Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

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Petur
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Petur »

Na, was den Priesternachwuchs der Exanglikaner betrifft, bin ich nicht optimistisch. Pflichtzölibat...

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ottaviani
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von ottaviani »

schauen wir mal in der ganzen Geschichte liegt auch die Lösung für die FSSPX und das anliegen der traditionellen Katholiken

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Maurus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Maurus »

Petur hat geschrieben:Na, was den Priesternachwuchs der Exanglikaner betrifft, bin ich nicht optimistisch. Pflichtzölibat...
Wie liest du das:

"Article 6

§1. In order to admit candidates to Holy Orders the Ordinary must obtain the consent of the Governing Council. In consideration of Anglican ecclesial tradition and practice, the Ordinary may present to the Holy Father a request for the admission of married men to the presbyterate in the Ordinariate, after a process of discernment based on objective criteria and the needs of the Ordinariate. These objective criteria are determined by the Ordinary in consultation with the local Episcopal Conference and must be approved by the Holy See."

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Clemens
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Clemens »

ZENIT schrieb heute:
Apostolische Konstitution „Anglicanorum Coetibus“ veröffentlicht
Verheiratete anglikanische Bischöfe können als Katholiken „Ordnarius“ werden

ROM, 9. November 2009 (ZENIT.org).-"Anglicanorum Coetibus", die
angekündigte Apostolische Konstitution zur Regelung der Aufnahme von
Christen der anglikanischen Tradition in die volle Gemeinschaft der
Katholischen Kirche, wurde mit Datum vom 4. November, dem Fest des hl. Karl
Borromäus von Papst Benedikt XVI. offiziell in Kraft gesetzt. Das Dokument,
das heute im Vatikan der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist jetzt in
einer englischen und italienischen Original-Fassung auf den Seiten des
Vatikans abrufbar.

Am 20. Oktober hatte der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
Kardinal Joseph Levada die bevorstehende Veröffentlichung einer
Apostolischen Konstitution angekündigt, mit der Papst Benedikt XVI. die
Aufnahme von Gruppen zu regeln beabsichtigt, die in die volle Einheit mit
der katholischen Kirche treten wollen.



Das Internetportal Kath.net stellte inzwischen eine inoffizielle, deutsche
Übersetzung der Apostolischen Konstitution "Anglicanorum Coetibus" zu
Verfügung. Zusätzlich hat die Kongregation für Katholische Glaubenslehre
mit selben Datum einige Bestimmungen erlassen, aus denen hervorgeht, daß
die Diözesen ähnlichen Personalordinariate direkt der Glaubenskongrgation
unterstellt sind.

Es handelt sich dabei im ein Dokument, "das einen neuen Weg zur Förderung
der Einheit der Christen eröffnet, indem es gleichzeitig die berechtigte
Unterschiedlichkeit in den Ausdrucksformen unseren gemeinsamen Glaubens
anerkennt", so die synthetische Zusammenfassung der Konstitution. Mit
seiner Entscheidung antwortet der Papst auf die zahlreichen Anfragen von
Anglikanern aus verschiedenen Teilen der Welt, um in die volle Gemeinschaft
mit der katholischen Kirche aufgenommen zu werden.

Der Text der Konstitution umfasst 13 Artikel und wird von einer Reihe von
Zusatznormen begleitetet, die von der Kongregation für die Glaubenslehre
ausgeführt wurden.

In dem von Kardinal Levada, dem zuständige Präfekt der Kongregation für
die Glaubenslehre und seinem Sekretär, Erzbischof Luis Francisco Ladaria
Ferrer unterzeichnetem Dokument wird auch die Möglichkeit offengehalten,
dass ein verheirateter anglikanischer Bischof, der voll in die Gemeinschaft
der Katholischen Kirche aufgenommen worden ist, und die entsprechenden
Weihen empfangen hat, Ordinarius seiner Ortskirche werden kann, das
Bischofsamt der römisch-katholischen Kirche selbst aber, bleibt ihm
verwehrt.

"Anglicanorum Coetibus" antwortet nach einer Verlautbarung des
vatikanischen Presseamtes durch die Einrichtung von Personal-Ordinariaten
auf die zahlreichen, an den Heiligen Stuhl gerichteten Anfragen nach einer
vollen und sichtbaren Gemeinschaft mit der katholischen Kirche. Es handle
sich dabei nicht und eine Initiative, die vom Heiligen Stuhl ergriffen
worden wäre, sondern um eine "großherzige Antwort" des Papstes auf "die
berechtigen Wünsche dieser anglikanischen Gruppen".

Die Einrichtung der neuen Struktur der Personal-Ordinariate, so die
Mitteilung weiter, komme in voller Harmonie mit dem Einsatz für den
ökumenischen Dialog zustande, der eine Priorität für die katholische Kirche
bleibe.

