Sonn- und Feiertagspflicht

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gc-148
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von gc-148 »

Diese Fragestellung und die damit verbundene Diskussion ist eine absolut a-religiöse! Die Erfüllung eines formalistischen Gebotes unter dem Aspekt der regionalen Differenzierungen .... wie weit sind wir gekommen?
Uns fehlt die Gottesliebe .. diese persönliche vertraute Beziehung zu Gott in Jesus Christus. Wer liebt, fragt nicht nach einem Gesetz ......
Formalistisches Einhalten von Geboten dieser Art interessiert nur Kanonisten .....
Die Frage nach Gott muss in den Mittelpunkt ALLER Diskussionen gestellt werden .... die Frage der Liebe zu Gott ....
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Siard
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Siard »

gc-148 hat geschrieben:Diese Fragestellung und die damit verbundene Diskussion ist eine absolut a-religiöse! Die Erfüllung eines formalistischen Gebotes unter dem Aspekt der regionalen Differenzierungen .... wie weit sind wir gekommen?
Uns fehlt die Gottesliebe .. diese persönliche vertraute Beziehung zu Gott in Jesus Christus. Wer liebt, fragt nicht nach einem Gesetz ......
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Protasius
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Protasius »

Siard hat geschrieben:
gc-148 hat geschrieben:Diese Fragestellung und die damit verbundene Diskussion ist eine absolut a-religiöse! Die Erfüllung eines formalistischen Gebotes unter dem Aspekt der regionalen Differenzierungen .... wie weit sind wir gekommen?
Uns fehlt die Gottesliebe .. diese persönliche vertraute Beziehung zu Gott in Jesus Christus. Wer liebt, fragt nicht nach einem Gesetz ......
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Naja, also der Gedanke Gott in den Mittelpunkt zu stellen, ist ja nun alles andere als verkehrt; da kann man bestimmt noch drauf aufbauen, wenn man das klapprige Regeln-sind-doof-Gebäude aus den 60ern abreißt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Siard
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Siard »

Davon, daß Gott im Mittelpunkt steht gehe ich als Grundlage aller Äußerungen hier im Kreuzgang aus. Vielleicht bin ich ja naiv.
Einlassungen der Art gc kenne ich von Leuten, die sich so aus der Verantwortung stehlen wollen. Kann natürlich auch sein, daß ich gc damit Unrecht tue.

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mensch
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von mensch »

Wenn ich gc richtig verstanden habe, meinte er vermutlich das Gegenteil.
Die ursprüngliche Frage ist mir ebenso fremd, da ich aber niemanden Unrecht tun wollte, einen Kommentar unterlassen.
Die Frage nach der Pflicht sollte gar nicht aufkommen, wenn es jemandem aufgrund seiner Sehnsucht nach Christus zum regelmäßigen Gottesbesuch drängt. Wer nur geht, wo es die Kirchenpflicht vorsieht, der hat in seiner Gottesbeziehung ein Problem.

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Hubertus
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

