Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdiene Respekt und Achtung. "Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren.
Fett von mir.
Klar, wieso sollte man das nicht respektieren? Ich frage mich doch nicht bei anderen Leuten, ob die überhaupt zur Kommunion gehen dürfen. Noch viel weniger würde ich mich da irgendwie einmischen, das wäre sehr unangebracht.
Die Frage ist, wie diese seelsorglichen Gespräche geführt werden. Das sorgfältig auf Grundlage der Lehre der Kirche geschulte Gewissen kann im Ergebnis in den weitaus meisten Fällen wohl nur eine Entscheidung gegen den Kommunionempfang treffen. Diese Gewissensbildung wäre m.E. Aufgabe dieser Gespräche.
Das ist sowieso klar. Ich stoße mich an dem Wort "respektieren". Was bedeutet das denn?
Nehmen wir an, der Priester führt das Gespräch mit dem wvG, legt die Lehre der Kirche klar dar.
Der wvG hört sich das in Ruhe an, überlegt, heißt es für gut und befindet am Schluss: "Ich bestehe trotzdem auf dem Kommunionempfang, weil ich zwar objektiv in einer irregulären Situation bin, aber subjektiv natürlich mein Fall ganz anders liegt und ein anderer pastoraler Ansatz meiner Lage spirituell besser gerecht wird."
Der Priester dann: "Gut, ich bin zwar anderer Meinung, respektiere das aber. Bis Sonntag"
??
– et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non comprehenderunt –
Das ist sowieso klar. Ich stoße mich an dem Wort "respektieren". Was bedeutet das denn?
Nehmen wir an, der Priester führt das Gespräch mit dem wvG, legt die Lehre der Kirche klar dar.
Der wvG hört sich das in Ruhe an, überlegt, heißt es für gut und befindet am Schluss: "Ich bestehe trotzdem auf dem Kommunionempfang, weil ich zwar objektiv in einer irregulären Situation bin, aber subjektiv natürlich mein Fall ganz anders liegt und ein anderer pastoraler Ansatz meiner Lage spirituell besser gerecht wird."
Der Priester dann: "Gut, ich bin zwar anderer Meinung, respektiere das aber. Bis Sonntag"
??
Ich finde das auch etwas verwunderlich. Die Fälle, in denen die Kommunion verweigert werden darf, sind ja sehr begrenzt, aber die wvG gehörten ja zu diesen wenigen Fällen. Jetzt kommt nach einem Gespräch dieser Art die Schwierigkeit dazu, dass der Priester sogar weiß, dass derjenige es eigentlich besser weiß, aber bewusst dagegen handelt. Und dann soll er ihm oder ihr jetzt trotzdem die Kommunion geben? Ich finde, da wird den Priestern vor Ort von den Bischöfen viel Verantwortung vor die Füße geworfen. Und ich kann mir jetzt schon die äußerst große "Unterstützung" des Priesters durch das Generalvikariat vorstellen, wenn dann einer der wvG heulend zum Bischof kommt, weil ihm doch die Kommunion verweigert wurde.
Das ist sowieso klar. Ich stoße mich an dem Wort "respektieren". Was bedeutet das denn?
Nehmen wir an, der Priester führt das Gespräch mit dem wvG, legt die Lehre der Kirche klar dar.
Der wvG hört sich das in Ruhe an, überlegt, heißt es für gut und befindet am Schluss: "Ich bestehe trotzdem auf dem Kommunionempfang, weil ich zwar objektiv in einer irregulären Situation bin, aber subjektiv natürlich mein Fall ganz anders liegt und ein anderer pastoraler Ansatz meiner Lage spirituell besser gerecht wird."
Der Priester dann: "Gut, ich bin zwar anderer Meinung, respektiere das aber. Bis Sonntag"
??
