Annullierung

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Hadschi
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Annullierung

Beitrag von Hadschi »

Ich bräuchte dringend Informationen um die Chance einer Eheanullierung in Österreich. Wäre sehr dankbar, wenn ich da ein paar Dinge erfahren könnte. Gehöre zu jenen, die unfreiwillig geschieden wurden (was kein Argument ist, das ist mir klar) und nun hoffen...

Wie geht man das an?

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Linus
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Re: Annullierung

Beitrag von Linus »

Hadschi beim Diözesangericht nachfragen!

Erzbischöfliches Metropolitan- und Diözesangericht

Adresse: Spiegelgasse 3/1/5, 11 Wien
Tel.: ++43 1 515 52-3265
Fax: ++43 1 515 52-3233
E-Mail: metropolitangericht.wien@edw.or.at
http://stephanscom.at/edw/organigramm/w ... t=14427979
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ar26
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Re: Annullierung

Beitrag von ar26 »

@ Hadschi

Du solltest erst einmal Dich selbst kritisch prüfen. Gibt es überhaupt in der Sphäre Deiner Person einen Ehenichtigkeitsgrund? Da Du offensichtlich praktizierst, scheinen jene Gründe, die auf einem Irrtum über die Ehe, ihr Wesen etc. beruhen, ausgeschlossen zu sein. Das wirst Du aber selbst am Besten prüfen können.

Du schriebst, Du seist unfreiwillig geschieden. Gibt es vielleicht in der Sphäre deines Ehegatten/gattin derartige Gründe? Wäre Dein Partner bereit, diese im Rahmen eines Ehenichtigkeitsprozesses darzulegen. Wurdest Du gar über eine Eigenschaft Deines Partners getäuscht?

Selbst wenn ein österreichisches Kirchengericht Deine Ehe annuliert, heißt das noch nicht, daß sie vor Gott annuliert wurde.
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michaelis
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Re: Annullierung

Beitrag von michaelis »

ar26 hat geschrieben:Selbst wenn ein österreichisches Kirchengericht Deine Ehe annuliert, heißt das noch nicht, daß sie vor Gott annuliert wurde.
Wie war das nochmal mit der Beauftragung Petri?
Matthäus 16, 19 hat geschrieben:Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.

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Gamaliel
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Re: Annullierung

Beitrag von Gamaliel »

michaelis hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Selbst wenn ein österreichisches Kirchengericht Deine Ehe annuliert, heißt das noch nicht, daß sie vor Gott annuliert wurde.
Wie war das nochmal mit der Beauftragung Petri?
Matthäus 16, 19 hat geschrieben:Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.
Die Binde- und Lösegewalt der Kirche bzw. ihrer Amtsträger ist keine Willkürvollmacht. Was ar26 sagt, ist völlig richtig. Eine gültige sakramentale und vollzogene Ehe kann auch der Papst nicht lösen, da seine Vollmacht nicht über göttlichem Recht steht.
Du kannst das übrigens auch in den jährlichen Ansprachen des Papstes an die "Rota Romana" nachlesen in denen (besonders die Kirchengerichte in Amerika) zu mehr "Ernsthaftigkeit" bei ihren Urteilen aufgerufen wurden.

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Berolinensis
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Re: Annullierung

Beitrag von Berolinensis »

Außerdem ist doch - ich bitte um Korrektur, falls ich mich irre, ich kenne mich im Eherecht kaum aus - der Ausspruch eines kirchlichen Ehegerichts gar kein Fall der Lösegewalt, denn die Ehe wird dadurch ja gerade nicht aufgelöst, sondern lediglich festgestellt - und zwar mit deklaratorischer, nicht konstitutiver Wirkung -, daß eine gültige Ehe gar nicht bestand. Und bei dieser Feststellung ist selbstverständlich ein Irrtum möglich, man denke nur an Prozeßbetrug. In ausnahmefällen ist ja auch - sowiet ich weiß - eine Wiederaufnahme des Verfahrens, etwa bei neuen Beweisen, möglich.

