Diese als Kryptoprotestanten zu bezeichnen, ist den echten Protestanten gegenüber unfair.Zarahfication hat geschrieben:Du kannst doch nicht die Bischöfe vor 300 jahren, die die katholische Lehre nie infrage stellten, mit den Zeitgeist-Knechte und krypto Protestanten Bode, Kasper, Marx, die die katholische Lehre verachten, vergleichen.
Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Wen meinst Du hierbei mit Katholiken? Das Lehramt schreibt jedenfalls höchst feierlich:Zarahfication hat geschrieben:Es ist der absolute Wahnsinnn, wie Katholiken das Papstamt deart irrsinnig aufgebläht und mit derart gefährlichen Absolutismus versehen haben, dass damit die Kirche dem Verderben ausgeliefert ist, sobald ein Papst, der die Lehre feindlich gesinnt ist, an die Macht kommt.
Vatikanum I, 18. Juli 1870, Pastor aeternus, 17 hat geschrieben:[...] Petri Nachfolgern ward der Heilige Geist nicht dazu verheißen, dass sie aus seiner Eingebung heraus neue Lehren verkündeten.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Die meisten Medien sind hier einer Fehlübersetzung aufgesessen, die du aufgrund deiner feindseligen Grundhaltung ungeprüft übernimmst. Die Rede ist von mangelnder Treue (zum Ehepartner), nicht vom theologischen Glauben.Pilger hat geschrieben:Außerdem genügt es fortan, „mangelnden Glauben“,.... nachzuweisen.
Na toll und wie geht dass??? Oder wie soll ausreichender Glaube nachgewisen werden ?
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Peters' Ausführungen lesen sich immer düsterer:Hubertus hat geschrieben:Der 'zweite Blick' auf Mitis ist allerdings verheerend: http://www.catholicworldreport.com/Blog ... iudex.aspxJorge_ hat geschrieben:Eine erste Reaktion von Ed Peters: A first look at Mitis Iudex
Peters hatte die Verkürzung des Eheprozesses auf eine einzige Instanz immer befürwortet (eine der wenigen Fragen, in denen er von der Einschätzung Kdl. Burkes abwich).
Ansonsten bezeichnet er als einschneidenste Neuerung die Einführung des neuen summarischen Ehenichtigkeitsprozesses (Processus brevior), will sich aber dazu später im Detail äußern.
Neben dem Unbehagen, daß die "verkürzte Form" der Annullierung ausgerechnet die Frage des Konsenses betrifft, die zu den komplexesten Fragestellungen zählt, steht v.a. das Unbehagen angesichts der Gründe, die ein solches Annullungsverfahren möglich machen sollen, im Zentrum des Beitrags. Zudem macht Peters darauf aufmerksam, wie solche Gründe wohl auf jene wirken, die bisher sicher von der Gültigkeit ihrer Ehe ausgegangen waren ... Lesenswert!
"Who is satisfied with Mitis iudex?"
