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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 11:35
von overkott
Raimund Josef H. hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Die formale Umstellung ist tatsächlich ein Hauptmotiv für diese liturgische Innovation. Auch der Begriff soll total traditionell klingen. Aber das Evangelium wird dadurch verdreht.
Warum bist Du dieser Meinung?

Gründonnerstag: Feier vom letzten Abendmahl
Karfreitag: Leiden und Sterben
In der Nacht von Samstag auf Sonntag: Auferstehung

Wo wird denn da das Evangelium verdreht?
overkott hat geschrieben: Auch die Symbolik von Sonnenaufgang, Auferweckung, neuer Tag, neue Woche, neues Leben, neue Schöpfung, neue Hoffnung spielt in diesem liturgischen Denken keine Rolle mehr.
Meines Erachtens strotzt die Osternacht nur so von der Symbolik des strahlenden Lichts, neuen Lebens, u.s.w.

Das neue Morgenrot erglüht!
:kugel: Deshalb wird sie ja auch ganz nachkonziliar bei hereinbrechender Dunkelheit gefeiert. :kugel:

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 11:44
von Raimund J.
Was willst Du feiern? Die Auferstehung oder die Auffindung des leeren Grabes? Zu welcher Tageszeit wird der Hl. Augustinus das Exsultet gesungen haben?

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 12:21
von overkott
Raimund Josef H. hat geschrieben:Was willst Du feiern? Die Auferstehung oder die Auffindung des leeren Grabes? Zu welcher Tageszeit wird der Hl. Augustinus das Exsultet gesungen haben?
Der hl. Augustinus und der hl. Bonaventura haben das Exsultet am achten Tag der Woche gesungen, der mit dem ersten identisch ist. Und der achte Tag hörte dann erst mal gar nicht mehr auf, eine Woche lang, bis Pfingsten. Hatte schließlich auch lange genug gedauert, die Fastenzeit.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 12:26
von Juergen
overkott hat geschrieben:...Und der achte Tag hörte dann erst mal gar nicht mehr auf, eine Woche lang, bis Pfingsten...
Wie?
Pfingsten war damals schon eine Woche nach Ostern? :hmm:

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 12:44
von overkott
Juergen hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:...Und der achte Tag hörte dann erst mal gar nicht mehr auf, eine Woche lang, bis Pfingsten...
Wie?
Pfingsten war damals schon eine Woche nach Ostern? :hmm:
Um genau zu sein, schon am achten Tag. Eigentlich war die Stimmung noch ziemlich mau am achten Tag. Und zwar den ganzen Tag lang. Den Frauen traute man ohnehin nicht so recht. Ok, die eine war geheilt. Aber Markus vergaß bei der Gelegenheit nicht, noch einmal daran zu erinnern, dass Jesus ihr ihre sieben Dämonen ausgetrieben hatte. Ostersonntag waren also zwei Jünger auf Reisen. Zu Fuß. 12 Kilometer. Kein Abendspaziergang. Eher eine anstrengende Wanderung. Mit trübem Gesicht und hängenden Schultern. Ihren Rebbe hatten sie hingerichtet. Und drei Tage später war das Grab leer. Und dann kam der Theologe. Musste denn der Sohn nicht all das erleiden, um so für immer zur Ehre zu gelangen? Und er legte ihnen unterwegs kurzerhand das Alte Testament aus, dass sie den Eindruck haben mussten, schon Mose sei Christ gewesen. Abends kamen sie dann in Emmaus an. Und der Theologe war scheinbar nicht ganz ehrlich. Er sagte nämlich nicht: Ich bleib hier. Sondern er tat so, als wollte er weitergehen. Er hatte Menschenkenntnis. Und es funktionierte. Die Jünger baten ihn zu bleiben. Und am Tisch brach er ihnen das Brot. Da kapierten sie. Und nach dem Essen ist er wohl doch weitergegangen. Die beiden Jünger wurden aber schon mit heiligem Geist erfüllt. So ein bisschen Pfingsten war also schon am achten Tag.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 14:48
von anneke6
overkott hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben: […]


Meines Erachtens strotzt die Osternacht nur so von der Symbolik des strahlenden Lichts, neuen Lebens, u.s.w.

