Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?

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fragenzumberatungsschein
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Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?

Beitrag von fragenzumberatungsschein »

Die nicht-katholische Schwangere S erzählt dem Katholiken A, dass sie eine Abtreibung erwägt und bereits die Kontaktdaten von einer den "Abtreibungsschein" ausstellenden Beratungsstelle PF habe (was A ihr auch unmittelbar glauben kann, denn die von ihr genannte Adresse ist auch nach Wissen von A eine PF Beratungsstelle).

A rät ihr von der Abtreibung ab und empfiehlt ihr die Beratung der Caritas aufzusuchen.

S sagt, dass sie das nicht tun wird, da wenn sie schon zu einer Beratung geht, sie auch den "Abtreibungsschein" haben will, damit sie dann zügig abtreiben kann, wenn sie sich so entscheidet.

Nun ist A aufgrund verschiedener zuverlässiger Informationsquellen von folgendem überzeugt:
1. Die Beratung bei PF ist eigentlich eine viel zu kurze "Scheinberatung", weil denen das Überleben des ungeborenen drecksegal ist, da es ihnen als wertloser Zellhaufen gilt. A hat auch schon mehrfach von Frauen gehört, die sich bitterlich darüber beklagten, dass die Beratung bei PF eigentlich nur eine viel zu kurze "Scheinberatung" war.

2. Die Beratung bei der "Konkurrenz" DV entspricht viel eher einer Beratung, da man bei DV ungeborene als Menschen sieht und dementsprechend bereit ist sich wirklich alle Zeit der Welt zu nehmen, wenn auch nur irgendeine Chance gesehen wird durch die Beratung doch eine Entscheidung für das Kind zu erreichen; A hat ferner von Lebensschützern, die sowohl mit von PF als auch von DV beratenen Frauen zu tun hatten, erfahren, dass DV nicht ganz so grottig schlecht berät wie PF.

3. Allerdings wird bei DV durch die Ausstellung der Beratungsscheine ebenfalls Beihilfe zur Tötung ungeborener Menschen geleistet; DV hat da irgendeine seltsame Begründung, die für A nicht ganz nachvollziehbar ist. Ferner könnten sich sämtliche katholischen Mitarbeiter von DV - und DV habe hauptsächlich katholische Mitarbeiter - dadurch die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen haben (keine Ahnung, ob das relevant ist, aber es sei mal erwähnt)



a. Aufgrund dessen rät A jetzt der Schwangeren S, dass sie - wenn sie denn wirklich nur zu einer Beratung mit Beratungsschein gehen will - zu DV gehen soll

UND

b. gibt ihr die Kontaktdaten von DV.


Motiv von A ist hierbei, dass hoffentlich bei der nicht ganz so schlechten Beratung von DV, die Überlebenschancen für das ungeborene besser sind und S sich eher doch gegen eine Abtreibung entscheiden wird. Damit vermeint er auch, sich nicht am eventuell doch eintretenden Tod des ungeborenen nicht mitschuldig zu machen, denn er versuchte ja, dessen Überlebenschancen zu verbessern.

Wie ist Verhalten a. und b. zu bewerten?

Die Trennung erfolgt übrigens deshalb, da manche in b. ggf. vielleicht eine Beihilfe von A zur Abtreibung sehen könnten, denn schließlich verschafft A der S Kontakt zu der Stelle, die dann vielleicht den Abtreibungsschein ausstellt; allerdings würde A natürlich versuchen sich damit zu verteidigen, dass S ja sowieso schon Kontaktdaten hatte, um sich den Abtreibungsschein zu besorgen, und sein Handeln deshalb nicht die Wirkung einer Beihilfe hätte.

Bei a. hingegen vermag ich gerade nicht zu erkennen, wie das als Beihilfe zur Abtreibung gesehen werden könnte (aber es kann ja anderweitig falsch sein); deshalb die Aufteilung.

(Ähnlichkeiten der Abkürzungen mit real existierenden Organisationen sind übrigens überhaupt nicht zufällig.)

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mtoto
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Re: Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?

