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Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 09:05
von taddeo
Jacinta hat geschrieben:Ich habe den Text bei Radio Vatikan so aufgefaßt, als solle es lediglich eine Sonderregelung für bereits ordinierte Priester geben, die verheiratet sind, nicht aber für künftig geweihte Priester. Da würde ja der Ausnahmeregelung für protestantische Geistliche entsprechen, die es meines Wissens nach bereits gibt.
Diese Lesart bringt auch der Vatikanist Andrea Tornielli auf seinem Blog:
Andrea Tornielli hat geschrieben:... i preti anglicani (in gran parte sposati) saranno ordinati preti cattolici - mentre per il futuro i nuovi preti di queste comunità saranno celibi -; i vescovi anglicani (anch’essi in buona parte sposati), non potranno invece mantenere l’incarico e diventare vescovi cattolici se non sono celibi: anch’essi, infatti, saranno ordinati semplici preti.
Zu deutsch (in meiner Übersetzung): "... die anglikanischen Priester (die großteils verheiratet sind) werden zu katholischen Priestern geweiht - während in Zukunft die neuen Priester dieser Gemeinschaften zölibatär sein werden -; die anglikanischen Bischöfe (die auch zu einem guten Teil verheiratet sind) hingegen können ihre Aufgabe nicht beibehalten und katholische Bischöfe werden, sofern sie nicht zölibatär sind: auch sie werden vielmehr zu einfachen Priestern geweiht."

Damit würden sich meine weiter oben geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Aufweichung des Zölibats erledigen. Danke, Jacinta, für diese Beobachtung!

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 09:13
von michaelis
Bezüglich der (lt. Ottaviani: unverheirateten) Ordinarien:

Es heißt lediglich: "Bischöfe" müssen entsprechend der lateinischen und orthodoxen Tradition unverheiratet sein.

Der Ordinarius darf aber durchaus verheiratet sein, in diesem Fall bleibt er aber Priester. (Auch z.B. Äbte sind ja Ordinarius ihrer Gemeinschaft, aber keine Bischöfe).

Ich vermute übrigens auch ganz stark, daß sich die Regelung bezüglich der Weihe von verheirateten anglikanischen Geistlichen zu katholischen Priestern nur auf den "Bestand" bezieht und nicht auf zukünftige Geistliche.
Interessant dürfte hierbei aber auch die Behandlung von noch unverheirateten anglikanischen Geistlichen sein. Dürfen diese nach ihrer "Übernahme" noch heiraten wie in der anglikanischen Gemeinschaft, oder gilt dan katholische Lehre (nach der Weihe keine Heirat).

Und auch die Form der Weihe von übertretenden anglikanischen Geistlichen wird interessant: "absolut" oder "sub conditione"?

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 09:23
von holzi
michaelis hat geschrieben:Interessant dürfte hierbei aber auch die Behandlung von noch unverheirateten anglikanischen Geistlichen sein. Dürfen diese nach ihrer "Übernahme" noch heiraten wie in der anglikanischen Gemeinschaft, oder gilt dan katholische Lehre (nach der Weihe keine Heirat).
Wer sich von denen noch verheiraten will, soll halt warten mit der Konversion.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 09:26
von taddeo
holzi hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Interessant dürfte hierbei aber auch die Behandlung von noch unverheirateten anglikanischen Geistlichen sein. Dürfen diese nach ihrer "Übernahme" noch heiraten wie in der anglikanischen Gemeinschaft, oder gilt dan katholische Lehre (nach der Weihe keine Heirat).
Wer sich von denen noch verheiraten will, soll halt warten mit der Konversion.
Es könnte aber durchaus ein "Stichtagsregelung" denkbar sein: Wer zum Zeitpunkt der Errichtung der Personalordinarien schon verheiratet war, kann geweiht werden, wer nicht, dem bleibt der Schnabel sauber.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 09:49
von Ralf
Ob dann die sog. (engl.) "pastoral provision" noch Bestand haben wird?

