Lügen - wann erlaubt?

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holzi
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von holzi »

Pit hat geschrieben:Du meinst, weil man nicht lügen darf und ich deswegen den Schergen des Terrorregimes sagen muss, daß ich einen Regimegegner verstecke?
Nein! Sondern den Mund halten und lieber selber das Unrecht auf sich nehmen.

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Pit
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Pit »

holzi hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Du meinst, weil man nicht lügen darf und ich deswegen den Schergen des Terrorregimes sagen muss, daß ich einen Regimegegner verstecke?
Nein! Sondern den Mund halten und lieber selber das Unrecht auf sich nehmen.
...was im Beispielfall die Folge gehabt hätte, daß die SS-Schergen erst recht das Haus durchsucht hätten oder eine Aussage aus einem herausgeprügelt hätten.
Kurzgesagt:
Besser nicht lügen und die Schnauze halten, auch, wenn ich dadurch andere in Lebensgefahr bringe! :D ;)
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Sempre
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Sempre »

Pit hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Wieso glaubst Du, ggf. an der Gräueltat eines anderen schuldig zu sein, die zu verhindern Dir Gott keine erlaubten Mittel an die Hand gegeben hat?
Du meinst, weil man nicht lügen darf und ich deswegen den Schergen des Terrorregimes sagen muss, daß ich einen Regimegegner verstecke?
Ich habe zuerst gefragt und lasse Dir bei der Antwort den Vortritt.

Gruß
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HeGe
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von HeGe »

Pit hat geschrieben:Ich weiss, daß Lügen eine Sünde ist und meinetwegen kann derjenige strenggläubige Katholik,der durch eine Notlüge einem Menschen das Leben gerettet hat, danach sofort beichten gehen, damit ihm die Sünde vergeben wird, aber ja, wenn ich einem Menschen das Leben retten könnte, in dem ich einmal aus dieser extremen Notlage heraus eine nichtvermeidbare Notlüge verwenden würde, um diesen Menschen nicht dem Tod auszuliefern, dann würde ich ohne jedes schlechte Gewissen von dieser Notlüge Gebrauch machen, denn die Tatsache, daß ich durch das Nichtlügen am Tod eines Menschen mitschuldig wäre, das wäre für mich die weitaus schlimmere Sünde und Schuld, als die- nunmal auf Grund dieser Notlage unvermeidbare Notlüge.
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ad-fontes
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von ad-fontes »

cantus planus hat geschrieben:(Man kann mir nicht nachsagen, ich hätte es nicht wenigstens versucht.)
Mir auch nicht, hab ich doch alles versucht, dem Thema eine Wendung zu geben.


..und jetzt schnell weg hier.
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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

HeGe hat geschrieben:Ich muss Berolinensis in einem Punkt recht geben: wir drehen uns bei dieser Frage irgendwie im Kreis. :/ Zudem sollten wir uns vielleicht von diesem emotional aufgeladenen Gestapo-Beispiel lösen und das ganze etwas abstrahieren.

Grundsätzlich bin ich ja in vielen Fragen unzweifelhaft auch der Meinung, dass der Zweck nicht die Mittel heiligen kann. Dennoch sagen mir mein gesunder Menschenverstand und mein Gewissen weiterhin, dass es fragwürdig ist, wieso ich jemanden töten darf, um einen Dritten zu verteidigen, denjenigen aber nicht belügen darf, um einen Dritten zu verteidigen.

Gibt es denn keine allgemeine Lehre zur moralischen Rechtfertigung, wenn es um Notwehr bzw. Notwehrhilfe geht, ähnlich wie im Strafrecht, wo ja auch jedes geeignete Mittel angewendet werden darf, um einen Angriff abzuwenden? Oder sind das wirklich alles Einzelfallentscheidungen?
1. Es gibt kein Dilemma, das nur die Wahl zwischen zwei Sünden läßt. Ich habe das oben am Beispiel erläutert.

2. Der Unterschied zwischen dem Totschlag und der Lüge ist, daß der Totschlag sich gegen einen Menschen richtet, die Lüge aber gegen die Wahrheit. Der Mensch kann schuldig oder unschuldig sein – und im Fall des ungerechten Angreifers richtet sich der Totschlag gegen das Unrecht und kann daher, rechtes Maß vorausgesetzt, gerechtfertigt sein –, die Wahrheit aber ist immer recht und niemals unrecht, weshalb die Lüge notwendig immer Unrecht ist: ein actus intrinsecus malus.

3. Die Frage ist nur, was Lüge sei. Ich hatte dazu in einem der älteren Stränge zum Thema bereits einmal einige Gedanken geäußert, ob derer sich Berolinensis hier bereits entsetzt zeigte, leider ohne diesen Gedanken nachzugehen oder den Versuch zu machen, sie argumentativ zu widerlegen.

Ausgangspunkt war die Feststellung, daß die Lüge als Sünde nur nach subjektiven Kriterien zu bestimmen ist. Denn wenn ich irrig die Unwahrheit rede, ist das keine Lüge. Wenn ich aber umgekehrt die Absicht habe, die Unwahrheit zu sagen, aber gleichsam versehentlich doch die Wahrheit spreche – weil ich über sie im Irrtum bin und, was tatsächlich wahr ist, für falsch halte –, dann lüge ich dennoch.

Als Kriterium erkennen wir also die Täuschungsabsicht. Die Frage ist wiederum, ob diese Bestimmung ausreicht. Den Schauspieler können wir damit jedenfalls vom Verdacht freisprechen, ein Lügner zu sein. Aber was ist mit dem Zauberkünstler? Was mit der ganz alltäglichen Scherzlüge? Ja viel schlimmer, was mit Eltern, die ihren Kindern erzählen, das Christkind habe die Weihnachtsgeschenke gebracht?

Bei der Zauberkunst und der Scherzlüge kommen wir weiter, indem wir unser Kriterium ergänzen: Es muß wohl um die Absicht zu nachhaltiger Täuschung gehen, nicht um bloße Irreführung oder Ablenkung – um solche Täuschung harmloser zu bezeichnen –, die lediglich auf den Effekt des Augenblicks abzielt. (Eine Sünde kann trotzdem vorliegen, wenn etwa die Scherzlüge darauf abzielt, den Getäuschten zu blamieren.)

Beim Christkind dagegen fällt mir keine „Rettung“ ein. Da werden Kinder absichtsvoll und nachhaltig getäuscht. Aber wenn wir schon in der Kasuistik sind, nehmen wir weitere Beispiele her. So wird etwa Frauen in Selbstverteidigungskursen geraten, wenn sie nachts in einem Parkhaus überfallen werden, nicht etwa: »Hilfe!« zu rufen, sondern: »Feuer!« – Die Wahrscheinlichkeit, daß jemand, der sich in der Nähe aufhält und die Rufe hört, zu Hilfe kommt oder wenigstens Hilfe herbeiruft, ist weitaus größer. Ja, unter Unterständen ist sogar der Angreifer so konsterniert, daß er vom Opfer abläßt und es fliehen kann.

Wie beurteilen wir das? – So leicht die Frage im profanen Alltag scheint, so schwer ist sie in Wahrheit. Ich meine allerdings, hier das oben geschärfte Kriterium anwenden zu dürfen, nämlich die Absicht zu nachhaltiger Täuschung, die hier nicht vorliegt, weil es genau und nur um den Augenblickseffekt geht. Das kann ich ebenso auf den bewaffneten Räuber anwenden, den ich durch einen irreführenden Zuruf so ablenke, daß ich ihn ausschalten kann.

Hier füge ich zwar, wie im Falle der Bloßstellung durch Scherzlüge, dem Gegenüber auch ein Übel zu – daß ich ihn überwältige oder gar töte –, diesmal aber gerechtfertigt, weil es sich um einen ungerechten Angreifer handelt.