Die Personal-Ordinariate würden es Gruppen von Anglikanern ermöglichen, in
die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zu treten und dabei
Elemente des spezifischen anglikanischen geistlichen und liturgischen Erbes
zu bewahren.

Die Mitteilung unterstreicht weiter, dass die von "Anglicanorum Coetibus"
vorgesehene Möglichkeit der Präsenz einiger verheirateter Kleriker in den
Person-Ordinariaten "in keinster Weise eine Änderung der Disziplin der
Kirche hinsichtlich des priesterlichen Zölibats bedeutet". Der Zölibat
bleibe, wie dies das II. Vatikanische formuliert habe, "Zeichen und Ansporn
der pastoralen Liebe und verkündigt in strahlender Weise das Reich Gottes.

Die durch die Apostolische Konstitution ermöglichten Personal-Ordinariate,
so der Einführungsartikel von "Anglicanorum Coetibus", "werden innerhalb
der territorialen Grenzen einer bestimmten Bischofskonferenz von der
Kongregation für die Glaubenslehre errichtet" und sind eine juristische
Person, die sich aus Laien, Klerikern und Ordensleuten zusammensetzt (Art.
1).

Das Ordinariat hat die Möglichkeit, die Eucharistie sowie die anderen
Sakramente nach den liturgischen Büchern zu feiern, die zur anglikanischen
Tradition gehören und vom Heiligen Stuhl approbiert sind. (Art. 3). Das
Personal-Ordinariat wird der pastoralen Sorge eines Ordinarius anvertraut,
der vom Papst ernannt wird und ordentliche, stellvertretende und
persönliche Amtsbefugnis besitzt (Art. 4-5).

Die Konstitution legt fest, dass diejenigen, die bisher das Diakonen-,
Priester- oder Bischofsamt in der anglikanischen Kirche ausgeübt haben, vom
Ordinarius als Kandidaten für die heiligen Weihen in der katholischen
Kirche angenommen werden können.

Hinsichtlich der verheirateten Kleriker müssen die Normen beachtet werden,
die in der Enzyklika "Sacerdotatlis coelibatus" sowie in der Erklärung "In
June" festgelegt sind. Die nichtverheirateten Kleriker müssen hingegen die
Norm des Zölibats befolgen.

Der Ordinarius wird des weiteren "zum Priesterstand nur unverheiratete
Männer zulassen", während er an den Papst die Petition richten kann, "Fall
für Fall auch verheiratete Männer für der Priesterstand zuzulassen,
entsprechend objektiver Normen, die vom Heiligen Stuhl approbiert worden
sind".

Die Priesteramtskandidaten eines Ordinariats erhalten ihre Ausbildung
zusammen mit den anderen Seminaristen, dies besonders im doktrinellen und
pastoralen Bereich. Der Ordinarius kann mit Billigung des Heiligen Stuhles
neue Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen
Lebens errichten. (Art. 6-7).

Die Konstitution sieht vor, dass für die zum Ordinariat gehörenden
Gläubigen nach Billigung des Heiligen Stuhles und Anhörung der
Stellungnahme des Diözesanbischofs Personalpfarreien errichtet werden
können. Die Pfarrer sind im Besitz aller Rechte und an die vom CIC
vorgesehen Pflichten gebunden (Art. 8). Die Gläubigen, die zum
Personal-Ordinariat gehören wollen, müssen diesen Willen schriftlich äußern
(Art. 9).

Dem Ordinarius steht ein Regierungsrat zu Seite, der von den vom
Ordinariat approbierten Statuten reguliert und vom Heiligen Stuhl bestätigt
wird. Vorsitzender des Rates ist der Ordinarius, der unter anderem die vom
CIC für den Priesterrat festgelegten Funktionen erfüllt (Art. 10).

Der Ordinarius muss sich alle fünf Jahre nach Rom zum Ad-limina-Besuch
begeben und dem Papst einen Bericht über den Zustand seines Ordinariats
vorlegen (Art. 11).

Artikel 12 und 13 der Konstitution beschäftigen sich der Gerichtsbarkeit
der Personal-Ordinariate sowie mit dem festzulegenden Sitz der Ordinariate.

Der Konstitution sind dann Zusatznormen beigefügt, die sich mit einzelnen
Fragen beschäftigen. Dabei wird vor allem hervorgehoben, dass der
Ordinarius, der ein vom Papst ernannter Bischof oder Priester sein kann,
Mitglied der Bischofskonferenz ist. Der Ordinarius ist zu engen Banden der
Gemeinschaft mit dem Diözesanbischof verpflichtet. Er hat die Möglichkeit,
Territorialdekanate zu errichten und anglikanische Kleriker im Ordinariat
zu inkardinieren, die in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche
getreten sind. Die Laien müssen nach dem Bekenntnis des Glaubens und der
Initiationssakramente in ein eigenes Register des Ordinariats eingetragen
werden.

Artikel 6 der Normen konzentriert sich auf den Klerikerstand. Der
Ordinarius kann an den Papst den Antrag zur Aufnahme verheirateter Männer
zur Priesterweihe im Ordinariat stellen, "nach einem
Unterscheidungsprozess, der auf objektiven Gründen und den Bedrüfnissen des
Ordinariats basiert".

Diejenigen, die in der katholische Kirche zu Priestern geweiht worden
waren und dann der Anglikanischen Gemeinschaft beigetreten sind, können
nicht zur Ausübung des Priesteramtes im Ordinariat zugelassen werden. Auch
diejenigen anglikanischen Kleriker, die sich in einer irregulären ehelichen
Situation befinden, können nicht zur Priesterweihe zugelassen werden.

Artikel 10 der Zusatznormen legt die Regeln für die Priesterausbildung des
Ordinariats fest. Diese muss in voller Harmonie mit der katholischen
Tradition sowie in den Aspekten des anglikanischen Erbes geschehen, die
besonders wertvoll sind.

Der Ordinarius kann als Seminaristen nur Gläubige aufnehmen, die
Mitglieder einer Pfarrei des Personal-Ordinariats sind oder aus dem
Anglikanismus übertreten und wieder zur vollen Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche gefunden haben.

Die Priesteramtskandidaten werden ihre theologische Ausbildung zusammen
mit den anderen Seminaristen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen
dem Ordinarius und dem Diözesanbischof oder den betroffenen Bischöfen
erhalten.

Artikel 11 ist den anglikanischen Bischöfen gewidmet. Ein bereits
verheirateter anglikanischer Bischof kann erwählt werden, um dann zum
Ordinarius ernannt zu werden. In diesem Fall wird er zum Priester in der
katholischen Kirche geweiht und übt im Ordinariat das pastorale und
sakramentale Amt mit voller jurisdiktioneller Autorität aus. Ein
anglikanischer Bischof, der zum Ordinariat gehört, kann eingeladen werden,
um an den Begegnungen der Bischofskonferenz des betreffenden Territoriums
teilzunehmen.

Die letzten Artikel der Zusatznormen betreffen den Regierungsrat, den
Pastoralrat sowie die Personalpfarreien.
Von allen Gottesgaben ist die Intelligenz am gerechtesten verteilt. Jeder ist zufrieden mit dem, was er hat und freut sich sogar, dass er mehr hat, als die anderen.

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Leguan
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Leguan »

Also Artikel 11 §4 finde ich mal witzig. Daß die Ordinarii bischöfliche Insignien führen darf, selbst wenn er kein Bischof ist, ist verständlich, wie z.B. auch bei einem Abt. Aber ganz normale Priester (streng dem Text nach sogar Laien...), nur weil sie mal anglikanischer Bischof waren?
Anscheinend ist man im Vatikan der Meinung, daß der Verlust von Stab und Mitra ein größerer Konversionshinderungsgrund ist, als der Verlust des bischöflichen Amtes.
If any stupid priest or bishop in Nigeria feels he wants to copy the American model, then there is something wrong with his head. --Olubunmi Anthony Kardinal Okogie

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Niels
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Niels »

Leguan hat geschrieben:Also Artikel 11 §4 finde ich mal witzig. Daß die Ordinarii bischöfliche Insignien führen darf, selbst wenn er kein Bischof ist, ist verständlich, wie z.B. auch bei einem Abt. Aber ganz normale Priester (streng dem Text nach sogar Laien...), nur weil sie mal anglikanischer Bischof waren?
Anscheinend ist man im Vatikan der Meinung, daß der Verlust von Stab und Mitra ein größerer Konversionshinderungsgrund ist, als der Verlust des bischöflichen Amtes.
Naja, wenn dies das größte Hindernis sein sollte...gönnen wir es ihnen doch :achselzuck:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

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ottaviani
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von ottaviani »

und es ist nicht neu.........

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Petur
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Petur »

Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:Na, was den Priesternachwuchs der Exanglikaner betrifft, bin ich nicht optimistisch. Pflichtzölibat...
Wie liest du das:

"Article 6

§1. In order to admit candidates to Holy Orders the Ordinary must obtain the consent of the Governing Council. In consideration of Anglican ecclesial tradition and practice, the Ordinary may present to the Holy Father a request for the admission of married men to the presbyterate in the Ordinariate, after a process of discernment based on objective criteria and the needs of the Ordinariate. These objective criteria are determined by the Ordinary in consultation with the local Episcopal Conference and must be approved by the Holy See."
Ich denke, dass es hier in erster Linie um die jetztigen Priesteramtskandidaten geht. Sie können ja die großen Verlierer sein.