mensch hat geschrieben:Die Frage nach der Pflicht sollte gar nicht aufkommen, wenn es jemandem aufgrund seiner Sehnsucht nach Christus zum regelmäßigen Gottesbesuch drängt. Wer nur geht, wo es die Kirchenpflicht vorsieht, der hat in seiner Gottesbeziehung ein Problem.
So?
Ich bekenne hiermit freimütig, daß ich schon Lebensphasen hinter mir habe, in denen mich reine Pflichterfüllung in die Sonntagsmesse getrieben hat. Gut, das geschah weniger aus Gründen des Gotteszweifels oder grundsätzlicher Faulheit, sondern aus Verzweiflung angesichts der vielfältigen liturgischen Mißbräuche, denen man als Gläubiger ja meist hilflos ausgesetzt ist (das war, bevor ich mich zur Alten Messe geflüchtet habe). Das spielt aber in dem Zusammenhang keine so große Rolle. Jedenfalls war mir der Besuch der Sonntagsmesse ehrlich gesagt verleidet. Es war für mich der schlimmste Moment der ganzen Woche. Ich habe daran sehr gelitten, aber ich habe nie die Pflicht, die hl. Messe andächtig zu hören, vernachlässigt - wie ich mich überhaupt nicht erinnern kann, außer in Fällen von Krankheit, eine Sonntagsmesse je versäumt zu haben.
Der Punkt ist jedenfalls der: hätte mir die Kirche in einer solchen Phase gesagt: "Naja, eigentlich ist es keine Pflicht, die hl. Messe zu hören", dann wäre ich wohl weg geblieben. Und ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich dann die Kurve gekriegt hätte. Denn mit zunehmender Vernachlässigung der Sonntagsmesse entfremdet man sich eben doch dem Glauben und der Kirche. Ich bin jedenfalls dankbar, daß die Kirche das so "streng" sieht und auch so sagt. Das kann tatsächlich eine unglaubliche Hilfe sein.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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mensch
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von mensch »

Die Fixiertheit an einer Form derart, dass man dadurch nicht mehr zum Dienst an Gott erscheint oder nur dann, wenn es verordnet ist, dürfte Ausdruck eines gestörten Gottesverhältnisses sein. Ich empfehle eine kleine Reise durch die ehemaligen Gebiete der DDR. Wenn man sich anschaut, in welchen Hinterzimmern dort die Gemeinde die Messe jahrzehntelang gehalten hat, wo es nicht einmal Kniebänke, geschweige denn einen Hochaltar gab und gibt, der sieht vieles etwas relativer.

Fragesteller
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Fragesteller »

Die Korrelation Form-Inhalt ist eine andere Frage. Vielleicht könnt Ihr Euch abgesehen von diesem Problempunkt auf das folgende Statement einigen:
lifestylekatholik hat geschrieben: Die kirchlichen »Vorgaben« sind Mindestkriterien. Sie sind eine Mahnung für diejenigen, die sonst ganz verloren gingen.
Wo alles in Ordnung ist, braucht es solche Regeln nicht. Wo das nicht der Fall ist, können sie entscheidende Stütze sein. Das kennt man doch aus dem weltlichen Bereich auch: Dass es z. B. u. U. ein Problem markiert, wenn man sich bei jemandem nur "aus Pflicht", am Geburtstag oder so, meldet, dass solche Pflichtübungen aber dazu beitragen können, ein menschliches Verhältnis auch jenseits der Pflicht wieder herzustellen oder wenigstens auf dem Niveau zu halten.

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Hubertus
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

mensch hat geschrieben:Die Fixiertheit an einer Form derart, dass man dadurch nicht mehr zum Dienst an Gott erscheint oder nur dann, wenn es verordnet ist, dürfte Ausdruck eines gestörten Gottesverhältnisses sein. Ich empfehle eine kleine Reise durch die ehemaligen Gebiete der DDR. Wenn man sich anschaut, in welchen Hinterzimmern dort die Gemeinde die Messe jahrzehntelang gehalten hat, wo es nicht einmal Kniebänke, geschweige denn einen Hochaltar gab und gibt, der sieht vieles etwas relativer.
Netter Versuch. :)
Aber da fall ich natürlich nicht darauf herein. Im Gegenteil ist es ja so, daß nur die Objektivität des Kultes die Reinheit des Gottesbildes sichert - die selbstgebastelte Liturgie hingegen bietet meistens ein völlig verqueres Gottesbild an. Das ist überhaupt der tiefste Grund, warum man auf der Einhaltung der amtlich geordneten Liturgie bestehen muß. Aber das spielt in diesem Strang ja keine Rolle.
Auf mein eigentliches Argument bist Du jedenfalls überhaupt nicht mehr eingegangen.
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Hubertus
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

