Dispens von der Formpflicht bei der Eheschließung
Dispens von der Formpflicht bei der Eheschließung
Wann kann die Dispens von der Formpflicht bei der kath. Eheschließung gewährt werden?
Mich interessierts allgemein, aber auch in einem speziellen Fall: Mein Schwager (kath.) heiratet eine Freikirchlerin, in deren "Gemeinde". Die Trauung soll von einem kath. Pfarrer und dem "Gemeindeleiter" assistiert werden. (Eigentlich klang das eher nach "Gemeindeleiter" und Pfarrer....)
Jedenfalls auf meine Anfrage ob nen Bußakt geben wird (nachdems ja "nur" ein Gottesdienst werden soll) gabs ein großes Wasn das? Ich bin ziemlich bass.....
Worauf ist denn nun zu beachten?
Mich interessierts allgemein, aber auch in einem speziellen Fall: Mein Schwager (kath.) heiratet eine Freikirchlerin, in deren "Gemeinde". Die Trauung soll von einem kath. Pfarrer und dem "Gemeindeleiter" assistiert werden. (Eigentlich klang das eher nach "Gemeindeleiter" und Pfarrer....)
Jedenfalls auf meine Anfrage ob nen Bußakt geben wird (nachdems ja "nur" ein Gottesdienst werden soll) gabs ein großes Wasn das? Ich bin ziemlich bass.....
Worauf ist denn nun zu beachten?
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Hatten wir http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=3200&start=10hier
Dort heistst der Priester mit TRauvollmacht.
LG
Fiore
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Fiore
Merci ich sollte wohl mehr :FioreGraz hat geschrieben:Hatten wir http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=3200&start=10hier
Dort heistst der Priester mit TRauvollmacht.
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"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Wobei : das ist mir dort drüben etwas allgemein gehalten, wie siehts mit Freikirchlern denn aus (vor allem, weil sie keiner anerkannten Kirche angehört.[also o.b. ist)
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Naja Konfession bezieht sich ja nicht primär ob nun staatlich anerkannt oder nicht, ne gültige Taufe haben sie. Von der Kriche aus gibts sowieso keine annerkannte Kirche, weils eben nur eine Kirche gibt. Da gibts nur "Christgläubige" die gleichzeitig mitglied der katholischen Kirche im Sinne des Glaubensbekentnisses sind.Linus hat geschrieben:Wobei : das ist mir dort drüben etwas allgemein gehalten, wie siehts mit Freikirchlern denn aus (vor allem, weil sie keiner anerkannten Kirche angehört.[also o.b. ist)
LG
Fiore
Selbst wenn die Taufe nicht mit Trinatrischer Formel, sodern lediglich auf Jesus Christus lautete?FioreGraz hat geschrieben:Naja Konfession bezieht sich ja nicht primär ob nun staatlich anerkannt oder nicht, ne gültige Taufe haben sie. Von der Kriche aus gibts sowieso keine annerkannte Kirche, weils eben nur eine Kirche gibt. Da gibts nur "Christgläubige" die gleichzeitig mitglied der katholischen Kirche im Sinne des Glaubensbekentnisses sind.Linus hat geschrieben:Wobei : das ist mir dort drüben etwas allgemein gehalten, wie siehts mit Freikirchlern denn aus (vor allem, weil sie keiner anerkannten Kirche angehört.[also o.b. ist)
LG
Fiore
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- Robert Ketelhohn
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- Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 09:26
- Wohnort: Velten in der Mark
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Das ist der Knackpunkt. Dann ist es keine Taufe. Also würde dein Schwager dann – falls es wirklich so ist – eigentlich eine ungetaufte Heidin heiraten. (Rundheraus gesagt: Die Situation stelle ich mir überaus schwierig vor. Ich würde jedem, der mich fragte, dringend abraten. Andererseits würde mich wahrscheinlich kaum einer fragen, namentlich nicht in der eigenen Sippe. Nicht mal meine Tochter: Die hat mich einfach so damit konfrontiert, daß sie den Nachbarsjungen heiraten werde. [Der ist allerdings auch katholisch, so daß ich vorerst bloß den Hinderungsgrund der Minderjährigkeit als Einwand vorbringen kann.])