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Eine weitere Einschätzung:
"We’re heading for ‘Catholic divorces’"
"We’re heading for ‘Catholic divorces’"
Zum Autor hat geschrieben:Benedict Nguyen is a canon and civil lawyer and serves as canonical counsel and theological adviser for the Diocese of Corpus Christi, Texas. He is also an adjunct professor for the Avila Institute for Spiritual Formation (avila-institute.com)
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Da müssen gerade die Amis reden???Hubertus hat geschrieben:Eine weitere Einschätzung:
"We’re heading for ‘Catholic divorces’"
Zum Autor hat geschrieben:Benedict Nguyen is a canon and civil lawyer and serves as canonical counsel and theological adviser for the Diocese of Corpus Christi, Texas. He is also an adjunct professor for the Avila Institute for Spiritual Formation (avila-institute.com)
Was bei denen seit den 1970er Jahren bis heute läuft, dagegen sind die Neuerungen von Papst Franziskus kanonistisches Hardlinertum reinsten Wassers. Solange es in Amerika 30mal soviele Annullierungen gibt (prozentual zur Katholikenzahl) wie in Deutschland, sollen die dort erst mal vor der eigenen Haustür kehren.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Wenn Müller deswegen "stinksauer" ist, ist er wohl auf dem falschen Posten. (Auf einem Posten für den er nicht geeignet ist)CIC_Fan hat geschrieben:Em Müller ist stinksauer:
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... om-7.htm
es stimmt wohl was ich zu beginn des Pontifikates gesgt habe er hat jetzt die Rolle die Kardinal Ottaviani von 1963-1968 hatte undankbar
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Müller ist für diesen Posten wohl besser geeignet als als Bischof von Regensburg. Es ist dem Präfekten der Glaubenskongregation nicht zu verdenken, wenn er sauer darüber ist, daß sich der Papst nicht an die von seinen Vorgängern aus sehr guten Gründen vorgeschriebenen Konsultationswege hinsichtlich kirchlicher Gesetzgebung hält.Vir Probatus hat geschrieben:Wenn Müller deswegen "stinksauer" ist, ist er wohl auf dem falschen Posten. (Auf einem Posten für den er nicht geeignet ist)CIC_Fan hat geschrieben:Em Müller ist stinksauer:
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... om-7.htm
es stimmt wohl was ich zu beginn des Pontifikates gesgt habe er hat jetzt die Rolle die Kardinal Ottaviani von 1963-1968 hatte undankbar
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
die Päpste halten sich absolut nicht immer an diesen Weg weder BXVI Noch JPII der das so überhaupt nicht machte was Pius XII
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Den Satz verstehen ich sprachlich nicht. Hat P XII. sich an den Instanzenweg gehalten oder nicht?
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
entschuldigung Pius XII hat das absolut sehr subjektiv gemacht ab anfang der 40er Jahre hat er extrem wenig Kurienposten nachbesetzt er war ja auch Papst und Staatsekretär in Personalunion nach dem Tod von Em Maglione er hat mehr oder minder mit Pater Leiber fast alles in Eigenregie gemacht zuindest bis zur ersten schweren Erkrankung 1954
also daß Päpste so regieren ist absolut tradittionel
Pius XI hat den Sekretär des hl. Offizium angebrüllt das ist meine Politik verschwinden sie
Papst Franziskus ist in dem Punkt sehr" traditionalistisch"
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- Zarahfication
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Wenn man ehrlich ist und nicht alles unter eine Decke von Rationalisierung verdeckt, geht es den Papst selbstverständlich darum durch die Verkürzung des Nichtigkeitsverfahrens so viele Ehen wie möglich zu erfassen, die man für ungültig erklären kann.
Damit wird die Unauflöslichkeit der Ehe, die als inhuman empfunden wird, praktisch aufgehoben. Es wäre anständiger und ehrlicher wie Luther und Zwingli es taten, die Ehe als Sakrament abzuschaffen, anstatt mit Tausenden emotionalisierenden Ausreden; die Scheidung durch die Hintertür zu erlauben und es Annullierung zu nennen. Die katholische Kirche ist müde geworden. Sie will das Joch Christi abwerfen und kein Skandolon mehr sein, gesteht es sich aber nicht ein. Man argumentieren total am Wort des Herrn vorbei, um eine Annullierung zu rechtfertigen. Das Problem ist nicht die Verkürzung des Nichtigkeitsverfahrens, sondern, dass jeder der eine Annullierung der Ehe will, sie auch kriegt.Fast alle kirchenrechtlichen Sicherungen, die unterbinden sollten, dass hauptsächlich der Wille des "scheidungswilligen" Ehepaares geschieht, wurden entfernt. Wenn man eine Klausur schreibt und man ist schlecht vorbereitet, kann man, wenn durchfällt, auch nicht hingehen und das Ergebnis für ungültig erklären lassen, weil man schlecht vorbreitet war. Nein, schlechte Vorbereitung ist kein Ehehindernis, wenn man freiwillig heiratet. Es ist bezeichnend, dass nach 2000 Jahren, wo so gut wie keine Ehe, sei sie noch so desolat für ungültig erklärt wurde, auf einmal 1000 Ehehindernisse und Willensmängeln aus dem Hut gezaubert werden, damit so ziemlich jede Ehe für ungültig erklärt werden kann. Menschen sind nicht perfekt und daher kann man für jede Ehe einen Willensmangel oder ein Ehehindernis konstruieren.