Dies auf die ungerechten Verfolger der früheren Beispiele anzuwenden ist jedoch keinesfalls möglich. Da ging es immer um nachhaltige Täuschung über die Wahrheit. Da bleibt, wenn man aus wichtigem Grund die Wahrheit nicht sagen darf – weil etwa der andere sie zu Unrechtstaten mißbrauchen würde – ohne Sünde nur der Weg, die Aussage ganz zu verweigern.
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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pit hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:...
Die Antwort ist einfach und ungeheuer schwer zugleich: Du verweigerst im Namen Jesu Christi die Auskunft. Du erklärst, um Christi willen nicht den im Unrecht befindlichen Schergen helfen und an ihrer Meintat mitwirken zu dürfen.
...
Und auf Grund der Verweigerung der Auskunft wirst entweder Fall den Ort bekannt geben, nachdem Du mehrfach die Bekanntschaft mit dem Gewehrkolben einer Wehrmachtswaffe gemacht hast oder aber gar nicht dazu kommen, da Du direkt in ein GeStaPo-Gefängnis und von dort ins KZ kommen würdest.
Wenn du lügst, geht es dir nicht anders. Verstehst du das nicht? – Es geht hier um Standhaftigkeit bis zum Martyrium. Daß ich den Mut und Glauben im Ernstfall hätte, kann ich nicht garantieren. Ich hoffe es. Andernfalls müßte ich mich aufs Erbarmen des Herrn werfen. Wenn ich aber vorher schon den Abfall plane, werde ich nicht verstehen, was geschieht, und allein im Verderben bleiben.
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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pit hat geschrieben:Ich weiss, daß Lügen eine Sünde ist und meinetwegen kann derjenige strenggläubige Katholik,der durch eine Notlüge einem Menschen das Leben gerettet hat, danach sofort beichten gehen, damit ihm die Sünde vergeben wird, aber ja, wenn ich einem Menschen das Leben retten könnte, in dem ich einmal aus dieser extremen Notlage heraus eine nichtvermeidbare Notlüge verwenden würde, um diesen Menschen nicht dem Tod auszuliefern, dann würde ich ohne jedes schlechte Gewissen von dieser Notlüge Gebrauch machen, denn die Tatsache, daß ich durch das Nichtlügen am Tod eines Menschen mitschuldig wäre, das wäre für mich die weitaus schlimmere Sünde und Schuld, als die- nunmal auf Grund dieser Notlage unvermeidbare Notlüge.
Pit hat geschrieben:Du meinst, weil man nicht lügen darf und ich deswegen den Schergen des Terrorregimes sagen muss, daß ich einen Regimegegner verstecke?
Bitte, bitte, Pit: Lies doch einmal, was man dir schreibt. :ikb_notworthy:
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anneke6
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von anneke6 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:So wird etwa Frauen in Selbstverteidigungskursen geraten, wenn sie nachts in einem Parkhaus überfallen werden, nicht etwa: »Hilfe!« zu rufen, sondern: »Feuer!« – Die Wahrscheinlichkeit, daß jemand, der sich in der Nähe aufhält und die Rufe hört, zu Hilfe kommt oder wenigstens Hilfe herbeiruft, ist weitaus größer. Ja, unter Unterständen ist sogar der Angreifer so konsterniert, daß er vom Opfer abläßt und es fliehen kann.
Ich weiß, ich habe es auch schon vor über 10 Jahren gehört. Aber mittlerweile habe ich auch gegenteilige Meinungen von Kursleitern gehört. Passanten könnten, wenn sie feststellen, daß jemand "Feuer!" ruft, ohne daß eines da ist, den Eindruck bekommen, daß hier jemand herumalbert und amüsiert oder verärgert weitergehen. Manche sagen, man soll die Sache direkt benennen und z.B. rufen: "Hilfe, ich werde vergewaltigt!"
Was man im Notfall wirklich macht, und ob es einem hilft, ist natürlich noch eine andere Sache.
???

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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Juergen hat geschrieben:Unabhängig von dem emotionsgeladenen Jude-SS-Fall kann man in Anlehnung daran einen etwas emotionsfreien Fall konstruieren, der dann auch eher eine Dilemmasituation darstellt und zugleich die Folgen für die Personen unberücksichtigt läßt.

Wieder haben wir es mit drei Personen zu tun. Sagen wir einfach: Person A, B und C.

Person A kommt zur Wohnungstür von Person B und sagt: Es ist jemand hinter mir her. Bitte lassen sie mich rein und versprechen sie, mich nicht zu verraten. (Warum, wieso und was der Verfolger will spielt keine Rolle).
Person B verspricht der Person A, diese nicht zu verraten.
Nun kommt Person C an die Tür und fragt: Hat sich Person A hier versteckt?

1. Antwort. Ja
Damit sagt B gegenüber von C die Wahrheit aber qualifiziert damit gleichzeitig sein Versprechen gegenüber Person A als Lüge.

2. Antwort: Nein
Damit lügt B gegenüber von C und qualifiziert gleichzeitig sein Versprechen gegenüber Person A als Wahrheit.

Sowohl die Antwort "Ja" als auch die Antwort "Nein" beinhalten also jeweils wechselseitig gegenüber den Personen A und C einerseits eine Wahrheit und andererseits eine Lüge.
Der Bruch eines Versprechens ist keine Lüge, Jürgen, wiewohl vermutlich auch eine Sünde. Aber es liegt auch hier gar kein unlösbares Dilemma vor. Einfach mal die Tür nicht aufmachen.
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Sempre
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Sempre »

@Robert Ketelhohn

Das Christkind bringt nicht nur an Weihnachten Geschenke, sondern auch täglich das Essen auf den Tisch sowie überhaupt alles Gute. Lüge wäre, zu erzählen, dass das Christkind Geschenke durch den Kamin wirft oder dergleichen.

Gruß
Sempre
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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

stephaniemariaalexandra hat geschrieben:Mag mir dann bitte aber noch jemand erklären, weshalb dann bei der Tötung diese Unterscheidung nicht gilt? :achselzuck:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Der Unterschied zwischen dem Totschlag und der Lüge ist, daß der Totschlag sich gegen einen Menschen richtet, die Lüge aber gegen die Wahrheit. Der Mensch kann schuldig oder unschuldig sein – und im Fall des ungerechten Angreifers richtet sich der Totschlag gegen das Unrecht und kann daher, rechtes Maß vorausgesetzt, gerechtfertigt sein –, die Wahrheit aber ist immer recht und niemals unrecht, weshalb die Lüge notwendig immer Unrecht ist: ein actus intrinsecus malus.
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Raphael

Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Raphael »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Der Unterschied zwischen dem Totschlag und der Lüge ist, daß der Totschlag sich gegen einen Menschen richtet, die Lüge aber gegen die Wahrheit. Der Mensch kann schuldig oder unschuldig sein – und im Fall des ungerechten Angreifers richtet sich der Totschlag gegen das Unrecht und kann daher, rechtes Maß vorausgesetzt, gerechtfertigt sein –, die Wahrheit aber ist immer recht und niemals unrecht, weshalb die Lüge notwendig immer Unrecht ist: ein actus intrinsecus malus.
Dies ist eine unmittelbar einleuchtende Begründung! :)

Sie (ver)birgt jedoch eine Problematik, nämlich diejenige, daß damit einem Abstraktum (nämlich der Wahrheit) ein höherer Wert beigelegt wird als dem konkret lebenden Menschen. Der Konflikt zwischen diesem Abstraktum einerseits und der konkreten Lebenssituation andererseits kann m.E. nur in Vertrauen auf Jesus Christus hin aufgelöst werden.

Noch ein Nachtrag:
Es stellte sich ja die Frage, inwieweit der den Juden Versteckende durch seine wahrheitsgemäße Antwort zum "Erfolg" der ungerechten Häscher beiträgt. M.E. kann man jedoch die jeweiligen Taten (die Wahrheit sagen einerseits und das Ermorden des Verfolgten andererseits) dahingehend aufdröseln, daß Ersters nicht kausal für das Letztere ist.

Die Kausalität für das Ermorden liegt ausschließlich bei den ungerechten Häschern und niemals bei dem, welcher durch die Häscher in die Dilemmasituation Lügen oder Nichtlügen gedrängt wird.