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Maurus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Maurus »

Petur hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:Na, was den Priesternachwuchs der Exanglikaner betrifft, bin ich nicht optimistisch. Pflichtzölibat...
Wie liest du das:

"Article 6

§1. In order to admit candidates to Holy Orders the Ordinary must obtain the consent of the Governing Council. In consideration of Anglican ecclesial tradition and practice, the Ordinary may present to the Holy Father a request for the admission of married men to the presbyterate in the Ordinariate, after a process of discernment based on objective criteria and the needs of the Ordinariate. These objective criteria are determined by the Ordinary in consultation with the local Episcopal Conference and must be approved by the Holy See."
Ich denke, dass es hier in erster Linie um die jetztigen Priesteramtskandidaten geht. Sie können ja die großen Verlierer sein.
So ein riesen Aufwand für die paar Kandidaten? Und was sind überhaupt "jetzige Kandidaten"? Da können doch alle Jahre neue dazukommen. Ob, wann und wie das Angebot angenommen wird ist ja noch gar nicht absehbar.

Miserere Nobis Domine
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Miserere Nobis Domine »

Maurus hat geschrieben: Wie liest du das:

"Article 6

§1. In order to admit candidates to Holy Orders the Ordinary must obtain the consent of the Governing Council. In consideration of Anglican ecclesial tradition and practice, the Ordinary may present to the Holy Father a request for the admission of married men to the presbyterate in the Ordinariate, after a process of discernment based on objective criteria and the needs of the Ordinariate. These objective criteria are determined by the Ordinary in consultation with the local Episcopal Conference and must be approved by the Holy See."
Also ich würde sagen, dass man keine allgemeine Erlaubnis erteilt, sich aber die Möglichkeit dafür offenhält... "needs of the Ordinariate" verstehe ich so, dass man Verheiratete weiht, wenn sich keine Zölibatären melden.
Leguan hat geschrieben:Also Artikel 11 §4 finde ich mal witzig. Daß die Ordinarii bischöfliche Insignien führen darf, selbst wenn er kein Bischof ist, ist verständlich, wie z.B. auch bei einem Abt. Aber ganz normale Priester (streng dem Text nach sogar Laien...), nur weil sie mal anglikanischer Bischof waren?
Ich gehe davon aus, dass kein Laie Ordinarius wird, sondern vorher eine Priesterweihe (wahrscheinlich sub conditione) stattfindet.

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Florianklaus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Florianklaus »

Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:Na, was den Priesternachwuchs der Exanglikaner betrifft, bin ich nicht optimistisch. Pflichtzölibat...
Wie liest du das:

"Article 6

§1. In order to admit candidates to Holy Orders the Ordinary must obtain the consent of the Governing Council. In consideration of Anglican ecclesial tradition and practice, the Ordinary may present to the Holy Father a request for the admission of married men to the presbyterate in the Ordinariate, after a process of discernment based on objective criteria and the needs of the Ordinariate. These objective criteria are determined by the Ordinary in consultation with the local Episcopal Conference and must be approved by the Holy See."
Ich denke, dass es hier in erster Linie um die jetztigen Priesteramtskandidaten geht. Sie können ja die großen Verlierer sein.
So ein riesen Aufwand für die paar Kandidaten? Und was sind überhaupt "jetzige Kandidaten"? Da können doch alle Jahre neue dazukommen. Ob, wann und wie das Angebot angenommen wird ist ja noch gar nicht absehbar.

Worin soll denn bitte hier der "Riesenaufwand" bestehen?

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saba
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von saba »

Guten Tag,

schauen wir auf diesen Text :

VI. § 1. Diejenigen, die als anglikanische Diakone, Priester oder Bischöfe fungiert haben und die vom kanonischen Recht festgesetzten Anforderungen erfüllen sowie nicht durch Irregularitäten oder andere Hindernisse beeinträchtigt sind, können vom Ordinarius als Kandidaten für die Heiligen Weihen in der Katholischen Kirche angenommen werden. Im Falle verheirateter Amtsträger müssen die in der Enzyklika von Papst Paul VI., Sacerdotalis coelibatus, Nr. 42, und die in der Erklärung "In June" festgelegten Normen befolgt werden. Unverheiratete Amtsträger müssen sich der Norm des klerikalen Zölibates des CIC can. 277, §1, unterstellen.

§ 2. Der Ordinarius wird in voller Beachtung der Disziplin des zölibatären Klerus in der lateinischen Kirche pro regula nur zölibatäre Männer zur Priesterweihe zulassen. Er kann den Papst auch um die Zulassung verheirateter Männer zur Priesterweihe bitten, als Ausnahme zum can. 277, §1 und auf Basis einer Fall-zu-Fall-Entscheidung, gemäß den vom Heiligen Stuhl approbierten objektiven Kriterien.

Dann stellt sich die Frage, was sind diese "approbierten objektiven Kriterien".....



Schaut man aber auf die Zusatzerklärungen :


Artikel 6

§ 1. Der Ordinarius muß für die Zulassung von Kandidaten zu den Heiligen Weihen den Konsens des Verwaltungsrates erhalten. Unter Berücksichtigung der anglikanischen Kirchentradition und -erfahrung kann der Ordinarius dem Heiligen Vater die Bitte um Zulassung verheirateter Männer zur Priesterweihe im Ordinariat vorlegen, nach einem Entscheidungsprozeß, der auf objektiven Kriterien und den Bedürfnissen des Ordinariates basiert. Solche objektiven Kriterien werden vom Ordinarius bestimmt, nachdem er die lokale Bischofskonferenz konsultiert hat, und sie müssen vom Heiligen Stuhl approbiert werden.

dann scheint es zumindest, dass "Solche objektiven Kriterien werden vom Ordinarius bestimmt"; es muss also nicht nur die Nachwuchsnot sein; "bewährte Männer" vielleicht ..... der freie Interpretationsraum bleibt.


Wie auch immer ist jedoch textuell eines (oder zwei Sachen) klar :

- Es gibt eine eingeschränkte Erlaubnis zur Weihe der verheirateten Männer auch über den heutigen Tag hinaus ...... (bleibt sicherlich abzuwarten, ob solche den regulären Weg eines Seminaristen gehen oder einen anderen, besonderen .... )

- Es ist ein bisher einmaliger Vorgang, denn auch eine wie immer eingeschränkte Erlaubnis für eine Gruppe gab es bisher im Lateinischen Ritus nicht.

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cantus planus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von cantus planus »

Herzlich willkommen, saba! :)
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taddeo
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von taddeo »

Auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Kreuzgang, saba! :huhu:
saba hat geschrieben:Wie auch immer ist jedoch textuell eines (oder zwei Sachen) klar :

- Es gibt eine eingeschränkte Erlaubnis zur Weihe der verheirateten Männer auch über den heutigen Tag hinaus ...... (bleibt sicherlich abzuwarten, ob solche den regulären Weg eines Seminaristen gehen oder einen anderen, besonderen .... )

- Es ist ein bisher einmaliger Vorgang, denn auch eine wie immer eingeschränkte Erlaubnis für eine Gruppe gab es bisher im Lateinischen Ritus nicht.
Nein, das ist kein einmaliger Vorgang, würde ich meinen. Es ist nur die Formulierung dessen, was auch in der lateinischen Kirche schon immer möglich war: daß ein Ordinarius für einen Weihebewerber in Rom im Einzelfall um die Dispens von der Zölibatspflicht nachsuchen kann - und zwar für einen Bewerber, der zuvor nicht der lateinischen Kirche angehörte, so wie es auch bei diesen "Anglokatholiken" sein wird. Bisher betraf das nur ehemals protestantische Kandidaten, die ja auch sozusagen eine bestimmte "Gruppe" bilden.

Die "objektiven Kriterien" werden sich an dieser bisherigen Praxis orientieren und ziemlich restriktiv sein, da bin ich mir sicher. "Objektiv" soll wohl gerade das Gegenteil ausdrücken von dem, daß jeder Ordinarius durchs Hintertürchen den Zölibat quasi aushebeln könnte (also z. B. Leute vorschlagen, die ex origine Lateiner sind und dann anglokatholisch werden wollen, um beweibte Priester werden zu können).

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Petur
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Petur »

Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:
Ich denke, dass es hier in erster Linie um die jetztigen Priesteramtskandidaten geht. Sie können ja die großen Verlierer sein.
So ein riesen Aufwand für die paar Kandidaten? Und was sind überhaupt "jetzige Kandidaten"?
Zum Beispiel ein Priesteramtskandidat in der TAC ("Traditional Anglican Cmmunion", die sich jetzt Rom anschließen will), der eine Verlobte oder schon eine Frau hat und vielleicht schon direkt vor der Diakonenweihe ist.

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saba
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von saba »

Herzlichen Gruß an alle !


taddeo


Absatz 2.

Einverstanden. Restriktiv wird es auf jeden Fall sein. Die ehemaligen abgefallenen Lateiner sind ja ohnehin ausgeschlossen, steht's im Text.


Absatz 1.

Ich bezweifle es. Die Einzelfälle, die Sie aufzählen, sind direkt vergleichbar mit den anglikanischen Anwärterzuständen heute und werden ohnehin nach einem anderen Paragraph geregelt (siehe: VI, § 1);

Für solche Fälle wäre also § 1 völlig ausreichend, so schreibt man dann nicht extra noch § 2 hinzu (es sei denn, dass es nur pro forma da steht, was man nicht glauben sollte, wenn man Rom kennt).

Genau § 2 steht dafür da, dass es Fall-zu-Fall Regelung geben dürfte, es bleibt nichts übrig als anzunehmen, dass es sich (trotz adnerslautende Statements) um die zusätzlichen Dispense handeln wird. Die Frage ist nur, was und wieviel lässt Rom zu. Dass er aber hin und wieder etwas zulässt, was bisher nicht in der Form da war, scheint mir durchaus im Rahmen der Textdeutung zu liegen.

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Bernado
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Bernado »

saba hat geschrieben: dann scheint es zumindest, dass "Solche objektiven Kriterien werden vom Ordinarius bestimmt"; es muss also nicht nur die Nachwuchsnot sein; "bewährte Männer" vielleicht ..... der freie Interpretationsraum bleibt.


Wie auch immer ist jedoch textuell eines (oder zwei Sachen) klar :

- Es gibt eine eingeschränkte Erlaubnis zur Weihe der verheirateten Männer auch über den heutigen Tag hinaus ...... (bleibt sicherlich abzuwarten, ob solche den regulären Weg eines Seminaristen gehen oder einen anderen, besonderen .... )

- Es ist ein bisher einmaliger Vorgang, denn auch eine wie immer eingeschränkte Erlaubnis für eine Gruppe gab es bisher im Lateinischen Ritus nicht.
Ja. Die Texte sind offensichtlich so formuliert, daß sie möglichst wenig Ansatzpunkte für diejenigen bieten, die den Zölibat für die röm. Kirche insgesamt aushebeln wollen - und dennoch genug Freiheit für die Ex-Anglikaner, um eine ihrer Tradition entsprechende Praxis aufrecht zu erhalten.

Und im übrigen: Herzlich willkommen.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

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Maurus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Maurus »

Miserere Nobis Domine hat geschrieben:
Leguan hat geschrieben:Also Artikel 11 §4 finde ich mal witzig. Daß die Ordinarii bischöfliche Insignien führen darf, selbst wenn er kein Bischof ist, ist verständlich, wie z.B. auch bei einem Abt. Aber ganz normale Priester (streng dem Text nach sogar Laien...), nur weil sie mal anglikanischer Bischof waren?
Ich gehe davon aus, dass kein Laie Ordinarius wird, sondern vorher eine Priesterweihe (wahrscheinlich sub conditione) stattfindet.
Ja, so regelt es die Konstitution eindeutig. Was Leguan meint sind ehemals anglikanische Bischöfe, die in ein Personalordinariat übergetreten sind, ohne die Absicht zu haben, dort ein Amt zu bekleiden. Diese können Rom um Erlaubnis fragen, bischöfliche Insignien zu benutzen. Ich nehme an, dass das für jene, die keine Weihe mehr empfangen vor allem hinsichtlich der Chorkleidung interessant ist.

Außerdem sollen solche ehemals anglikanischen Bischöfe den Ordinarius unterstützen können, und sie können zu Sitzungen der Bischofskonferenz eingeladen werden, in denen sie dann den Status eines Bischof em. haben.

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Maurus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Maurus »

Florianklaus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:Na, was den Priesternachwuchs der Exanglikaner betrifft, bin ich nicht optimistisch. Pflichtzölibat...
Wie liest du das:

"Article 6

§1. In order to admit candidates to Holy Orders the Ordinary must obtain the consent of the Governing Council. In consideration of Anglican ecclesial tradition and practice, the Ordinary may present to the Holy Father a request for the admission of married men to the presbyterate in the Ordinariate, after a process of discernment based on objective criteria and the needs of the Ordinariate. These objective criteria are determined by the Ordinary in consultation with the local Episcopal Conference and must be approved by the Holy See."
Ich denke, dass es hier in erster Linie um die jetztigen Priesteramtskandidaten geht. Sie können ja die großen Verlierer sein.
So ein riesen Aufwand für die paar Kandidaten? Und was sind überhaupt "jetzige Kandidaten"? Da können doch alle Jahre neue dazukommen. Ob, wann und wie das Angebot angenommen wird ist ja noch gar nicht absehbar.
Worin soll denn bitte hier der "Riesenaufwand" bestehen?
Es sollen dafür objektive Kriterien in Übereinkunft mit der Bischofskonferenz erstellt werden, die vom Hl. Stuhl approbiert werden. Das ist doch ein riesen Verwaltungsaufwand. Für ein Dutzend Kleriker lohnt sich das eher nicht.

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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Maurus »

Petur hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
Petur hat geschrieben:
Ich denke, dass es hier in erster Linie um die jetztigen Priesteramtskandidaten geht. Sie können ja die großen Verlierer sein.
So ein riesen Aufwand für die paar Kandidaten? Und was sind überhaupt "jetzige Kandidaten"?
Zum Beispiel ein Priesteramtskandidat in der TAC ("Traditional Anglican Cmmunion", die sich jetzt Rom anschließen will), der eine Verlobte oder schon eine Frau hat und vielleicht schon direkt vor der Diakonenweihe ist.
Der kann doch übertreten. Wobei sich die Frage stellt: "Wohin?" Denn irgendeine Struktur gibt es ja noch nicht. Ich kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, wie diese peu à peu entstehen soll. Ich kann mir nur einen Übertritt von einzelnen Pfarreien oder zumindest größeren Gemeinschaften vorstellen. Wenn der Hr. X und seine Familie aus Neuseeland jetzt gerne übertreten will, kann ja kaum extra für ihn ein Personalordinariat gegründet werden.

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taddeo
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von taddeo »

Maurus hat geschrieben:Was Leguan meint sind ehemals anglikanische Bischöfe, die in ein Personalordinariat übergetreten sind, ohne die Absicht zu haben, dort ein Amt zu bekleiden. Diese können Rom um Erlaubnis fragen, bischöfliche Insignien zu benutzen. Ich nehme an, dass das für jene, die keine Weihe mehr empfangen vor allem hinsichtlich der Chorkleidung interessant ist.
Klammheimlich bedeutet das schlichtweg die Wiedereinführung von infulierten Klerikern, die keine Bischöfe oder Äbte sind, wie es sie früher zuhauf gab und heute nur noch in extremen Ausnahmefällen (der Stiftspropst von Altötting zum Beispiel).

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cantus planus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von cantus planus »

In Essen-Werden gibt es offenbar auch einen infulierten Propst, ohne Kapitel.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Kilianus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Kilianus »

taddeo hat geschrieben: Klammheimlich bedeutet das schlichtweg die Wiedereinführung von infulierten Klerikern, die keine Bischöfe oder Äbte sind, wie es sie früher zuhauf gab und heute nur noch in extremen Ausnahmefällen (der Stiftspropst von Altötting zum Beispiel).
Der Tandler-Hut?

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Petur
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Petur »

taddeo hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Was Leguan meint sind ehemals anglikanische Bischöfe, die in ein Personalordinariat übergetreten sind, ohne die Absicht zu haben, dort ein Amt zu bekleiden. Diese können Rom um Erlaubnis fragen, bischöfliche Insignien zu benutzen. Ich nehme an, dass das für jene, die keine Weihe mehr empfangen vor allem hinsichtlich der Chorkleidung interessant ist.
Klammheimlich bedeutet das schlichtweg die Wiedereinführung von infulierten Klerikern, die keine Bischöfe oder Äbte sind, wie es sie früher zuhauf gab und heute nur noch in extremen Ausnahmefällen (der Stiftspropst von Altötting zum Beispiel).
Bei uns in Ungarn gibt es eine ganze Reihe von sog. Titularäbten und Titularpröpsten, die infulierte Kleriker sind.

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Petur
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Petur »

Petur hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Was Leguan meint sind ehemals anglikanische Bischöfe, die in ein Personalordinariat übergetreten sind, ohne die Absicht zu haben, dort ein Amt zu bekleiden. Diese können Rom um Erlaubnis fragen, bischöfliche Insignien zu benutzen. Ich nehme an, dass das für jene, die keine Weihe mehr empfangen vor allem hinsichtlich der Chorkleidung interessant ist.
Klammheimlich bedeutet das schlichtweg die Wiedereinführung von infulierten Klerikern, die keine Bischöfe oder Äbte sind, wie es sie früher zuhauf gab und heute nur noch in extremen Ausnahmefällen (der Stiftspropst von Altötting zum Beispiel).
Bei uns in Ungarn gibt es eine ganze Reihe von sog. Titularäbten und Titularpröpsten, die infulierte Kleriker sind.
Darüber habe ich auch in einem anderen Forum geschrieben:
Ja, und es gibt sie auch heute. Bei uns in Ungarn gibt es viele Titularäbte und Titularpröpste, die aber - im Gegensatz zur Information des Artikels - normalerweise Diözesanpriester sind. Sie sind aber keine Prälaten, obwohl sie gewisse Pontifikalien (z.B. Mitra) tragen dürfen. (Bis zu den 1930ern kleideten sie sich so - was die Kleidung außerhalb der Liturgie betrifft - wie die Bischöfe.)
Sie werden nicht vom Papst, sondern vom Diözesanbischof ernannt (wenn ich mich nicht irre, wurden sie zur Zeit des Königreichs vom Monarchen ernannt). Dieser Titel ist - zumindest in dieser Form - eine ungarische kirchliche "Spezialität" und nicht ganz jene Würde, über die der Artikel schreibt.