Fragesteller hat geschrieben:Die Korrelation Form-Inhalt ist eine andere Frage. Vielleicht könnt Ihr Euch abgesehen von diesem Problempunkt auf das folgende Statement einigen
Wir brauchen uns gar nicht zu "einigen", weil ich lediglich den Sinn des kirchlichen Gesetzes verteidige. Davon abzurücken käme mir ohnehin nicht in den Sinn.
lifestylekatholik hat geschrieben: Die kirchlichen »Vorgaben« sind Mindestkriterien. Sie sind eine Mahnung für diejenigen, die sonst ganz verloren gingen.
Ja, das faßt es ganz trefflich zusammen. :ja:
Ich bin sehr froh, lifestyle, daß Du hier wieder regelmäßig schreibst. :daumen-rauf:
Fragesteller hat geschrieben:Wo alles in Ordnung ist, braucht es solche Regeln nicht. Wo das nicht der Fall ist, können sie entscheidende Stütze sein. Das kennt man doch aus dem weltlichen Bereich auch: Dass es z. B. u. U. ein Problem markiert, wenn man sich bei jemandem nur "aus Pflicht", am Geburtstag oder so, meldet, dass solche Pflichtübungen aber dazu beitragen können, ein menschliches Verhältnis auch jenseits der Pflicht wieder herzustellen oder wenigstens auf dem Niveau zu halten.
In der Tat ein weiterer wichtiger Punkt. Was wichtig ist, dessen Einhaltung muß auch durch Normen geschützt werden.
Es käme auch keiner auf die Idee, Diebstahl als Straftatbestand zu streichen, weil es sich ja wohl von selbst verstehe, daß man nicht klaue und wer es doch tue, bei dem liege ohnehin ein gestörtes Verhältnis zum Eigentum vor.
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Rumkugel
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Rumkugel »

gc-148 hat geschrieben:Die Frage nach Gott muss in den Mittelpunkt ALLER Diskussionen gestellt werden .... die Frage der Liebe zu Gott ....
aller Formelkram ist tödlich ..............
Nein,
die Frage ob der Feiertag ein Montag ist oder nicht, ist der Kern der Debatte.

Montags haben die Priester ihren freien Tag. Den lassen sie sich doch durch so was wie ein Hochfest nicht vermasseln. Da könnt' ja jeder kommen.


*Ist ja gar nicht zum Rumkugeln sondern zum Kotzen*
Wenn um Rumkugeln Rumkugeln rumkugeln,
kugeln um Rumkugeln Rumkugeln rum.

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lifestylekatholik
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von lifestylekatholik »

Protasius hat geschrieben:Naja, also der Gedanke Gott in den Mittelpunkt zu stellen, ist ja nun alles andere als verkehrt; da kann man bestimmt noch drauf aufbauen, wenn man das klapprige Regeln-sind-doof-Gebäude aus den 60ern abreißt.
Dem Gehzeh geht’s aber leider nicht darum, Gott in den Mittelpunkt zu stellen, sondern darum, sich als Bilderstürmer zu gerieren. Dass er mit dem Kult auch den Glauben niederreißt, versteht er nicht. Er meint, Glaube sei etwas individuell frei Schwebendes, das aus allen »starren Forme(l)n« befreit werden müsse. Wenn ich aber dem Heißluftballon, der mich empor trägt (allerdings nur, wenn in mir tatsächlich das Feuer der Gottesliebe brennt) die äußere Form, die Hülle nehme (die übrigens so starr gar nicht ist), verflüchtigt sich die Luft und ich stürze ab.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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lifestylekatholik
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von lifestylekatholik »

mensch hat geschrieben:Die Fixiertheit an einer Form derart, dass man dadurch nicht mehr zum Dienst an Gott erscheint oder nur dann, wenn es verordnet ist, dürfte Ausdruck eines gestörten Gottesverhältnisses sein.
Ich nehme es keinem Menschen ab, wenn er mir sagt, er habe Zeit seines Lebens immer eine »ungestörte« Gottesbeziehung gehabt. Die Regeln sind doch gerade für solche Fälle/Phasen gemacht, wo ich sie als Krücke brauche.