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Clemens
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Clemens »

Danke, Robert, für deine Bemühungen, deinen Standpunkt zu erklären. Er ist gewiss in sich schlüssig, die Voraussetzung halte ich dennoch für falsch.

Du setzt Wahrheit mit zutreffender Tatsachenbeschreibung gleich. Wenn du das tust, muss natürlich jede unzutreffende Tatsachenbeschreibung als Lüge und direkt gegen die Wahrheit gerichtet erscheinen und als sündhaft bewertet werden.

In den 10 Geboten steht aber nicht "du sollst nicht lügen", sondern "du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen deinen Nächsten". Hier liegt ein viel weiterer Wahrheitsbegriff zugrunde. Und ich kann nicht erkennen, dass Jesus oder Paulus oder sonst eine maßgebende Autorität dieses Ranges einen anderen Wahrheitsbegriff verwendet hätten, als den der Ähmät, deren Sinn - wie ich schon vor ein paar Seiten schrieb - etwa wiedergegeben werden kann mit Treue und Liebe zur Gerechtigkeit.
Wahrheit ist ein Wesensmerkmal Gottes und nicht nur ein abstrakter Denkbegriff.

Der Verbrecher hat keinen Anspruch auf tatsachengetreue Beratung bei seinen Untaten. Es ist nicht nötig, ins Martyrium zu gehen, nur aus Furcht eine Sünde zu begehen, wenn man ihn anschwindelt.
Ein Akt der Wahrheitsliebe wäre es, den Unschuldigen zu schützen und den Verbrecher zu behindern. Was diesem Ziel dient, ist keine Lüge, im Gegensatz zu dem, was den Verbrecher bei seinen Untaten unterstützt.

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Pelikan
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Pelikan »

Clemens hat geschrieben:Der Verbrecher hat keinen Anspruch auf tatsachengetreue Beratung bei seinen Untaten. Es ist nicht nötig, ins Martyrium zu gehen, nur aus Furcht eine Sünde zu begehen, wenn man ihn anschwindelt.
Du wiederholst erneut die Auffassung des Protestanten Bonhoeffer (der die Auffassung des Protestanten Grotius wiederholt). Das kannst du ja gern, wenn du jedenfalls zur Kenntnis nimmst, daß die jüngste Stellungnahme des katholischen Lehramtes darin bestand, eben jene Einschränkung ("der das Recht hat, die Wahrheit zu kennen") nach Anfrage aus der Definition der Lüge in KKK 2483 & 2508 für die verbindliche Fassung zu streichen. Man muß das zwar nicht als förmliche Verurteilung verstehen. Es drückt aber deutliche Ablehnung aus, die ein Moraltheologe nicht einfach ignorieren kann.
KKK 2483 hat geschrieben: Die Lüge ist der unmittelbarste Verstoß gegen die Wahrheit. Lügen heißt gegen die Wahrheit reden oder handeln, um jemanden zu täuschen, der ein Recht hat, sie zu kennen. Da die Lüge die Verbindung des Menschen mit der Wahrheit und dem Nächsten verletzt, verstößt sie gegen die grundlegende Beziehung des Menschen und seines Wortes zum Herrn.
KKK 2508 hat geschrieben:Die Lüge besteht dann die Unwahrheit zu sagen in der Absicht den Nächsten der ein Recht auf die Wahrheit hat zu täuschen.

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Kai
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Kai »

Oha, genau auf den Punkt wollte ich gerade mit Verweis auf die entsprechenden KKK-Stellen abheben.

Interessant. Weißt du mehr über die Hintergründe?
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
(Eric Sammons)

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Clemens
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Clemens »

Pelikan hat geschrieben: Du wiederholst erneut die Auffassung des Protestanten Bonhoeffer (der die Auffassung des Protestanten Grotius wiederholt). Das kannst du ja gern, wenn du jedenfalls zur Kenntnis nimmst, daß die jüngste Stellungnahme des katholischen Lehramtes darin bestand, eben jene Einschränkung ("der das Recht hat, die Wahrheit zu kennen") nach Anfrage aus der Definition der Lüge in KKK 2483 & 2508 für die verbindliche Fassung zu streichen.
Danke, das nehme ich nun zur Kenntnis (hätte ich das früher schon können? - sorry, falls du mir das schon mal mitgeteilt hast! :glubsch: )

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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Clemens hat geschrieben:In den 10 Geboten steht aber nicht "du sollst nicht lügen", sondern "du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen deinen Nächsten".
Wieso kommst du immer mit den Zehn Geboten? – Die sind vor allem ein katechetischer Leitfaden. Quelle der Sittenlehre der Kirche sind sie nicht allein und nicht zuerst. Das Argument geht also völlig ins Leere.