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Linus
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Re: Annullierung

Beitrag von Linus »

Im Falle einer Annullierung löst sie eh nix auf, sondern stellt fest, daß nie ein eheliches Band zwischen den Partnern bestanden hat....
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Gamaliel
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Re: Annullierung

Beitrag von Gamaliel »

Berolinensis hat geschrieben:Außerdem ist doch - ich bitte um Korrektur, falls ich mich irre, ich kenne mich im Eherecht kaum aus - der Ausspruch eines kirchlichen Ehegerichts gar kein Fall der Lösegewalt, denn die Ehe wird dadurch ja gerade nicht aufgelöst, sondern lediglich festgestellt - und zwar mit deklaratorischer, nicht konstitutiver Wirkung -, daß eine gültige Ehe gar nicht bestand.
Das ist ganz richtig bezüglich dem Anwendungsbeispiel der vollzogenen sakramentalen "Ehen". Es gibt aber auch die anderen Fälle der Naturehen und der nichtvollzogenen sakramentalen Ehen, die tatsächlich kraft der Lösegewalt aufgelöst werden (Stichworte: "Privilegium Paulinum" bzw. "Privilegium Petrinum").

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Berolinensis
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Re: Annullierung

Beitrag von Berolinensis »

Gamaliel hat geschrieben:
Berolinensis hat geschrieben:Außerdem ist doch - ich bitte um Korrektur, falls ich mich irre, ich kenne mich im Eherecht kaum aus - der Ausspruch eines kirchlichen Ehegerichts gar kein Fall der Lösegewalt, denn die Ehe wird dadurch ja gerade nicht aufgelöst, sondern lediglich festgestellt - und zwar mit deklaratorischer, nicht konstitutiver Wirkung -, daß eine gültige Ehe gar nicht bestand.
Das ist ganz richtig bezüglich dem Anwendungsbeispiel der vollzogenen sakramentalen "Ehen". Es gibt aber auch die anderen Fälle der Naturehen und der nichtvollzogenen sakramentalen Ehen, die tatsächlich kraft der Lösegewalt aufgelöst werden (Stichworte: "Privilegium Paulinum" bzw. "Privilegium Petrinum").
Ja, natürlich, daran hatte ich nicht gedacht, vielen Dank!

Hadschi
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Re: Annullierung

Beitrag von Hadschi »

Danke für die vielen liebenswerten Antworten. Ich bin vor einiger Zeit draufgekommen, dass eine bestimmte Sache (die mir hier öffentlich zu schildern zu intim wäre) mit sehr, sehr großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich das Sakrament verhindert hat. Diese Sache hatten meine Frau und h damals natürlich nicht absichtlich eingesetzt, um das Sakrament zu verhindern - vielmehr dachten wir so eine kleine "Eigeninterpretation" des Eheschwures wäre im Rahmen. Tatsächlich kann es sich dabei aber um eine eindeutige Einschränkung des Eheversprechens handeln, was im gegebenen Fall zugegebenermaßen für uns beide erfreulich wäre. Es handelt sich dabei um "starken Tobak", daher bitte ich um Verständnis, dass ich Details nur im Privat-Message-Modus nennen werde - wenn überhaupt.

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cantus planus
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Re: Annullierung

Beitrag von cantus planus »

Ich würde das in deinem eigenen Interesse lassen. :neinfreu:

Ich kenne das Wiener Diözesangericht aus meiner eigenen Dienstzeit in der Stadt. Lass dir dort einen Termin zum Gespräch geben. Das läuft meistens sehr gut, und du erhältst sofort eine Auskunft, ob ein Verfahren realistisch erscheint.

Ganz billig ist das übrigens nicht, aber machbar. Es dauert auch einige Zeit, bis das Verfahren durch ist.