Ich finde das auch etwas verwunderlich. Die Fälle, in denen die Kommunion verweigert werden darf, sind ja sehr begrenzt, aber die wvG gehörten ja zu diesen wenigen Fällen. Jetzt kommt nach einem Gespräch dieser Art die Schwierigkeit dazu, dass der Priester sogar weiß, dass derjenige es eigentlich besser weiß, aber bewusst dagegen handelt. Und dann soll er ihm oder ihr jetzt trotzdem die Kommunion geben? Ich finde, da wird den Priestern vor Ort von den Bischöfen viel Verantwortung vor die Füße geworfen. Und ich kann mir jetzt schon die äußerst große "Unterstützung" des Priesters durch das Generalvikariat vorstellen, wenn dann einer der wvG heulend zum Bischof kommt, weil ihm doch die Kommunion verweigert wurde.
Deswegen ist der exzessive Einsatz von außerordentlichen Spendern der Kommunion (vulgo: Kommunionhelfer) so beliebt. Da es natürlich nicht in Frage kommt, diesen Zirkel regelmäßig über die rechtmäßig bekannte (kein Beichtwissen) Nichtdisposition von Gemeindemitgliedern aufzuklären, so kann der Verantwortliche wegschauen, wenn eigentlich gemäß Can. 915 CIC 1983 gelten würde. Dem unwissenden Kommunionhelfer trifft dann kein Vorwurf, da er ja nicht wissent- und willentlich das Allerheiligste blasphemiert hat.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"
Und dann soll er ihm oder ihr jetzt trotzdem die Kommunion geben?
ja, er ist dazu verpflichtet.
Nein, ist er nicht!
Das ist eben die spannende Frage. Das Kirchenrecht sagt ja bekanntlich:
Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
Die wvG wurden hier unter die letztgenannte Gruppe gefasst. Der oben von Pascal Blaise beschriebene Ablauf begründet ja eher die "Hartnäckigkeit", als dass er einen Kommunionempfang zulassen würde. Ansetzen könnte man hier also nur bei der "Schwere" der Sünde, indem man die Gewissenskonflikte als Anlass nimmt, diese zu verneinen. Insgesamt finde ich das von Seiten der Bischöfe aber reichlich konstruiert und wie gesagt, ein Priester der das Kirchenrecht nicht völlig außer Acht lässt, muss hier in den weitaus meisten Fällen seine Zustimmung verweigern.
Außer Kraft setzen könnte das alles der Papst, der insoweit natürlich nicht an den CIC gebunden ist. Dann soll er das aber auch mal klar sagen und nicht in irgendwelchen Fußnoten verstecken. Insofern finde ich den Brief der sieben Bischöfe keine schlechte Sache, wenn es der Klärung dient.
Und dann soll er ihm oder ihr jetzt trotzdem die Kommunion geben?
ja, er ist dazu verpflichtet.
Nein, ist er nicht!
Das ist eben die spannende Frage. Das Kirchenrecht sagt ja bekanntlich:
Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
Die wvG wurden hier unter die letztgenannte Gruppe gefasst. Der oben von Pascal Blaise beschriebene Ablauf begründet ja eher die "Hartnäckigkeit", als dass er einen Kommunionempfang zulassen würde. Ansetzen könnte man hier also nur bei der "Schwere" der Sünde, indem man die Gewissenskonflikte als Anlass nimmt, diese zu verneinen. Insgesamt finde ich das von Seiten der Bischöfe aber reichlich konstruiert und wie gesagt, ein Priester der das Kirchenrecht nicht völlig außer Acht lässt, muss hier in den weitaus meisten Fällen seine Zustimmung verweigern.
Außer Kraft setzen könnte das alles der Papst, der insoweit natürlich nicht an den CIC gebunden ist. Dann soll er das aber auch mal klar sagen und nicht in irgendwelchen Fußnoten verstecken. Insofern finde ich den Brief der sieben Bischöfe keine schlechte Sache, wenn es der Klärung dient.
Ich würde hier eine andere Argumentation versuchen:
Der Spender der Kommunion weiß aus der Lehre der Kirche, daß die Empfänger der Kommunion sich mit der Sumtion der Hl. Speise das Gericht essen könnten. Aus Vorsichtsgründen kann er das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren und verweigert daher die Spendung von Selbiger.
