kreise gibt es genug.
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Maurus
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Maurus »

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits geurteilt, dass die Rundfunkabgabe keine Steuer ist: http://www.bayern.verfassungsgerichtsho ... eidung.htm

Interessant an dem Urteil ist vieles, vor allen Dingen die haarsträubenden Begründungen für den Beitragszwang. In der Frage Steuer oder nicht? sagt das Gericht:
Bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe. Der Beitrag ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung und knüpft an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne dass, wie bei der früheren gerätebezogenen Rundfunkgebühr, die für einen Empfang erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein müssen. Dazu stellen die Beitragstatbestände auf das Innehaben bestimmter Raumeinheiten und damit mittelbar auf die dort vermuteten Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen ab.
Diese Begründung ist eigentlich hochgradig absurd, aber zu solchen Volten ist man als Richter wohl gezwungen, wenn etwas eben politisch gewollt ist. Ich wundere mich, wieso Herr Dobrindt noch nicht auf dieses Urteil angesprungen ist. Er könnte doch damit von jedem Kraftfahrer Deutschlands die Autobahn-Maut eintreiben. Ob dieser Fahrer die Autobahn benutzt oder nicht, ist ganz egal, denn gezahl wird nicht für Nutzung, sondern für Bereitstellung eines bestimmten Angebots, in diesem Fall des Autobahnnetzes. Ich würde auch einmal gerne Dienstleistungen anbieten, die mir andere schon deshalb vergüten müssen, weil ich sie anbiete. Sich so ein Geschäftsmodell rechtlich abzusichern ist schon ein Gaunerstück der ersten Güteklasse.

Jedenfalls halte ich es nicht für wahrscheinlich, dass das BVerfG anders urteilt, als der BayVerfGH. Klagen gegen die Rundfunkgebühr, -beitrag, rechtliche Position der Ö-R Medien, Höhe des Beitrages etc. waren noch nie erfolgreich, auch dann nicht, wenn staatliche Organe die Kläger waren (oder umgekehrt nie verloren, wenn die Ö-R die Kläger waren, auch wenn sich die Klage gegen staatliche Organe richteten). Da haben eben vom Staat beauftragte Juristen drangesessen, die Schüler, Lehrer oder Mitarbeiter von jenen Staatsrechtlern sind, die auch die Verfassungsgerichte besetzen. Das sind ja auch Juristen, die von den höchsten staatlichen Stellen ausgesucht werden. Die haben diese Denke verinnerlicht. Eines staatlichen Auftrags bedarf es da gar nicht.

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taddeo
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von taddeo »

Maurus hat geschrieben:Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits geurteilt, dass die Rundfunkabgabe keine Steuer ist: http://www.bayern.verfassungsgerichtsho ... eidung.htm

Interessant an dem Urteil ist vieles, vor allen Dingen die haarsträubenden Begründungen für den Beitragszwang. In der Frage Steuer oder nicht? sagt das Gericht:
Bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe. Der Beitrag ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung und knüpft an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne dass, wie bei der früheren gerätebezogenen Rundfunkgebühr, die für einen Empfang erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein müssen. Dazu stellen die Beitragstatbestände auf das Innehaben bestimmter Raumeinheiten und damit mittelbar auf die dort vermuteten Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen ab.
:hmm:
Exakt dasselbe, was hier das Gericht als Argument anführt, daß es sich beim Rundfunkbeitrag NICHT um eine Steuer handelt, gilt aber exakt genauso zB für die KFZ-Steuer: Sie wird nicht voraussetzungslos geschuldet, sondern für das Halten eines KFZ; die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Fahrzeugnutzung und knüpft an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne daß die für eine Nutzung erforderlichen Fähigkeiten (zB Führerschein) vorhanden sein müssen. Dazu stellt der Beitragstatbestand auf das Innehaben bestimmter KFZ-Einheiten und damit unmittelbar auf die dabei vermutete Nutzungsmöglichkeit für bestimmte Personengruppen ab. - Und trotzdem wird wohl kein Gericht auf die Idee kommen, der KFZ-Steuer ihren Steuercharakter abzusprechen.
Die spinnen, die Juristen ... :vogel:

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Maurus
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Maurus »

taddeo hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits geurteilt, dass die Rundfunkabgabe keine Steuer ist: http://www.bayern.verfassungsgerichtsho ... eidung.htm