Edit: Ich hätte erst mal die Beiträge vom Fragesteller und von Hubert lesen sollen. Will jetzt aber diesen Beitrag auch nicht mehr löschen. :ikb_shy:
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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mensch
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von mensch »

Hubertus hat geschrieben: Aber da fall ich natürlich nicht darauf herein. Im Gegenteil ist es ja so, daß nur die Objektivität des Kultes die Reinheit des Gottesbildes sichert - die selbstgebastelte Liturgie hingegen bietet meistens ein völlig verqueres Gottesbild an.
Die offizielle Liturgie unserer Heiligen Kirche als selbstgebastelt zu bezeichnen, spricht für sich. Bezüglich des Gottesbildes stimme ich Dir zu, und gerade um des Gottesbildes bin ich froh, dass wir die neue Liturgie haben, in der Menschen die Freiheit und Erlöstheit durch das Evangelium spürbar erfahren können und das Verharren in einem Opferkult überwunden wurde. Ansonsten war mein Argument, dass dort, wo Glaube unter nicht optimalen Bedingungen gelebt und über Jahrzehnte gefeiert wird, gelernt werden kann. Während sich Katholiken in guten Zeiten überlegen, ob sie ohne Hochaltar zum Gottesdienst gehen können, erweisen Millionen Katholiken dem Herrn in einem Hinterzimmer ohne jeden Hochaltar und Weihrauch die Ehre (natürlich aus der Not der Umstände heraus, sie lassen sich aber von der Not der Umstände nicht abhalten). Hier überwiegt Gottesfurcht und die Liebe zum Herrn über die Form. In diesem Sinne sehe ich die Sonntagspflicht. Während sich manch einer daran orientiert, nur so oft zum Gottesdienst zu gehen, wie es verpflichtend ist und möglichst genau das Kirchenrecht prüft, ob er auch tunlichst nicht öfter gehen muss, feiern andere Menschen täglich oder mehrmals die Woche aus Liebe zum Herrn die Eucharistie. Mit der Beichte ist es nicht anders. Es gibt viele Menschen, die aus Liebe zum Herrn häufig beichten, andere schauen erstmal nach, wann es verpflichtend ist. Für manche Menschen sind festgelegte Formen wichtiger als die Liebe. Da wird der Rettungsanker für die eigenen Bequemlichkeit missbraucht.
Auf mein eigentliches Argument bist Du jedenfalls überhaupt nicht mehr eingegangen.
Entschuldigung, das war nicht meine Absicht. Kannst Du es noch einmal benennen?
Zuletzt geändert von mensch am Mittwoch 10. Dezember 2014, 09:04, insgesamt 1-mal geändert.

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mensch
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von mensch »

lifestylekatholik hat geschrieben:Ich nehme es keinem Menschen ab, wenn er mir sagt, er habe Zeit seines Lebens immer eine »ungestörte« Gottesbeziehung gehabt. Die Regeln sind doch gerade für solche Fälle/Phasen gemacht, wo ich sie als Krücke brauche.
d'accord

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Siard
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Siard »

mensch hat geschrieben:Die offizielle Liturgie unserer Heiligen Kirche als selbstgebastelt zu bezeichnen, spricht für sich.
Anscheinend hast Du ihn da ziemlich falsch verstanden.

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mensch
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von mensch »

Kann gut sein.

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Hubertus
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

Siard hat geschrieben:
mensch hat geschrieben:Die offizielle Liturgie unserer Heiligen Kirche als selbstgebastelt zu bezeichnen, spricht für sich.
Anscheinend hast Du ihn da ziemlich falsch verstanden.
So ist es.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Hubertus
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

mensch hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Auf mein eigentliches Argument bist Du jedenfalls überhaupt nicht mehr eingegangen.
Entschuldigung, das war nicht meine Absicht. Kannst Du es noch einmal benennen?
Worauf ich eigentlich hinauswollte, war, daß es dem einzelnen Gläubigen, der sich in einer aktuellen "Notlage" durchaus helfen kann, wenn er weiß, daß die Kirche die Gläubigen zur Teilnahme am eucharistischen Opfer wenigstens Sonn- und Feiertags verpflichtet. Aber darauf haben ja mittlerweile andere auch schon hingewiesen.
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overkott
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von overkott »

