Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?
Verfasst: Donnerstag 19. Oktober 2017, 10:16
Die nicht-katholische Schwangere S erzählt dem Katholiken A, dass sie eine Abtreibung erwägt und bereits die Kontaktdaten von einer den "Abtreibungsschein" ausstellenden Beratungsstelle PF habe (was A ihr auch unmittelbar glauben kann, denn die von ihr genannte Adresse ist auch nach Wissen von A eine PF Beratungsstelle).
A rät ihr von der Abtreibung ab und empfiehlt ihr die Beratung der Caritas aufzusuchen.
S sagt, dass sie das nicht tun wird, da wenn sie schon zu einer Beratung geht, sie auch den "Abtreibungsschein" haben will, damit sie dann zügig abtreiben kann, wenn sie sich so entscheidet.
Nun ist A aufgrund verschiedener zuverlässiger Informationsquellen von folgendem überzeugt:
1. Die Beratung bei PF ist eigentlich eine viel zu kurze "Scheinberatung", weil denen das Überleben des ungeborenen drecksegal ist, da es ihnen als wertloser Zellhaufen gilt. A hat auch schon mehrfach von Frauen gehört, die sich bitterlich darüber beklagten, dass die Beratung bei PF eigentlich nur eine viel zu kurze "Scheinberatung" war.
2. Die Beratung bei der "Konkurrenz" DV entspricht viel eher einer Beratung, da man bei DV ungeborene als Menschen sieht und dementsprechend bereit ist sich wirklich alle Zeit der Welt zu nehmen, wenn auch nur irgendeine Chance gesehen wird durch die Beratung doch eine Entscheidung für das Kind zu erreichen; A hat ferner von Lebensschützern, die sowohl mit von PF als auch von DV beratenen Frauen zu tun hatten, erfahren, dass DV nicht ganz so grottig schlecht berät wie PF.
3. Allerdings wird bei DV durch die Ausstellung der Beratungsscheine ebenfalls Beihilfe zur Tötung ungeborener Menschen geleistet; DV hat da irgendeine seltsame Begründung, die für A nicht ganz nachvollziehbar ist. Ferner könnten sich sämtliche katholischen Mitarbeiter von DV - und DV habe hauptsächlich katholische Mitarbeiter - dadurch die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen haben (keine Ahnung, ob das relevant ist, aber es sei mal erwähnt)
a. Aufgrund dessen rät A jetzt der Schwangeren S, dass sie - wenn sie denn wirklich nur zu einer Beratung mit Beratungsschein gehen will - zu DV gehen soll
UND
b. gibt ihr die Kontaktdaten von DV.
Motiv von A ist hierbei, dass hoffentlich bei der nicht ganz so schlechten Beratung von DV, die Überlebenschancen für das ungeborene besser sind und S sich eher doch gegen eine Abtreibung entscheiden wird. Damit vermeint er auch, sich nicht am eventuell doch eintretenden Tod des ungeborenen nicht mitschuldig zu machen, denn er versuchte ja, dessen Überlebenschancen zu verbessern.
Wie ist Verhalten a. und b. zu bewerten?
Die Trennung erfolgt übrigens deshalb, da manche in b. ggf. vielleicht eine Beihilfe von A zur Abtreibung sehen könnten, denn schließlich verschafft A der S Kontakt zu der Stelle, die dann vielleicht den Abtreibungsschein ausstellt; allerdings würde A natürlich versuchen sich damit zu verteidigen, dass S ja sowieso schon Kontaktdaten hatte, um sich den Abtreibungsschein zu besorgen, und sein Handeln deshalb nicht die Wirkung einer Beihilfe hätte.
Bei a. hingegen vermag ich gerade nicht zu erkennen, wie das als Beihilfe zur Abtreibung gesehen werden könnte (aber es kann ja anderweitig falsch sein); deshalb die Aufteilung.
(Ähnlichkeiten der Abkürzungen mit real existierenden Organisationen sind übrigens überhaupt nicht zufällig.)
A rät ihr von der Abtreibung ab und empfiehlt ihr die Beratung der Caritas aufzusuchen.
S sagt, dass sie das nicht tun wird, da wenn sie schon zu einer Beratung geht, sie auch den "Abtreibungsschein" haben will, damit sie dann zügig abtreiben kann, wenn sie sich so entscheidet.
Nun ist A aufgrund verschiedener zuverlässiger Informationsquellen von folgendem überzeugt:
1. Die Beratung bei PF ist eigentlich eine viel zu kurze "Scheinberatung", weil denen das Überleben des ungeborenen drecksegal ist, da es ihnen als wertloser Zellhaufen gilt. A hat auch schon mehrfach von Frauen gehört, die sich bitterlich darüber beklagten, dass die Beratung bei PF eigentlich nur eine viel zu kurze "Scheinberatung" war.
2. Die Beratung bei der "Konkurrenz" DV entspricht viel eher einer Beratung, da man bei DV ungeborene als Menschen sieht und dementsprechend bereit ist sich wirklich alle Zeit der Welt zu nehmen, wenn auch nur irgendeine Chance gesehen wird durch die Beratung doch eine Entscheidung für das Kind zu erreichen; A hat ferner von Lebensschützern, die sowohl mit von PF als auch von DV beratenen Frauen zu tun hatten, erfahren, dass DV nicht ganz so grottig schlecht berät wie PF.
3. Allerdings wird bei DV durch die Ausstellung der Beratungsscheine ebenfalls Beihilfe zur Tötung ungeborener Menschen geleistet; DV hat da irgendeine seltsame Begründung, die für A nicht ganz nachvollziehbar ist. Ferner könnten sich sämtliche katholischen Mitarbeiter von DV - und DV habe hauptsächlich katholische Mitarbeiter - dadurch die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen haben (keine Ahnung, ob das relevant ist, aber es sei mal erwähnt)
a. Aufgrund dessen rät A jetzt der Schwangeren S, dass sie - wenn sie denn wirklich nur zu einer Beratung mit Beratungsschein gehen will - zu DV gehen soll
UND
b. gibt ihr die Kontaktdaten von DV.
Motiv von A ist hierbei, dass hoffentlich bei der nicht ganz so schlechten Beratung von DV, die Überlebenschancen für das ungeborene besser sind und S sich eher doch gegen eine Abtreibung entscheiden wird. Damit vermeint er auch, sich nicht am eventuell doch eintretenden Tod des ungeborenen nicht mitschuldig zu machen, denn er versuchte ja, dessen Überlebenschancen zu verbessern.
Wie ist Verhalten a. und b. zu bewerten?
Die Trennung erfolgt übrigens deshalb, da manche in b. ggf. vielleicht eine Beihilfe von A zur Abtreibung sehen könnten, denn schließlich verschafft A der S Kontakt zu der Stelle, die dann vielleicht den Abtreibungsschein ausstellt; allerdings würde A natürlich versuchen sich damit zu verteidigen, dass S ja sowieso schon Kontaktdaten hatte, um sich den Abtreibungsschein zu besorgen, und sein Handeln deshalb nicht die Wirkung einer Beihilfe hätte.
Bei a. hingegen vermag ich gerade nicht zu erkennen, wie das als Beihilfe zur Abtreibung gesehen werden könnte (aber es kann ja anderweitig falsch sein); deshalb die Aufteilung.
(Ähnlichkeiten der Abkürzungen mit real existierenden Organisationen sind übrigens überhaupt nicht zufällig.)