Re: Wie krank ist die GEZ eigentlich?
Verfasst: Mittwoch 9. Juni 2010, 14:30
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://kreuzgang.org/
Den Artikel habe ich auch schon gelesen. Darin heißt es:Niels hat geschrieben:http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC2486 ... ntent.html
Das ganze läuft also im Prinzip auf eine "Kultursteuer" im weitesten Sinne hinaus. Ist das denn in dieser Form rechtens?[D]ie Reform der Rundfunkgebühr, welche die Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag verkünden werden, bedeutet, um es nur etwas zuzuspitzen: Freibier für alle Öffentlich-Rechtlichen. Es kommt nämlich eine Haushaltsgebühr, die alle zahlen müssen, ganz gleich, ob sie fernsehen, Radio hören und im Internet surfen oder nicht. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat das entsprechende Modell entworfen, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Kultur- und gewissermaßen als Wohlfahrtsgut ausweist.
Deshalb ist die erneuerte Abgabe behutsam so zu bemessen, dass die vertraute Abgabe ersichtlich erhalten bleibt, deren Strukturfehler aber ebenso offensichtlich bereinigt wird. Dieses Ziel lässt sich erreichen, wenn
(1.) Gläubiger (Rundfunkanstalten) und Schuldner (Inhaber von Haushaltungen und Betriebsstätten) beibehalten werden,
(2.) der rechtfertigende Grund der Rundfunkabgabe – das allgemeine Angebot von Rundfunksendungen – fortgilt,
(3.) die Abgabenhöhe der gewohnten Last entspricht, für die privaten Haushaltungen möglichst im gleichen Euro- und Centbetrag,
(4.) der Verfremdungstatbestand der Geräteabhängigkeit entfällt, damit die notwendige Reform ersichtlich wird, und
(5.) diese Erneuerung im Begriff des „Rundfunkbeitrags“ ins allgemeine Bewusstsein gerückt wird
Danke. Kann mir jemand Punkt 4 erklären? Wieso ist die Geräteabhängigkeit ein "Verfremdungstatbestand"? Was bedeutet das?Juergen hat geschrieben:Kirchhoff-Gutachten:
--> http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/ ... ierung.pdf
Deshalb ist die erneuerte Abgabe behutsam so zu bemessen, dass die vertraute Abgabe ersichtlich erhalten bleibt, deren Strukturfehler aber ebenso offensichtlich bereinigt wird. Dieses Ziel lässt sich erreichen, wenn
(1.) Gläubiger (Rundfunkanstalten) und Schuldner (Inhaber von Haushaltungen und Betriebsstätten) beibehalten werden,
(2.) der rechtfertigende Grund der Rundfunkabgabe – das allgemeine Angebot von Rundfunksendungen – fortgilt,
(3.) die Abgabenhöhe der gewohnten Last entspricht, für die privaten Haushaltungen möglichst im gleichen Euro- und Centbetrag,
(4.) der Verfremdungstatbestand der Geräteabhängigkeit entfällt, damit die notwendige Reform ersichtlich wird, und
(5.) diese Erneuerung im Begriff des „Rundfunkbeitrags“ ins allgemeine Bewusstsein gerückt wird
Damit kann eigentlich nur gemeint sein, daß der Sinn der "Rundfunkgebühren" in der Wahrnehmung verfremdet wird, wenn die Höhe der Gebühren nach Anzahl der Empfangsgeräte bemessen wird. Tatsächlich soll es ja eine Gebühr sein, die die flächendeckende Versorgung mit öffentlich-rechtlich produzierten Radio- und Fernsehangeboten sicherstellt, und nicht eine Gebühr, die den Besitz von Empfangsgeräten abkassiert (wie es bisher ist) - zumal ein erklecklicher Teil des Angebots inzwischen gar nicht mehr mit den von der Gebühr erfaßten Empfangsgeräten abgerufen wird, sondern über neue Endgerätetypen.Hubertus hat geschrieben:Danke. Kann mir jemand Punkt 4 erklären? Wieso ist die Geräteabhängigkeit ein "Verfremdungstatbestand"? Was bedeutet das?Juergen hat geschrieben:Kirchhoff-Gutachten:
--> http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/ ... ierung.pdf
Deshalb ist die erneuerte Abgabe behutsam so zu bemessen, dass die vertraute Abgabe ersichtlich erhalten bleibt, deren Strukturfehler aber ebenso offensichtlich bereinigt wird. Dieses Ziel lässt sich erreichen, wenn
(1.) Gläubiger (Rundfunkanstalten) und Schuldner (Inhaber von Haushaltungen und Betriebsstätten) beibehalten werden,
(2.) der rechtfertigende Grund der Rundfunkabgabe – das allgemeine Angebot von Rundfunksendungen – fortgilt,
(3.) die Abgabenhöhe der gewohnten Last entspricht, für die privaten Haushaltungen möglichst im gleichen Euro- und Centbetrag,
(4.) der Verfremdungstatbestand der Geräteabhängigkeit entfällt, damit die notwendige Reform ersichtlich wird, und
(5.) diese Erneuerung im Begriff des „Rundfunkbeitrags“ ins allgemeine Bewusstsein gerückt wird
Viele Grüße,
Hubertus
Das bedeutet z.B. daß ein nichtverheiratetes Paar, welches in einem Haushalt lebt und sowohl Radio als auch Fernsehen hat 1x die Gebühr für den gemeinsam genutzten Fernseher bezahlt, und der Partner - sofern er z.b. ein Radio im Auto, daß auf ihn angemelt ist, hat - nochmals Radiogebühren bezahlt.Hubertus hat geschrieben:Danke. Kann mir jemand Punkt 4 erklären? Wieso ist die Geräteabhängigkeit ein "Verfremdungstatbestand"? Was bedeutet das?