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Niels
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Niels »

Kommentar von Dr. Alexander Pytlik zu Einzelaspekten der neuen Gesetzgebung für die Errichtung von Personalordinariaten für die Anglikaner: http://www.kath.net/detail.php?id=2452
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Maurus
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Maurus »

taddeo hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Was Leguan meint sind ehemals anglikanische Bischöfe, die in ein Personalordinariat übergetreten sind, ohne die Absicht zu haben, dort ein Amt zu bekleiden. Diese können Rom um Erlaubnis fragen, bischöfliche Insignien zu benutzen. Ich nehme an, dass das für jene, die keine Weihe mehr empfangen vor allem hinsichtlich der Chorkleidung interessant ist.
Klammheimlich bedeutet das schlichtweg die Wiedereinführung von infulierten Klerikern, die keine Bischöfe oder Äbte sind, wie es sie früher zuhauf gab und heute nur noch in extremen Ausnahmefällen (der Stiftspropst von Altötting zum Beispiel).
Naja, ich würde es nicht so eng sehen. So ein Personalordinariat ist ja im Prinzip eine Personaldiözese und der Ordinarius hat Jurisdiktion über den ganzen Laden (allerdings nur in Stellvertretung des Papstes). Die Rechte eines Abtes stehen ihm da allemal zu.

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Siard
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Siard »

vielleicht hat schon jemand diesen link gepostet und ich habe ihn übersehen:

http://www.youtube.com/watch?v=nzpTs8qLihY

film von vaticande vom 9.11.
interessant finde ich das häufige auftauchen der erzbischofs von canterbury.

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taddeo
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von taddeo »

Maurus hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Was Leguan meint sind ehemals anglikanische Bischöfe, die in ein Personalordinariat übergetreten sind, ohne die Absicht zu haben, dort ein Amt zu bekleiden. Diese können Rom um Erlaubnis fragen, bischöfliche Insignien zu benutzen. Ich nehme an, dass das für jene, die keine Weihe mehr empfangen vor allem hinsichtlich der Chorkleidung interessant ist.
Klammheimlich bedeutet das schlichtweg die Wiedereinführung von infulierten Klerikern, die keine Bischöfe oder Äbte sind, wie es sie früher zuhauf gab und heute nur noch in extremen Ausnahmefällen (der Stiftspropst von Altötting zum Beispiel).
Naja, ich würde es nicht so eng sehen. So ein Personalordinariat ist ja im Prinzip eine Personaldiözese und der Ordinarius hat Jurisdiktion über den ganzen Laden (allerdings nur in Stellvertretung des Papstes). Die Rechte eines Abtes stehen ihm da allemal zu.
Sicher. Ich find's ja auch gut.

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Niels
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von Niels »

"Rückkehr der Anglikaner in die Katholische Kirche beginnt am Fest Kathedra Petri 2010"
Die Versammlung der Traditional Anglican Church, des britischen Zweiges der Traditional Anglican Communion (TAC), beschloß einstimmig, dem großzügigen Angebot des Papstes zu folgen und in die Katholische Kirche zurückzukehren. (...) Wesentlich größer ist der bisher mit Canterbury verbundene Teil der Anglikanischen Gemeinschaft, der mit einigen Bischöfen an der Spitze in der Vereinigung Forward in Faith (FiF) zusammengeschlossen ist.(...) Klerus und Gläubige der FiF werden die „wankende“ anglikanische Weltgemeinschaft verlassen und am 22. Februar 2010 in die Katholische Kirche zurückkehren. Das Datum sei bewußt gewählt worden. An diesem Tag feiert die Katholische Kirche das Fest der Kathedra Petri.
Bis Jahresende wollen sich zudem die beiden Vereinigungen TAC und FiF vereinigen, um gemeinsam in die Katholische Kirche zurückzukehren und den Aufbau der neuen anglikanischen Personalprälatur in der Katholischen Kirche voranzubringen.
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taddeo
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von taddeo »

Wow. Jetzt lassen sie's aber krachen. Soviel Symbolismus sollte man sich als "craddle-catholic" auch mal trauen dürfen ... aber, wie schon Papst Gregor der Große gesagt haben soll: "Angli sunt, angeli fiant".

Schade, daß es bei uns hier keine Anglikaner gibt. Sonst wüßte ich, wo ich künftig mal vorbeischauen würde.

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lifestylekatholik
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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Beitrag von lifestylekatholik »

taddeo hat geschrieben:Schade, daß es bei uns hier keine Anglikaner gibt. Sonst wüßte ich, wo ich künftig mal vorbeischauen würde.
Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, handelt es sich jeweils um vergleichsweise kleine Gruppen innerhalb der Anglikaner (TAC und FiF). Also selbst, wenn’s bei dir vor Ort Anglikaner gäbe, wäre die Chance recht klein, dass es sich gerade um solche handelt, die heimkehren wollen.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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