Das ist ja eine Argumentation, die bekannterweise nicht möglich ist. Alleine die Kenntnis, dass jemand hartnäckig ein schwerer Sünder ist, genügt ja nicht, es muss ja eine "offenkundige" Sünde sein. Ansonsten müsste der Priester ja möglicherweise seiner halben Gemeinde die Kommunion aufgrund von Tatsachen verweigern, die er in der Beichte erfahren hat. Das von dir beschriebene Problem wäre eher außerhalb der Messe in seelsorgerischen Gesprächen zu lösen, nicht in der Kommunionbank.
Das ist ja eine Argumentation, die bekannterweise nicht möglich ist. Alleine die Kenntnis, dass jemand hartnäckig ein schwerer Sünder ist, genügt ja nicht, es muss ja eine "offenkundige" Sünde sein. Ansonsten müsste der Priester ja möglicherweise seiner halben Gemeinde die Kommunion aufgrund von Tatsachen verweigern, die er in der Beichte erfahren hat. Das von dir beschriebene Problem wäre eher außerhalb der Messe in seelsorgerischen Gesprächen zu lösen, nicht in der Kommunionbank.
Die Wiederverheiratung nach einer Scheidung macht die Sünde des Ehebruchs IMHO in erster Linie offenkundig!
Gerade der Gang zum Standesamt, auch wenn dieser aus Kirchensicht rein zivilrechtliche Wirkung entfaltet, ist doch gerade ein klassischer Fall von offener Kunde; offenkundiger geht's kaum noch.
Unter Hartnäckigkeit ist dann lediglich das beständige ([Punkt]) Zusammenleben mit Teilung von Tisch und Bett zu subsumieren.
Und diese Tatsachen muß ein Ortspfarrer ja nicht unter dem Siegel des Beichtgeheimnisses erfahren haben, sodaß diese Art der Kenntnisnahme quasi zu einem Verwertungsverbot führen würde.
Ich hatte meine Aussage etwas allgemeiner gemeint, nicht nur bezogen auf die wvG. Bei diesen ist nach bisheriger Auslegung der Vorschriften die Sünde "offenkundig", das hatte ich ja auch schon geschrieben. Nur könnte man deine Argumentation ja auch auf jede andere schwere Sünde anwenden, darauf wollte ich hinweisen. Wenn diese Argumentation bei den anderen Sünden nicht entscheidend ist, kann sie es aber m.E. dann auch nicht bei den wvG sein.
Wenn böse Zungen stechen, / mir Glimpf und Namen brechen, / so will ich zähmen mich; /
das Unrecht will ich dulden, / dem Nächsten seine Schulden / verzeihen gern und williglich.
Das ist sowieso klar. Ich stoße mich an dem Wort "respektieren". Was bedeutet das denn?
Nehmen wir an, der Priester führt das Gespräch mit dem wvG, legt die Lehre der Kirche klar dar.
Der wvG hört sich das in Ruhe an, überlegt, heißt es für gut und befindet am Schluss: "Ich bestehe trotzdem auf dem Kommunionempfang, weil ich zwar objektiv in einer irregulären Situation bin, aber subjektiv natürlich mein Fall ganz anders liegt und ein anderer pastoraler Ansatz meiner Lage spirituell besser gerecht wird."
Der Priester dann: "Gut, ich bin zwar anderer Meinung, respektiere das aber. Bis Sonntag"
??
Ich finde das auch etwas verwunderlich. Die Fälle, in denen die Kommunion verweigert werden darf, sind ja sehr begrenzt, aber die wvG gehörten ja zu diesen wenigen Fällen. Jetzt kommt nach einem Gespräch dieser Art die Schwierigkeit dazu, dass der Priester sogar weiß, dass derjenige es eigentlich besser weiß, aber bewusst dagegen handelt. Und dann soll er ihm oder ihr jetzt trotzdem die Kommunion geben? Ich finde, da wird den Priestern vor Ort von den Bischöfen viel Verantwortung vor die Füße geworfen. Und ich kann mir jetzt schon die äußerst große "Unterstützung" des Priesters durch das Generalvikariat vorstellen, wenn dann einer der wvG heulend zum Bischof kommt, weil ihm doch die Kommunion verweigert wurde.
