Diese Fragen wurden nach dem Erscheinen des
Motu proprium relativ intensiv diskutiert, z.B.
hier oder bei Martin Kirschner, Joachim Schmiedl (Hrsg.):
Diakonia: Der Dienst der Kirche in der Welt, Freiburg 213.
Kirschner hatte dazu (wohl 21) eine Tagung mit einer interessanten Power-Point-Präsentation gemacht (
Amtlich in persona Christi handeln? - Als Diakon? Anmerkungen zur Theologie des Diakonats anlässlich des Motu proprio „Omnium in mentem“ vom 15.12.29), die ich im Netz allerdings jetzt nicht mehr wiederfinde (hatte sie mir damals als PDF gespeichert).
Auch, dass
Omnium in mentem eine Art "Hebel" zur Öffnung des Weiheamtes für weibl. Diakone werden könnte, war von Anfang an Gesprächsthema (allerdings nicht in diesem Dokument von Kirschner, wo es eher um die Frage der Einordnung des Diakonats an sich geht).
Grundsätzlich sollte man hier nicht so sehr von Einzelvorschriften des CIC und schon gar nicht von den Formulierungen des KKK ausgehen (all dies sind ja grds. veränderliche, mehr oder weniger provisorische Umsetzungen der Konzilstexte), sondern von den lehramtlichen Texten selbst (hier v.a. LG 29, wonach der Diakon „non ad sacerdotium sed ad ministerium“ berufen ist).
In den Diskussionen geht es z.B. um die Frage, inwieweit man innerhalb des einen Weihesakraments tatsächlich solche Einzelaspekte wie „Leitung“ (Priester), „Dienst“ (Diakon), „Gesamtrepräsentation“ (Bischof) isoliert betrachten bzw. mit einzelnen Weihestufen identifizieren kann. Zweifellos gibt es ja auch Amtshandlungen des Diakons, in denen er in gewisser Weise auch als „Haupt“ fungiert (etwa Taufen). Wichtig ist wohl auch, dass das ganze Sakrament (also auch die Funktion des Dienens) von der Eucharistie her zu denken wäre. Insofern ist auch der Diakon wie alle Geweihten ein „Diener der Eucharistie“, selbst wenn er ihr nicht vorstehen darf, weil er an der sakramentalen Christusrepräsentation der Geweihten teilnimmt, deren Brennpunkt ja die Eucharistie ist.
Kirschner hat geschrieben:Der Diakon repräsentiert innerhalb des Amtes in besonderer Weise diesen dienenden und ohnmächtigen Aspekt der Christusrepräsentation;
– indem ihm keine Machtprivilegien zukommen und er auch liturgisch dient,
– primär indem er die Armen, Ohnmächtigen, Übersehenen in der Kirche sichtbar macht – und mit ihnen Christus (Mt 25, 31-46).
Was die Frauenfrage angeht, ist genau hier der Ansatzpunkt des „ontologischen Arguments“, so wie es etwa anlässlich der Ausarbeitung der Theologenkommission von G.L. Müller
gegen ein Frauendiakonat vorgetragen wurde (stammt aus der "Tagespost" vom Dez. 21, also noch vor Müllers Bischofsernennung und lange vor
Omnium in mentem):
http://stjosef.at/dokumente/diakonat_th ... ueller.htm
Demnach können Frauen (weil sie keine Männer sind) überhaupt nicht
in persona Christi handeln (jdfs. nicht im Rahmen des Weihesakraments), weder diakonisch noch priesterlich. Alles andere wäre (so sagte Müller damals) auch im Grunde eine Diskriminierung: Du müsstest der Frau sagen, Dienerin darfst du schon sein, aber Haupt sein darfst du nicht, weil du eine Frau bist.
Müllers Argument geht also dahin, dass Frauen überhaupt keine sakramentale Christusrepräsentation im Weihesakrament zukommen kann (weder als Priesterin noch als Diakonin), weil ihnen eben das „ontologische“ Mannsein Christi fehlt. Das ist in sich auch absolut logisch, nur widerspricht es halt dem historischen Befund, dass es tatsächlich geweihte Diakoninnen gab. Deshalb versuchen die Gegner der Frauenordination es heute immer so darzustellen, als seien die Diakonissen der Antike etwas ganz anderes als die männlichen Diakone gewesen und hätten keinen Anteil am Weihesakrament gehabt. Das klingt wie ein rettender Strohhalm, ist aber wahrscheinlich einfach nicht wahr (hatte ich ja oben schonmal angedeutet).