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 09:52
von holzi
taddeo hat geschrieben:Es könnte aber durchaus ein "Stichtagsregelung" denkbar sein: Wer zum Zeitpunkt der Errichtung der Personalordinarien schon verheiratet war, kann geweiht werden, wer nicht, dem bleibt der Schnabel sauber.
;D

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 10:19
von Damasus
michaelis hat geschrieben:Und auch die Form der Weihe von übertretenden anglikanischen Geistlichen wird interessant: "absolut" oder "sub conditione"?
Ich sehe nicht, wie man mit Blick auf die Entscheidungen Leo XIII eine Weihe "sub conditione" durchführen könnte/sollte. Wenn die anglikanischen Weihen null und nichtig sind, dann muss halt einmal richtig geweiht werden und dann ist gut. Ich denke auch mal, dass es an so einer Formlie nicht scheitern wird. Die anglikanischen Religionsdiener, die sich anschicken katholsiche Priester zu werden, werden sicher Apostolicae curae kennen.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 11:20
von ottaviani
das steht ja auch in der note der Glaubenskongregation
http://www.kath.net/detail.php?id=24274
zitat: Dieses Modell sieht die Möglichkeit vor, vormals anglikanische und bereits verheiratete Kleriker [gültig] zu katholischen Priestern zu weihen.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 19:25
von Leguan
Damasus hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Und auch die Form der Weihe von übertretenden anglikanischen Geistlichen wird interessant: "absolut" oder "sub conditione"?
Ich sehe nicht, wie man mit Blick auf die Entscheidungen Leo XIII eine Weihe "sub conditione" durchführen könnte/sollte. Wenn die anglikanischen Weihen null und nichtig sind, dann muss halt einmal richtig geweiht werden und dann ist gut. Ich denke auch mal, dass es an so einer Formlie nicht scheitern wird. Die anglikanischen Religionsdiener, die sich anschicken katholsiche Priester zu werden, werden sicher Apostolicae curae kennen.
Ganz so einfach ist es ja nicht. Die Entscheidung Leonis XIII bezieht sich auf eine gewisse Periode kurz nach der Entstehung der anglikanischen Kirche. Die dort Verwendeten Weihen waren zweifellos ungültig. Die Anglikaner haben danach aber wieder andere Weiheformulare verwendet, über die Leo XIII nichts aussagt. Natürlich blieben die Weihen ungültig, weil die Sukzession unterbrochen war, aber nach Apostolicae Curae haben sich die Anglikaner altkatholische Bischöfe ausgeborgt.
Die Möglickeit, daß es zu Sub-Conditione-Weihen kommt, besteht also durchaus, auch wenn Apostolicae Curae davon unangetastet bleibt.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 19:52
von Damasus
Leguan hat geschrieben: Ganz so einfach ist es ja nicht. Die Entscheidung Leonis XIII bezieht sich auf eine gewisse Periode kurz nach der Entstehung der anglikanischen Kirche. Die dort Verwendeten Weihen waren zweifellos ungültig. Die Anglikaner haben danach aber wieder andere Weiheformulare verwendet, über die Leo XIII nichts aussagt. Natürlich blieben die Weihen ungültig, weil die Sukzession unterbrochen war, aber nach Apostolicae Curae haben sich die Anglikaner altkatholische Bischöfe ausgeborgt.
Die Möglickeit, daß es zu Sub-Conditione-Weihen kommt, besteht also durchaus, auch wenn Apostolicae Curae davon unangetastet bleibt.
Das wäre ja auch mal was, wenn es in Feinheiten einfach zuginge ... :ikb_sweatdrop:

Also werden wir uns dann wohl gedulden müssen, bis der Vatikan das Papier dann auch veröffentlicht.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 21:49
von Petur
Leguan hat geschrieben:
Damasus hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Und auch die Form der Weihe von übertretenden anglikanischen Geistlichen wird interessant: "absolut" oder "sub conditione"?
Ich sehe nicht, wie man mit Blick auf die Entscheidungen Leo XIII eine Weihe "sub conditione" durchführen könnte/sollte. Wenn die anglikanischen Weihen null und nichtig sind, dann muss halt einmal richtig geweiht werden und dann ist gut. Ich denke auch mal, dass es an so einer Formlie nicht scheitern wird. Die anglikanischen Religionsdiener, die sich anschicken katholsiche Priester zu werden, werden sicher Apostolicae curae kennen.
Ganz so einfach ist es ja nicht. Die Entscheidung Leonis XIII bezieht sich auf eine gewisse Periode kurz nach der Entstehung der anglikanischen Kirche. Die dort Verwendeten Weihen waren zweifellos ungültig. Die Anglikaner haben danach aber wieder andere Weiheformulare verwendet, über die Leo XIII nichts aussagt. Natürlich blieben die Weihen ungültig, weil die Sukzession unterbrochen war, aber nach Apostolicae Curae haben sich die Anglikaner altkatholische Bischöfe ausgeborgt.
Die Möglickeit, daß es zu Sub-Conditione-Weihen kommt, besteht also durchaus, auch wenn Apostolicae Curae davon unangetastet bleibt.
Die Argumente der Bulle "Apostolicae Curae" waren absolut falsch, wie das die Antwort der Erzbischöfe von Canterbury und York ("Saepius Officio", 1897) beweist.
Die angl. Weihen waren immer gültig.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 21:58
von Niels
@Petur
Quelle? :)

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 22:18
von Leguan
Petur hat geschrieben:Die Argumente der Bulle "Apostolicae Curae" waren absolut falsch, wie das die Antwort der Erzbischöfe von Canterbury und York ("Saepius Officio", 1897) beweist.
Die angl. Weihen waren immer gültig.
Toll. Darum ging es hier aber gar nicht, sondern um die Bewertung seitens Roms.
Soll ich jetzt jedesmal wenn über Apostolicae Curae geredet wird schreiben "deren Argumente jedoch Petur und den Erzbischöfen von Canterbury und York zufolge, absolut falsch waren"? Dann hätte ich bei obigem Beitrag auch noch erwähnen müssen, daß die Teilnahme altkatholischer Bischöfe Robert Ketelhohn zufolge nichts bringt, daß der Papst Nietenolaf zufolge eh nix zu melden hat, weil er schon 1054 in die Häresie gefallen ist, etc.
Muß jetzt in jedem Beitrag die Privatmeinung jedes Users berücksichtigt werden? Das ist einfach albern.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 23:00
von Petur
Lieber Leguan, Du hast als Tatsache mitgeteilt, dass die angl. Weihen ungültig gewesen wären und hast nicht einfach geschrieben, sie seien aus römischer Sicht ungültig. Ich habe nur auf Deine obige Aussage reagiert.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2009, 23:04
von Petur
Niels hat geschrieben:@Petur
Quelle? :)
Die Antwort der Erzbischöfe ist in diesem Forum schon mehrmals erwähnt und wenigstens einmal verlinkt worden, aber die Wiederholung ist immer nützlich:

http://anglicanhistory.org/orders/saepius.pdf

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 02:01
von maliems
taddeo hat geschrieben:
holzi hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Interessant dürfte hierbei aber auch die Behandlung von noch unverheirateten anglikanischen Geistlichen sein. Dürfen diese nach ihrer "Übernahme" noch heiraten wie in der anglikanischen Gemeinschaft, oder gilt dan katholische Lehre (nach der Weihe keine Heirat).
Wer sich von denen noch verheiraten will, soll halt warten mit der Konversion.
Es könnte aber durchaus ein "Stichtagsregelung" denkbar sein: Wer zum Zeitpunkt der Errichtung der Personalordinarien schon verheiratet war, kann geweiht werden, wer nicht, dem bleibt der Schnabel sauber.
Verstehe ich das richtig? Die Dispens vom Zölibat gilt nur für eine Übergangszeit?