Das neue Morgenrot erglüht!
:kugel: Deshalb wird sie ja auch ganz nachkonziliar bei hereinbrechender Dunkelheit gefeiert. :kugel:
Komm wieder auf die Füße, Bonaventuarianer. Die Feier der Osterliturgie am Samstagmorgen wurde von Pius XII abgeschafft, vor dem Konzil

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 15:13
von michaelis
overkott hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:
Meines Erachtens strotzt die Osternacht nur so von der Symbolik des strahlenden Lichts, neuen Lebens, u.s.w.

Das neue Morgenrot erglüht!
:kugel: Deshalb wird sie ja auch ganz nachkonziliar bei hereinbrechender Dunkelheit gefeiert. :kugel:
Es spricht nichts dagegen, die Osternacht am frühen ([Punkt]) Sonntagmorgen zu feiern. Bei dieser Form würde dann eben kurz nach Ende der Messe die Sonne aufgehen.

Bei der "Einladung" zu Beginn der Lichtfeier am Feuer heißt es deshalb auch alternativ:

"Liebe Brüder und Schwestern!
In der Osternacht ist unser Herr Jesus Christus vom Tode auferstanden und zum Leben hinübergegangen. Darum hält die Kirche in der ganzen Welt diese Nacht heilig: sie lädt ihre Söhne und Töchter, wo immer sie wohnen, ein, zu wachen und zu beten. Auch wir sind in (zu Beginn - am Ende) dieser Nacht der Einladung gefolgt.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 15:13
von overkott
anneke6 hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben: […]


Meines Erachtens strotzt die Osternacht nur so von der Symbolik des strahlenden Lichts, neuen Lebens, u.s.w.

Das neue Morgenrot erglüht!
:kugel: Deshalb wird sie ja auch ganz nachkonziliar bei hereinbrechender Dunkelheit gefeiert. :kugel:
Komm wieder auf die Füße, Bonaventuarianer. Die Feier der Osterliturgie am Samstagmorgen wurde von Pius XII abgeschafft, vor dem Konzil
Ok, ist ja schon gut. Ich werde also traditionell am Ostersonntagmorgen in die Kirche gehen. Ich hoffe, dass ich dafür weder als Traditionalist noch als Linker verketzert werde.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 7. April 2009, 18:07
von overkott
Also, Ostermontag muss ich mal schauen. Aber ich werde da wohl auch eine geeignete Liturgie finden.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 00:37
von Kilianus
michaelis hat geschrieben:
Es spricht nichts dagegen, die Osternacht am frühen ([Punkt]) Sonntagmorgen zu feiern. Bei dieser Form würde dann eben kurz nach Ende der Messe die Sonne aufgehen.

Bei der "Einladung" zu Beginn der Lichtfeier am Feuer heißt es deshalb auch alternativ:

"Liebe Brüder und Schwestern!
In der Osternacht ist unser Herr Jesus Christus vom Tode auferstanden und zum Leben hinübergegangen. Darum hält die Kirche in der ganzen Welt diese Nacht heilig: sie lädt ihre Söhne und Töchter, wo immer sie wohnen, ein, zu wachen und zu beten. Auch wir sind in (zu Beginn - am Ende) dieser Nacht der Einladung gefolgt.
Wir hatten die Diskussion vor kurzem ja schon mal. Ich verweise gerne noch mal auf das Exsultet:
In huius igitur noctis gratia, suscipe, sancte Pater,
laudis huius sacrificium vespertinum.
Erinnert sei außerdem an die Mahnung des Heiligen Hieronymus: Die Feier der Osternacht soll nicht vor Mitternacht enden.
Die Feier der Osternacht beginnt also klassischerweise am Abend und nicht am frühen Morgen.