Die Verwerflichkeit der Lüge ergibt sich aus der Natur der Sache selbst.
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Juergen
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Juergen »

Pit hat geschrieben:Und auf Grund der Verweigerung der Auskunft wirst entweder Fall den Ort bekannt geben, nachdem Du mehrfach die Bekanntschaft mit dem Gewehrkolben einer Wehrmachtswaffe gemacht hast oder aber garnicht dazu kommen, da Du direkt in ein GeStaPo-Gefängnis und von dort ins KZ kommen würdest.
Aha! Jetzt kommen wir der Sache näher...
Es gibt also nicht zwei, sondern drei Alternativen:

1. Die Wahrheit sagen
2. Gar nichts sagen
3. Zu lügen

Im ersten Fall ergeht es anderen schlecht
Im zweiten Fall ergeht es Dir schlecht
Im dritten Fall wird der vermeintlich "einfache" Ausweg gewählt, der vermeintlich niemandem weh tut.

Es wird also nicht nur gelogen, um einen anderen zu schützen (möglicherweise ist das "Argument" sogar vorgeschoben), sondern auch, um sich selbst zu schützen. Um die eigene Haut zu retten, wird dem "Vater der Lüge" gehuldigt. - Mehr noch: es hier wird versucht den Mitdiskutanten einzureden, daß es geradezu hilfreich und richtig sei zu lügen.

Wer in diesem Fall sein irdisches Leben gewinnen will, wird das ewige Leben verlieren!

Es da gab mal jemanden, der auch weitgehend geschwiegen hat, und sich hat ans Kreuz schlagen lassen, weil er gekommen ist, um Zeugnis von der Wahrheit zu geben.
Wie viel einfacher wäre es gewesen zu lügen und vielleicht noch die Anhänger zu überzeugen, daß eine "kleine Notlüge" in dem Falle doch wohl erlaubt ist...
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Clemens
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Clemens »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:In den 10 Geboten steht aber nicht "du sollst nicht lügen", sondern "du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen deinen Nächsten".
Wieso kommst du immer mit den Zehn Geboten? – Die sind vor allem ein katechetischer Leitfaden. Quelle der Sittenlehre der Kirche sind sie nicht allein und nicht zuerst. Das Argument geht also völlig ins Leere.

Die Verwerflichkeit der Lüge ergibt sich aus der Natur der Sache selbst.
Na, da kommt wohl einfach meine evangelische Prägung durch. Bei uns stehen die 10G einfach weit über jedem Katechismus und sind tatsächlich auch in der Alltagspraxis der Gläubigen DIE "Quelle der Sittenlehre". Auch fühle ich mich dem biblischen Wahrheitsverständnis (so ich es denn recht deute) prinzipiell stärker verpflichtet, als jedem philosophischen.

Ich hielt bis gestern mein Verständnis von Wahrheit für das selbstverständlich auch im Sinne der Kirche richtige, da mir nie von ernstzunehmenden Leuten ein anderes begegnet ist. Nun stelle ich fest, dass es gewichtige Äußerungen der RKK gibt, die das anders sehen. Was das für mich bedeutet, muss ich allerdings erst noch genauer bedenken.

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Berolinensis
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Berolinensis »

Clemens hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:In den 10 Geboten steht aber nicht "du sollst nicht lügen", sondern "du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen deinen Nächsten".
Wieso kommst du immer mit den Zehn Geboten? – Die sind vor allem ein katechetischer Leitfaden. Quelle der Sittenlehre der Kirche sind sie nicht allein und nicht zuerst. Das Argument geht also völlig ins Leere.