Aber wenn es, wie du sagst, einen gewichtigen Grund geben kann, würde ich es versuchen. Wie gesagt, melde dich einfach mal dort!
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anneke6
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Re: Annullierung

Beitrag von anneke6 »

Berolinensis hat geschrieben:In ausnahmefällen ist ja auch - sowiet ich weiß - eine Wiederaufnahme des Verfahrens, etwa bei neuen Beweisen, möglich.
In der Kennedy-Familie gab es so einen Fall:
http://www.lifesitenews.com/ldn/27/jun/76211.html
Tapfere Frau, muß man schon sagen.
In Amerika lassen unzählige Leute ihre Ehen annullieren; auf vielen Internet-Homepages von Pfarreien gibt es Formulare für die Annullierung beim Diözesangericht. Offiziell ist es eine Nichtigkeitserklärung, aber in der Praxis vieler Leute besteht kaum ein Unterschied zu einer Wiederheirat in der orthodoxen Kirche.
Ich möchte hier aber nicht behaupten, daß dies bei unserem Mitforanten der Fall ist!
???

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Lutheraner
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Re: Annullierung

Beitrag von Lutheraner »

anneke6 hat geschrieben: In der Kennedy-Familie gab es so einen Fall:
http://www.lifesitenews.com/ldn/27/jun/76211.html
Tapfere Frau, muß man schon sagen.
In Amerika lassen unzählige Leute ihre Ehen annullieren; auf vielen Internet-Homepages von Pfarreien gibt es Formulare für die Annullierung beim Diözesangericht. Offiziell ist es eine Nichtigkeitserklärung, aber in der Praxis vieler Leute besteht kaum ein Unterschied zu einer Wiederheirat in der orthodoxen Kirche.
Eine Frage hierzu: Vermutlich wird nach der Annullierung aber keine Buße notwendig sein und es kann erneut mit Pomp und Gloria geheiratet werden, als wäre es das erste Mal, oder?
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anneke6
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Re: Annullierung

Beitrag von anneke6 »

Nein, eine Buße ist nicht vorgeschrieben, es kann jede der approbierten Formen der kirchlichen Trauungen verwendet werden, und es gibt auch kein Limit auf drei Ehen. Obwohl ich mich, wenn jemand bereits drei Ehen hat annullieren lassen, fragen würde, warum er immer "ungültige" Ehen eingeht.
P.S. Amerikanische Kirchenrechtler wie Beal sehen auch "Unreife" als einen Grund für eine Annullierung an. God bless America?
???

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Bernado
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Re: Annullierung

Beitrag von Bernado »

anneke6 hat geschrieben:In Amerika lassen unzählige Leute ihre Ehen annullieren; auf vielen Internet-Homepages von Pfarreien gibt es Formulare für die Annullierung beim Diözesangericht. Offiziell ist es eine Nichtigkeitserklärung, aber in der Praxis vieler Leute besteht kaum ein Unterschied zu einer Wiederheirat in der orthodoxen Kirche.
Das ist einer der vielen haarsträubenden Mißbräuche, die in der amerikanischen Kirche eingerissen sind und die Gültigkeit der kath. Ehegesetzgebung dort ebenso untergraben wie die Linzer Kohabitationspraxis den Zölibat.

Anfang der 6er Jahre wurden in den USA jährlich etwa 3 Ehen annuliert - bis Mitte der 9er stieg diese Zahl auf über 6 . Auch wenn nicht die gesamte Steigerung auf unzulässige Laxheit der Diözesangerichte zurückzuführen sein dürfte, spielt dieser Faktor doch sicher eine ganz wesentliche Rolle.

Mehr dazu hier: http://www.canonlaw.info/a_annulments.htm
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

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Linus
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Re: Annullierung

Beitrag von Linus »

cantus planus hat geschrieben:Ganz billig ist das übrigens nicht, aber machbar. Es dauert auch einige Zeit, bis das Verfahren durch ist.
Ich weiß es von einer Volkschulkollegin: 3,5 Jahre. deren "Ehe" von 2006 bis '10 dauerte

ich gestehe, meine Frau und ich haben - obwohl 2,5 Jähriger Vorbereitungszeit auf die Ehe - plus Schönstattkurs mal vor ein paar jahren mit einem Priester geredet, der meinte, auch in gut unterichteten Kreisen über die Sakramentalität der Ehe schätze er die Quote der potentiellen nichtigen Ehen auf 60 %....
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cantus planus
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Re: Annullierung

Beitrag von cantus planus »

Ja, das halte ich für möglich. Bei "gut unterrichteten" Kreisen ist es natürlich eine Frage, was eigentlich bei Ehevorbereitungskursen und beim Gespräch mit dem Pfarrer gemacht wird (ich kenne da aus meinen ehemaligen Dienstgemeinden Abenteuerliches!).

Aus meiner Erfahrung als Organist kann ich sagen, dass auch aus meiner Perspektive der Großteil der Eheschließungen, die ich miterlebt habe (auch teilweise in der eigenen Familie) kaum gültig gewesen sein kann, da wirklich mehrere Voraussetzungen fehlten. In Kirchenkreisen ist es ein geflügeltes und durchaus richtiges Wort, dass der Aufwand, der für die Zeremonie betrieben wird, im umgekehrt proportionalen Verhältnis zur Ernsthaftigkeit des Wunsches zum Sakramentenemfang steht.

Mein letzter Pfarrer hielt bei Trauungen normalerweise ohnehin nur noch einen Wortgottesdienst, weil er es unerträglich fand, das Allerheiligste auch noch zu verschleudern, wenn er schon Gewissensbisse habe, bei der Trauung zu assistieren.
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ar26
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Re: Annullierung

Beitrag von ar26 »

@ Linus
Worauf stützte er seine Annahme? In wieweit war er befähigt, solche Annahmen zu treffen.

Aus meiner Sicht könnte aber auch die Reform des CIC, ich denke besonders an die Can. 1097, 1098, zur Erhöhung der Annulierungen beigetragen haben. Der Eigenschaftsirrtum bzw. die Täuschung hierüber wurde aus meiner Sicht zu offen formuliert und die Rechtssprechung muss ihn nunmehr sehr stark eingrenzen.

Ich erinnere mich, in der Kommentierung des Münsteraner Kommentars zum CIC von einem Fall gelesen zu haben, indem ein Afrikaner, dessen Frau unerkannt unfruchtbar war, eine Annulierung wegen der Unfruchtbarkeit anstrebte und vor der Rota gewann. Begründung, die Fruchtbarkeit ist für eine afrikanische Ehe derart wesensmäßig, daß eine solche Eigenschaft direkt angestrebt werden konnte. Aus meiner Sicht falsch, da hier die Wesensmäßigkeit einer katholischen Ehe und nicht einer heidnischen zu Grunde gelegt werden müsste. In den JPII Jahren war man eben zu offen für die Inkulturation, selbst im Kirchenrecht :( . Aus meiner Sicht war das ein unbeachtlicher Motivirrtum.

@ cantus
Wenn ich jetzt von meiner kürzlich gewesenen Protokollsitzung berichten soll. Der Geistliche kannte uns nicht. Ich gehe eben selten in meine Pfarrgemeinde, meine Verlobte wohnt woanders. Zumindest erfragte er, ob uns Dritte zur Eheschließung (sanft) gedrängt hätten. Der Rest war praktisch unerheblich. Mit dem Protokoll dürfte man jeden Nichtigkeitsprozess gewinnen.

Den Vorbereitungskurs haben wir uns geklemmt, da ein sicher katholischer Kurs, der zeitlich und örtlich erreichbar wäre, uns nicht bekannt war. Selbst bei konservativen Katholiken scheinen da Defizite zu herschen. Ich hörte einmal, bei so einem Kurs sei gesagt worden, wer einen Ehevertrag macht, hat nicht den richtigen Ehewillen und schließt ungültig. Ich hätte sofort gefragt, ob das bei der vertraglichen Vereinbarung von Gütergemeinschaft auch gilt :breitgrins: .
Zuletzt geändert von ar26 am Donnerstag 20. Mai 2010, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Linus
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Re: Annullierung

Beitrag von Linus »

cantus planus hat geschrieben:Ja, das halte ich für möglich. Bei "gut unterrichteten" Kreisen ist es natürlich eine Frage, was eigentlich bei Ehevorbereitungskursen und beim Gespräch mit dem Pfarrer gemacht wird (ich kenne da aus meinen ehemaligen Dienstgemeinden Abenteuerliches!).
nicht nur du... ich kenne ein Theologenehepaar schon das Brautexamen abgelehnt haben (bzw in drei Minuten selbst ausgefüllt haben - der Pfarrer hats ihnen gedankt...(weniger arbeit...), das war deren Ehevorbereitung...
ar26 hat geschrieben:Worauf stützte er seine Annahme? In wieweit war er befähigt, solche Annahmen zu treffen.
Er musste bisweilen auf cardinalen Befehl hin, aus seiner Sicht "eheuntaugliche" Leute "kurz vorbereiten [drei Abendtermine]" (er bereitet seine Brautpaare idR nicht unter einem Jahr (früher mW sogar mindestens 2 Jahre) und trauen. hat er gemacht, aber gleichzeitig ein Dossier verfasst und das ans Diözesangericht gesendet, Die haben ihm bisweilen dafür schon gedankt.


Linus, eins nicht verstehend: auf eine Weihe oder Klostereintritt wirst du jahrelang vorbereitet, (und ist nicht unbedingt ein Sakrament) und die Ehe wird dir "nachgeschmissen".
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Marion
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Re: Annullierung

Beitrag von Marion »

Der Papst weiß, daß Ehen in der Kirche aus falscher Barmherzigkeit annulliert werden die nicht zu annulieren sind.
http://www.kreuz.net/article.1578.html

Ich denke man diesem Annullierungsverfahren überhaupt nicht mehr trauen :daumen-runter:
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Gamaliel
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Re: Annullierung

Beitrag von Gamaliel »

cantus planus hat geschrieben:Ganz billig ist das übrigens nicht, aber machbar. Es dauert auch einige Zeit, bis das Verfahren durch ist.
Die Kosten variieren natürlich etwas. In der Diözese Linz liegen sie bei 225 Euro für die 1. Instanz und 180 Euro für die 2. Instanz.
Die Dauer ist im Kirchenrecht mit einem Richtwert von 1 Jahr für die 1. Instanz vorgegeben (von Ausnahmen abgesehen). Die 2. Instanz ist innerhalb 6 Monaten erledigt.
ar26 hat geschrieben:Aus meiner Sicht könnte aber auch die Reform des CIC, ich denke besonders an die Can. 1097, 1098, zur Erhöhung der Annulierungen beigetragen haben. Der Eigenschaftsirrtum bzw. die Täuschung hierüber wurde aus meiner Sicht zu offen formuliert und die Rechtssprechung muss ihn nunmehr sehr stark eingrenzen.
Das ist völlig richtig erkannt das [Punkt]
Marion hat geschrieben:Ich denke man diesem Annullierungsverfahren überhaupt nicht mehr trauen :daumen-runter:
Das ist zwar etwas pauschal formuliert, aber im Prinzip hast Du Recht.

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taddeo
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Re: Annullierung

Beitrag von taddeo »

Marion hat geschrieben:Der Papst weiß, daß Ehen in der Kirche aus falscher Barmherzigkeit annulliert werden die nicht zu annulieren sind.
http://www.kreuz.net/article.1578.html

Ich denke man diesem Annullierungsverfahren überhaupt nicht mehr trauen :daumen-runter:
Na, ganz so schlimm ist es nicht. Die meisten Kanonisten sind ziemlich "barmherzigkeitsresistent", wenn es um das Eherecht geht. ;D

