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Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 12:59
von DarPius
Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
Mein sensus catholicum sagt mir: NEIN.

https://bistumlimburg.de/fileadmin/reda ... ien_01.pdf

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 13:06
von Hubertus
Ja, das Sakrament wäre ungültig. Nicht einmal Diakone können die Krankensalbung spenden.

Dem Dokument ist aber nicht direkt zu entnehmen, daß eine solche Konstellation hier vorliegt, da ja auch die Krankenkommunion erwähnt wird, die gem. konzilskirchlichen Bestimmungen auch von Laien gespendet werden kann.

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 13:11
von DarPius
Hubertus hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 13:06
Dem Dokument ist aber nicht direkt zu entnehmen, [...]
Die Spendung der Krankensalbung und der Krankenkommunion an Gläubige, bei denen der Verdacht auf eine Infektion vorliegt oder die infiziert sind, soll nur wahrgenommen werden von Seelsorgern bzw. Seelsorgerinnen, die eine hygienische Einweisung erhalten haben und über geeignete Schutzkleidung verfügen.
Ist mein Deutsch so schlecht?!

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 13:14
von Protasius
DarPius hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 12:59
Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
Mein sensus catholicum sagt mir: NEIN.

https://bistumlimburg.de/fileadmin/reda ... ien_01.pdf
Das wäre in der Tat ungültig.
Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik (1904) hat geschrieben:Sechstes Buch. Die Lehre von den Sakramenten
Zweiter Abschnitt. Die besondere Sakramentenlehre
Fünftes Kapitel. Die letzte Ölung
§ 200. Spender, Empfänger, Wirkungen.

Satz. Spender der letzten Ölung sind die Priester. De fide.
Erklärung. Das Tridentinum hatte eine besondere Veranlassung, den Spender der Ölung zu dogmatisieren. In der Jakobusstelle war von „Presbytern“ die Rede, die von den Reformatoren als „Älteste“ im Sinne von Laien verstanden wurden. Daher definierte es: „Wenn jemand sagt, die Priester der Kirche, welche nach der Mahnung des hl. Jakobus zur Salbung des Kranken herbeigerufen werden sollen, seien nicht die vom Bischof geweihten Priester, sondern die Ältesten in jeder Gemeinde, und darum sei der eigentliche Ausspender nicht der Priester allein, der sei ausgeschlossen“ (sess. XIV, can. 4 de extr. unct.; Denz. 929 [807]; vgl. c. 3; Denz. 910 [788]).

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 13:27
von Hubertus
DarPius hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 13:11
Hubertus hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 13:06
Dem Dokument ist aber nicht direkt zu entnehmen, [...]
Die Spendung der Krankensalbung und der Krankenkommunion an Gläubige, bei denen der Verdacht auf eine Infektion vorliegt oder die infiziert sind, soll nur wahrgenommen werden von Seelsorgern bzw. Seelsorgerinnen, die eine hygienische Einweisung erhalten haben und über geeignete Schutzkleidung verfügen.
Ist mein Deutsch so schlecht?!
Schau:

"Der Männerchor und das gemischte Ensemble singen sich ab 18 Uhr ein. Die Sängerinnen und Sänger werden gebeten, pünktlich zu erscheinen."

Ergibt sich daraus zwingend, daß Frauen im Männerchor mitsingen?

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 14:26
von Herr v. Liliencron
Definitiv ungültig. Nicht so sehr, weil es eine Frau ist, sondern, weil nicht einmal ein gültig geweihter männlicher Diakon sie erlaubt spenden kann. Das schreibt übrigens auch Papst Franziskus (mit Fußnotenverweis auf die Summa theologiae des hl. Thomas von Aquin) in Querida Amazonia. Warum nicht? Weil sie sündennachlassende Wirkung hat und deshalb, wie wiederum Franziskus fortfährt, zusammen mit der eucharistischen Konsekration und der sakramentalen Absolution, als gemeinsame Identität der Weihe der Priester und Bischöfe den Priestern und Bischöfen vorbehalten ist.

