Hypothetische Frage

Fragen, Antworten, Nachrichten.
Benutzeravatar
FioreGraz
Beiträge: 3890
Registriert: Freitag 25. Juni 2004, 19:18
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Hypothetische Frage

Beitrag von FioreGraz »

Also Folgender konstruierte Fall

-----------

Die Ehe von Person A und Person B wird für nichtig erklärt.

Person A und B heiraten kirchlich Person C und Person D

Nach ihrem Tod wird nachträglich die unrechtmässigkeit der Annulierung der Ehe von Person A und B festgestellt

Vorausetzung: Es war natürlich keine "Gefälligkeitsannulierung" sondern Irtuum, menschliches Versagen.

-----------

Nun meine Fragen

Ist jetzt trotzdem die 2. Ehe als gültig anzusehen? (Wahrscheinlich nicht)

Wie siehts mit der Sünde aus, alle 4 Personen lebten dann ja im kreuznetischen "Konkubinat", empfingen ungerechtfertigt die Kommunion etc.?

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Beitrag von Linus »

Nach wessen Tod?
was ist eine Gefälligkeitsannullierung? Das Kirchenrecht kennt diesen Ausdruck nicht.
Warum glaubst du, dauern Annulierungsverfahren wesentlich länger als ein Austritt aus der Kirche? (Antwort: damit der Annulierungsgrund auch wirklich geprüft werden kann)
Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Benutzeravatar
FioreGraz
Beiträge: 3890
Registriert: Freitag 25. Juni 2004, 19:18
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Beitrag von FioreGraz »

Nach wessen Tod?
Alle sind Tot
was ist eine Gefälligkeitsannullierung? Das Kirchenrecht kennt diesen Ausdruck nicht.
Damit meine ich, eine unrechtmässige Annulierung um jemanden einen Gefallen zu tun, kam ja schon öfters in der Krichengeschichte vor.
Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.
Ist eine rein hypothetische Frage. Steht auch in der Überschrift. Und unfehlbar ist das URteil des Diözesangerichtes oder der Rota ja nicht.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Benutzeravatar
Robert Ketelhohn
Beiträge: 26021
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
Wohnort: Velten in der Mark
Kontaktdaten:

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ecclesia supplet.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Benutzeravatar
spectator
Beiträge: 1187
Registriert: Dienstag 2. März 2004, 09:25

Beitrag von spectator »

Linus hat geschrieben:Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.
Linus, ich habe persönlich eine Frau kennen gelernt, die einen Mann nur deshalb kirchlich heiraten durfte, weil seine Ehe kirchlich annulliert wurde. Seine erste Ehe konnte nur deshalb annulliert werden, weil seine erste Ehefrau bei dem Ehenichtigkeitsverfahren unterschrieben hat, dass sie bei der Eheschließung nicht die Wahrheit sagte – und zwar, sie äußerte (bei dem Ehenichtigkeitsverfahren), dass sie von Anfang an, also sowohl vor der Eheschließung als auch nachher keine Kinder wollte, was eine glatte Lüge war, den bevor die Ehe auseinander ging, hatten die beiden nichts gegen Kinder – mehr noch, sie haben sich getrennt und anderen Partner aufgefunden, weil sie keine Kinder bekommen konnten.
Solche „Sachen“ gibt’s auch. :mrgreen:

Was ist jetzt gültig: die erste Eheschließung oder die Eheannullierung dieser Ehe?

Benutzeravatar
FioreGraz
Beiträge: 3890
Registriert: Freitag 25. Juni 2004, 19:18
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Beitrag von FioreGraz »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ecclesia supplet.
Profan gesprochen bei einem Betriebsunfall haftet die Firma?