Die Unauflöslichkeit der Ehe gilt dann nur noch für perfekte Menschen mit dem perfekten Willen, perfekter Vorbereitung, perfekten Glaube, der perfekt geschlossenen Ehe und dem perfekten Ehepartner. Franziskus hat die Unauflöslichkeit der Ehe definitiv ausgehöhlt, auch wenn es gut meint. Das muss man sich ehrlich eingestehen. Für Christus waren sogar arrangierte Ehen gültig, Ehen also, die jetzt für ungültig erklärt werden können. Der katholischen Kirche war die Unauflöslichkeit der Ehe derart kostbar, dass sie lieber ein Land verloren hat, als dass sie Heinrich VIII's Ehe zu annullieren. Juristisch gesehen liegen Willensmängel bei Verschreiben, Versprechen, beim Irrtum über die Bedeutung eines Wortes oder bei arglistige Täuschung vor. Motivirrtum gilt nicht als Willensmangel. Heutezutage meinen viele in der Kirche den Menschen darf man nicht zumuten zu ihr Versprechen zu stehen.
Damit wird die Unauflöslichkeit der Ehe, die als inhuman empfunden wird, praktisch aufgehoben. Es wäre anständiger und ehrlicher wie Luther und Zwingli es taten, die Ehe als Sakrament abzuschaffen, anstatt mit Tausenden emotionalisierenden Ausreden; die Scheidung durch die Hintertür zu erlauben und es Annullierung zu nennen. Die katholische Kirche ist müde geworden. Sie will das Joch Christi abwerfen und kein Skandolon mehr sein, gesteht es sich aber nicht ein. Man argumentieren total am Wort des Herrn vorbei, um eine Annullierung zu rechtfertigen. Das Problem ist nicht die Verkürzung des Nichtigkeitsverfahrens, sondern, dass jeder der eine Annullierung der Ehe will, sie auch kriegt.Fast alle kirchenrechtlichen Sicherungen, die unterbinden sollten, dass hauptsächlich der Wille des "scheidungswilligen" Ehepaares geschieht, wurden entfernt. Wenn man eine Klausur schreibt und man ist schlecht vorbereitet, kann man, wenn durchfällt, auch nicht hingehen und das Ergebnis für ungültig erklären lassen, weil man schlecht vorbreitet war. Nein, schlechte Vorbereitung ist kein Ehehindernis, wenn man freiwillig heiratet. Es ist bezeichnend, dass nach 2000 Jahren, wo so gut wie keine Ehe, sei sie noch so desolat für ungültig erklärt wurde, auf einmal 1000 Ehehindernisse und Willensmängeln aus dem Hut gezaubert werden, damit so ziemlich jede Ehe für ungültig erklärt werden kann. Menschen sind nicht perfekt und daher kann man für jede Ehe einen Willensmangel oder ein Ehehindernis konstruieren.
Die Unauflöslichkeit der Ehe gilt dann nur noch für perfekte Menschen mit dem perfekten Willen, perfekter Vorbereitung, perfekten Glaube, der perfekt geschlossenen Ehe und dem perfekten Ehepartner. Franziskus hat die Unauflöslichkeit der Ehe definitiv ausgehöhlt, auch wenn es gut meint. Das muss man sich ehrlich eingestehen. Für Christus waren sogar arrangierte Ehen gültig, Ehen also, die jetzt für ungültig erklärt werden können. Der katholischen Kirche war die Unauflöslichkeit der Ehe derart kostbar, dass sie lieber ein Land verloren hat, als dass sie Heinrich VIII's Ehe zu annullieren. Juristisch gesehen liegen Willensmängel bei Verschreiben, Versprechen, beim Irrtum über die Bedeutung eines Wortes oder bei arglistige Täuschung vor. Motivirrtum gilt nicht als Willensmangel. Heutezutage meinen viele in der Kirche den Menschen darf man nicht zumuten zu ihr Versprechen zu stehen.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Zarahfication hat geschrieben:Für Christus waren sogar arrangierte Ehen gültig, Ehen also, die jetzt für ungültig erklärt werden können.