Ja.Marion hat geschrieben:Zahlen nun auch die, die gar kein Gerät haben Gebühr?
Darum geht es auch bei der Neuordnung gar nicht (mehr).Juergen hat geschrieben:Ja.Marion hat geschrieben:Zahlen nun auch die, die gar kein Gerät haben Gebühr?
Es glaubt Dir eh keiner, daß Du kein "Empfangsgerät" hast (dazu zählen auch: Handys mit Radio oder Internetzugang; Computer mit Internetzugang; etc.)
Ich zweifle daran, daß die seit der Digitalisierung überhaupt noch gewährleistet ist - insbesondere in Krisensituationen.anneke6 hat geschrieben:...damit der ganzen Bevölkerung eine Versorgung mit "öffentlich-rechtlichem Fernsehen" gewährleistet ist…
Optimist...HeGe hat geschrieben:Den ganzen Quatsch mit GEZ, ständiger An- und Abmeldung von irgendwelchen Geräten und so weiter, kann man sich dann sparen und somit hoffentlich auch jede Menge Verwaltungskosten.
Das stimmt im Grundsatz. Bloß mit den Verwaltungskosten wird nicht viel zu sparen sein - die Verwaltungsquote der GEZ liegt bei ca. 2,2% des Gesamtetats, das ist schon erstaunlich wenig.HeGe hat geschrieben:Auch wenn mich die Fernsehverweigerer hier vermutlich jetzt steinigen werden, aber ich halte die Reform für gut. Den ganzen Quatsch mit GEZ, ständiger An- und Abmeldung von irgendwelchen Geräten und so weiter, kann man sich dann sparen und somit hoffentlich auch jede Menge Verwaltungskosten.
Ich finde es auch unverschämt dieses Angebot mitbezahlen zu müssen wenn man Geräte hat mit denen man zwar gucken kann (handy oder Internet) aber es nicht tut, sondern eben für andere Zwecke benutzt.cantus planus hat geschrieben:Im Prinzip ist es auch besser.
Aber wie sieht es verfassungsrechtlich aus? Wenn ich in meinem Haus tatsächlich kein einziges rundfunktaugliches Gerät "vorhalte", kann ich dann gezwungen werden, trotzdem GEZ-Gebühren zu bezahlen?
Das wäre eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zu früher, wo im Zweifel die GEZ nachweisen musste, dass ich ein solches Gerät besitze.
Das macht die Unverschämtheit aber nicht besser. Jetzt wird nur noch eine obendrauf gesetzt.cantus planus hat geschrieben:Naja, wenn man ein Gerät hat, muss man auch heute schon zahlen. Auch, wenn man es nicht nutzt.
Dafür hat die ARD ja heute schonmal Günther Jauch eingekauft!Marion hat geschrieben:Mal schaun ab wann man nicht nur zum zahlen sondern auch zum gucken verpflichtet wird
Unmd das dürfte durch die vom Verf.Gericht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugesprochene Bestandsgarantie auch abgehakt sein. Der Vorschlag für diese Rundfunkabgabe wurde schließlich von einem Verfassungsrechtler erarbeitet.HeGe hat geschrieben:Einzig über die von c.p. schon am Rande angesprochene Frage der Subsidiarität könnte man hier diskutieren, ob also neben dem mittlerweile sehr gut ausgebauten privaten Rundfunk überhaupt zwingend noch ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk notwendig ist, um den Bürgern die Möglichkeit zur hinreichenden Information zu sichern.
Das trifft m.E. genau den Kern des Problems. Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich in den letzten Jahren viel zu stark am Programm der Privaten orientiert. Am Anfang noch belächelt, bestimmt heute die private Konkurrenz die Inhalte. Es gibt kaum ein Format, das von ARD/ZDF nicht - zumindest abgeändert - nachgeahmt worden wäre. Dafür auch noch Gebühren entrichten zu müssen und im Gegenzug zu hören, das dies ein wichtiger Beitrag zum allgemeinen Informationsauftrag sei, finde ich schon abenteuerlich.cantus planus hat geschrieben:Das Problem müsste man fundamentaler angehen. Nämlich zu fragen, ob der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen überhaupt noch besteht, wahrgenommen wird und noch zeitgemäß ist. Ich verneine das entschieden. Weder werde ich bei ARD und ZDF neutraler oder umfassender informiert, als bei RTL oder PRO7, noch werde ich dort fürher vor dem Weltuntergang gewarnt.