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 14:33
von Herr v. Liliencron
Ich denke aber auch, dass das nicht gemeint ist wegen beziehungsweise. Denn Kommunion spenden dürfen Frauen ja, bzw würde die Wandlung der Hostie nicht zurückgenommen, wenn sie es täten ohne es zu dürfen. Die Krankensalbung jedoch kann nur von einem männlichen Spender gespendet werden, der mindestens die Priesterweihe empfangen hat.

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 17:28
von Irmgard
DarPius hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 12:59
Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
Mein sensus catholicum sagt mir: NEIN.

https://bistumlimburg.de/fileadmin/reda ... ien_01.pdf
Ich bin da ganz bei Hubertus. Der Satzbau ist vielleicht verbesserungsfähig, aber man kann da auf jeden Fall nicht daraus schließen, dass Seelsorgerinnen nun die Krankensalbung vornehmen.... ;)
Also: kein Grund zu Aufregung.

Was aber schon ein Grund zur Aufregung ist, ist, dass Krankenseelsorge insgesamt schwierig geworden ist. Sogar die Krankenhausseelsorger dürfen je nach Klinik nur noch telefonieren. Gar nicht gut!

Gruß Irmgard

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 21:36
von Siard
Aufgrund meiner Erfahrungen mit entsprechenden Stellen, halte ich die Interpretation von DarPius für nicht unmöglich, sondern eher für wahrscheinlich.

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Montag 4. Mai 2020, 22:15
von Hubertus
Siard hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 21:36
Aufgrund meiner Erfahrungen mit entsprechenden Stellen, halte ich die Interpretation von DarPius für nicht unmöglich, sondern eher für wahrscheinlich.
Ich auch.

Daher schrieb ich "nicht direkt zu entnehmen". Die konzilskirchlichen Formulierungskünste sind immer wieder bewunderswert.

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2020, 16:57
von Raphaela
DarPius hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 12:59
Hallo zusammen, ich bin den Tradi-Kreisen verbunden und nicht direkt betroffen, aber auf der Seite des Bistums Limburg ist zu entnehmen, dass "Seelsorgerinnen" für die Krankensalbung zuständig seien.
Ich würde selbstverständlich so eine an mich nicht heranlassen. Aber mal angenommen, jemand macht es. Ist das Sakrament überhaupt gültig?
Mein sensus catholicum sagt mir: NEIN.

https://bistumlimburg.de/fileadmin/reda ... ien_01.pdf
Den ganzen Text gelesen, oder mit Absicht ein Wort überlesen? Es geht da bei den Seelsorgerinnen um die Krankenkommunion. Die ist auch genannt.

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2020, 16:59
von Raphaela
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 14:26
Definitiv ungültig. Nicht so sehr, weil es eine Frau ist, sondern, weil nicht einmal ein gültig geweihter männlicher Diakon sie erlaubt spenden kann. Das schreibt übrigens auch Papst Franziskus (mit Fußnotenverweis auf die Summa theologiae des hl. Thomas von Aquin) in Querida Amazonia. Warum nicht? Weil sie sündennachlassende Wirkung hat und deshalb, wie wiederum Franziskus fortfährt, zusammen mit der eucharistischen Konsekration und der sakramentalen Absolution, als gemeinsame Identität der Weihe der Priester und Bischöfe den Priestern und Bischöfen vorbehalten ist.
Man sollte das Formular lesen, bevor eine Antwort gegeben wird!

Re: Krankensalbung durch eine Frau (un)gültig?

Verfasst: Sonntag 10. Mai 2020, 17:39
von Herr v. Liliencron
Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Montag 4. Mai 2020, 14:33
Ich denke aber auch, dass das nicht gemeint ist wegen beziehungsweise. Denn Kommunion spenden dürfen Frauen ja, bzw würde die Wandlung der Hostie nicht zurückgenommen, wenn sie es täten ohne es zu dürfen. Die Krankensalbung jedoch kann nur von einem männlichen Spender gespendet werden, der mindestens die Priesterweihe empfangen hat.

Eben, Raphaela!