Die Verwerflichkeit der Lüge ergibt sich aus der Natur der Sache selbst.
Na, da kommt wohl einfach meine evangelische Prägung durch. Bei uns stehen die 10G einfach weit über jedem Katechismus und sind tatsächlich auch in der Alltagspraxis der Gläubigen DIE "Quelle der Sittenlehre". Auch fühle ich mich dem biblischen Wahrheitsverständnis (so ich es denn recht deute) prinzipiell stärker verpflichtet, als jedem philosophischen.

Ich hielt bis gestern mein Verständnis von Wahrheit für das selbstverständlich auch im Sinne der Kirche richtige, da mir nie von ernstzunehmenden Leuten ein anderes begegnet ist. Nun stelle ich fest, dass es gewichtige Äußerungen der RKK gibt, die das anders sehen. Was das für mich bedeutet, muss ich allerdings erst noch genauer bedenken.
Und die zahlreichen Zitate, die hier vorher gebracht wurden (Katechismen, Augustinus, Thomas, etc.), waren also keine "gewichtige Äußerungen der RKK"?

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Clemens
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Clemens »

Ich schrieb: "seit gestern". In die Diskussion richtig eingestiegen bin ich - sofern ich mich korrekt erinnere - erst etwa am Mittwoch. Was davor war, habe ich nicht alles gelesen.

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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Clemens hat geschrieben:Auch fühle ich mich dem biblischen Wahrheitsverständnis (so ich es denn recht deute) prinzipiell stärker verpflichtet, als jedem philosophischen.
Muß das ein Gegensatz sein? – Wenn wir Zeit haben, können wir ja mal alle den Hippian minorem lesen.
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Noch was, als Denkanstoß. Ihr Befürworter der „Notlüge“, nehmt mit euren
Argumenten doch einmal Maß an großen Vorläufern, so unterschiedlichen wie
Machiavell, Hobbes, Schopenhauer oder Nietzsche.
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overkott
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von overkott »

Berolinensis hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:In den 10 Geboten steht aber nicht "du sollst nicht lügen", sondern "du sollst kein falsches Zeugnis geben gegen deinen Nächsten".
Wieso kommst du immer mit den Zehn Geboten? – Die sind vor allem ein katechetischer Leitfaden. Quelle der Sittenlehre der Kirche sind sie nicht allein und nicht zuerst. Das Argument geht also völlig ins Leere.

Die Verwerflichkeit der Lüge ergibt sich aus der Natur der Sache selbst.
Na, da kommt wohl einfach meine evangelische Prägung durch. Bei uns stehen die 10G einfach weit über jedem Katechismus und sind tatsächlich auch in der Alltagspraxis der Gläubigen DIE "Quelle der Sittenlehre". Auch fühle ich mich dem biblischen Wahrheitsverständnis (so ich es denn recht deute) prinzipiell stärker verpflichtet, als jedem philosophischen.

Ich hielt bis gestern mein Verständnis von Wahrheit für das selbstverständlich auch im Sinne der Kirche richtige, da mir nie von ernstzunehmenden Leuten ein anderes begegnet ist. Nun stelle ich fest, dass es gewichtige Äußerungen der RKK gibt, die das anders sehen. Was das für mich bedeutet, muss ich allerdings erst noch genauer bedenken.
Und die zahlreichen Zitate, die hier vorher gebracht wurden (Katechismen, Augustinus, Thomas, etc.), waren also keine "gewichtige Äußerungen der RKK"?
Jesus. Vor Katechismen, Augustinus, Thomas etc. kommt Jesus. Das hat der hl. Bonaventura zurecht festgestellt. Und in dieser biblischen Orientierung war er ganz Franziskaner.

Jesus verweist bei theoretischen und ethischen Fragen auf das Gesetz. Und das erfüllt er durch Gottes- und Nächstenliebe. Gottesliebe ist die Frage nach der theoretischen Wahrheit, Nächstenliebe die Frage nach der praktischen Wahrheit. Daraus ergibt sich theoretisch und praktisch: Wahr ist, was der Liebe entspricht. Mit Anselm könnte man formulieren: Wahr ist, was dem Glauben entspricht. Mit dem Scotisten: Wahr ist, was dem Willen entspricht. Paulus würde sagen: Glaube, Wille, Liebe - diese drei. Am größten aber unter ihnen ist die Liebe. Also: Wahr ist, was der Liebe entspricht.