So denke ich auch.Hubertus hat geschrieben:Das trifft m.E. genau den Kern des Problems. Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich in den letzten Jahren viel zu stark am Programm der Privaten orientiert. Am Anfang noch belächelt, bestimmt heute die private Konkurrenz die Inhalte. Es gibt kaum ein Format, das von ARD/ZDF nicht - zumindest abgeändert - nachgeahmt worden wäre. Dafür auch noch Gebühren entrichten zu müssen und im Gegenzug zu hören, das dies ein wichtiger Beitrag zum allgemeinen Informationsauftrag sei, finde ich schon abenteuerlich.cantus planus hat geschrieben:Das Problem müsste man fundamentaler angehen. Nämlich zu fragen, ob der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen überhaupt noch besteht, wahrgenommen wird und noch zeitgemäß ist. Ich verneine das entschieden. Weder werde ich bei ARD und ZDF neutraler oder umfassender informiert, als bei RTL oder PRO7, noch werde ich dort fürher vor dem Weltuntergang gewarnt.
Viele Grüße,
Hubertus
Man sollte aber die Kirche hier bitte doch im Dorf lassen. Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender besteht ja nicht nur aus irgendwelchen Telenovelas auf ZDF. Insbesondere die dritten Programme sorgen auch heute noch für ein gutes Angebot an Sendungen im Bereich von Wissenschaft, Kultur und Politik. Dies können die Privatsender niemals ersetzen.Hubertus hat geschrieben:Das trifft m.E. genau den Kern des Problems. Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich in den letzten Jahren viel zu stark am Programm der Privaten orientiert. Am Anfang noch belächelt, bestimmt heute die private Konkurrenz die Inhalte. Es gibt kaum ein Format, das von ARD/ZDF nicht - zumindest abgeändert - nachgeahmt worden wäre. Dafür auch noch Gebühren entrichten zu müssen und im Gegenzug zu hören, das dies ein wichtiger Beitrag zum allgemeinen Informationsauftrag sei, finde ich schon abenteuerlich.
heise.de hat geschrieben:Bundesverwaltungsgericht: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für PC im Heimbüro
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in drei Streitfällen über die Rundfunkgebührenpflicht für zu Hause beruflich genutzte Computer in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Freiberufler oder Selbstständige, die in ihrer Wohnung einen internetfähigen PC beruflich nutzen, müssen den am Mittwoch bekannt gegebenen Urteilen zufolge keine zusätzliche Rundfunkgebühr für den Rechner zahlen, wenn in der Wohnung schon ein privat genutztes Rundfunkgerät angemeldet ist (Az. 6 C 15.1, 6 C 45.1, 6 C 2.11).[...]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 25149.html
Das ist aber ne ziemlich unrealistische Geschichte.HeGe hat geschrieben:heise.de hat geschrieben:Bundesverwaltungsgericht: Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für PC im Heimbüro
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in drei Streitfällen über die Rundfunkgebührenpflicht für zu Hause beruflich genutzte Computer in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Freiberufler oder Selbstständige, die in ihrer Wohnung einen internetfähigen PC beruflich nutzen, müssen den am Mittwoch bekannt gegebenen Urteilen zufolge keine zusätzliche Rundfunkgebühr für den Rechner zahlen, wenn in der Wohnung schon ein privat genutztes Rundfunkgerät angemeldet ist (Az. 6 C 15.1, 6 C 45.1, 6 C 2.11).[...]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 25149.html
Vor allem löst das die grundsätzliche Verarsche nicht, dass die Sender bei mir abkassieren dürfen, obgleich ich mir meinen Rechner nun wirklich nicht gekauft habe, um damit Staatsfunk zu konsumieren. Das ist ähnlich wie wenn die mir unaufgefordert ein inhaltsloses Hochglanzmagazin in meinen Briefkasten würfen und darauf bestünden, ich müsse dafür doch gefälligst Gebühren an sie abführen.taddeo hat geschrieben:Das ist aber ne ziemlich unrealistische Geschichte.
Vor allem da heute technische Möglichkeiten bestehen, daß man dann Programme nur dann sehen kann, wenn man dafür bezahlt hat. Diese Möglichkeit gab es früher nicht. Die Privaten machen es vor und das müßte auch für den Staatsfunk gelten. Schade, daß niemand mal ein entsprechendes Klageverfahren führt.lifestylekatholik hat geschrieben:Vor allem löst das die grundsätzliche Verarsche nicht, dass die Sender bei mir abkassieren dürfen, obgleich ich mir meinen Rechner nun wirklich nicht gekauft habe, um damit Staatsfunk zu konsumieren. Das ist ähnlich wie wenn die mir unaufgefordert ein inhaltsloses Hochglanzmagazin in meinen Briefkasten würfen und darauf bestünden, ich müsse dafür doch gefälligst Gebühren an sie abführen.
Verbrecherbande!