Kannst Du den zweiten Teil der Aussage bitte erläutern?
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Hast Du irgendwie den Überblick, ab wann das losgeht? War das wirklich "schon immer" so, oder ist der echte Absolutismus auch hier ein sehr modernes, nachbarockes Phänomen (so wie das "persönliche Regiment" Wilhelms II., in Rom noch untermauert durch die neue Betonung der Unfehlbarkeit etc)?CIC_Fan hat geschrieben:entschuldigung Pius XII hat das absolut sehr subjektiv gemacht ab anfang der 40er Jahre hat er extrem wenig Kurienposten nachbesetzt er war ja auch Papst und Staatsekretär in Personalunion nach dem Tod von Em Maglione er hat mehr oder minder mit Pater Leiber fast alles in Eigenregie gemacht zuindest bis zur ersten schweren Erkrankung 1954
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Das erste Moto proprio hat Innozenz VIII erlassen, ein sehr schwacher Papst im 15. Jahrhundert. Ich glaube man macht sich zu romantische Vorstellungen von einem ordentlichen Verwaltungs-verfahren in den Zeiten, als der Papst noch ein weltlicher Fürst war. Damals gab es noch viel mehr politisch motivierte Ernennungen und Entscheidungen als in den letzten hundert Jahren.
Noch mal zurück auf den Inhalt des neuen Mono proprio:
Ich sehe in der Verkürzung des Verfahrens noch keine inhaltliche Veränderung. Das deutsche Katholiken jetzt plötzlich die Annullierung als Scheidung auf katholisch mißverstehen werden und für sich in Anspruch nehmen werden, sehe ich auch nicht. Nun kann das woanders auf der Welt ganz anders sein. Aber was spricht gegen die Annahme, dieses Moto proprio sei vor der Synode herausgegeben worden, um die Synode davon abzuhalten, dem Problem der in einer zweiten Beziehung lebenden mit dem Verweis auf eine eventuell mögliche Annullierung, eben doch einer Scheidung auf katholisch, begegnen zu wollen.
Noch mal zurück auf den Inhalt des neuen Mono proprio:
Ich sehe in der Verkürzung des Verfahrens noch keine inhaltliche Veränderung. Das deutsche Katholiken jetzt plötzlich die Annullierung als Scheidung auf katholisch mißverstehen werden und für sich in Anspruch nehmen werden, sehe ich auch nicht. Nun kann das woanders auf der Welt ganz anders sein. Aber was spricht gegen die Annahme, dieses Moto proprio sei vor der Synode herausgegeben worden, um die Synode davon abzuhalten, dem Problem der in einer zweiten Beziehung lebenden mit dem Verweis auf eine eventuell mögliche Annullierung, eben doch einer Scheidung auf katholisch, begegnen zu wollen.
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Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Könntest Du den ersten Teil Deiner Aussage bitte auch erläutern?Kilianus hat geschrieben:Zarahfication hat geschrieben:Für Christus waren sogar arrangierte Ehen gültig, Ehen also, die jetzt für ungültig erklärt werden können.
Kannst Du den zweiten Teil der Aussage bitte erläutern?