So empfiehlt es sich auch, wenn wir vom Ideal der Ganznachtfeier ausgehen. Wenn wir frühern auf Zeltlager Nachtwache gehalten haben, dann sind wir jedenfalls aufgeblieben und haben uns am frühen Morgen noch mal für zwei, drei Stunden hingelegt. Daß man die eine duchwachte Nacht damit beginng, daß man sich erst mal schlafen legt, das wäre keinem von uns eingefallen.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 00:44
von anneke6
Ich bin absoluter Osternacht-Freak und kann es wieder mal kaum erwarten. Am Morgen bin ich aber auch wieder dabei, aus Gründen der christlichen Barmherzigkeit (schwer einen anderen Lektor zu finden)
Letztes Jahr war die Osternacht wirklich "chillig". Minusgrade, ich und einige andere Frauen standen im Pelzmantel auf dem Kirchenvorplatz…
Bin noch am Überlegen, was ich anziehen soll. Osternacht ist der einzige Tag im Jahr, für den ich mich immer schick mache, und manchmal trage ich sogar Make-up. :tuete:

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 11:47
von Kilianus
Raimund Josef H. hat geschrieben: Das Triduum Sacrum ist eine einzige liturgische Feier, die mit dem Kreuzzeichen zu Beginn der Feier des letzten Abendmals am Gründonnerstag beginnt und erst mit dem Segen nach der Feier der Osternacht endet. Die Freude über den wahrhaft auferstandenen Christus dominiert den Abschluss und Höhepunkt des Triduums.
Die Deutung ist liturgiegeschichtlich problematisch, da weder Kreuzzeichen zur Eröffnung noch Segen zum Schluß genuiner Teil der Meßfeier sind. In der Ao. Form eröffnet das Kreuzzeichen die (privaten) Vorbereitungsgebete des Zelebranten und seiner Assistenz; die eigentliche Messe beginnt ursprünglich mit dem Satz, mit dem auch die Gläubigen ins heilige Spiel kommen: "Dominus vobiscum". Daß der Segen sekundär "angewachsen" ist, zeigt schon die Tatsache, daß er erst nach dem "Ite missa est" gespendet wird. Einzelne Gläubige haben den Segen des Bischofs erbeten, wenn er während des Auszugs bei ihnen vorbeikam, irgendwann hat man halt der Einfachheit halber einen Segen übers ganze Volk gesprochen, damit keiner leer ausgeht.

Ganz generell gilt wohl: Ein Gutteil der liturgischen Besonderheiten (vom Verzicht auf die Glocken und die Orgel über die Übertragung des Allerheiligsten am Gründonnerstag, die "fehlende Eröffnung" der Karfreitagsliturgie bis hinein in so volkstümliche Geschichten wie das Ratschen) an den Kartagen entspricht einfach nur einer früheren Stufe in der Entwicklung der Formen; daß mit diesen Besonderheiten Trauer etc. ausgedrückt werde, ist meist eine nachträgliche Deutung.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 15:07
von overkott
Kilianus hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben: Das Triduum Sacrum ist eine einzige liturgische Feier, die mit dem Kreuzzeichen zu Beginn der Feier des letzten Abendmals am Gründonnerstag beginnt und erst mit dem Segen nach der Feier der Osternacht endet. Die Freude über den wahrhaft auferstandenen Christus dominiert den Abschluss und Höhepunkt des Triduums.
Die Deutung ist liturgiegeschichtlich problematisch, da weder Kreuzzeichen zur Eröffnung noch Segen zum Schluß genuiner Teil der Meßfeier sind. In der Ao. Form eröffnet das Kreuzzeichen die (privaten) Vorbereitungsgebete des Zelebranten und seiner Assistenz; die eigentliche Messe beginnt ursprünglich mit dem Satz, mit dem auch die Gläubigen ins heilige Spiel kommen: "Dominus vobiscum". Daß der Segen sekundär "angewachsen" ist, zeigt schon die Tatsache, daß er erst nach dem "Ite missa est" gespendet wird. Einzelne Gläubige haben den Segen des Bischofs erbeten, wenn er während des Auszugs bei ihnen vorbeikam, irgendwann hat man halt der Einfachheit halber einen Segen übers ganze Volk gesprochen, damit keiner leer ausgeht.