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Robert Ketelhohn
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ich hätte zwar verschiedene Einwände, verkneife sie mir aber, denn der Schlußsatz
ist wahr. Der erhöhte Herr Jesus Christus hat uns genau diese Liebe gezeigt. Am Holz
des Kreuzes. Nicht in einer exzeptionellen Notlüge, »damit ich bei euch bleiben kann,
Kinderchen«.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Lutheraner
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Lutheraner »

Juergen hat geschrieben:
Lutheraner hat geschrieben:Die 10 Gebote sind nach ihrer Wichtigkeit festgelegt.
Wer sagt das?
Gute Frage. Ich kann jetzt nicht konkret sagen, wo ich das her habe. Aber das ist doch eigentlich logisch?
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"

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Lutheraner
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Lutheraner »

ad-fontes hat geschrieben:
Lutheraner hat geschrieben:Nein, aber im Zweifellsfall muss man abwägen. Das macht ihr hier ja auch. Ihr behauptet, dass töten nicht so schlimm wie lügen ist. In Wahrheit ist aber das Gegenteil der Fall. Die 10 Gebote sind nach ihrer Wichtigkeit festgelegt. Das Tötungsverbot (5. Gebot) ist wichtiger als das Falschzeugnisverbot (8. Gebot) . Wer in dem hier diskutierten Fallbeispiel sich weigert zu lügen, wenn das die einzige Möglichkeit ist, die Menschen vor ihren Verfolgern zu schützen, der ist Mitschuldig, dass sie wahrscheinlich getötet werden und er sündigt. Die Lüge wäre in diesem Fall sündenfrei.
Es geht hier nicht um wichtiger oder unwichtiger, nicht um eine innere Hierarchie der 10 Gebote.

Zu lügen ist immer schlecht (und ist daher fast immer schwer sündhaft), einen Menschen zu töten hingegen nicht (ist abhängig von den Motiven und Umständen).
Wie oft lügst du am Tag? Wie oft tötest du am Tag jemanden?
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"

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anneke6
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von anneke6 »

Auf jeden Fall kommt so eine Situation, wo man mit einer Lüge wirklich jemandem helfen könnte, der es nötig hat, sehr selten vor. Meistens haben die, für die man lügen könnte, eine solche Hilfe nicht nötig (Feigheit etc.) oder die Lüge hilft nicht wirklich…oder kommt gar nicht zum Zuge.
Selbst in dem hier diskutierten Beispiel. Selbst die normale Polizei vertraut, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat, nicht einfach auf die Ehrlichkeit dessen, der hinter der Tür steht, sondern stellen alles auf den Kopf…wie sollte es also erst bei den Nazis gewesen sein. Etwa: "Na dann ist ja alles in Ordnung, entschuldigen Sie die Störung!" + Hand an die Mütze…?! Wohl kaum.
???

Raphael

Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Raphael »

Lutheraner hat geschrieben:Wie oft lügst du am Tag? Wie oft tötest du am Tag jemanden?
Willst Du mit dieser Fragerei etwa behaupten, daß ein proportionaler Zusammenhang zwischen Quantität und Qualität des Sündigens besteht?
Sozusagen 100 Lügereien entsprechen einem Totschlag? :|
Zuletzt geändert von Raphael am Freitag 15. April 2011, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Kai
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von Kai »

Nun, laut KKK 2484 ist die Lüge an sich nur eine lässliche Sünde.

Töten hingegen ist entweder gar keine Sünde (z.B. Notwehr), oder sie eine, dann ist sie aber wohl eine sehr schwere.
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
(Eric Sammons)

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anneke6
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Re: Lügen - wann erlaubt?... Widerspruch zum Katechismus?

Beitrag von anneke6 »

Aber auch die läßlichen Sünden müssen vermieden werden…
???

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