Beitrag von mtoto »

Hallo Fragenzumberatungsschein,,

die Überlebenschance des Ungeborenen zu erhöhen, ist gut.
Die Frage ist eher, wie geht man in dieser Situation am Besten vor?
Das hängt sicher vom Einzelfall ab. Nur auf DV und die Kontaktdaten zu verweisen, könnte durchaus zu wenig sein, selbst wenn dies zunächst die einzige Option zu sein scheint, ein neues Leben zu retten. Was braucht die Mutter noch, um sich für das Kind entscheiden zu können? Weitere Unterstützungsangebote, also echte Hilfe? Was ist im Einzelfall möglich? Also immer realistisch betrachtet.
Wenn man selbst alles getan hat, was in dieser Situation an Verweise auf Beratung und Hilfe möglich ist und sich weiter gut über das Thema informiert, um entsprechend zum Schutz des Ungeborenen in Zukunft beitragen zu können, dann braucht man sich keine Vorwürfe zu machen. Egal, wie es ausgeht. Die Entscheidung liegt letztlich bei der werdenden Mutter. Sie trägt die Verantwortung.
Situationen, die einem noch nachhängen, weil man unsicher ist, oder im Rückblick das eigene Handeln nicht als ausreichend betrachtet wird, haben durchaus ihren Platz in der Beichte. Ein in diesem Thema bewanderter Beichtvater ist sicher gut, in der Beichte wirkt Christus, der auch sicher weiß, dass man das Leben wollte.

LG mtoto

CIC_Fan

Re: Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?

Beitrag von CIC_Fan »

ich verkalke offenbar wirklich hatten wir die Thematik in einem anderen Thread?

fragenzumberatungsschein
Beiträge: 49
Registriert: Sonntag 13. April 2014, 08:21

Re: Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?

Beitrag von fragenzumberatungsschein »

CIC_Fan hat geschrieben:
Montag 30. Oktober 2017, 07:48
ich verkalke offenbar wirklich hatten wir die Thematik in einem anderen Thread?
Ja und Nein; ich war an einem Thread allgemein über DV beteiligt, wo es unter anderem um die Wertung des Verhaltens von DV ging.

Aber hier geht es speziell darum, wenn jemand eine Schwangere, die erwägt zu PF zu gehen, auf DV hinweist, in der Hoffnung DV berate - bei der durch die Ausstellung des Scheins verübten Beihilfe zu Tötung des ungeborenen - etwas besser als PF das bei der Beihilfe zur Tötung des ungeborenen macht.

Raphael

Re: Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?

Beitrag von Raphael »

fragenzumberatungsschein hat geschrieben:
Donnerstag 19. Oktober 2017, 10:16
Die nicht-katholische Schwangere S erzählt dem Katholiken A, dass sie eine Abtreibung erwägt und bereits die Kontaktdaten von einer den "Abtreibungsschein" ausstellenden Beratungsstelle PF habe (was A ihr auch unmittelbar glauben kann, denn die von ihr genannte Adresse ist auch nach Wissen von A eine PF Beratungsstelle).

A rät ihr von der Abtreibung ab und empfiehlt ihr die Beratung der Caritas aufzusuchen.

S sagt, dass sie das nicht tun wird, da wenn sie schon zu einer Beratung geht, sie auch den "Abtreibungsschein" haben will, damit sie dann zügig abtreiben kann, wenn sie sich so entscheidet.

Nun ist A aufgrund verschiedener zuverlässiger Informationsquellen von folgendem überzeugt:
1. Die Beratung bei PF ist eigentlich eine viel zu kurze "Scheinberatung", weil denen das Überleben des ungeborenen drecksegal ist, da es ihnen als wertloser Zellhaufen gilt. A hat auch schon mehrfach von Frauen gehört, die sich bitterlich darüber beklagten, dass die Beratung bei PF eigentlich nur eine viel zu kurze "Scheinberatung" war.

2. Die Beratung bei der "Konkurrenz" DV entspricht viel eher einer Beratung, da man bei DV ungeborene als Menschen sieht und dementsprechend bereit ist sich wirklich alle Zeit der Welt zu nehmen, wenn auch nur irgendeine Chance gesehen wird durch die Beratung doch eine Entscheidung für das Kind zu erreichen; A hat ferner von Lebensschützern, die sowohl mit von PF als auch von DV beratenen Frauen zu tun hatten, erfahren, dass DV nicht ganz so grottig schlecht berät wie PF.

3. Allerdings wird bei DV durch die Ausstellung der Beratungsscheine ebenfalls Beihilfe zur Tötung ungeborener Menschen geleistet; DV hat da irgendeine seltsame Begründung, die für A nicht ganz nachvollziehbar ist. Ferner könnten sich sämtliche katholischen Mitarbeiter von DV - und DV habe hauptsächlich katholische Mitarbeiter - dadurch die Tatstrafe der Exkommunikation zugezogen haben (keine Ahnung, ob das relevant ist, aber es sei mal erwähnt)



a. Aufgrund dessen rät A jetzt der Schwangeren S, dass sie - wenn sie denn wirklich nur zu einer Beratung mit Beratungsschein gehen will - zu DV gehen soll

UND

b. gibt ihr die Kontaktdaten von DV.


Motiv von A ist hierbei, dass hoffentlich bei der nicht ganz so schlechten Beratung von DV, die Überlebenschancen für das ungeborene besser sind und S sich eher doch gegen eine Abtreibung entscheiden wird. Damit vermeint er auch, sich nicht am eventuell doch eintretenden Tod des ungeborenen nicht mitschuldig zu machen, denn er versuchte ja, dessen Überlebenschancen zu verbessern.

Wie ist Verhalten a. und b. zu bewerten?

Die Trennung erfolgt übrigens deshalb, da manche in b. ggf. vielleicht eine Beihilfe von A zur Abtreibung sehen könnten, denn schließlich verschafft A der S Kontakt zu der Stelle, die dann vielleicht den Abtreibungsschein ausstellt; allerdings würde A natürlich versuchen sich damit zu verteidigen, dass S ja sowieso schon Kontaktdaten hatte, um sich den Abtreibungsschein zu besorgen, und sein Handeln deshalb nicht die Wirkung einer Beihilfe hätte.

Bei a. hingegen vermag ich gerade nicht zu erkennen, wie das als Beihilfe zur Abtreibung gesehen werden könnte (aber es kann ja anderweitig falsch sein); deshalb die Aufteilung.

(Ähnlichkeiten der Abkürzungen mit real existierenden Organisationen sind übrigens überhaupt nicht zufällig.)
In der Einlassung wird eine Dilemma-Situation geschildert, die in der Realität durchaus häufig vorkommen wird, weil die "ungewollt Schwangere" eine Beratung ohne Scheinaustellung mehr oder weniger rigoros verweigert. :auweia:

Meiner Ansicht nach kann in dieser Situation eine Beratung beim Verein Donum vitae empfohlen werden.
Dies alleine aus einem einzigen Grund: Dort ist die Beratung vermutlich eher gegen die Möglichkeit der Abtreibung ausgerichtet als dies bei rein säkular orientierten Beratungsorganisationen der Fall ist.
Dieser Ratschlag ist jedoch als rein verantwortungsethisch begründete Maßnahme zu verstehen und ruft keine moralische Existenzberechtigung des Vereins Donum vitae hervor.

Ob derjenige, der hier den Ratschlag erteilt, sich der Beihilfe schuldig macht, ist zweifelhaft. Juristisch gesehen gibt es mehrere Theorien, wie weit der Tatbeitrag des Beihelfenden kausal für die Tat selber sein muß, um noch unter den Begriff "Beihilfe" subsumiert werden zu können. Einen kurzen Überblick über diese Theorien gibt folgender Link: Kausalität der Beihilfe für die Haupttat

Aber derjenige, der hier den Ratschlag erteilt, ist ja im juristischen Sinne kein Beihelfender, sondern einer, der auf den Beihelfenden, nämlich den Verein Donum Vitae, verweist. Daraus resultiert meine Einschätzung, daß derjenige, der zu einem Beratungsgespräch bei dem Verein Donum vitae rät, sich nicht der Beihilfe schuldig macht, wenn - wie eingangs erwähnt - die ungewollt Schwangere sich nur bei einer Organisation beraten lassen möchte, die auch einen Beratungsschein ausstellt.

Raphael

Re: Liegt ein Fehlverhalten vor/Beihilfe zur Abtreibung?

Beitrag von Raphael »

Eine Ergänzung möchte ich noch anfügen:
Was bei dem Katholiken A gegeben sein kann, ist ein Tun durch Unterlassen. :hmm:
Wenn A nicht versucht, diejenige, die ihrer eigenen Aussage zufolge gewillt ist, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, davon abzubringen, die Tat tatsächlich durchzuführen bzw. vornehmen zu lassen, unterlässt A eine hilfreiche Tat. Meines Erachtens ist A zumindest verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, S umzustimmen.

Die Verpflichtung resultiert aus zwei Umständen:
1. A wird von S als Person um einen Rat gebeten und ist daher in gewisser Weise eine Vertrauensperson von S.
2. Dem unbedingten Wert des im Mutterleib heranwachsenden Lebens. Dies zu schützen ist Jedermanns Aufgabe, also auch die von A, der man sich nicht entziehen kann.

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