Interessant an dem Urteil ist vieles, vor allen Dingen die haarsträubenden Begründungen für den Beitragszwang. In der Frage Steuer oder nicht? sagt das Gericht:
Bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe. Der Beitrag ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung und knüpft an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne dass, wie bei der früheren gerätebezogenen Rundfunkgebühr, die für einen Empfang erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein müssen. Dazu stellen die Beitragstatbestände auf das Innehaben bestimmter Raumeinheiten und damit mittelbar auf die dort vermuteten Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen ab.
:hmm:
Exakt dasselbe, was hier das Gericht als Argument anführt, daß es sich beim Rundfunkbeitrag NICHT um eine Steuer handelt, gilt aber exakt genauso zB für die KFZ-Steuer: Sie wird nicht voraussetzungslos geschuldet, sondern für das Halten eines KFZ; die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Fahrzeugnutzung und knüpft an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne daß die für eine Nutzung erforderlichen Fähigkeiten (zB Führerschein) vorhanden sein müssen. Dazu stellt der Beitragstatbestand auf das Innehaben bestimmter KFZ-Einheiten und damit unmittelbar auf die dabei vermutete Nutzungsmöglichkeit für bestimmte Personengruppen ab. - Und trotzdem wird wohl kein Gericht auf die Idee kommen, der KFZ-Steuer ihren Steuercharakter abzusprechen.
Die spinnen, die Juristen ... :vogel:
Der Unterschied ist, dass die Kfz-Steuer einfach eine Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Person ist, die sie erhebt (das sind in dem Fall soweit ich weiß ausschließlich Kommunen). Die Kommune nimmt das Geld ein, erbringt keine Gegenleistung und darf das Geld in ihrem Haushalt da einsetzen, wo es ihr gefällt. Das ist beim Beitrag anders.

Deshalb schreiben die Professoren in oben angeführtem Gutachten auch nicht, dass der Rundfunkabgabe in Wirklichkeit eine Steuer sei. Sie schreiben, er sei "aus ökonomischer Sicht eine Steuer mit Zweckbindung", mithin also eine "Mischform". Aus rechtlicher Sicht kann es eine solche Mischform aber nicht geben. Entweder, es ist eine Steuer oder ein Beitrag. Ein Mittelding gibt es nicht, schon weil nicht klar wäre, wer so etwas überhaupt normieren dürfte (Steuergesetze dürfen die Länder nicht machen). Rechtlich gilt auch, dass der Beitrag von der Steuer dadurch abgegrenzt wird, dass er zweckgebunden und für eine Gegenleistung erbracht wird (die der Beitragszahlende nicht tatsächlich nutzen muss).

Das Absurde am Rundfunkbeitrag ist, dass hier einfach die Wohnung als die Zahlungspflicht begründendes Merkmal genommen wird, denn zur (potentiellen) Nutzung des Programms ist das Innehaben einer Wohnung bzw. von Geschäftsräumen unerheblich. Darüberhinaus ist fragwürdig, ob dem Bürger die Finanzierung des Rundfunks überhaupt per Beitrag aufgezwungen werden sollte. Schließlich ist das Beitragsmodell offensichtlich auch geschaffen worden, um die Finanzierung des Rundfunks sicherzustellen, denn anders als früher bei der Geräteabgabe kann man sich nun der Beitragspflicht nicht mehr entziehen. Soweit ich mich erinnere, haben diese Fragen bei der Neuschaffung des Rundfunkbeitrags eine Rolle gespielt.

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taddeo
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von taddeo »

Maurus hat geschrieben:Der Unterschied ist, dass die Kfz-Steuer einfach eine Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Person ist, die sie erhebt (das sind in dem Fall soweit ich weiß ausschließlich Kommunen).
Nein, die KFZ-Steuer ist eine reine Bundessteuer, und seit 2014 zieht sie auch die Bundesfinanzverwaltung ein (vorher die Länder per Amtshilfe).

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Gallus
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Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?

Beitrag von Gallus »

taddeo hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Der Unterschied ist, dass die Kfz-Steuer einfach eine Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Person ist, die sie erhebt (das sind in dem Fall soweit ich weiß ausschließlich Kommunen).
Nein, die KFZ-Steuer ist eine reine Bundessteuer, und seit 2014 zieht sie auch die Bundesfinanzverwaltung ein (vorher die Länder per Amtshilfe).
Der wesentliche Punkt, auf den Maurus hinauswollte, ist aber das Nonaffektationsprinzip. Die KFZ-Steuer dient der Finanzierung des öffentlichen Haushalts insgesamt, ohne Zweckbindung. Wenn sie nur der Finanzierung von Verkehrswegen dienen würde, dann wäre es auch keine KFZ-Steuer, sondern eine KFZ-Gebühr.

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