Das mit der Bekenntnisfreiheit ist nicht so klar, wie es Christ86 darstellt. Die (neue) Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 (in Kraft seit 1. Januar 2010) kennt einen Artikel 3 "Verbundenheit und Bekenntnis". In Absatz 3 des Artikels heisst es, die Landeskirche gehöre zur reformierten Kirchengemeinschaft. Sie bezeuge dies durch die Verbundenheit mit den altchristlichen und reformatorischen Bekenntnissen sowie durch den Bezug zu neueren reformierten und ökumenischen Bekenntnisschriften. Mit dem "altchristlichen Bekenntnis" ist das Nizäno-Konstantinopolitanum gemeint. In Absatz 4 desselben Artikels heisst es, die Landeskirche prüft und erneuert ihr Lehren und Handeln immer wieder an dem in der Heiligen Schrift bezeugten Wort Gottes. Inhaltlich nimmt die reformierte Landeskirche des Kantons Zürich innerhalb der schweizerischen reformierten Kirchen keine Exotenstellung ein. Andere Kantonalkirchen formulieren vielleicht etwas anders.Christ86 hat geschrieben:Die Schweizer reformierten Landeskirchen nicht. Es gilt die Bekenntnisfreiheit. Alleine die Hl. Schrift ist verbindlich.Stephen Dedalus hat geschrieben:Naja, die klassischen protestantischen Traditionen (Reformierte, Lutheraner, Methodisten, soweit ich weiß sogar die Baptisten) halten aber alle dran fest.Christ86 hat geschrieben:Nicht alle Protestanten halten am Nizäno-Konstantinopolitanum fest. Es gibt auch welche, die sagen, das einzige Bekenntnis sei die Hl. Schrift.Stephen Dedalus hat geschrieben:Es ist nun mal ein Faktum, daß die Protestanten durch die Taufe dem Leib Christi eingegliedert sind. Ebenso bekennen sie wie die Katholiken den Glauben nicht nur an den dreieinigen Gott, sie halten auch am Nizäno-Konstantinopolitanum fest.
Der Hinweis von Christ86 auf die Heilige Schrift, die allein verbindlich sei, stimmt in dem Sinne, als diese Vorrang vor Bekenntnissen hat. Es bedeutet jedoch nicht, dass die reformierte Kirche Bekenntnisschriften nicht achtet oder sie gar verwirft.