Seite 1 von 8

Ehesakrament

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 16:52
von Petra
Hallo,

im Mai nächsten Jahres kommt der Junggeselle der Junggesellen vom Markt, d.h. der spanische Kronprinz heiratet.
Die Dame seines Herzens ist geschieden. In Medienberichten hört man immer, das wäre egal, denn sie war eh nur standesamtlich verheiratet.
(Da ich immer ein Buch zum Friseur mitnehme, habe ich nicht mehr Informationen darüber.)

Frage: Ist das in D auch möglich? Oder hat Spanien ein anderes Kirchenrecht?

Fragenden Gruß
Petra

(Man möge davon absehen, darauf hinzuweisen, dass Friseurbesuche im Kirchenrecht keine Erwähnung finden...... :roll: )

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 17:18
von Juergen
Also, wenn Sie kath. ist, dann ist sie an die Formpflicht gebunden, d.h. sie hätte auch in der Kirche heiraten müssen, damit es eine sakramentale Ehe ist. - Also war es keine sakramentale Ehe, ergo: sie kann ihr heiraten.

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 17:19
von Gast
Juergen hat geschrieben:ergo: sie kann ihr heiraten.
hä???? :D

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 17:46
von Petra
Hatte irgendwie im Hinterkopf, dass eine standesamtlich geschlossene Ehe in D sakramentalen Charakter hat, und deshalb nicht so einfach neu geheiratet werden kann. Das ist dann wohl falsch?

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 17:49
von Gast
Petra hat geschrieben:Hatte irgendwie im Hinterkopf, dass eine standesamtlich geschlossene Ehe in D sakramentalen Charakter hat, und deshalb nicht so einfach neu geheiratet werden kann. Das ist dann wohl falsch?
Ins Unreine getippt: Eine Ehe, die nicht der (katholischen) Formpflicht unterliegt und (nur) standesamtlich geschlossen wird, ist gültig (z.B. bei zwei Evangelen).

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 19:19
von Ralf
Hier offenbaren sich wohl die Ungereimtheiten des kirchl. Eherechtes und des Begriffes/Verständnisses der Naturehe:

Bist Du katholisch und heiratest nicht formgerecht, ist es kein Sakrament - ergo Wiederheirat möglich.

Bist Du evangelisch, ist es immer sakramental - Naturehe!

Gleiches (wie bei ev.) gilt für Ungetaufte!

Wer soll das verstehen?

So etwas kann kath. Taufen verhindern, kenne selbst so einen Fall.

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 19:30
von Juergen
....bist du katholisch und heiratest einen evangelischen Christen und hast vorher die Befreiung von der Formpflicht beantragt und bewilligt bekommen, dann ist auch dir vor dem Standesamt geschlossenen Ehe eine sakramentale Ehe :roll:

....heiraten zwei Katholiken nur standesamtlich und überlegen sich - vielleicht nach Jahren - die Ehe soll doch auch kirchlich gültig sein, dann gibt es dort die Möglichkeit der sog. Heilung ...im Radieschen - ähm ...in der Wurzel (sanatio in radice).

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 20:20
von Ralf
Bist Du ungetauft und heiratest einen Ungetauften, lässt dich scheiden, heiratest wieder und willst Dich dann katholisch taufen lassen, musst Du Deine zweite Frau verlassen. Sonst gibt's keine Taufe. Toll, was? KEINE TAUFE!

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 20:40
von Juergen
Ach :nein:

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 22:03
von Robert Ketelhohn
Ralf hat geschrieben:»Bist Du evangelisch, ist es immer sakramental - Naturehe!«
Nein, Ralf. Sakramental, aber darum genau keine Naturehe.
Derselbe hat geschrieben:»Bist Du ungetauft und heiratest einen Ungetauften, lässt dich scheiden, heiratest wieder und willst Dich dann katholisch taufen lassen, musst Du Deine zweite Frau verlassen. Sonst gibt's keine Taufe. Toll, was? KEINE TAUFE!«
Da geht irgendwas wild durcheinander. Ich weiß nicht, wer hier was mißverstanden hat. jedenfalls aber ist deine Darstellung, Ralf, grundfalsch. Selbst wenn in deinem Beispiel die erste Ehe als weiterhin gültig betrachtet würde – wofür ich überhaupt keine Begründung erkennen kann –, dann wäre dein Täufling eben mit zweien verheiratet und könnte nach der Taufe einen der beiden gemäß can. 1148 CJC entlassen.

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 22:08
von Juergen
Hm, also sollen nach Ralf Meinung alle Ehen zwischen zwei Ungetauften sakramental sein? :roll: Alle Moslems, Hindus etc. sind also (katholisch und) sakramental verheiratet? :roll: Toll ! :roll:
Jetzt fehlt nur noch ein Löschflugzeug, daß Weihwasser über die Städte und Länder versprüht und einen Piloten der dabei permanent Ruft: Ich taufe Dich...... Fertig ist die Welt voller katholischer, christlicher, verheirateter Menschen :roll:

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 22:10
von Ralf
Nun gut, ich war etwas ungestüm, aber so hatte ich es bis dato verstanden. Ich bin/wäre ja froh, wenn es anders wäre.
Also ist die Naturehe (also nicht die sakramentale) nicht unauflöslich?

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 23:24
von Robert Ketelhohn
Nein.

Verfasst: Freitag 2. Januar 2004, 23:35
von Ralf
"Nein = nicht unauflöslich" oder "nein = meine fragende Aussage der Auflöslichkeit ist falsch", ergo sie ist unauflöslich?

Kurz: wat meinste nu? :/

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 00:27
von Robert Ketelhohn
Sie ist nicht unauflöslich, sprich: sie ist lösbar.

Einspruch, euer Ehren!

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 15:30
von Biggi
Also wenn jetzt nicht alle meine Erinnerungen an die Vorlesungen über Eherecht total durcheinander geraten sind, dann stimmt das so nicht! Die Naturehe ist sehr wohl unauflöslich, wenn sie denn gültig geschlossen wurde. Letzteres ist natürlich im konkreten Fall zu überprüfen. Wenn also zwei Ungetaufte heiraten und das logischerweise nur standesamtlich machen, geht man zunächst davon aus, dass die Ehe gültig ist (als Naturehe, und damit dann - da zum Naturrecht die Unauflöslichkeit gehört - auch unauflöslich). Wenn sie sich scheiden lassen und einer der beiden will sich später katholisch taufen lassen, dann macht es natürlich Sinn, bei einem kath. Ehegericht prüfen zu lassen, ob die gescheiterte Ehe denn überhaupt gültig war. Natürlich geht es bei dieser Frage dann nicht um Spezifika des CIC, sondern hauptsächlich um Fragen des Ehekonsenses.
Fazit: Eine Naturehe ist (logischerweise) nicht sakramental, aber gültig, und wenn gültig, auch unauflöslich.
In dem Fall, den Ralf erwähnt, wäre dann die zweite Ehe nicht gültig, da ja bereits ein (naturrechtliches) Eheband bestand.
@Ralf: Ist denn die Gültigkeit der 1. Ehe in diesem konkreten Fall mal überprüft worden? Falls du Genaueres weißt, schreib mir gerne auch per PN.

LG
Biggi

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 15:44
von Juergen
Im Prinzip greift hier sinngemäßt der c. 1148, den Robert schon angeführt hat.

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 17:33
von Robert Ketelhohn

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 18:46
von Biggi
Schon klar, aber der Begriff "Privilegium" impliziert ja, dass im Normalfall von der Unauflöslichkeit der naturrechtlich geschlossenen Ehe ausgegangen wird und die genannten Fälle eben die Ausnahmen von der Regel darstellen.
Oder seh ich da was falsch?

LG
Biggi

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 23:06
von Robert Ketelhohn
Ja. Die Kirche kümmert sich nicht um die Eheangelegenheiten der Heiden. Nicht wie sie sich verheiraten, noch wie sie sich scheiden.

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 23:14
von Ralf
Auch nicht rückwirkend, sobald ein Heide die Taufe wünscht?

Verfasst: Samstag 3. Januar 2004, 23:18
von Robert Ketelhohn
Dann kümmert sich die Kirche drum. Aber nur um die bestehende Ehe (oder Ehen, denn die Mehrehe kommt ja auch vor).

Verfasst: Montag 5. Januar 2004, 17:33
von Petra
Kann man denn davon ausgehen, dass bei „Findung“ dieser Eheregeln und der Erstellung der Vorschriften sehr viele Deutsche mitgewirkt haben? 8)

Verfasst: Montag 5. Januar 2004, 17:41
von Juergen
Na klar,
nur eine deutsches Hirn kann sich so was ausdenken.

*duckundwegrenn*

Verfasst: Montag 5. Januar 2004, 18:02
von Robert Ketelhohn
Nein. Das waren hauptsächlich Juden und Italiener.

Verfasst: Freitag 9. Januar 2004, 20:57
von cathol01
Zum petrinischen Privileg: der steht ja nicht einmal im Codex, was schon den Ausnahmecharakter dieser Möglichkeit unterstreicht.

Verfasst: Freitag 9. Januar 2004, 22:00
von Robert Ketelhohn
cathol01 hat geschrieben:»Zum petrinischen Privileg: das steht ja nicht einmal im Codex …«
Doch. Canon 1142 CJC. Lediglich der in der Kanonistik übliche Begriff dafür – eben privilegium Petrinum – ist nicht ausdrücklich erwähnt.
Derselbe hat geschrieben:»… was schon den Ausnahmecharakter dieser Möglichkeit unterstreicht.«
Ausnahmecharakter soll die Anwendung privilegium Petrinum natürlich behalten, das ist richtig.

Verfasst: Samstag 10. Januar 2004, 22:56
von Petra
Also ich fasse mal zusammen, was ich bisher kapiert habe:

Ein standesamtlich verheirateter und geschiedener Katholik kann wieder heiraten, auch in der Kirche (soweit seine zweite Wahl katholische Ehetauglichkeit hat).

Ein standesamtlich verheirateter und geschiedener Evangele kann nur kirchlich heiraten, wenn sein neues Herzblatt kein gläubiger Katholik ist.

(Wahrscheinlich habe ich da was falsch verstanden....)

Noch ne Frage:

Eine nur-standesamtliche (erste) Eheschließung von einem Evangelen und einer Katholin...tschulligung Katholikin, ist dann

1. für beide nicht sakramental
2. für beide sakramental
3. für den evangelischen Partner sakramental und für den katholischen nicht

(Sakramental ist wohl nicht das richtige Wort, aber ich weiß es nicht besser. Ist keine böse Absicht.)

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2004, 16:20
von Engele
Ich habe da auch noch eine Frage dazu:

Wie sieht das Ganze aus, wenn jemand katholisch getauft ist, dann aus der Kirche ausgetreten, standesamtlich verheiratet und geschieden -
wenn derjenige nun ein zweites Mal, diesmal kirchlich heiraten will?

Wird seine erste Ehe als sakramentale Ehe angesehen? :kratz:

Liebe Grüße,

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2004, 18:54
von Biggi
Nein, seine erste Ehe ist nicht sakramental.
Bevor er allerdings einen zweiten "Versuch", und diesmal kirchlich, startet, sollte er vielleicht vorher wieder in die Kirche eintreten. Sonst wird das nämlich nix... ;D

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2004, 18:58
von Petra
Biggi hat geschrieben:Nein, seine erste Ehe ist nicht sakramental.
Ach wie schön - habe immer gedacht sie wäre gültig (oder sakramental oder so).

@Engele
Du meinst doch, wenn der zweite Ehepartner nicht derselbe ist wie der erste?

Verfasst: Sonntag 11. Januar 2004, 19:32
von Engele
Petra hat geschrieben:
@Engele
Du meinst doch, wenn der zweite Ehepartner nicht derselbe ist wie der erste?
Ja, genau!