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
nach 1870 wurde durch das Dogma der Unfehlbarkeit eine mentalität üblich die päpstliche Maßnahmen von jeder Kritik ausnahmen das wirkt nach bis heute bei Kathnet oder dem Kirchenrechtler Gero Pio Weishaupt kann man das schön im Internet sehenFragesteller hat geschrieben:Hast Du irgendwie den Überblick, ab wann das losgeht? War das wirklich "schon immer" so, oder ist der echte Absolutismus auch hier ein sehr modernes, nachbarockes Phänomen (so wie das "persönliche Regiment" Wilhelms II., in Rom noch untermauert durch die neue Betonung der Unfehlbarkeit etc)?CIC_Fan hat geschrieben:entschuldigung Pius XII hat das absolut sehr subjektiv gemacht ab anfang der 40er Jahre hat er extrem wenig Kurienposten nachbesetzt er war ja auch Papst und Staatsekretär in Personalunion nach dem Tod von Em Maglione er hat mehr oder minder mit Pater Leiber fast alles in Eigenregie gemacht zuindest bis zur ersten schweren Erkrankung 1954
also daß Päpste so regieren ist absolut tradittionel
Pius XI hat den Sekretär des hl. Offizium angebrüllt das ist meine Politik verschwinden sie
Papst Franziskus ist in dem Punkt sehr" traditionalistisch"
Was das Phänomen daß Päpste ohne den "Dienstweg" handeln ist so alt wie die Lehre vom Petrinischen Amt
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Bei einer arrangierten Ehe kann man jedenfalls den Einwand erheben, die Ehe nicht aus freien Stücken eingegangen zu sein. Dann wäre sie ungültig. Paare, bei denen das so gewesen ist, sollten daher bei Gelegenheit ihren Ehekonsens erneuern, wenn sie wirklich in einer gültigen Ehe leben wollen. Denn jede Ehe, die aufgelöst werden könnte ist auch tatsächlich ungültig, ganz unabhängig davon, ob jemals ein Nichtigkeitsprozess geführt wurde.Kilianus hat geschrieben:Zarahfication hat geschrieben:Für Christus waren sogar arrangierte Ehen gültig, Ehen also, die jetzt für ungültig erklärt werden können.
Kannst Du den zweiten Teil der Aussage bitte erläutern?
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Can. 1103, Zwang und schwere Fucht, schon klar. Furcht und Zwang liegt aber nicht schon allein deshalb vor, weil der Anstoß zur Eheschließung von den Eltern der Kontrahenten ausging, die dabei wiederum hauptsächlich eine Arrondierung von Ackerflächen im Kopf hatten.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Das nicht, aber das lässt sich doch nach Belieben konstruieren. Zumindest ließe sich glaubhaft machen, dass bei der Eheschließung kein wirkliche Ehekonsens bestand.Kilianus hat geschrieben:Can. 1103, Zwang und schwere Fucht, schon klar. Furcht und Zwang liegt aber nicht schon allein deshalb vor, weil der Anstoß zur Eheschließung von den Eltern der Kontrahenten ausging, die dabei wiederum hauptsächlich eine Arrondierung von Ackerflächen im Kopf hatten.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Um Furcht oder Zwang gerichtsfest zu beweisen, muß aber eine ganze Latte von Kriterien erfüllt sein. Einfach so 'n bißchen Schiß vor Papa reicht da nicht einfach als Argument.Maurus hat geschrieben:Das nicht, aber das lässt sich doch nach Belieben konstruieren. Zumindest ließe sich glaubhaft machen, dass bei der Eheschließung kein wirkliche Ehekonsens bestand.Kilianus hat geschrieben:Can. 1103, Zwang und schwere Fucht, schon klar. Furcht und Zwang liegt aber nicht schon allein deshalb vor, weil der Anstoß zur Eheschließung von den Eltern der Kontrahenten ausging, die dabei wiederum hauptsächlich eine Arrondierung von Ackerflächen im Kopf hatten.