@ sofaklecks und andere rechtskundige
Wie ist das, wenn ich z. B. für ein Plakat ein Bild aus dem Internet ziehe und das auf das Plakat setzte. Langt die URL als Quellenangabe oder muss ich den Rechteinhaber um Abruckerlaubnis bitten. Das Plakat dient zur Bewerbung einer nicht kommerziellen Veranstaltung, wird aber in größerer Stückzahl verbreitet.
Danke für eure zu erwartenden Antworten.
Rechtliche Frage
- Johannes XXIII.
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Re: Rechtliche Frage
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich würde UNBEDINGT den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. Denn im Internet werden Urheber- und Nutzungsrechte munter verletzt. Wer sagt dir, dass der Betreiber der Homepage das Bild rechtmäßig verwendet?Johannes XXIII. hat geschrieben:@ sofaklecks und andere rechtskundige
Wie ist das, wenn ich z. B. für ein Plakat ein Bild aus dem Internet ziehe und das auf das Plakat setzte. Langt die URL als Quellenangabe oder muss ich den Rechteinhaber um Abruckerlaubnis bitten. Das Plakat dient zur Bewerbung einer nicht kommerziellen Veranstaltung, wird aber in größerer Stückzahl verbreitet.
Danke für eure zu erwartenden Antworten.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Vervielfältigung und zitat
Also:
Ein Lichtbild geniesst Urherrechtsschutz nach § 2 I Ziff. 5 UrhG.
Damit steht dem Urheber das ausschliessliche Recht der Vervielfältigung zu nach § 16 UrhG zu. Und das der Verbreitung nach § 17.
Was du angesprochen hast, ist etwas ganz anderes, nämlich die Einschränkung des Urheberrechts in der Form, dass in einem zweckentsprechenden Umfang das Werk in anderen Werken zitiert werden darf, § 51 UrhG.
Du zitierst aber nicht, du vervielfältigt und du verbreitest und dazu brauchst du die Zustimmung des Urhebers oder dessen, dem er sein Verwertungsrecht überlassen hat.
Merke: Bilder aus dem Internet herunterladen und dann für seine Zwecke verwenden ist nicht ohne weiteres zulässig. Ich habe mehrere Mandanten, die deswegen schon Ärger hatten und nicht einsehen wollten, dass man das nicht darf.
sofaklecks
Ein Lichtbild geniesst Urherrechtsschutz nach § 2 I Ziff. 5 UrhG.
Damit steht dem Urheber das ausschliessliche Recht der Vervielfältigung zu nach § 16 UrhG zu. Und das der Verbreitung nach § 17.
Was du angesprochen hast, ist etwas ganz anderes, nämlich die Einschränkung des Urheberrechts in der Form, dass in einem zweckentsprechenden Umfang das Werk in anderen Werken zitiert werden darf, § 51 UrhG.
Du zitierst aber nicht, du vervielfältigt und du verbreitest und dazu brauchst du die Zustimmung des Urhebers oder dessen, dem er sein Verwertungsrecht überlassen hat.
Merke: Bilder aus dem Internet herunterladen und dann für seine Zwecke verwenden ist nicht ohne weiteres zulässig. Ich habe mehrere Mandanten, die deswegen schon Ärger hatten und nicht einsehen wollten, dass man das nicht darf.
sofaklecks
Gestern in der Früh kam im Radio ein kurzer Beitrag, der erläuterte, dass es nicht einmal erlaubt sei bei einem Verkauf eines Produktes ohne Genehmigung des Rechteinhabers ein Bild dieses Produkts ins Netz zu stellen. Das käme aber z.B. bei Ebay des öfteren vor und da würden sich bestimmte Abmahnanwälte drauf stürzen, indem sie u.a. dem Rechteverletzter hohe Streitwerte aufhalsen. Inzwischen soll aber ein Gesetz in der Vorbereitung sein, die nur noch 50 Euro für erstmalige Abmahngebühren zulässt.
Jedenfalls sei zum Zwecke des Verkaufs von Produkten (sind hier wohl eher auch gebrauchte Waren gemeint) keine fremden Bilder zulässig, man muss dann schon selber Fotos von dem Produkt machen.
Jedenfalls sei zum Zwecke des Verkaufs von Produkten (sind hier wohl eher auch gebrauchte Waren gemeint) keine fremden Bilder zulässig, man muss dann schon selber Fotos von dem Produkt machen.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
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meinst du Herrn Dörr? Der ist persönlich garnet so zwider, hat immer eine gute Priese Schmalzler dabei, und solang man mit ihm säuft ist auch alles ok.Edi hat geschrieben:bestimmte Abmahnanwälte
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Ich kenne selber keinen dieser Abmahnanwälte und habe nur den Bericht im Radio wiedergegeben, da waren keine Namen genannt. Aber, dass sich bestimmte Anwälte und Abmahnvereine hier besonders hervortun, ist ja bekannt.Linus hat geschrieben:meinst du Herrn Dörr? Der ist persönlich garnet so zwider, hat immer eine gute Priese Schmalzler dabei, und solang man mit ihm säuft ist auch alles ok.Edi hat geschrieben:bestimmte Abmahnanwälte
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