Ganz generell gilt wohl: Ein Gutteil der liturgischen Besonderheiten (vom Verzicht auf die Glocken und die Orgel über die Übertragung des Allerheiligsten am Gründonnerstag, die "fehlende Eröffnung" der Karfreitagsliturgie bis hinein in so volkstümliche Geschichten wie das Ratschen) an den Kartagen entspricht einfach nur einer früheren Stufe in der Entwicklung der Formen; daß mit diesen Besonderheiten Trauer etc. ausgedrückt werde, ist meist eine nachträgliche Deutung.
Ich denke auch, dass sich die christlichen Ausdrucksformen im Lauf der Zeit entwickelt haben und dabei den alten und neuen Bund in einer Weise bezeugen, die Christus als Mitte der Geschichte erkennen lassen. Diese Kontinuität im Wandel begegnet dem hellenistischen Kulturraum vor allem in der Person des Apostels Paulus, dem im Dialog mit Christen im Lauf der Zeit das Licht Christi aufging und daraufhin die Befreiung vom Gesetz und die Erlösung von den Sünden immer klarer verstand. Sein österlicher Glaube bezeugt ein neues Leben mit Christus für immer. Das Brotteilen wird zum österlichen Erkennungszeichen Christi schlechthin. Christus lebt weiter in der Gemeinschaft der Heiligen. Der Wunsch mehr von Christus zu erfahren, begeistert die Evangelisten, die das Leben Jesu erzählen, wie es der Geist ihnen eingibt. Die Kirche bewahrt die besten Evangelien auf. Sie geben eine Fülle an liturgischen Anregungen, mit der die Kirche mit den Menschen in verschiedenen Kulturräumen und zu verschiedenen Zeiten den christlichen Glauben feiert. Die verschiedenen Umstände des Lebens, der Jahreszeiten und der Zeit kommen darin zum Ausdruck: Freude über ein neugeborenes Kind, über einen neuen Bruder, eine neue Schwester, eine neue Ehe, aber auch die Trauer um den Verlust eines lieben Menschen, Dunkelheit und Licht, Winter und Frühling, Rekordernten und Pestzeiten, Wirtschaftswunder. Die Deutung verändert sich mit den Umständen.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 16:00
von cantus planus
(Wenn sich jeder Liturgiewissenschaftler so fundiert äußert, sind nächstens bahnbrechende Erkenntnisse zu erwarten. Aber der ténor stimmt.)

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 20:03
von overkott
Ich persönlich denke, nach 2000 Jahren Osterzeit ist der österliche Glaube des Apostels Paulus aktueller und lebendiger als je zuvor. Sicher hat das auch etwas mit dem Buchstaben zu tun, vor allem aber mit dem Geist. Ostern ereignet sich in der Eucharistiefeier am Altar und in der Mahlgemeinschaft am Tisch. Ostern ist Gegenwart. Ostern ist erfahrbar.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 21:23
von LaudaSion
Kilianus hat geschrieben: Ganz generell gilt wohl: Ein Gutteil der liturgischen Besonderheiten (vom Verzicht auf die Glocken und die Orgel über die Übertragung des Allerheiligsten am Gründonnerstag, die "fehlende Eröffnung" der Karfreitagsliturgie bis hinein in so volkstümliche Geschichten wie das Ratschen) an den Kartagen entspricht einfach nur einer früheren Stufe in der Entwicklung der Formen;
Nach der bekannten Regel, dass an Tagen hohen und höchsten liturgischen Ranges die Liturgie sich vergleichsweise wenig wandelt; an diesen Tagen ist älteste Liturgie "konserviert".