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Ein psychologisches Gutachten wird wohl ausreichen.taddeo hat geschrieben:Um Furcht oder Zwang gerichtsfest zu beweisen, muß aber eine ganze Latte von Kriterien erfüllt sein. Einfach so 'n bißchen Schiß vor Papa reicht da nicht einfach als Argument.Maurus hat geschrieben:Das nicht, aber das lässt sich doch nach Belieben konstruieren. Zumindest ließe sich glaubhaft machen, dass bei der Eheschließung kein wirkliche Ehekonsens bestand.Kilianus hat geschrieben:Can. 1103, Zwang und schwere Fucht, schon klar. Furcht und Zwang liegt aber nicht schon allein deshalb vor, weil der Anstoß zur Eheschließung von den Eltern der Kontrahenten ausging, die dabei wiederum hauptsächlich eine Arrondierung von Ackerflächen im Kopf hatten.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Nein, solche Gutachten kommen bei diesem Argument eher selten zum Einsatz.Maurus hat geschrieben:Ein psychologisches Gutachten wird wohl ausreichen.taddeo hat geschrieben:Um Furcht oder Zwang gerichtsfest zu beweisen, muß aber eine ganze Latte von Kriterien erfüllt sein. Einfach so 'n bißchen Schiß vor Papa reicht da nicht einfach als Argument.Maurus hat geschrieben:Das nicht, aber das lässt sich doch nach Belieben konstruieren. Zumindest ließe sich glaubhaft machen, dass bei der Eheschließung kein wirkliche Ehekonsens bestand.Kilianus hat geschrieben:Can. 1103, Zwang und schwere Fucht, schon klar. Furcht und Zwang liegt aber nicht schon allein deshalb vor, weil der Anstoß zur Eheschließung von den Eltern der Kontrahenten ausging, die dabei wiederum hauptsächlich eine Arrondierung von Ackerflächen im Kopf hatten.
Es stellt sich vielmehr die Frage, ob der Zwang von außen zugefügt oder nur "innerlich", also subjektiv beim Betroffenen vorhanden war, und vor allem, ob er unüberwindlich war, so daß der Betroffene als Reaktion auf diesen Zwang ausschließlich die Möglichkeit hatte, in die Ehe einzuwilligen. Dieses Thema ist eine beliebte Prüfungsfrage in kanonistischen Examen, weil man da seitenlang drüber schreiben kann.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Mittlerweile liegt der Text auf Deutsch vor:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Dieser Tage habe ich mich mit einem Kirchenrechtsprofessor über diese Neuregelungen unterhalten. Er hat meine hier geäußerten Ansichten voll und ganz bestätigt, ich stehe also mit meine unmaßgeblichen Meinung sicher nicht allein da.taddeo hat geschrieben:Eines scheint mir nach der ersten Lektüre ziemlich klar zu sein:CIC_Fan hat geschrieben:ich denke auch das kaum jemand weiß was eine katholische Ehe ist und daher ohne hin die große Mehrheit zu anulieren ist ich hatte heute mit 3 theologen Kontakt die alle keine Freunde des derzeitigen Papstes sind alle 3 sagen die Reform ist nicht zu beanstanden ich hab hier ein bisschen den Eindruck es besteht die angst das ein thema abhanden kommt an dem man sich immer schön auf Rom berufen konnte
Die neuen Regelungen zielen in allererster Linie auf Länder ab, in denen das kirchliche Gerichtswesen nicht besonders gut ausgebaut ist, wie etwa in Lateinamerika. Dort werden sie tatsächlich eine spürbare Verbesserung und sicher auch mehr Gerechtigkeit für die Betroffenen bringen, das ist unübersehbar.
In einem Land wie Deutschland allerdings, wo ausnahmslos jedes Bistum ein personell ausreichend und hochqualifiziert besetztes Kirchengericht hat, wo die Verfahrensdauer praktisch nicht an den Gerichtsabläufen, sondern an externen Faktoren hängt, wo dank der Kirchensteuer die festangestellten Mitarbeiter gut bezahlt sind und dadurch Korruption ausgeschlossen ist, wo ein Verfahren erster Instanz einheitlich 200 Euro kostet und eines zweiter Instanz 100 Euro, hier bringen die neuen Regelungen keinerlei spürbare Verbesserung im Ablauf. Bei uns hier werden sie allenfalls dazu führen, daß das Bewußtsein für die Schutzwürdigkeit der katholischen Ehe noch mehr untergraben wird als es eh schon der Fall ist.