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Beitrag von Linus »

spectator hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:Nenne mir nur inen Fall, wo eine unrechtmässige Annulierung festgestelltwurde.
Linus, ich habe persönlich eine Frau kennen gelernt, die einen Mann nur deshalb kirchlich heiraten durfte, weil seine Ehe kirchlich annulliert wurde. Seine erste Ehe konnte nur deshalb annulliert werden, weil seine erste Ehefrau bei dem Ehenichtigkeitsverfahren unterschrieben hat, dass sie bei der Eheschließung nicht die Wahrheit sagte – und zwar, sie äußerte (bei dem Ehenichtigkeitsverfahren), dass sie von Anfang an, also sowohl vor der Eheschließung als auch nachher keine Kinder wollte, was eine glatte Lüge war, den bevor die Ehe auseinander ging, hatten die beiden nichts gegen Kinder – mehr noch, sie haben sich getrennt und anderen Partner aufgefunden, weil sie keine Kinder bekommen konnten.
Solche „Sachen“ gibt’s auch. :mrgreen:

Was ist jetzt gültig: die erste Eheschließung oder die Eheannullierung dieser Ehe?
und hat das Zuständige Diözesangericht das Urteil revidiert?
Wenn nicht, ist die Ehe nach wie vor nicht zustandegekommen.
(Es kann ja auch andere [evtl den Betreffenden nicht mitgeteilte] Gründe haben, warum der Ehekonsens gefehlt hat.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Benutzeravatar
spectator
Beiträge: 1187
Registriert: Dienstag 2. März 2004, 09:25

Beitrag von spectator »

Linus hat geschrieben:und hat das Zuständige Diözesangericht das Urteil revidiert?
Wenn nicht, ist die Ehe nach wie vor nicht zustandegekommen.
Du meinst die zweite?
Die zweite gilt als gültig geschlossene Ehe, da die Annullierung der Ersten als rechtskräftig gilt.

Die Frau (die zweite Ehefrau des Mannes) erzählte mir das im guten Glauben, dass alles in bester Ordnung sei, da alle glücklich weiter leben können. ;)

HeGe
Moderator
Beiträge: 15079
Registriert: Montag 6. Oktober 2003, 18:56

Beitrag von HeGe »

Ich denke mal, dass man hier unterscheiden muss, wieso die erste Annullierung unwirksam war.

Wenn die Ehepartner dies wie in dem von spectator beschriebenen Beispiel missbräuchlich herbeigeführt haben, also wissen, dass das Urteil falsch ist, werden sie sich bei der Beurteilung ihrer daraus entstehenden späteren Sünden kaum darauf berufen können.

Wenn die Ehepartner dies nicht wussten, z.B. wenn irgendein Formfehler im Verfahren vorlag, wird es sich wohl kaum um eine schwere Sünde handeln, dafür fehlt es am entsprechenden Bewusstsein.
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Beitrag von Linus »

HeGe hat geschrieben:Wenn die Ehepartner dies nicht wussten, z.B. wenn irgendein Formfehler im Verfahren vorlag, wird es sich wohl kaum um eine schwere Sünde handeln, dafür fehlt es am entsprechenden Bewusstsein.
Dann wird ja ggf eine Wurzelbehandlung (Sanatio in radice) gemacht...
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Benutzeravatar
spectator
Beiträge: 1187
Registriert: Dienstag 2. März 2004, 09:25

Beitrag von spectator »

Linus hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Wenn die Ehepartner dies nicht wussten, z.B. wenn irgendein Formfehler im Verfahren vorlag, wird es sich wohl kaum um eine schwere Sünde handeln, dafür fehlt es am entsprechenden Bewusstsein.
Dann wird ja ggf eine Wurzelbehandlung (Sanatio in radice) gemacht...
In den meisten Fällen wird nichts gemacht.
Die Leute verlieben sich -> heiraten mit der Absicht Familie zu gründen (Kinder zu bekommen), wenn es aber später nicht klappt (mit den Kindern), erkältet ihre Liebe, sie gehen fremd, suchen sich einen neuen Partner und um wieder kirchlich heiraten zu können, lügen sie bei dem Ehenichtigkeitsverfahren, indem sie eine Lüge in die Zeit der Eheschließung projizieren, um ihre Ehe annullieren zu können.

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema