Papst Franz I. - 3. Akt

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Lando II
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von Lando II »

Ich finde, es ist gut und richtig, dass der jeweilige Papst entscheidet, ob er zurücktritt (und wenn ja, unter welchen Bedingungen!)

Dafür darf es keine Normen oder Regeln geben.
Ich war von Benedikt`s Rücktritt überrascht (wie vermutlich die allermeisten), aber wenn man sieht, wie gebrechlich er bei manchen späteren Bildern wirkte, kann ich seine Entscheidung nachvollziehen.
Ich meine mal gehört zu haben, dass Pius XII seinen Rücktritt unter ganz bestimmten Voraussetzungen fertig im Schreibtisch liegen hatte. Auch diese Entscheidung wäre, wenn das Äußerste eingetreten wäre, sicher richtig gewesen.

Für mich gibt es Dinge, die man kommentieren und kritisieren darf, eine solche Entscheidung finde ich, sollte man akzeptieren. Und auch, wenn ein Papst entscheidet, nicht zurückzutreten, wie sich Johannes Paul II entschieden hat.

Mary
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von Mary »

taddeo hat geschrieben: Mary, ganz ehrlich: Ich glaub, ......
Danke für Dein Feedback.












Aber Du irrst Dich.
Ich würde das liebend gerne mal bei einem Kaffee oder Bierchen diskutieren....
Mary
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FidesVeritas
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von FidesVeritas »

umusungu hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Umso größer das Vorbild von Johannes Paul II. Welche große Tage waren das im März/April 2005.
Das war kein Vorbild .. das war nicht mehr zum Aushalten ....
So verschieden sind die Ansichten der Menschen! - Für mich - und für viele andere, sonst wären ja nicht so viele zum Begräbnis gekommen - war das Ausharren des Sel. Johannes Paul II ein wunderbares Zeugnis. Der Triumph des Überirdischen über irdisches Nützlichkeitsdenken. Die menschgewordene Treue...
Die Entscheidung von Papst em. Benedikt habe ich akzeptiert. Und ich bin dankbar für die Einigkeit der beiden jetzt lebenden Päpste. Aber mein Herz erwärmt hat diese Entscheidung nicht... sondern die von Johannes Paul II ... ich hoffe, es bleibt den Päpsten weiterhin freigestellt, das selbst zu entscheiden.

ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

Mittlerweile halte ich es nicht mehr für abwegig, dass irgendwann die Kurie zur Ansicht gelangt, dass, aufgrund welcher Umstände auch immer, wegen der klar erkennbaren Unfähigkeit des Papstes dieser amtsenthoben werden müsste.

Ein weiterer Punkt:
Da soll laut katholisches.info der gegenwärtige Papst ausgesagt haben:
Ich habe den Begriff nicht verhandelbare Werte nie verstanden. Die Werte sind Werte und fertig. Daher verstehe ich nicht, welchen Sinn verhandelbare Werte haben sollten.
Die Ehe ist die Verbindung von einem Mann und einer Frau. Die laizistischen Staaten wollen die zivilen Partnerschaften rechtfertigen, um verschiedene Situationen des Zusammenlebens zu regeln. Dazu werden sie durch die Bedürfnisse gedrängt, ökonomische Aspekte zwischen den Menschen zu regeln. (…) Es handelt sich um Verträge des Zusammenlebens unterschiedlicher Natur, deren verschiedene Formen ich nicht aufzählen könnte. Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten.
http://www.katholisches.info/214/3/6 ... anden-hat/
Wenn das stimmt, ist das doch der Hammer, nicht wahr?

Wie wäre es denn, wenn diejenigen User, die vom gegenwärtigen Papst überzeugt sind und die gegen ihn aus traditioneller Sicht vorgetragenen Einwände und Bedenken als substanzlos erachten,
einen Thread eröffnen. in welchem
a)
die über jeden Zweifel erhabenen guten Aussagen und Handlungen des gegenwärtigen Papstes dargestellt werden und
b)
die gegen den gegenwärtigen Papst vorgetragenen Einwände und Bedenken sauber begründet ausgeräumt werden.

Gruß, ad_hoc
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umusungu
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von umusungu »

ad_hoc hat geschrieben:Mittlerweile halte ich es nicht mehr für abwegig, dass irgendwann die Kurie zur Ansicht gelangt, dass, aufgrund welcher Umstände auch immer, wegen der klar erkennbaren Unfähigkeit des Papstes dieser amtsenthoben werden müsste.
Sind Deine Fähigkeiten klar erkennbar?

ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

Für Sie wohl kaum.

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taddeo
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von taddeo »

ad_hoc hat geschrieben:Ein weiterer Punkt:
Da soll laut katholisches.info der gegenwärtige Papst ausgesagt haben:
Ich habe den Begriff nicht verhandelbare Werte nie verstanden. Die Werte sind Werte und fertig. Daher verstehe ich nicht, welchen Sinn verhandelbare Werte haben sollten.
Die Ehe ist die Verbindung von einem Mann und einer Frau. Die laizistischen Staaten wollen die zivilen Partnerschaften rechtfertigen, um verschiedene Situationen des Zusammenlebens zu regeln. Dazu werden sie durch die Bedürfnisse gedrängt, ökonomische Aspekte zwischen den Menschen zu regeln. (…) Es handelt sich um Verträge des Zusammenlebens unterschiedlicher Natur, deren verschiedene Formen ich nicht aufzählen könnte. Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten.
http://www.katholisches.info/214/3/6 ... anden-hat/
Wenn das stimmt, ist das doch der Hammer, nicht wahr?
Was ist denn daran "der Hammer", wenn ich fragen darf? Eine massivere Gegenüberstellung zwischen "Kirche" hier und "Staat" dort mußt Du erst mal formulieren!
Den Begriff "nicht verhandelbare Werte" verwendet ja nicht die Kirche, sondern der Säkularismus, um seinen Dogmen Unfehlbarkeit zu verleihen. Gleichzeitig ändern sich diese "nicht verhandelbaren Werte" alle Augenblicke, nicht aufgrund von Verhandlungen, sondern aufgrund von Mehrheitsmeinungen nach Lobbyarbeit. - Die Kirche hingegen sagt mit dem Papst "die Werte sind Werte und fertig". Entweder sind sie welche oder nicht, dazwischen gibt es nichts.

Und zur Ehe: Der Papst sagt klipp und klar "die Ehe ist die Verbindung von einem Mann und einer Frau". Die prägnanteste Definition, die sich denken läßt. Nur das ist Ehe. - Gleichzeitig stellt er fest, daß die laizistischen Staaten sich nicht um die Ehe kümmern (wollen oder können), eben weil sie laizistisch sind und mit den zivilen Partnerschaften eben alles regeln, was so innerweltlich an Regelungsbedarf anfällt. Das ist doch letztlich ein Plädoyer dafür, aus katholischer Sicht die Zivilehe und die Zivil"ehen" nicht mehr weiter ernst zu nehmen, also die zB hierzulande weitgehende Verflechtung endlich aufzugeben, und da hat er völlig recht! Der Staat regelt weltliche Dinge, fertig. Wie er das nennt und wer das darf, ist sein Bier. Die Kirche sagt, was eine Ehe aus christlicher Sicht ist, fertig. Beides sollte miteinander nichts zu tun haben.

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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von Vir Probatus »

ad_hoc hat geschrieben:Mittlerweile halte ich es nicht mehr für abwegig, dass irgendwann die Kurie zur Ansicht gelangt, dass, aufgrund welcher Umstände auch immer, wegen der klar erkennbaren Unfähigkeit des Papstes dieser amtsenthoben werden müsste.

Ist denn ein derartiges Verfahren kirchenrechtlich vorgesehen oder zumindest legitim?
Eine Art konstruktives Misstrauensvotum gegen den vom heiligen Geist erwählten Stellvertreter Christi ? Das ist es, was Du forderst ? Langsam wird es doch abwegig, oder ?
Zuletzt geändert von Vir Probatus am Donnerstag 6. März 2014, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

Hallo taddeo
Du hast sicher Recht mit Deiner Argumentation. Ich habe den Text im Licht Deiner Argumentation nochmals durchgelesen; man kann ihn tatsächlich so verstehen, wie von Dir dargelegt.

Wenn alle Einwände gegen den gegenwärtigen Papst, zumindest einstweilen, so einfach ausgeräumt werden könnten, wäre dies gut. Nicht gut ist, dass der Papst sich in der Regel nicht eindeutig interpretieren lässt. So ein Satz beispielsweise: Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten. So was lässt wieder alles offen.
So wie viele unserer Politiker, die sich aus bestimmten Gründen um klare Aussagen herumdrücken möchten.

Gruß, ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von taddeo »

Vir Probatus hat geschrieben:Ist denn ein derartiges Verfahren kirchenrechtlich vorgesehen oder zumindest legitim?
Weder noch: prima sedes a nemine iudicatur (can. 1556 CIC/1917). Das gilt immer noch.

ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

Vir Probatus hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
ad_hoc hat geschrieben:Mittlerweile halte ich es nicht mehr für abwegig, dass irgendwann die Kurie zur Ansicht gelangt, dass, aufgrund welcher Umstände auch immer, wegen der klar erkennbaren Unfähigkeit des Papstes dieser amtsenthoben werden müsste.
Sind Deine Fähigkeiten klar erkennbar?[/quote

Ist denn ein derartiges Verfahren kirchenrechtlich vorgesehen oder zumindest legitim?
Eine Art konstruktives Misstrauensvotum gegen den vom heiligen Geist erwählten Stellvertreter Christi ? Das ist es, was Du forderst ? Langsam wird es doch abwegig, oder ?
Eben! Nimm nicht alles ernst, was zynisch oder satirisch geschrieben wird. Aber, man soll ja niemals 'nie' sagen: für möglich halte ich ich es schon, dass irgend jemand auf eine solche Idee kommt.

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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von taddeo »

ad_hoc hat geschrieben:So ein Satz beispielsweise: Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten. So was lässt wieder alles offen.
Der Kontext dieses Satzes sind die vom laizistischen Staat geregelten, v. a. ökonomischen Formen menschlichen Zusammenlebens, soweit ich sehe. Es ist doch völlig richtig, daß man die in ihrer Verschiedenheit unterschiedlich werten muß?! Eine Zivileheschließung zwischen Mann und Frau muß anders bewertet werden als eine eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen Homosexuellen, die damit zB steuerliche Aspekte regeln wollen, oder Auskunftsrecht bei Arztbehandlungen, oder Erbschaftsdinge ...

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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

Ich habe das eher aus der hypothetischen Sicht des gegenwärtigen Papstes gesehen, aufgrund seiner bisherigen Aussagen und Handlungen.

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incarnata
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von incarnata »

ad_hoc hat geschrieben:Hallo taddeo
Du hast sicher Recht mit Deiner Argumentation. Ich habe den Text im Licht Deiner Argumentation nochmals durchgelesen; man kann ihn tatsächlich so verstehen, wie von Dir dargelegt.

Wenn alle Einwände gegen den gegenwärtigen Papst, zumindest einstweilen, so einfach ausgeräumt werden könnten, wäre dies gut. Nicht gut ist, dass der Papst sich in der Regel nicht eindeutig interpretieren lässt. So ein Satz beispielsweise: Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten. So was lässt wieder alles offen.
So wie viele unserer Politiker, die sich aus bestimmten Gründen um klare Aussagen herumdrücken möchten.

Gruß, ad_hoc
Nö-ist doch klar:aus kirchlicher Sicht leben nicht alle weltlich wiederverheirateten Geschiedenen automatisch
in der Dauersünde des Ehebruchs zusammen,da bei einem Teil die erste Ehe aus kirchlicher Sicht gar keine
Ehe war;wenn sie im Falle einer gültigen Erstehe zwar einen gemeinsamen Haushalt haben,aber keusch leben
(vielleicht ging die erste Ehe in die Brüche,da einer der Ehe Partner aus gesundheitlichen Gründen die
Ehe körperlich nicht mehr vollziehen kann -diese/r findet aber eine/n neue/n,der/die ihn/sie auch ohne Sex
liebt) etc.etc:da braucht es eben individuelle Bewertungen.
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)

Piusderdritte
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von Piusderdritte »

Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten.
Dieser Satz relativiert doch alles was vorher gesagt wurde, ansonsten verstehe ich kein deutsch mehr.
"Katholische Haus- und Schulbibel" (aus1928) von Paul Bergmann, ist eine sehr gute Zusammenfassung der Bibel! Sollte jeder Katholik mal gelesen haben. Verständlich geschrieben und schnell durchgelesen!

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umusungu
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von umusungu »

Piusderdritte hat geschrieben:
Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten.
Dieser Satz relativiert doch alles was vorher gesagt wurde, ansonsten verstehe ich kein deutsch mehr.
Dieser Satz holt das Kirchenrecht und die Dogmatik aus den Höhen auf die Ebene menschlichen Lebens und Erlebens.............

Piusderdritte
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von Piusderdritte »

umusungu hat geschrieben:
Piusderdritte hat geschrieben:
Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten.
Dieser Satz relativiert doch alles was vorher gesagt wurde, ansonsten verstehe ich kein deutsch mehr.
Dieser Satz holt das Kirchenrecht und die Dogmatik aus den Höhen auf die Ebene menschlichen Lebens und Erlebens.............
und das soll ich als Laie verstehen?
"Katholische Haus- und Schulbibel" (aus1928) von Paul Bergmann, ist eine sehr gute Zusammenfassung der Bibel! Sollte jeder Katholik mal gelesen haben. Verständlich geschrieben und schnell durchgelesen!

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umusungu
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von umusungu »

Piusderdritte hat geschrieben:und das soll ich als Laie verstehen?
Du scheinst doch sonst alles zu verstehen......

HeGe
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von HeGe »

umusungu hat geschrieben:
Piusderdritte hat geschrieben:
Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten.
Dieser Satz relativiert doch alles was vorher gesagt wurde, ansonsten verstehe ich kein deutsch mehr.
Dieser Satz holt das Kirchenrecht und die Dogmatik aus den Höhen auf die Ebene menschlichen Lebens und Erlebens.............
Die "Höhe" ist das Ideal, also Jesus Christus, die "Ebene menschlichen Lebens und Erlebens" ist die Unvollkommenheit und Sünde. Es ist nicht Aufgabe der Kirche, irgendetwas aus der Höhe auf die menschliche Ebene zu holen, sondern umgekehrt.
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ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

incarnata hat geschrieben:
ad_hoc hat geschrieben:Hallo taddeo
Du hast sicher Recht mit Deiner Argumentation. Ich habe den Text im Licht Deiner Argumentation nochmals durchgelesen; man kann ihn tatsächlich so verstehen, wie von Dir dargelegt.

Wenn alle Einwände gegen den gegenwärtigen Papst, zumindest einstweilen, so einfach ausgeräumt werden könnten, wäre dies gut. Nicht gut ist, dass der Papst sich in der Regel nicht eindeutig interpretieren lässt. So ein Satz beispielsweise: Es gilt die einzelnen Fälle zu sehen und in ihrer Verschiedenheit zu bewerten. So was lässt wieder alles offen.
So wie viele unserer Politiker, die sich aus bestimmten Gründen um klare Aussagen herumdrücken möchten.

Gruß, ad_hoc
Nö-ist doch klar:aus kirchlicher Sicht leben nicht alle weltlich wiederverheirateten Geschiedenen automatisch
in der Dauersünde des Ehebruchs zusammen,da bei einem Teil die erste Ehe aus kirchlicher Sicht gar keine
Ehe war;wenn sie im Falle einer gültigen Erstehe zwar einen gemeinsamen Haushalt haben,aber keusch leben
(vielleicht ging die erste Ehe in die Brüche,da einer der Ehe Partner aus gesundheitlichen Gründen die
Ehe körperlich nicht mehr vollziehen kann -diese/r findet aber eine/n neue/n,der/die ihn/sie auch ohne Sex
liebt) etc.etc:da braucht es eben individuelle Bewertungen.
Muss man solche Denkkonstrukte verstehen?

Meines Erachtens falsche Ansätze.

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iustus
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von iustus »

umusungu hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Umso größer das Vorbild von Johannes Paul II. Welche große Tage waren das im März/April 2005.
Das war kein Vorbild .. das war nicht mehr zum Aushalten ....
genau diese Tage waren ein Zeichen dafür, dass ein Papst zurücktreten muss, wenn er körperlich oderr geistlich nicht mehr auf der Höhe ist.
Der Papst hat einen Dienst zu verrichten.... wenn das nicht mehr geht, hat er zurückzutreten wie jeder Bischof und Pfarrer!
Papst ist ein Amt und kein Sein!
Papst Johannes Paul hat in diesen Tagen sein Amt besser ausgefüllt als man das unter normalen Umständen jahrelang tun kann.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von iustus »

FidesVeritas hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Umso größer das Vorbild von Johannes Paul II. Welche große Tage waren das im März/April 2005.
Das war kein Vorbild .. das war nicht mehr zum Aushalten ....
So verschieden sind die Ansichten der Menschen! - Für mich - und für viele andere, sonst wären ja nicht so viele zum Begräbnis gekommen - war das Ausharren des Sel. Johannes Paul II ein wunderbares Zeugnis. Der Triumph des Überirdischen über irdisches Nützlichkeitsdenken. Die menschgewordene Treue...
Die Entscheidung von Papst em. Benedikt habe ich akzeptiert. Und ich bin dankbar für die Einigkeit der beiden jetzt lebenden Päpste. Aber mein Herz erwärmt hat diese Entscheidung nicht... sondern die von Johannes Paul II
:ja: :klatsch:
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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taddeo
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von taddeo »

ad_hoc hat geschrieben:Muss man solche Denkkonstrukte verstehen?
Als Kirchenrechtler und als Beichtvater auf jeden Fall, denn danach richtet sich sowohl die kirchenrechtliche als auch die moralisch-sittliche Beurteilung der jeweiligen Person.
Es ist gerade die crux der heutigen Tage, daß die Betroffenen bzw. diejenigen, die unbedingt Änderungen erzwingen wollen, ausgerechnet die beiden Möglichkeiten für eine umfassende und absolut individuelle Beurteilung ihrer Lage nicht in Anspruch nehmen wollen, sondern auf pauschalen Änderungen bestehen. Dabei ist nichts hilfreicher und sachgerechter als die kompetente "Einzelberatung" der Betroffenen im Offizialat und im Beichtstuhl. Was beim Psychoonkel ein Schweinegeld kostet, wäre dort sogar noch umsonst.

ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

Ja. Auch da gebe ich Dir u. U. Recht.

Das kann allerdings nicht bedeuten, dass jede/r, die/der aus der Ehe ausbrechen möchte, schon allein hierin einen Anreiz sieht, einen gewissermaßen gerechtfertigten Ehebruch im Hinblick auf eine hypothetische Ungültigkeit der Ehe anzustreben und begehen zu können.

Und: das Sakrament der Ehe, welches sich Mann und Frau (heutzutage muss man das anführen) nach dem Willen Gottes schenken dürfen, wird nur dann ausreichend gewürdigt, wenn diese Ehe gültig ist bis zum Tode und demzufolge nicht geschieden werden kann.
Das bedeutet:
Sobald sich Mann und Frau (auch in Unkenntnis möglicher Gründe, die eine Ehe von vornherein ausschließen würden) vor dem Priester dieses Versprechen geben, ist diese Ehe gültig und nicht mehr aufzulösen, nicht mehr nach Vollzug der Ehe und schon gar nicht nach der Geburt von Kindern.
Gründe für eine Nichtigkeitserklärung einer Ehe könnten nur sehr schwerwiegender Art sein.
Einzig erlaubte Möglichkeit dürfte eine räumliche Trennung sein und ohne eine neue Beziehung mit anderen Partnern einzugehen.

Gruß, ad_hoc

P.S.: Wenn unter dem gegenwärtigen Papst Franziskus (wahrscheinlich mittels einer auf den Knien getätigten theologischen 'Erkenntnis' von Kardinal Kaspar oder ähnlicher Glaubensverwahrloster in der Kurie) das Fass mal aufgemacht wird, was gar nicht unwahrscheinlich ist, dann gibt es kein Halten mehr.
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von taddeo »

ad_hoc hat geschrieben:Gründe für eine Nichtigkeitserklärung einer Ehe könnten nur sehr schwerwiegender Art sein.
Einzig erlaubte Möglichkeit dürfte eine räumliche Trennung sein und ohne eine neue Beziehung mit anderen Partnern einzugehen.
Die kanonischen Gründe für eine Nichtigkeitserklärung SIND allesamt sehr schwerwiegender Natur. Dazu gehört aber, wie ich schon mal sagte, heutzutage auch die "psychische Eheführungsunfähigkeit" als Grund, der immer mehr an Bedeutung gewinnt, aber ungemein heikel in der Beweisführung ist und nach außen hin leicht so ausschauen kann, als sei das ein Freibrief für alle möglichen Argumente, wenn es nicht mehr stimmt.

Wenn eine Ehe annulliert ist, dann ist eine neue Beziehung nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch legitim. Aber auch bei einer "nur" zivilrechtlich geschiedenen Ehe ist nicht jede neue Beziehung automatisch unmoralisch; das Recht verlangt seit jeher nur den völligen Verzicht auf Geschlechtsgemeinschaft. Nur darauf kommt es an. Eine rein platonische Beziehung, die zB auch weltliche Vermögensfragen regelt durch eine zivile Wiederheirat, ist zwar ein großes praktisches Problem, aber kein kirchenrechtliches oder moralisches. Man muß sich hier sehr vor einem pharisäischen Rigorismus hüten.

ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

Alles, was den Anschein erweckt, herbeikonstruiert zu sein, ist schon mal von Übel.
Auch die sogenannte "psychische Eheführungsunfähigkeit" gehört zu diesen Übeln dazu.
Praktisch wäre es möglich, entsprechend der jeweiligen Begründung, dass am Ende der Prüfung einer jeden Ehe es kaum noch gültige geben könnte.
Persönlich denke ich, es gibt viel weniger Menschen, die zur Ehe geeignet sind, als man gemeinhin annimmt. Aber es geht nicht um meine Meinung, es geht nicht um die Meinung Außenstehender, es geht um die Meinung derjenigen, die ernsthaft miteinander eine Ehe eingehen wollen.
Selbst kenne ich genug Ehepaare, von denen ich davon ausgehe, dass sie zu einer Ehe weder charakterlich, noch moralisch, noch geistig, überhaupt nicht fähig sind.
Ich kenne aber auch Menschen, die in psychiatrischen Anstalten waren, dort einander kennen gelernt hatten und nun in einem eheähnlichen Verhältnis schon seit vielen Jahren zusammen leben.

Die Frage ist auch, wenn sich Mann und Frau das Sakrament der Ehe vor dem Priester selbst spenden, wenn sie erkennbar den Willen haben und anzeigen, miteinander leben zu wollen, in welchem Ausmaß die Kirche dazu berechtigt ist, eine Aussage zu treffen, wer zur Ehe geeignet und wer zu Ehe nicht geeignet ist.
Die Kirche sollte eigentlich nur raten dürfen, zur oder gegen eine Ehe.
Aber wenn die Ehewilligen die Ehe wollen und keine wirklichen Ehehinderungsgründe vorliegen (wie beispielsweise bei Geschwistern, bei Gleichgeschlechtlichen, bei erheblich Geisteskranken, die lebenslänglich auf Hilfe angewiesen sind, etc.), sollte der Priester diese Menschen trauen.

Wenn Menschen sich dazu entschließen und dazu fähig sind, vor Gott und dem Priester ihre Entscheidung zur Ehe kundzutun, wer sind wir denn (ich weiß, erinnert an Papst Franziskus) diese Menschen zu beurteilen und zu verurteilen?

Gott allein weiß, was in den Menschen vorgeht und trotzdem lässt er ihnen ihren Willen.

Also: Die Gründe für eine Nichtigkeitserklärung einer Ehe müssen schon sehr schwerwiegend sein. In einer Situation, worüber erst eine Diskussion geführt werden muss, welcher Fall gegeben ist, liegt m. E. schon kein schwerwiegender Grund mehr vor.

Demnächst lassen auch irgendwelche katholischen Pfarrer ihre Scheingründe überprüfen, welche beweisen sollen, dass ihre Priesterweihe eigentlich ungültig war.

Gruß, ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von taddeo »

ad_hoc hat geschrieben:Alles, was den Anschein erweckt, herbeikonstruiert zu sein, ist schon mal von Übel.
Auch die sogenannte "psychische Eheführungsunfähigkeit" gehört zu diesen Übeln dazu.
Die psychische Eheführungsunfähigkeit ist ein Übel, da hast Du recht, und zwar ein unermeßliches. Eine Quelle für Leid, wie es wenige gibt im zwischenmenschlichen Zusammenleben.
Sie hat nämlich eine Eigenart, die sie besonders perfide macht: Sie tritt oft erst nach längerer bis langer Zeit zu Tage, obwohl sie bereits beim Eingehen der Ehe vorhanden, aber für keinen der Beteiligten wirklich erkennbar war. Meist sind beide Parteien in bester Absicht vor den Altar getreten, haben sich womöglich über lange Zeit nach Kräften bemüht, eine gute Ehe zu führen - und dennoch war einer der beiden vom ersten Tag an aus objektiven psychischen Gründen gar nicht in der Lage, zur Ehe als einer ganzheitlichen, leiblich-seelischen Lebensgemeinschaft bis zum Tod in dem Sinne "Ja" zu sagen, wie es das Sakrament erfordert.
Das macht auch die kanonistische Beweisführung so schwierig. Das heißt aber keineswegs, daß da irgendwas "herbeikonstruiert" wird!

Vir Probatus
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von Vir Probatus »

ad_hoc hat geschrieben:
Eben! Nimm nicht alles ernst, was zynisch oder satirisch geschrieben wird.

Gruß, ad_hoc
Diese Bitte beruht durchaus auf Gegenseitigkeit.
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von lutherbeck »

Kardinal Lehmann wirft den Ortskirchen "Feigheit" vor; und "sie ließen den Papst im Regen stehen"...

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 8216,d.Yms

Ich hör es schon...

:)
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".

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Niels
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von Niels »

"sie ließen den Papst im Regen stehen"...
Da kann rasch und unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden:

Bild

Bild
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

ad_hoc
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von ad_hoc »

taddeo hat geschrieben:
ad_hoc hat geschrieben:Alles, was den Anschein erweckt, herbeikonstruiert zu sein, ist schon mal von Übel.
Auch die sogenannte "psychische Eheführungsunfähigkeit" gehört zu diesen Übeln dazu.
Die psychische Eheführungsunfähigkeit ist ein Übel, da hast Du recht, und zwar ein unermeßliches. Eine Quelle für Leid, wie es wenige gibt im zwischenmenschlichen Zusammenleben.
Sie hat nämlich eine Eigenart, die sie besonders perfide macht: Sie tritt oft erst nach längerer bis langer Zeit zu Tage, obwohl sie bereits beim Eingehen der Ehe vorhanden, aber für keinen der Beteiligten wirklich erkennbar war. Meist sind beide Parteien in bester Absicht vor den Altar getreten, haben sich womöglich über lange Zeit nach Kräften bemüht, eine gute Ehe zu führen - und dennoch war einer der beiden vom ersten Tag an aus objektiven psychischen Gründen gar nicht in der Lage, zur Ehe als einer ganzheitlichen, leiblich-seelischen Lebensgemeinschaft bis zum Tod in dem Sinne "Ja" zu sagen, wie es das Sakrament erfordert.
Das macht auch die kanonistische Beweisführung so schwierig. Das heißt aber keineswegs, daß da irgendwas "herbeikonstruiert" wird!
Da bin ich anderer Ansicht.
Diese angeblich bei Eheschließung bereits vorliegende denkbare Möglichkeit einer sogenannten latent vorliegenden psychischen Eheunfähigkeit, die im Laufe der Zeit immer stärker zutage tritt und schließlich die Eheunfähigkeit zumindest eines Ehepartners ganz offensichtlich zutage treten lässt, ist nichts anderes, als das vorwerfbare willentliche Aufgeben der Standes-Pflichten eines Christen, mit der Folge des zunehmenden Aufgebens bei der Wahrung von Sorgfalt und Verantwortung in seinem Verhalten und Handeln und vor allem das Nachlassen in der Liebe zu seinem Schöpfer, zu sich und zu seinem Ehepartner.
Die Ehe beginnt mit der sakramentalen Eheschließung und endet mit dem Tode eines der Partner. Die Ehe muss sich tagtäglich bewähren. Um eine gute Ehe muss gerungen werden, falls dies notwendig ist. Sowohl der Mann als auch die Frau sind angehalten, ihrem jeweiligen Ehepartner alles zu sein, alles zu geben und alles zu tun, um Uneinigkeit zu vermeiden. Situationen, welche der Ehe schaden zufügen können, sind zu vermeiden. Streit muss beigelegt werden können und beide Ehepartner sind hier in der Pflicht alles zu tun, damit die Ehe hält. Eine Scheidung darf noch nicht mal angedacht werden; alles muss auf den Erhalt der Ehe angelegt sein.
Es kann natürlich Situationen geben, die ein weiteres Zusammenleben absolut ausschließen. Dann kann eine Trennung erfolgen. Aber die Ehe besteht weiterhin und deshalb ist eine neue Partnersuche und eine neue Ehe zu Lebzeiten eines Ehepartners absolut ausgeschlossen.

Aufgrund der Folgen der Erbsünde kämpft der gläubige Mensch, der den Himmel erreichen will, gegen seine Fehler, gegen seine Schwächen immer wieder an. Er tut dies mit Hilfe der Gnadenfülle der Kirche, mit ihren Sakramenten und Gebeten. Es gibt nichts, was ihn davon befreien könnte, keine Dispens des Pfarrers, keine Entscheidung der Kurie. Er muss den Weg zuende gehen, mit der Hilfe der Kirche und der Hilfe Gottes. So ist es auch in der Ehe.

Zufällig heute Abend gefunden:
„Die Ehepastoral muß auf der Wahrheit gründen“ – Antwort Benedikts XVI. auf Rede von Kardinal Kasper (Veröffentlichung aus dem Jahr 211)
Daraus (unter Punkt 4:
…--Wenn zum Beispiel immer wieder darauf hingewiesen wird, daß das Konzil den streng rechtlichen Begriff des Vertrags durch den weiträumigeren und theologisch tieferen Begriff Bund ersetzt hat, darf dabei nicht vergessen werden, daß auch im Bund das Element des Vertrags enthalten und freilich in eine größere Perspektive gestellt ist. Daß Ehe weit über das bloß Rechtliche in die Tiefe des Menschlichen und ins Geheimnis des Göttlichen hineinreicht, ist zwar immer schon mit dem Wort Sakrament ausgesagt, aber doch oft nicht mit der Deutlichkeit bedacht worden, die das Konzil diesen Aspekten gewidmet hat. Das Recht ist nicht das Ganze, aber ein unverzichtbarer Teil, eine Dimension des Ganzen. Ehe ohne rechtliche Normierung, die sie ins ganze Gefüge von Gesellschaft und Kirche einordnet, gibt es nicht. Wenn die Neuordnung des Rechts nach dem Konzil auch den Bereich der Ehe umgreift, so ist dies nicht Verrat am Konzil, sondern Durchführung seines Auftrags…..
…..Wenn die Kirche die Theorie annehmen würde, daß eine Ehe tot ist, wenn die beiden Gatten sich nicht mehr lieben, dann würde sie damit die Ehescheidung gutheißen und die Unauflöslichkeit der Ehe nur noch verbal, aber nicht mehr faktisch vertreten. Die Auffassung, der Papst könne eine sakramentale, vollzogene Ehe, die unwiderruflich zerbrochen ist, eventuell auflösen, muß deshalb als irrig bezeichnet werden. Eine solche Ehe kann von niemandem gelöst werden. Die Eheleute versprechen sich bei der Hochzeit die Treue bis zum Tod…….

http://www.katholisches.info/214/3/7 ... al-kasper/
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

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taddeo
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Re: Papst Franz I. - 3. Akt

Beitrag von taddeo »

ad_hoc hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
ad_hoc hat geschrieben:Alles, was den Anschein erweckt, herbeikonstruiert zu sein, ist schon mal von Übel.
Auch die sogenannte "psychische Eheführungsunfähigkeit" gehört zu diesen Übeln dazu.
Die psychische Eheführungsunfähigkeit ist ein Übel, da hast Du recht, und zwar ein unermeßliches. Eine Quelle für Leid, wie es wenige gibt im zwischenmenschlichen Zusammenleben.
Sie hat nämlich eine Eigenart, die sie besonders perfide macht: Sie tritt oft erst nach längerer bis langer Zeit zu Tage, obwohl sie bereits beim Eingehen der Ehe vorhanden, aber für keinen der Beteiligten wirklich erkennbar war. Meist sind beide Parteien in bester Absicht vor den Altar getreten, haben sich womöglich über lange Zeit nach Kräften bemüht, eine gute Ehe zu führen - und dennoch war einer der beiden vom ersten Tag an aus objektiven psychischen Gründen gar nicht in der Lage, zur Ehe als einer ganzheitlichen, leiblich-seelischen Lebensgemeinschaft bis zum Tod in dem Sinne "Ja" zu sagen, wie es das Sakrament erfordert.
Das macht auch die kanonistische Beweisführung so schwierig. Das heißt aber keineswegs, daß da irgendwas "herbeikonstruiert" wird!
Da bin ich anderer Ansicht.
Diese angeblich bei Eheschließung bereits vorliegende denkbare Möglichkeit einer sogenannten latent vorliegenden psychischen Eheunfähigkeit, die im Laufe der Zeit immer stärker zutage tritt und schließlich die Eheunfähigkeit zumindest eines Ehepartners ganz offensichtlich zutage treten lässt, ist nichts anderes, als das vorwerfbare willentliche Aufgeben der Standes-Pflichten eines Christen, mit der Folge des zunehmenden Aufgebens bei der Wahrung von Sorgfalt und Verantwortung in seinem Verhalten und Handeln und vor allem das Nachlassen in der Liebe zu seinem Schöpfer, zu sich und zu seinem Ehepartner.
Die Ehe beginnt mit der sakramentalen Eheschließung und endet mit dem Tode eines der Partner. ...
Ja, aber es gibt eben immer häufiger diese Fälle, daß mit der nach außen hin erfolgten Eheschließung gar keine sakramentale Ehe zustandekommt.

Was Du zur psychischen Eheführungsunfähigkeit sagst, zeigt mir, daß Du diese Thematik allenfalls theoretisch betrachtest, aber keine konkreten Fälle kennst (ich leider schon, darf ich hinzufügen). "Vorwerfbar" im Sinne von "Sünde" kann nur ein Handeln sein, über das der Betroffene tatsächlich volle Macht der Einsicht und des Willens hat. Und das ist in diesen Fällen eben oft überhaupt nicht gegeben. Nur ein Beispiel für mögliche Ursachen kann zB eine Traumatisierung aus der Zeit vor der Ehe sein, etwa sexueller oder seelischer Mißbrauch im Elternhaus oder anderswo, der die Person tatsächlich unfähig macht, eine ganzheitliche Lebensgemeinschaft mit einem anderen Menschen einzugehen, in der ALLE für eine gültige Ehe erforderlichen Kriterien erfüllt sind.

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