@ CIC_Fan
Ich hab ihm auch andeutungsweise von den Zuständen erzählt, die Du aus Österreich geschildert hast ("bei mir gibt es keine ungültigen Ehen" und ähnliches). Auch da hat er mir zugestimmt, daß das kein Problem der Eheprozeßordnung ist, sondern daß das Personal zum Teufel gejagt gehört.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Wer wird so begeistert über eigene Einschränkungen bzw seines Berufsstandes sein ?
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Der Berufsstand der Eherichter etc. wird durch die Neuregelungen nicht eingeschränkt, im Gegenteil.CIC_Fan hat geschrieben:Wer wird so begeistert über eigene Einschränkungen bzw seines Berufsstandes sein ?
Du spielst wahrscheinlich auf das bischöfliche Verfahren an. Das müssen aber die Eherichter (bzw. einer) vorbereiten, bevor es dem Bischof zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Arbeit wird also nicht wirklich weniger. In zweiter Instanz braucht es künftig ein Kollegialgericht, bisher reichte oft ein Einzelrichter. Und wie ich auch schon mal angemerkt hatte: Eine enorme Aufwertung erfährt der Ehebandverteidiger, zumindest was seine persönliche Verantwortung angeht. Denn außer den Parteien ist er der einzige, der bei einem Urteil in erster Instanz künftig an eine zweite Instanz appellieren darf. Man kann nur hoffen, daß die Bandverteidiger genug Eier haben, daß sie dieser Verantwortung auch gerecht werden, und sich weder vor Krach mit dem Offizial, noch mit dem Bischof oder mit den Parteien fürchten.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
die kirchliche Gerichtsverfahren generell scheinen sehr problematisch zu sein wie kann man einen Mißbrauchsfall nicht melden und auch die Familie nicht informiert werden
https://www.youtube.com/watch?v=wz_enJl ... ploademail
es mag rein staatsrechtlich und kirchenrechtlich in Ordnung sein aber so etwas ist völlig unakzeptabel
nie würde ich so ein Gericht akzeptieren
https://www.youtube.com/watch?v=wz_enJl ... ploademail
es mag rein staatsrechtlich und kirchenrechtlich in Ordnung sein aber so etwas ist völlig unakzeptabel
nie würde ich so ein Gericht akzeptieren
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Wieviel kostet das Verfahren eigentlich zzgl. Nebenkosten? Die Gerichtskosten liegen in beiden Instanzen zusammen bei 300 Euro netto. Aber wieviel muss man noch für einen guten Kirchenrechtler berappen, der einem garantiert aus der Falle hilft? Was kommt noch? Wieviel Zeit und wieviel Nerven muss man investieren? Was muss man mitbringen zum Prozess? Die Trauurkunde des Partners? Die gemeinsamen Kinder? Einen schriftlich dokumentierten Wutausbruch: "Ich habe dich nie gewollt..."? Den Traupfarrer, der einräumt, dass ihm bei der Trauung ein schrecklicher Fehler unterlaufen wird? Das große Pfadfinderehrenwort aus dem Tresor, dass alles nicht so gemeint war?
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Nichts von alledem. Es gibt keinen Anwaltszwang, die allermeisten Verfahren werden ohne Parteibeistände geführt. Bei Bedürftigkeit können sogar Gerichts- und Gutachterkosten von der Kirche übernommen werden, daran scheitert kein Verfahren. Was für den Prozeß erforderlich ist, ergibt sich normalerweise im Vorgespräch, das variiert je nach Klagegrund.overkott hat geschrieben:Wieviel kostet das Verfahren eigentlich zzgl. Nebenkosten? Die Gerichtskosten liegen in beiden Instanzen zusammen bei 300 Euro netto. Aber wieviel muss man noch für einen guten Kirchenrechtler berappen, der einem garantiert aus der Falle hilft? Was kommt noch? Wieviel Zeit und wieviel Nerven muss man investieren? Was muss man mitbringen zum Prozess? Die Trauurkunde des Partners? Die gemeinsamen Kinder? Einen schriftlich dokumentierten Wutausbruch: "Ich habe dich nie gewollt..."? Den Traupfarrer, der einräumt, dass ihm bei der Trauung ein schrecklicher Fehler unterlaufen wird? Das große Pfadfinderehrenwort aus dem Tresor, dass alles nicht so gemeint war?