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Mittwoch 8. April 2009, 21:29
von LaudaSion
Gilt an Gründonnerstag (ich meine also den Vorabend zu Karfreitag) und Karfreitag (der ja kein Sonn/Festtag ist) eigentlich Gottesdienstpflicht?
Ich weiß die Antwort nicht, würde aber vermuten, dass an diesen Tagen als Bestandteile des triduum sacrum (des einen Pascha-Festtages) Gottesdienstpflicht besteht?!

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Freitag 10. April 2009, 21:01
von new
Dort wo ein Tag auch ein gesetzlicher Feiertag ist (meistens der Karfreitag) besteht die Pflicht zum Liturgiebesuch.

Ansonsten ... sorry ... ein halbwegs gläubiger Katholik wird es als Selbstverständlichkeit ansehen keine Mühen zu scheuen am Triduum teilzunehmen.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Freitag 10. April 2009, 21:49
von ar26
Gebotene Feiertage sind der Ostersonntag und der Ostermontag.

An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 08:50
von Theresita
Ich habe hier diesen Link gefunden ,der besagt an welchen kirchlichen Hochfesten die Sonntagspflicht besteht. Zu meiner Schande muß ich gestehen, daß ich bei einigen gar nicht wußte, daß eine Sonntagspflicht besteht, z.B.

Erscheinung des Herrn (6.1.),

Hochfest der Empfängnis Mariens (8.12.),

Maria Himmelfahrt (15.8.),

Heiliger Josef (19.3.),

Peter und Paul (29.6.

Was sagt ihr dazu ?

http://kirchlich.net/pages/posts/die-so ... ht1195.php

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 09:02
von taddeo
Die Sache ist in can. 1247 des CIC 1983 eindeutig geregelt: Zur Teilnahme an einer Heiligen Messe ist man verpflichtet an allen Sonntagen und gebotenen Feiertagen. Welche das in den einzelnen Ländern sind, wird durch die Bischofskonferenzen geregelt. Die DBK hat dazu eine Partikularnorm zum CIC erlassen, die alle entsprechenden Feiertage abschließend aufzählt: http://recht.drs.de/fileadmin/Rechtsdok ... _23_15.pdf

Übersichtlicher und auch für Österreich: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebotener_Feiertag

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 09:44
von FidesVeritas
Gutes Thema! Danke für die Angabe der sehr informativen Websites!

Jetzt verstehe ich zum ersten Mal, warum bei einem Weihnachtsbesuch in Österreich meine österreichischen Verwandten sagten, es sein kein Problem, dass ich am 26.12. die Hl. Messe versäumt hatte, und mein deutscher Beichtvater sagte dann, das wäre eine schwere Sünde!

Aber Hand aufs Herz: Die österreichischen gebotenen Feiertage sind doch viel besser. All die schönen Marienfeiertage. Die deutschen Bischöfe mussten wohl nehmen, was sie (staatlicherseits) kriegen konnten: Ostermontag, Pfingstmontag, 2. Weihnachtsfeiertag...

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 09:59
von Kai
FidesVeritas hat geschrieben:Jetzt verstehe ich zum ersten Mal, warum bei einem Weihnachtsbesuch in Österreich meine österreichischen Verwandten sagten, es sein kein Problem, dass ich am 26.12. die Hl. Messe versäumt hatte, und mein deutscher Beichtvater sagte dann, das wäre eine schwere Sünde!
Da hatte er aber in deinem Fall unrecht, denn um eine schwere Sünde zu sein, hättest du sie ja nicht nur willentlich, sondern auch wissentlich begehen müssen und das lag offenbar nicht vor. Ab jetzt sieht es latürnich anders aus...

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 10:02
von lifestylekatholik
FidesVeritas hat geschrieben:Die deutschen Bischöfe mussten wohl nehmen, was sie (staatlicherseits) kriegen konnten: Ostermontag, Pfingstmontag, 2. Weihnachtsfeiertag...
Nein. Ob ein Feiertag ein gebotener Feiertag ist, hängt nicht davon ab, ob er auch ein staatlicher Feiertag ist. Epiphanie, Fronleichnam und Allerheiligen sind bei uns gebotene Feiertage, aber keine staatlichen Feiertage.

(Im Übrigen sind natürlich auch österreichische Bischöfe deutsche Bischöfe.)

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 10:17
von Siard
Kai hat geschrieben:
FidesVeritas hat geschrieben:Jetzt verstehe ich zum ersten Mal, warum bei einem Weihnachtsbesuch in Österreich meine österreichischen Verwandten sagten, es sein kein Problem, dass ich am 26.12. die Hl. Messe versäumt hatte, und mein deutscher Beichtvater sagte dann, das wäre eine schwere Sünde!
Da hatte er aber in deinem Fall unrecht, denn um eine schwere Sünde zu sein, hättest du sie ja nicht nur willentlich, sondern auch wissentlich begehen müssen und das lag offenbar nicht vor. Ab jetzt sieht es latürnich anders aus...
Welche Regelung gilt eigentlich, die der Pfarre bzw. Diözese zu der man gehört, oder die des Aufenthaltsortes?

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 10:44
von Florianklaus
Siard hat geschrieben:
Kai hat geschrieben:
FidesVeritas hat geschrieben:Jetzt verstehe ich zum ersten Mal, warum bei einem Weihnachtsbesuch in Österreich meine österreichischen Verwandten sagten, es sein kein Problem, dass ich am 26.12. die Hl. Messe versäumt hatte, und mein deutscher Beichtvater sagte dann, das wäre eine schwere Sünde!
Da hatte er aber in deinem Fall unrecht, denn um eine schwere Sünde zu sein, hättest du sie ja nicht nur willentlich, sondern auch wissentlich begehen müssen und das lag offenbar nicht vor. Ab jetzt sieht es latürnich anders aus...
Welche Regelung gilt eigentlich, die der Pfarre bzw. Diözese zu der man gehört, oder die des Aufenthaltsortes?
when in rome...........................

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 12:07
von taddeo
Siard hat geschrieben:
Kai hat geschrieben:
FidesVeritas hat geschrieben:Jetzt verstehe ich zum ersten Mal, warum bei einem Weihnachtsbesuch in Österreich meine österreichischen Verwandten sagten, es sein kein Problem, dass ich am 26.12. die Hl. Messe versäumt hatte, und mein deutscher Beichtvater sagte dann, das wäre eine schwere Sünde!
Da hatte er aber in deinem Fall unrecht, denn um eine schwere Sünde zu sein, hättest du sie ja nicht nur willentlich, sondern auch wissentlich begehen müssen und das lag offenbar nicht vor. Ab jetzt sieht es latürnich anders aus...
Welche Regelung gilt eigentlich, die der Pfarre bzw. Diözese zu der man gehört, oder die des Aufenthaltsortes?
Die des Aufenthaltsortes. Du kannst ja Deine Meßpflicht nur dort erfüllen, wo Du Dich gerade aufhältst.
Ein Beispiel, das viele Urlauber betrifft: Wenn Du am Oster- oder Pfingstmontag in Italien bist, dann hast Du keine Meßpflicht, weil das dort keine kirchlich gebotenen Feiertage sind. Beide Montage sind aber in Südtirol trotzdem staatliche Feiertage, im Rest Italiens nicht.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 13:01
von Pelikan
taddeo hat geschrieben:
Siard hat geschrieben:
Kai hat geschrieben:
FidesVeritas hat geschrieben:Jetzt verstehe ich zum ersten Mal, warum bei einem Weihnachtsbesuch in Österreich meine österreichischen Verwandten sagten, es sein kein Problem, dass ich am 26.12. die Hl. Messe versäumt hatte, und mein deutscher Beichtvater sagte dann, das wäre eine schwere Sünde!
Da hatte er aber in deinem Fall unrecht, denn um eine schwere Sünde zu sein, hättest du sie ja nicht nur willentlich, sondern auch wissentlich begehen müssen und das lag offenbar nicht vor. Ab jetzt sieht es latürnich anders aus...
Welche Regelung gilt eigentlich, die der Pfarre bzw. Diözese zu der man gehört, oder die des Aufenthaltsortes?
Die des Aufenthaltsortes. Du kannst ja Deine Meßpflicht nur dort erfüllen, wo Du Dich gerade aufhältst.
Ein Beispiel, das viele Urlauber betrifft: Wenn Du am Oster- oder Pfingstmontag in Italien bist, dann hast Du keine Meßpflicht, weil das dort keine kirchlich gebotenen Feiertage sind. Beide Montage sind aber in Südtirol trotzdem staatliche Feiertage, im Rest Italiens nicht.
Gemäß c. 12 §3 binden territoriale Partikularnormen nur diejenigen mit Wohnsitz oder Nebenwohnsitz und Aufenthalt im Territorium (und gemäß c. 13 § 3 auch Wohnsitzlose). Urlauber dagegen sind ausgenommen:
can . 13 §2 hat geschrieben: Fremde sind nicht gebunden:

1° an partikulare Gesetze ihres Gebietes, solange sie von diesem abwesend sind, es sei denn, daß entweder deren Übertretung im eigenen Gebiet Schaden hervorruft oder es sich um personale Gesetze handelt;

2° an Gesetze des Gebietes, in welchem sie sich aufhalten, mit Ausnahme der Gesetze, die für die öffentliche Ordnung sorgen oder Rechtsförmlichkeiten bestimmen oder die in dem Gebiet gelegene unbewegliche Sachen betreffen.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 13:04
von Protasius
Aus Nr. 1 folgt meines Erachtens die Nichtgeltung der Feiertagspflicht der Herkunftsdiözese für den Urlauber. Wie sieht das mit Nr. 2 aus; ist ein Urlauber jetzt an die Feiertagspflicht des Urlaubsortes gebunden (öffentliche Ordnung??) oder nicht?

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 14:17
von overkott
Jesus hat das 3. Gebot gegenüber der Gottes- und Nächstenliebe als nachrangig betrachtet.

Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 14:24
von Protasius
overkott hat geschrieben:Jesus hat das 3. Gebot gegenüber der Gottes- und Nächstenliebe als nachrangig betrachtet.
Irrtum; denn an der Gottes- und Nächstenliebe "hängt das ganze Gesetz und die Propheten", mithin ist das 3. Gebot in diesen implizit enthalten.

Re: An welchen Feiertagen besteht Sonntagspflicht ?

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2014, 18:02
von Athanasius0570
FidesVeritas hat geschrieben:Gutes Thema! Danke für die Angabe der sehr informativen Websites!

Jetzt verstehe ich zum ersten Mal, warum bei einem Weihnachtsbesuch in Österreich meine österreichischen Verwandten sagten, es sein kein Problem, dass ich am 26.12. die Hl. Messe versäumt hatte, und mein deutscher Beichtvater sagte dann, das wäre eine schwere Sünde!

Aber Hand aufs Herz: Die österreichischen gebotenen Feiertage sind doch viel besser. All die schönen Marienfeiertage. Die deutschen Bischöfe mussten wohl nehmen, was sie (staatlicherseits) kriegen konnten: Ostermontag, Pfingstmontag, 2. Weihnachtsfeiertag...
Das sind auch in Österreich genau die Tage, die gesetzliche Feiertage sind! Allerdings sind auch der 26. 12., Oster- und Pfingstmontag gesetzliche Feiertage.