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 07:13
von Niels
Petur hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:@Petur
Quelle? :)
Die Antwort der Erzbischöfe ist in diesem Forum schon mehrmals erwähnt und wenigstens einmal verlinkt worden, aber die Wiederholung ist immer nützlich:

http://anglicanhistory.org/orders/saepius.pdf
Danke!

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 08:06
von Pelikan
Petur hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:@Petur
Quelle? :)
Die Antwort der Erzbischöfe ist in diesem Forum schon mehrmals erwähnt und wenigstens einmal verlinkt worden, aber die Wiederholung ist immer nützlich:

http://anglicanhistory.org/orders/saepius.pdf
Ist die Antwort der Bischöfe von Westminster darauf auch schon verlinkt und wiederholt?

A Vindication of the Bull "Apostolicae Curae"

Denn die Bulle selbst ist ja nur ein knapp formuliertes Urteil über dogmatische Fakten und erhebt gar nicht den Anspruch, vollständige Argumente zu präsentieren.

Re: Personalprälatur für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 08:13
von Lutheraner
Die Süddeutsche berichtet heute auf der Titelseite über den Vorstoß des Papstes. Man kann den Artikel hier Online nachlesen. Das scheint mir ein kluger Schachzug zu sein. Mal schauen, wieviele Anglikaner sich darauf einlassen.
Damasus hat geschrieben: Ich freue mich schon auf den Tag, an dem der Vatikan dann auch eine lutherische Personalprälatur einrichten wird. Gerade, weil ich als ehemaliger "Tradi-Lutheraner" einige kenne, die wegen einigen lutherischen Tratitionen es nicht übers Herz bringen zu konvertieren (Stichworte wie Lutherbibel, lutherischer Choral ... und eben auch der Zölibat).
Es kommt darauf an, was Du mit Tradis meinst ;)
Auf evangelisch-lutherische Christen, denen es nur um Äußerlichkeiten geht, kann so ein Angebot ansprechend wirken. Für jemanden, dem es auch um die Glaubensinhalte geht, kann dies jedoch keine Option sein. Das ist bei den Anglikanern, die keine einheitliche Lehre und eine größere Glaubensvielfalt haben, sicherlich anders.

Re: Personalprälatur für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 09:17
von taddeo
Lutheraner hat geschrieben:Für jemanden, dem es auch um die Glaubensinhalte geht, kann dies jedoch keine Option sein. Das ist bei den Anglikanern, die keine einheitliche Lehre und eine größere Glaubensvielfalt haben, sicherlich anders.
Sollte das etwa heißen, die Lutheraner oder gar die Protestanten insgesamt hätte eine einheitliche Lehre??? :hae?: :achselzuck:
Junge, Du verblüffst mich ... :hmm:

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 09:19
von Robert Ketelhohn
Der Präfekt der Glaubenskongregation erklärte dazu: „Ich habe beide eingeladen, Kardinal Kasper und [seinen Sekretär] Bischof Brian Farrell. Beide schauten in ihren Kalender und sagten, daß sie anderswo verpflichtet sind.“

Re: Personalprälatur für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 09:40
von Lutheraner
taddeo hat geschrieben:
Lutheraner hat geschrieben:Für jemanden, dem es auch um die Glaubensinhalte geht, kann dies jedoch keine Option sein. Das ist bei den Anglikanern, die keine einheitliche Lehre und eine größere Glaubensvielfalt haben, sicherlich anders.
Sollte das etwa heißen, die Lutheraner oder gar die Protestanten insgesamt hätte eine einheitliche Lehre??? :hae?: :achselzuck:
Du weißt doch was ich meine ;-). Für einen Anglokatholiken gibt es wahrscheinlich nicht sehr viele Glaubensinhalte, die ihn von Rom trennen. Bei uns gibt es da schon recht viele Punkte, vom Ablaß über die Rechtfertigungslehre, u.s.w. bis zur Mariologie.
(Und ja, ich würde behaupten, dass die Lutheraner eine einheitliche Lehre haben. Die Unterschiede ergeben sich aus einer konservativen oder liberalen Auslegung, es gibt aber keine Widersprüche zwischen den einzelnen Denominationen. Das gehört aber hier nicht zum Thema.)

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 10:06
von Ralf
Petur hat geschrieben:Die Argumente der Bulle "Apostolicae Curae" waren absolut falsch, wie das die Antwort der Erzbischöfe von Canterbury und York ("Saepius Officio", 1897) beweist.
Die angl. Weihen waren immer gültig.
Ist die Meinung der anglikanischen Bischöfe da entscheidend oder bindend?

Daß sie ihre Weihen für immer gültig erachten, ist ja nicht wirklich überraschend.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 10:23
von cantus planus
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Der Präfekt der Glaubenskongregation erklärte dazu: „Ich habe beide eingeladen, Kardinal Kasper und [seinen Sekretär] Bischof Brian Farrell. Beide schauten in ihren Kalender und sagten, daß sie anderswo verpflichtet sind.“
:D

Es muss schon frustrierend sein, wenn der Ratzinger-Nachfolger in der Glaubenskongregation einstielt, was die Ökumenekongregation nicht hinkriegt...

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 10:45
von ottaviani
Petur hat geschrieben:
Leguan hat geschrieben:
Damasus hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:Und auch die Form der Weihe von übertretenden anglikanischen Geistlichen wird interessant: "absolut" oder "sub conditione"?
Ich sehe nicht, wie man mit Blick auf die Entscheidungen Leo XIII eine Weihe "sub conditione" durchführen könnte/sollte. Wenn die anglikanischen Weihen null und nichtig sind, dann muss halt einmal richtig geweiht werden und dann ist gut. Ich denke auch mal, dass es an so einer Formlie nicht scheitern wird. Die anglikanischen Religionsdiener, die sich anschicken katholsiche Priester zu werden, werden sicher Apostolicae curae kennen.
Ganz so einfach ist es ja nicht. Die Entscheidung Leonis XIII bezieht sich auf eine gewisse Periode kurz nach der Entstehung der anglikanischen Kirche. Die dort Verwendeten Weihen waren zweifellos ungültig. Die Anglikaner haben danach aber wieder andere Weiheformulare verwendet, über die Leo XIII nichts aussagt. Natürlich blieben die Weihen ungültig, weil die Sukzession unterbrochen war, aber nach Apostolicae Curae haben sich die Anglikaner altkatholische Bischöfe ausgeborgt.
Die Möglickeit, daß es zu Sub-Conditione-Weihen kommt, besteht also durchaus, auch wenn Apostolicae Curae davon unangetastet bleibt.
Die Argumente der Bulle "Apostolicae Curae" waren absolut falsch, wie das die Antwort der Erzbischöfe von Canterbury und York ("Saepius Officio", 1897) beweist.
Die angl. Weihen waren immer gültig.
behaupten die betroffenen. was sollen sie auch sonst sagen

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:03
von HeGe
Ich finde die Regelung nicht gut. Mir werden derzeit zu viele Extrawürste für zu viele Einzelinteressen gemacht.

Ich habe das Gefühl, jeder, dem die übliche Lehre nicht gefällt, kriegt hier jetzt einen Sonderstatus. Wer sagt, dass nicht die WsK demnächst ankommt und auch eine eigene Personalprälatur macht, wo die Priester verheiratet sein dürfen?