Hubertus hat geschrieben:
mensch hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Auf mein eigentliches Argument bist Du jedenfalls überhaupt nicht mehr eingegangen.
Entschuldigung, das war nicht meine Absicht. Kannst Du es noch einmal benennen?
Worauf ich eigentlich hinauswollte, war, daß es dem einzelnen Gläubigen, der sich in einer aktuellen "Notlage" durchaus helfen kann, wenn er weiß, daß die Kirche die Gläubigen zur Teilnahme am eucharistischen Opfer wenigstens Sonn- und Feiertags verpflichtet. Aber darauf haben ja mittlerweile andere auch schon hingewiesen.
Die Pflicht wird ja auch von 8 Prozent der Gläubigen eingehalten.

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Libertas Ecclesiae
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Ein spezielles Problem ergibt sich vielerorts, wenn ein kirchlich gebotener Feiertag, der kein staatlicher Feiertag ist, auf einen Samstag fällt.

Beispiel: Allerheiligen ist im Bistum Fulda gemäß der o. g. Partikularnorm kirchlich gebotener Feiertag, in den Bundesländern Hessen und Thüringen, zu denen das Bistum Fulda gehört, ist Allerheiligen aber kein staatlicher Feiertag. In diesem Jahr fiel Allerheiligen auf einen Samstag.

In einem Großteil der Pfarreien werden samstags keine Werktagsmessen vom Tage mehr angeboten, weil diese zugunsten der Vorabendmesse vom Sonntag entfallen – so auch in diesem Jahr am 1. November, obwohl dies ein gebotener Feiertag ist.

Müssten in diesem Fall nicht die Vorabendmesse zugunsten der Feiertagsmesse entfallen und die Gläubigen darauf hingewiesen werden, dass es nicht um die Vorabendmesse handelt, sie also verpflichtet sind, am nächsten Tag, dem Sonntag, noch einmal den Gottesdienst zu besuchen?

Oder wäre es nicht einfach ratsam, in diesem Fall eine zusätzliche Feiertagsmesse am Samstagvormittag anzubieten?

Leider wird darauf in vielen Pfarreien kein Wert gelegt, obwohl doch auch an gebotenen Feiertagen eine Applikationspflicht besteht. Schlimmer noch: Mancherorts wurde die Vorabendmesse mit der Allerheiligenmesse sozusagen einfach liturgisch vermischt. Wie könnte man diesem weit verbreitete Missstand konkret Abhilfe verschaffen?
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
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taddeo
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von taddeo »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:... sie also verpflichtet sind, am nächsten Tag, dem Sonntag, noch einmal den Gottesdienst zu besuchen?
Neinneinneinneinnein. :dudu:
Man sollte wirklich nicht päpstlicher sein als der Papst. Das verwendete Meßformular ist für die Erfüllung der Sonn- oder Feiertagspflicht sch***egal:
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.

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Libertas Ecclesiae
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

taddeo hat geschrieben:Das verwendete Meßformular ist für die Erfüllung der Sonn- oder Feiertagspflicht sch***egal:
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Ja, klar, aber wenn der Samstag ein eigener gebotener Feiertag ist, wie in dem von mir genannten Beispiel (1. November), muss ich doch an diesem Tag (oder am Vorabend, 31. Oktober) und auch am Sonntag (2. November) (oder dem entsprechenden Vorabend, 1. November) den Gottesdienst besuchen. Ich muss in diesem Fall also an zwei Messen teilnehmen, da es sich ja um einen gebotenen Feiertag und um den Sonntag handelt. Entsprechendes gilt ja auch für den Gottesdienstbesuch am zweiten Weihnachtstag, am Ostermontag und am Pfingstmontag.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von taddeo »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Das verwendete Meßformular ist für die Erfüllung der Sonn- oder Feiertagspflicht sch***egal:
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Ja, klar, aber wenn der Samstag ein eigener gebotener Feiertag ist, wie in dem von mir genannten Beispiel (1. November), muss ich doch an diesem Tag (oder am Vorabend, 31. Oktober) und auch am Sonntag (2. November) (oder dem entsprechenden Vorabend, 1. November) den Gottesdienst besuchen. Ich muss in diesem Fall also an zwei Messen teilnehmen, da es sich ja um einen gebotenen Feiertag und um den Sonntag handelt. Entsprechendes gilt ja auch für den Gottesdienstbesuch am zweiten Weihnachtstag, am Ostermontag und am Pfingstmontag.
Wenn es Dir tatsächlich und moralisch möglich ist, dann ja. Wenn Du aber mit vertretbarem Aufwand keine zwei Messen besuchen kannst, weil zB in Deiner Nähe nur eine angeboten wird oder Du aus schwerwiegenden Gründen nur für eine Zeit hast, dann wird Dir niemand einen Strick draus drehen. Zumindest kein Kirchenrechtler, und vermutlich auch kein Beichtvater.

Fragesteller
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Fragesteller »

taddeo hat geschrieben:
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:... sie also verpflichtet sind, am nächsten Tag, dem Sonntag, noch einmal den Gottesdienst zu besuchen?
Neinneinneinneinnein. :dudu:
Man sollte wirklich nicht päpstlicher sein als der Papst. Das verwendete Meßformular ist für die Erfüllung der Sonn- oder Feiertagspflicht sch***egal:
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
Und der Sonntagvorabend zählt noch als Teil des Samstages?

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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von taddeo »

Fragesteller hat geschrieben:Und der Sonntagvorabend zählt noch als Teil des Samstages?
Im Prinzip ja, denn der liturgische Tag beginnt und endet jeweils um Mitternacht.
Der liturgische Sonntag fängt dementsprechend auch erst um Mitternacht an; aber so, wie er durch die erste Vesper am Samstagabend schon eingeleitet wird, so kann auch eine Messe am Vorabend schon auf den Sonntag hinführen.

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Libertas Ecclesiae
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

taddeo hat geschrieben:Wenn Du aber mit vertretbarem Aufwand keine zwei Messen besuchen kannst, weil zB in Deiner Nähe nur eine angeboten wird oder Du aus schwerwiegenden Gründen nur für eine Zeit hast, dann wird Dir niemand einen Strick draus drehen. Zumindest kein Kirchenrechtler, und vermutlich auch kein Beichtvater.
Auch das ist ganz klar, da stimme ich Dir vollkommen zu. Es geht mir aber eigentlich darum, dass eben nicht nur sonntags, sondern auch an gebotenen Feiertagen eine grundsätzliche Applikationspflicht für den Pfarrer einer Gemeinde besteht (can. 534 CIC), das heißt er ist verpflichtet, auch an diesen Tagen für die ihm anvertrauten Gläubigen eine heilige Messe zu zelebrieren. Und das gilt natürlich auch für gebotene Feiertage, die auf einen Samstag fallen. Hier hat sich aber in der Praxis eine gewisse Laxheit eingeschlichen, besonders in den Diözesen, in denen kirchlich gebotene Feiertage keine staatlichen Feiertage sind. Da wäre eben an die besondere Verantwortung der zuständigen Geistlichen zu appellieren, die hier in der Pflicht stehen.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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Hubertus
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Hubertus »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Wenn Du aber mit vertretbarem Aufwand keine zwei Messen besuchen kannst, weil zB in Deiner Nähe nur eine angeboten wird oder Du aus schwerwiegenden Gründen nur für eine Zeit hast, dann wird Dir niemand einen Strick draus drehen. Zumindest kein Kirchenrechtler, und vermutlich auch kein Beichtvater.
Auch das ist ganz klar, da stimme ich Dir vollkommen zu. Es geht mir aber eigentlich darum, dass eben nicht nur sonntags, sondern auch an gebotenen Feiertagen eine grundsätzliche Applikationspflicht für den Pfarrer einer Gemeinde besteht (can. 534 CIC), das heißt er ist verpflichtet, auch an diesen Tagen für die ihm anvertrauten Gläubigen eine heilige Messe zu zelebrieren. Und das gilt natürlich auch für gebotene Feiertage, die auf einen Samstag fallen. Hier hat sich aber in der Praxis eine gewisse Laxheit eingeschlichen, besonders in den Diözesen, in denen kirchlich gebotene Feiertage keine staatlichen Feiertage sind. Da wäre eben an die besondere Verantwortung der zuständigen Geistlichen zu appellieren, die hier in der Pflicht stehen.
:hmm: Gibt es diese Konstellation überhaupt?
Mir würde jetzt spontan kein kirchlich gebotener Feiertag einfallen, der nicht auch ein staatlicher Feiertag wäre.
Oder liegt das nur daran, daß ich in Bayern wohne? :tuete:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Protasius
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Protasius »