Inwieweit darf ein Priester jemand die Kommunion verweigern der öffentlich zur Kommunion geht ihn also weg schicken
das habe ich so nicht gemeint wie schaut es in der Praxis aus darf ein Priester jemand von der Kommunionbank weg schicken mir haben verschiedene Priester gesagt daß das verboten wäre
Und dann soll er ihm oder ihr jetzt trotzdem die Kommunion geben?
ja, er ist dazu verpflichtet.
Nein, ist er nicht!
Das ist eben die spannende Frage. Das Kirchenrecht sagt ja bekanntlich:
Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
Die wvG wurden hier unter die letztgenannte Gruppe gefasst. Der oben von Pascal Blaise beschriebene Ablauf begründet ja eher die "Hartnäckigkeit", als dass er einen Kommunionempfang zulassen würde. Ansetzen könnte man hier also nur bei der "Schwere" der Sünde, indem man die Gewissenskonflikte als Anlass nimmt, diese zu verneinen. Insgesamt finde ich das von Seiten der Bischöfe aber reichlich konstruiert und wie gesagt, ein Priester der das Kirchenrecht nicht völlig außer Acht lässt, muss hier in den weitaus meisten Fällen seine Zustimmung verweigern.
Außer Kraft setzen könnte das alles der Papst, der insoweit natürlich nicht an den CIC gebunden ist. Dann soll er das aber auch mal klar sagen und nicht in irgendwelchen Fußnoten verstecken. Insofern finde ich den Brief der sieben Bischöfe keine schlechte Sache, wenn es der Klärung dient.
Die wieder aufgeworfene Frage ist ein paar Beiträge vorher schon beantwortet worden. Wenn ein Priester die Heilige Kommunion an einen unter Can 915 zu subsummierende Person austeilt, begeht er die kirchliche Straftat der Profanierung des Allerheiligsten, eine unter die delicta graviora fallende Straftat:
das habe ich so nicht gemeint wie schaut es in der Praxis aus darf ein Priester jemand von der Kommunionbank weg schicken mir haben verschiedene Priester gesagt daß das verboten wäre
Inwieweit darf ein Priester jemand die Kommunion verweigern der öffentlich zur Kommunion geht ihn also weg schicken
niemals.
und, sollte ich jemals erfahren von einem solchen Fall, "dann duscht's". Aber gewaltig.
Keineswegs:
CIC/1983 hat geschrieben:
Can. 912
Quidlibet baptizatus, qui iure non prohibeatur, admitti potest et debet ad sacram communionem.
Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden.
Can. 915
Ad sacram communionem ne admittantur excommunicati et interdicti post irrogationem vel declarationem poenae aliique in manifesto gravi peccato obstinate perseverantes.
Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
das habe ich so nicht gemeint wie schaut es in der Praxis aus darf ein Priester jemand von der Kommunionbank weg schicken mir haben verschiedene Priester gesagt daß das verboten wäre
Pater Pio hat genug Menschen die Kommunion verweigert und manche auch aus dem Beichtstuhl gejagt. Freilich muss man dazu sagen, daß er auch die Gabe der Herzenskenntnis hatte. Die meisten Priester haben diese nicht, also werden sie auch niemand wegschicken,es sei daß derjenige ein öffentlich bekannter Sünder wäre.
Es lebt der Mensch im alten Wahn.
Wenn tausend Gründe auch dagegen sprechen,
der Irrtum findet immer freie Bahn,
die Wahrheit aber muss die Bahn sich brechen.