Zeit muß man einige investieren, Nerven sicher auch, aber vermutlich weniger als für die vorausgehende zivile Scheidung.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Ist eine zivile Scheidung zwingend erforderlich?taddeo hat geschrieben:Nichts von alledem. Es gibt keinen Anwaltszwang, die allermeisten Verfahren werden ohne Parteibeistände geführt. Bei Bedürftigkeit können sogar Gerichts- und Gutachterkosten von der Kirche übernommen werden, daran scheitert kein Verfahren. Was für den Prozeß erforderlich ist, ergibt sich normalerweise im Vorgespräch, das variiert je nach Klagegrund.overkott hat geschrieben:Wieviel kostet das Verfahren eigentlich zzgl. Nebenkosten? Die Gerichtskosten liegen in beiden Instanzen zusammen bei 300 Euro netto. Aber wieviel muss man noch für einen guten Kirchenrechtler berappen, der einem garantiert aus der Falle hilft? Was kommt noch? Wieviel Zeit und wieviel Nerven muss man investieren? Was muss man mitbringen zum Prozess? Die Trauurkunde des Partners? Die gemeinsamen Kinder? Einen schriftlich dokumentierten Wutausbruch: "Ich habe dich nie gewollt..."? Den Traupfarrer, der einräumt, dass ihm bei der Trauung ein schrecklicher Fehler unterlaufen wird? Das große Pfadfinderehrenwort aus dem Tresor, dass alles nicht so gemeint war?
Zeit muß man einige investieren, Nerven sicher auch, aber vermutlich weniger als für die vorausgehende zivile Scheidung.
Re: Neue Regeln zur Ehe-Nichtigkeit
Eindeutig JA. Das kirchliche Verfahren kann bereits vor der Rechtskraft der zivilen Scheidung eingeleitet und geführt werden. Das letztinstanzliche Urteil wird aber (zumindest in Deutschland) grundsätzlich erst nach Vorliegen der zivilen Scheidungsurkunde und deren Rechtskraft ausgestellt. Das kann nach den neuen Regeln schon heißen, daß auch das Urteil der ersten Instanz erst ausgestellt wird, wenn die Scheidung rechtskräftig ist - denn die erste soll ja künftig im Normalfall die einzige und letzte Instanz sein.overkott hat geschrieben:Ist eine zivile Scheidung zwingend erforderlich?taddeo hat geschrieben:Nichts von alledem. Es gibt keinen Anwaltszwang, die allermeisten Verfahren werden ohne Parteibeistände geführt. Bei Bedürftigkeit können sogar Gerichts- und Gutachterkosten von der Kirche übernommen werden, daran scheitert kein Verfahren. Was für den Prozeß erforderlich ist, ergibt sich normalerweise im Vorgespräch, das variiert je nach Klagegrund.overkott hat geschrieben:Wieviel kostet das Verfahren eigentlich zzgl. Nebenkosten? Die Gerichtskosten liegen in beiden Instanzen zusammen bei 300 Euro netto. Aber wieviel muss man noch für einen guten Kirchenrechtler berappen, der einem garantiert aus der Falle hilft? Was kommt noch? Wieviel Zeit und wieviel Nerven muss man investieren? Was muss man mitbringen zum Prozess? Die Trauurkunde des Partners? Die gemeinsamen Kinder? Einen schriftlich dokumentierten Wutausbruch: "Ich habe dich nie gewollt..."? Den Traupfarrer, der einräumt, dass ihm bei der Trauung ein schrecklicher Fehler unterlaufen wird? Das große Pfadfinderehrenwort aus dem Tresor, dass alles nicht so gemeint war?
Zeit muß man einige investieren, Nerven sicher auch, aber vermutlich weniger als für die vorausgehende zivile Scheidung.