In Deutschland scheint es das nicht zu geben, aber in Österreich sehr wohl. Mariä Empfängnis z.B. ist zwar gebotener Festtag, aber kein staatlicher Feiertag.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Hubertus hat geschrieben: :hmm: Gibt es diese Konstellation überhaupt?
Mir würde jetzt spontan kein kirchlich gebotener Feiertag einfallen, der nicht auch ein staatlicher Feiertag wäre.
Oder liegt das nur daran, daß ich in Bayern wohne? :tuete:
Ja! ;D

Ich habe mich in einem konkreten Beispiel auf das Bistum Fulda bezogen. Dort ist Allerheiligen (wie auch überall in Bayern) kirchlich gebotener Feiertag, aber kein staatlicher Feiertag (Hessen und Thüringen).

Natürlich geht es nicht vordergründig um die bloße Erfüllung einer Pflicht. Es ist aber schon traurig, wenn in einem ganzen Dekanat bzw. Pastoralverbund, in dem also genügend Geistliche vorhanden sind, keine einzige Allerheiligenmesse angeboten wurde, wie ich es erlebt habe, sehr wohl aber überall die Vorabendmesse vom Sonntag. Es dürfte doch nicht allzu schwer sein, hier eine bessere Lösung zu finden.
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lifestylekatholik
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von lifestylekatholik »

Hubertus hat geschrieben: :hmm: Gibt es diese Konstellation überhaupt?
Mir würde jetzt spontan kein kirchlich gebotener Feiertag einfallen, der nicht auch ein staatlicher Feiertag wäre.
Oder liegt das nur daran, daß ich in Bayern wohne? :tuete:
Mussu lesn, was ich hab schon geschriem in dies Fred:
lifestylekatholik hat geschrieben:Epiphanie, Fronleichnam und Allerheiligen sind bei uns gebotene Feiertage, aber keine staatlichen Feiertage.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Athanasius0570
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Re: Sonn- und Feiertagspflicht

Beitrag von Athanasius0570 »

Protasius hat geschrieben:In Deutschland scheint es das nicht zu geben, aber in Österreich sehr wohl. Mariä Empfängnis z.B. ist zwar gebotener Festtag, aber kein staatlicher Feiertag.
Mariä Empfängnis ist in Österreich ein staatlicher Feiertag, an dem es für den Handel Ausnahmen bezüglich Geschäftsöffnung gibt. So ist der Tag für den Handel noch interessanter als wenn er kein staatlicher Feiertag wäre. Er ist sozusagen staatlich gebotener Einkaufstag!
Freut euch zu jeder Zeit! Betet ohne Unterlass! Dankt für alles; denn das ist der Wille Gottes in Christus Jesus. (1 Thess 5, 16-18)

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