Die meisten Leute werden immer schmutziger je älter sie werden, weil sie sich nie waschen.
das habe ich so nicht gemeint wie schaut es in der Praxis aus darf ein Priester jemand von der Kommunionbank weg schicken mir haben verschiedene Priester gesagt daß das verboten wäre
Pater Pio hat genug Menschen die Kommunion verweigert und manche auch aus dem Beichtstuhl gejagt. Freilich muss man dazu sagen, daß er auch die Gabe der Herzenskenntnis hatte. Die meisten Priester haben diese nicht, also werden sie auch niemand wegschicken,es sei daß derjenige ein öffentlich bekannter Sünder wäre.
das ist nicht die Frage was ein exzentrischer Priester getan hat
Grundsätzlich, seit der Erfindung der "endgültigen Lehre" durch Joseph Ratzinger, ist es in unserer Kirche unter Strafe - nach vorheriger Abmahnung - verboten, an der Rechtmäßigkeit von Heiligsprechungen öffentlich Zweifel zu üben.
nuja. Aber -
eins habe ich gelernt auf meiner Reise durch Umbrien und die Toskana: Italiener haben zwei Nationalheilige:
1) Maria (in den Uffizien, und in vielen Kirchen)
2) Pater Pio (in vielen Kirchen)
ich möchte denen da dort nichts wegnehmen.
(und, die Reihenfolge finde ich gut).
p. s. Meinen Lieblingsheiligen (den sel. Winthir von Neuhausen, seine Verehrung wird von der Kirche geduldet), an dessen Grab ich oft die Hl. Messe gefiert habe, wird mir niemand wegnehmen.
Laut Kathnet totale Niederlage für Em Marx die Glaubenskongregation lehnt mit Zustimmung des Papstes(! ! ! !) die Handreichung zur Kommunion für evangelische Ehepartner ab http://www.kath.net/news/63484
Laut Kathnet totale Niederlage für Em Marx die Glaubenskongregation lehnt mit Zustimmung des Papstes(! ! ! !) die Handreichung zur Kommunion für evangelische Ehepartner ab http://www.kath.net/news/63484
Mittlerweile gibt es ein ... nennen wir es mal "Dementi" der DBK:
[...] Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte am Abend: "Eine Ablehnung der Handreichung ist uns nicht bekannt." [...]
[...] Das österreichische Internetportal kath.net hatte am Mittwoch gemeldet, Papst Franziskus habe die von den deutschen Bischöfen verabschiedete Handreichung abgelehnt. Bischofskonferenzsprecher Kopp sagte dazu, der Vorsitzende habe das Dokument gar nicht an den Vatikan geschickt, weil der entsprechende Entwurf noch überarbeitet werde. Die Angaben von kath.net seien "nicht schlüssig"
"Nicht schlüssig" heißt aber für mich etwas anderes als "falsch". Irgendwas ist da also wohl doch gelaufen.
Und es mag ja sein, dass die DBK die Handreichung nicht nach Rom geschickt hat, spätestens mit dem Brief der "Rebellen" wurde Rom aber mit der Handreichung befasst.
Im kath.net-Artikel ist zwischenzeitlich auch ein Update erfolgt. Dort wird Edward Pentin zitiert, der "unter Berufung auf Vatikanquellen" berichtet, "dass Papst Franziskus nicht wollte, dass die Verwerfung des Vorschlags der Deutschen Bischofskonferenz durch die Glaubenskongregation öffentlich bekannt wird."
wenn es wie geschrieben wurde ein vom Papst genehmigtes Dokument gibt dürfte das schon an einem der letzten Donnerstage der Fall gewesen sein
der Papst empfängt dem Präfekten jeden Donnerstag
wenn es wie geschrieben wurde ein vom Papst genehmigtes Dokument gibt dürfte das schon an einem der letzten Donnerstage der Fall gewesen sein
der Papst empfängt dem Präfekten jeden Donnerstag
Schon klar, ich dachte auch weniger an das Dokument an sich, als vielmehr an die Berichterstattung von gestern Abend. Wenn der Papst die Ablehnung wirklich "diskret" erledigen wollte, ist das ja eher schiefgegangen und vielleicht wurde darüber geredet.
Aber ich vermute mal, im Vatikan ist es wie überall, wenn man sicherstellen möchte, das etwas garantiert in die Presse kommt, betitelt man es am Besten ausdrücklich als vertraulich.