Wer von den Anglikanern zurück zur Kirche kommen möchte, sei herzlich Willkommen, aber dann bitte ganz normal in eine Diözese.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:11
von cantus planus
Das sind die Magenschmerzen, die ich bei dieser Sache habe. Abgesehen von meinen grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung von Personalprälaturen, die einen "Zwischenbischof" in die altkirchliche Ordnung einschieben. Das ist jetzt etwas platt formuliert, aber es wird hoffentlich klar, was ich meine. Ich hatte es ja andernorts auch schon ausgeführt.

Zur aktuellen Sache bei bemerkt, dass sich diese Lösung deshalb anbietet, weil die Anglikaner ihre Eigenheiten bewahren wollen, in der Lehre aber vollkommen mit Rom übereinstimmen. Da ist das m. E. ein berechtigtes Anliegen. Kritischer würde ich das bei der FSSPX sehen, die eigentlich nicht in einen Sonderstatus gehört, sondern in die normalen Diözesen. Auch hier müssen wir aber nüchtern feststellen, dass das nicht funktionieren wird.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:13
von Bernado
HeGe hat geschrieben:Ich finde die Regelung nicht gut. Mir werden derzeit zu viele Extrawürste für zu viele Einzelinteressen gemacht.

Ich habe das Gefühl, jeder, dem die übliche Lehre nicht gefällt, kriegt hier jetzt einen Sonderstatus. Wer sagt, dass nicht die WsK demnächst ankommt und auch eine eigene Personalprälatur macht, wo die Priester verheiratet sein dürfen?

Wer von den Anglikanern zurück zur Kirche kommen möchte, sei herzlich Willkommen, aber dann bitte ganz normal in eine Diözese.
Summorum-pontificum.de hat gestern schon die dazu passende Anmerkung gemacht:
summorum-pontificum hat geschrieben: Der Eintritt einer letztlich doch eher überschaubaren Zahl von Gemeinden anglikanischer Tradition(en) in die katholische Kirche wird also von sich aus unter diesen Umständen wenig Einfluss auf die liturgische Entwicklung ausüben – und wenn, dann eher in Richtung einer „Reform der Reform“ des Novus Ordo als bei der Liturgie des hl. Papstes Gregor. Stärker wird sich auswirken, daß jetzt (zunächst in der informellen Note der Glaubenskongregation) erneut – und entgegen den totalitären Vereinheitlichungstendenzen des 19. und 20. Jahrhunderts – der Wert katholischer Vielfarbigkeit bekräftigt worden ist:
Der Heilige Vater Benedikt XVI. hofft, daß die anglikanischen Kleriker und Gläubigen, die sich nach der Einheit mit der Katholischen Kirche sehnen, in dieser kirchenrechtlichen Struktur die Möglichkeit finden, jene anglikanischen Traditionen zu bewahren, welche für sie wertvoll sind und mit dem katholischen Glauben übereinstimmen. Insoweit sie eine eigene Form des gemeinsam bekannten Glaubens darstellen, sind diese Überlieferungen ein Geschenk, welches die universale Kirche teilt. Die Einheit mit der Kirche verlangt keine Uniformität, welche die kulturellen Unterschiede ignoriert, wie es die Geschichte des Christentums aufzeigt.
Darüberhinaus: Es würde wohl wenig attraktiv sein, Anglikanern, die wegen der Verlotterung der Lehre und der Disziplin in ihrer Gemeinschaft nach einer neuen Heimat suchen, Diözesen anzubieten, in denen sich vielfach ähnliche Auflösungserscheinungen abzeichnen.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:16
von taddeo
HeGe hat geschrieben:Wer von den Anglikanern zurück zur Kirche kommen möchte, sei herzlich Willkommen, aber dann bitte ganz normal in eine Diözese.
Darum scheint es ja derzeit gerade zu gehen. Mit den Diözesen klappt es ja ganz offenkundig nicht, deshalb greift man auf kanonisch bereits bestehende Alternativen zurück, welche die Diözesen umgehen.