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
Hallo Linus, ich weiß nicht um welche Freikirche es sich handelt, die meisten sind aber anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts (von staatlicher Seite)Linus hat geschrieben:Wobei : das ist mir dort drüben etwas allgemein gehalten, wie siehts mit Freikirchlern denn aus (vor allem, weil sie keiner anerkannten Kirche angehört.[also o.b. ist)
und gehören zur ACK (also von überkonfessioneller Seite)
Die Taufe wird bei uns immer im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen.Linus hat geschrieben: Selbst wenn die Taufe nicht mit Trinatrischer Formel, sodern lediglich auf Jesus Christus lautete?
LG
asder
Da das Spektrum der reformatorischen Gemeinschaften sehr bunt ist, wird bei der Erteilung der Erlaubnis zu einer konfessionsverschiedenen Heirat automatisch "für den Fall der Fälle" (einer freikirchlichen, aber ungültigen Taufe) von Religionsverschiedenheit dispensiert. Denn eine Eheschließung unter Getauften ist nur erlaubnispflichtig, berührt aber nicht die Gültigkeit; die Heirat eines Nichtgetauften dagegen (Religionsverschiedenheit) braucht zur Gültigkeit die Dispens.
Für eine Dispens von der kanonischen Form ist es entscheidend, wer assistiert, d.h. wer den Konsens (Ja-Wort) entgegennimmt. Da die Trauung nicht in der katholischen Kirche stattfindet, wird die Assistenz wohl auch dem Freikirchler zukommen, d.h. der katholische Amtsträger ist eine Art Trauzeuge. Hier braucht es die Dispens, sonst ist die Ehe aus Sicht der Katholischen Kirche ungültig geschlossen (Formmangel).
Der katholische Teil sollte sich mit seinem Pfarrer in Verbindung setzen, sofern das noch nicht geschehen ist. Dieser wird das Paar zu einem Brautgespräch einladen und bei dieser Gelegenheit das Ehevorbereitungsprotokoll ausfüllen. Dann schickt er das mit Bitte um Erteilung der Dispens ans Generalvikariat. In diesem Fall erteilt der Ortsordinarius (hier der Generalvikar) sowohl die Dispens von der Form als auch die Trauerlaubnis wg. Konfessionsverschiedenheit und ad cautelam die Dispens von der Religionsverschiedenheit.
(Puuh. Hat sich das Praktikum in der Verwaltungskanonistik doch gelohnt...)
Für eine Dispens von der kanonischen Form ist es entscheidend, wer assistiert, d.h. wer den Konsens (Ja-Wort) entgegennimmt. Da die Trauung nicht in der katholischen Kirche stattfindet, wird die Assistenz wohl auch dem Freikirchler zukommen, d.h. der katholische Amtsträger ist eine Art Trauzeuge. Hier braucht es die Dispens, sonst ist die Ehe aus Sicht der Katholischen Kirche ungültig geschlossen (Formmangel).
Der katholische Teil sollte sich mit seinem Pfarrer in Verbindung setzen, sofern das noch nicht geschehen ist. Dieser wird das Paar zu einem Brautgespräch einladen und bei dieser Gelegenheit das Ehevorbereitungsprotokoll ausfüllen. Dann schickt er das mit Bitte um Erteilung der Dispens ans Generalvikariat. In diesem Fall erteilt der Ortsordinarius (hier der Generalvikar) sowohl die Dispens von der Form als auch die Trauerlaubnis wg. Konfessionsverschiedenheit und ad cautelam die Dispens von der Religionsverschiedenheit.
(Puuh. Hat sich das Praktikum in der Verwaltungskanonistik doch gelohnt...)