Wo die tatsächlichen Probleme liegen dürften, sind die erstinstanzlichen Verfahren auf Diözesanebene. Da wird oft wirklich gerne geschludert, indem etwa zuwenig nachgebohrt wird, ob nicht die Aussagen der Parteien irgendwie abgesprochen sind.
Auf der zweitinstanzlichen Ebene - also in Deutschland bei den Metropolitangerichten - schaut es meist schon viel besser aus, weil dort in der Regel studierte Kanonisten als Richter sitzen und nicht "nur" normale Theologen bzw. Priester. Allerdings scheint es auch dort eine gewisse Tendenz zu geben, die erstinstanzlichen Urteile nicht unbedingt auf Herz und Nieren zu überprüfen, sondern diesen in der Regel mit großem Vertrauen zu begegnen (was ich für fatal hielte, falls es so wäre).
Die hartgesottenste Instanz ist schließlich die Rota Romana. Die kommt aber bei deutschen Fällen kaum je zum Zug. Dafür sitzen dort lauter ausgewiesene Fachkanonisten, denen nach einer gewissen Amtszeit nichts, aber auch wirklich gar nichts Menschliches mehr fremd ist. Von einem, der selber jahrelang dort Richter war, habe ich mal sinngemäß den Spruch gehört, daß ein Rotarichter dem Herrgott für nichts so von Herzen dankbar sei wie für den Zölibat.

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Linus
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Re: Annullierung

Beitrag von Linus »

(Wann gehen die Verfahren bis an die Rota? Normalerweise ist doch beim metropolitangericht schluss?)
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taddeo
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Re: Annullierung

Beitrag von taddeo »

anneke6 hat geschrieben:Nein, eine Buße ist nicht vorgeschrieben, es kann jede der approbierten Formen der kirchlichen Trauungen verwendet werden, und es gibt auch kein Limit auf drei Ehen. Obwohl ich mich, wenn jemand bereits drei Ehen hat annullieren lassen, fragen würde, warum er immer "ungültige" Ehen eingeht.
P.S. Amerikanische Kirchenrechtler wie Beal sehen auch "Unreife" als einen Grund für eine Annullierung an. God bless America?
Wenn jemand öfter als einmal zum Annullieren daherkommt, kann ihm das Kirchengericht ein Eheverbot auferlegen. (Wie oft das gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis.)

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taddeo
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Re: Annullierung

Beitrag von taddeo »

Linus hat geschrieben:(Wann gehen die Verfahren bis an die Rota? Normalerweise ist doch beim metropolitangericht schluss?)
Für die Gültigkeit einer Eheannullierung braucht es zwei gleichlautende Urteile. Das ist die Regel.

In Deutschland ist das meist so: Erste Instanz ist die zuständige Diözese. Zweite Instanz dann in der Regel deren Metropolitandiözese.
Falls diese beiden Urteile gleich ausfallen, ist die Sache erledigt.
Falls beide zu unterschiedlichen Urteilen kommen, braucht es eine dritte Instanz. In Deutschland wird dann meistens das Metropolitangericht einer anderen Kirchenprovinz angerufen (die Zuständigkeiten sind irgendwo ganz klar geregelt). Das hat den Grund, daß man dann keine Übersetzungen der Gerichtsakten und dergleichen braucht, die Unsummen an Geld und Zeit kosten. Wo es kein so ausgebautes kirchliches Gerichtswesen gibt wie hierzulande, wäre aber die dritte Instanz grundsätzlich die Rota Romana.

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Linus
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Re: Annullierung

Beitrag von Linus »

Sind die Gerichtsakten nicht in latein....?
Oh kirchensproch oh kirchensproch, wohin bist du entschwunden!
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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taddeo
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Re: Annullierung

Beitrag von taddeo »

Linus hat geschrieben:Sind die Gerichtsakten nicht in latein....?
Oh kirchensproch oh kirchensproch, wohin bist du entschwunden!
O jerum jerum jerum schrumm, o quae mutatio rerum ... ;D

Du willst wohl die Verfahrenskosten ins Unermeßliche hochtreiben?
Oder erzwingen, daß nur noch Papst Benedikt persönlich Eheverfahren führen kann? :pfeif:

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ar26
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Re: Annullierung

Beitrag von ar26 »

@ taddeo
Soll das heißen, in der ersten Instanz sitzen keine studierten Kanonisten? :aengstlich:

@linus
Und das sagt einer, der kein Latein in der Messe mehr will. Von nix kommt nix. ;D
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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cantus planus
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Re: Annullierung

Beitrag von cantus planus »

ar26 hat geschrieben:@ taddeo
Soll das heißen, in der ersten Instanz sitzen keine studierten Kanonisten? :aengstlich:
Doch. Natürlich. Aber auch die können nicht alle Latein. Man sieht das Desaster ja immer sehr schön bei Bischofssynoden und ähnlichem in Rom.
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ar26
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Re: Annullierung

Beitrag von ar26 »

Nein, cantus, Taddeo hatte das anders formuliert. Nichts desto trotz sollte man Latein und noch zwei drei andere Sprachen kennen, wenn man im kanonischen Recht praktiziert. Sonst kann man ja die Rechtsquellen und die Sekundärliteratur nicht lesen.
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taddeo
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Re: Annullierung

Beitrag von taddeo »

ar26 hat geschrieben:@ taddeo
Soll das heißen, in der ersten Instanz sitzen keine studierten Kanonisten? :aengstlich:
Doch, da sitzen hierzulande AUCH studierte Kanonisten - aber eben nicht NUR.

Nur als Beispiel hier die Besetzung des Regensburger Konsistoriums (das schon als recht gut besetzt gelten muß):
Domkapitular Dr. jur.can. Josef Ammer (Offizial)
Pfarrer Lic.jur.utr. Andrzej Kuniszewski (Vizeoffizial)
Lic.jur.can. Ulrich Kaiser (Bischöflicher Notar, Bandverteidiger)
Dr. Martin Brunnbauer (Offizialatsoberrat, Vernehmungsrichter)

Neben dem Offizial, Domkapitular Prälat Dr. Josef Ammer, sind dort tätig: Offizialatsoberrat Dr. Martin Brunnbauer, Bischöflicher Notar Lic.iur.can. Ulrich Kaiser, der neben H.H. Günther Ferg, Lic.iur.can. Harald Bergner und H.H. Pfarrer Lic.iur.utr. Andrzej Kuniszewski auch Ehebandverteidiger ist, ferner zwei Sekretärinnen bzw. Konsistoriumsnotarinnen. Vom Bischof sind ferner neun Diözesanrichter und ein Kirchenanwalt (Domkapitular Msgr. Dr. Franz Frühmorgen) bestellt.
Das eigentliche "Ordinariatspersonal" besteht also aus mehreren studierten Kanonisten. Die können in der Regel allein vom Kanonistikstudium her schon ziemlich gut Latein (zumindest die einschlägigen Texte), das wird einem dort nicht geschenkt.
Das Problem sind die vom Bischof bestellten neun Diözesanrichter und der Kirchenanwalt, deren Qualifikation ich nicht kenne. Meistens sind das Geistliche aus der Diözese.

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anneke6
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Re: Annullierung

Beitrag von anneke6 »

taddeo hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Nein, eine Buße ist nicht vorgeschrieben, es kann jede der approbierten Formen der kirchlichen Trauungen verwendet werden, und es gibt auch kein Limit auf drei Ehen. Obwohl ich mich, wenn jemand bereits drei Ehen hat annullieren lassen, fragen würde, warum er immer "ungültige" Ehen eingeht.
P.S. Amerikanische Kirchenrechtler wie Beal sehen auch "Unreife" als einen Grund für eine Annullierung an. God bless America?
Wenn jemand öfter als einmal zum Annullieren daherkommt, kann ihm das Kirchengericht ein Eheverbot auferlegen. (Wie oft das gemacht wird, entzieht sich meiner Kenntnis.)
Da ist es doch praktischer, man rollt mehrere Ehen ineinander:
On August 14, 199, Theresa filed for annulment with the Archdiocese of Denver Metropolitan Tribunal along with Jeffrey Lopez. She filed under the name Teresa Antonie Jones. She only listed Alcorn as her previous marriage and left out Hermey and Ames. By this time she was a member of All Souls Catholic Church in Englewood, Colorado. It is in this church that Jeff and Theresa were married on October 13, 199. Rev. Walter R. Jaeger celebrated and presented the Sacrament.
Das ist aus einem Bericht über die Seherin Teresa Lopez:
http://www.unitypublishing.com/Appariti ... Lopez.html
???

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