Die Anglo-Katholiken scheinen in den USA und England ja nicht gerade auf viel Verständnis und Gegenliebe beim dortigen römisch-katholischen Episkopat gestoßen zu sein, weshalb sie sich wohl direkt an Rom wandten. Und wenn man dieses Vorgehen als Hinweis auf mögliche Lösungsansätze für die FSSPX in Betracht zieht, dann wird der Sinn solcher Sonderwege noch offensichtlicher. Im deutschen Episkopat etwa wäre mir kein Ordinarius bekannt, der selbst nach einer Einigung zwischen Rom und der FSSPX Interesse an deren Wirken in seinem Bistum hätte. Im Gegenteil, es wird vor und hinter den Kulissen nichts unversucht gelassen, eine "Rehabilitierung" zu hintertreiben. Das würde ja den eigenen, selbstgerechten "Wir sind Deutsche Kirche"-Kurs in Frage stellen, und das kann doch niemand ernsthaft wollen ...

Nein, unter den derzeitigen Umständen hat der Papst wohl schon Recht, wenn er so vorgeht. Er nimmt in verschiedener Hinsicht Provisorien in Kauf, um der Einheit der Kirche zu dienen. Der parallele Meßritus "außer-/un-/ordentlich" ist ja auch keine Dauerlösung. Aber immer noch besser als das, was bisher vorzufinden war. So sollte man es auch bei diesen "Wiedereingliederungsfragen" sehen. Sie sind für die Zeit gedacht, aber nicht für die Ewigkeit.

Re: Personalprälatur für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:25
von Linus
Lutheraner hat geschrieben:. Für einen Anglokatholiken gibt es wahrscheinlich nicht sehr viele Glaubensinhalte, die ihn von Rom trennen. Bei uns gibt es da schon recht viele Punkte, vom Ablaß
Wieso gerade Ablaß. Luther sprach sich für den Ablaß aus, gegen den Handel hatt er aber was - durchaus zurecht.
Luthers These hat geschrieben:71. Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der sei verworfen und verflucht.
Wenn die EKD oder sonstige Lutheraner heutzutage dagegen sind, dann sind sie nach ihrem Glaubensgründer verworfen und verflucht - das würde mir zu denken geben....

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:27
von HeGe
taddeo hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Wer von den Anglikanern zurück zur Kirche kommen möchte, sei herzlich Willkommen, aber dann bitte ganz normal in eine Diözese.
Darum scheint es ja derzeit gerade zu gehen. Mit den Diözesen klappt es ja ganz offenkundig nicht, deshalb greift man auf kanonisch bereits bestehende Alternativen zurück, welche die Diözesen umgehen.

Die Anglo-Katholiken scheinen in den USA und England ja nicht gerade auf viel Verständnis und Gegenliebe beim dortigen römisch-katholischen Episkopat gestoßen zu sein, weshalb sie sich wohl direkt an Rom wandten.
Also, das kann ja wohl nicht die Lösung sein. Das wäre ja die völlige Aufgabe der kirchlichen Hierarchie und Einheit.

Wenn die Bischöfe den Konversionswilligen Steine in den Weg legen, kann die Konsequenz doch nur sein, denjenigen aus seinem Amt zu entfernen. Stattdessen zu sagen: dann eben ohne euch, wäre ja ein absolute Ohnmachtserklärung Roms.

Re: Personalordinariate für übertrittswillige Anglikaner

Verfasst: Donnerstag 22. Oktober 2009, 11:51
von Petra
cantus planus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Der Präfekt der Glaubenskongregation erklärte dazu: „Ich habe beide eingeladen, Kardinal Kasper und [seinen Sekretär] Bischof Brian Farrell. Beide schauten in ihren Kalender und sagten, daß sie anderswo verpflichtet sind.“
:D

Es muss schon frustrierend sein, wenn der Ratzinger-Nachfolger in der Glaubenskongregation einstielt, was die Ökumenekongregation nicht hinkriegt...
Aus welchem Artikel ist das denn zitiert?