"Scio cui credidi"
asderrix hat geschrieben:Bin Ösi- die FK ist maximal ein "Verein". Und einzelne Mitglieder der FK wohl in der Evang. Allianz (wobei das ein interprotestantischer Personenbezogener Bund ist und die meisten FKler als "legitimation" das sie in keiner Sekte sind sagen "Meine Gemeinde ist in der EA.....")Linus hat geschrieben:Hallo Linus, ich weiß nicht um welche Freikirche es sich handelt, die meisten sind aber anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts (von staatlicher Seite)
und gehören zur ACK (also von überkonfessioneller Seite)Die Taufe wird bei uns immer im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen.Linus hat geschrieben: Selbst wenn die Taufe nicht mit Trinatrischer Formel, sodern lediglich auf Jesus Christus lautete?
LG
asder
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Die Situation ist auch sehr schwierig, selbst mein Schwager, der stark freikirchlich beeinflusst ist, wünscht eine Kath. Trauung, doch seine bald Angetraute ist bis in die Gene freikirchlichRobert Ketelhohn hat geschrieben:Das ist der Knackpunkt. Dann ist es keine Taufe. Also würde dein Schwager dann – falls es wirklich so ist – eigentlich eine ungetaufte Heidin heiraten. (Rundheraus gesagt: Die Situation stelle ich mir überaus schwierig vor. Ich würde jedem, der mich fragte, dringend abraten. Andererseits würde mich wahrscheinlich kaum einer fragen, namentlich nicht in der eigenen Sippe. Nicht mal meine Tochter: Die hat mich einfach so damit konfrontiert, daß sie den Nachbarsjungen heiraten werde. [Der ist allerdings auch katholisch, so daß ich vorerst bloß den Hinderungsgrund der Minderjährigkeit als Einwand vorbringen kann.])
PS: Ich dachte, eigentlich dass deine Tochter noch kind ist? Oder sind sie gerade in dem Alter: "Heute Heirate ich Papi, morgen den Nachbarsjungen."
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Alex hat geschrieben:Die Heirat eines Nichtgetauften dagegen (Religionsverschiedenheit) braucht zur Gültigkeit die Dispens
Hierzu muß man, um Mißverständnisse zu vermeiden, eines ergänzen: Gültig wäre eine solche Ehe eines katholischen Teils mit einem ungetauften – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – durchaus. Jedoch nur als Naturehe: Sie trüge keinerlei sakramentalen Charakter (und könnte darum ggf. auch unters Privilegium Petrinum fallen).
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Habe ich doch gesagt. Zur Gültigkeit dieser halbchristlichen, ergo Naturehe braucht es die Dispens. Die konfessionsverschiedene (christliche=sakramentale) Ehe braucht nur eine Trauerlaubnis.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Alex hat geschrieben:Die Heirat eines Nichtgetauften dagegen (Religionsverschiedenheit) braucht zur Gültigkeit die DispensHierzu muß man, um Mißverständnisse zu vermeiden, eines ergänzen: Gültig wäre eine solche Ehe eines katholischen Teils mit einem ungetauften – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – durchaus. Jedoch nur als Naturehe: Sie trüge keinerlei sakramentalen Charakter (und könnte darum ggf. auch unters Privilegium Petrinum fallen).
Korrigier mich doch nicht andauernd, obwohl ich dasselbe in Grün geschrieben habe!
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War doch keine Korrektur, bloß eine Ergänzung (hab’ ich ja extra dazugeschrieben)! Bloß die Feinheiten des Eherechts versteht der durchschnittliche katholische Ehekrüppel (oder der’s noch werden will) nicht immer gleich auf Anhieb. Da könnte das Wort von der Gültigkeit schon zu Mißverständnissen führen.
(Ich bin zwar sicher, daß ich in Ehesachen nie ’nen Rechtsbeistand brauchen werde, aber wär’s anders, würde ich garantiert dich anhauen …)
(Ich bin zwar sicher, daß ich in Ehesachen nie ’nen Rechtsbeistand brauchen werde, aber wär’s anders, würde ich garantiert dich anhauen …)
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