Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles

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HeGe
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Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles

Beitrag von HeGe »

Hallo zusammen.

Ich hätte zur Abwechslung mal wieder eine Frage zum ewigen Mysterium des kirchlichen Eherechts.
Um mal ganz profan anzufangen: Wie ich eben im Internet gelesen habe, will Prinz Charles nun Camilla Parker Bowles heiraten. In dem Artikel hieß es, da er geschieden war, hätte die anglikanische Kirche bisher ihre Zustimmung verweigert. Nach einer neuen Regel aus dem Jahr 2002 dürfen aber nun auch Geschiedene heiraten, deren Ehepartner zwischenzeitlich verstorben ist, wie im Fall von Lady Di.
Mich hat das insofern gewundert, als dass das doch in der katholischen Kirche überhaupt kein Problem sein dürfte, oder? Eine zivilrechtliche Scheidung löst die Ehe nicht auf, der Tod ermögicht aber eine Wiederheirat. Oder ist der Akt der zivilrechtlichen Scheidung schon für sich eine Sünde, die eine Wiederheirat ausschließt? Hat da irgendjemand mehr Ahnung von?

HeGe

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Juergen
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Re: Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles

Beitrag von Juergen »

HeGe hat geschrieben:Eine zivilrechtliche Scheidung löst die Ehe nicht auf, der Tod ermögicht aber eine Wiederheirat. Oder ist der Akt der zivilrechtlichen Scheidung schon für sich eine Sünde, die eine Wiederheirat ausschließt? Hat da irgendjemand mehr Ahnung von?
Wo (nach westlichem Verständnis) kein Eheband mehr da ist (also ein Partner tot ist), ist eine erneute Heirat möglich.

Für das Weitere, was Du als Frage aufwirfst, gibt es das Bußskrament.
Gruß Jürgen

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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Ok. Das heißt nach katholischem Eherecht könnte ein zvilrechtlich Geschiedener erneut kirchlich heiraten, wenn der andere Partner verstirbt.

Das heißt also, das anglikanische Recht war da strenger als unseres?

HeGe

Petra
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Beitrag von Petra »

M.E. ist der Knackpunkt dass der Gatte seiner Camilla noch nicht verstorben ist.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Aber das läßt sich doch arrangieren.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Edi
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Re: Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles

Beitrag von Edi »

Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Eine zivilrechtliche Scheidung löst die Ehe nicht auf, der Tod ermögicht aber eine Wiederheirat. Oder ist der Akt der zivilrechtlichen Scheidung schon für sich eine Sünde, die eine Wiederheirat ausschließt? Hat da irgendjemand mehr Ahnung von?
Wo (nach westlichem Verständnis) kein Eheband mehr da ist (also ein Partner tot ist), ist eine erneute Heirat möglich.

Für das Weitere, was Du als Frage aufwirfst, gibt es das Bußskrament.
Das würde also heissen, dass wenn ein geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner, abwarten würde, bis der andere Partner stirbt, und erst danach wieder heiratet, man ihm keinen Ehebruch vorwerfen könnte, falls er in der Zwischenzeit sich nicht wieder mit einem anderne Partner eingelassen hätte.

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Juergen
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Re: Prinz Charles, Lady Di und Camilla Parker Bowles

Beitrag von Juergen »

Edi hat geschrieben:Das würde also heissen, dass wenn ein geschiedener oder getrennt lebender Ehepartner, abwarten würde, bis der andere Partner stirbt, und erst danach wieder heiratet, man ihm keinen Ehebruch vorwerfen könnte, falls er in der Zwischenzeit sich nicht wieder mit einem anderne Partner eingelassen hätte.
Ja.

Auch ein unverheirateter, der die erste Ehe eingehen will, wird dies nicht verwehrt, "nur" weil er vorher schon 30 andere Beziehungen hatte und sogar Sex vor der Ehe hatte...

Wäre es anders, so gäb es vermutlich seit Jahren keine gültigen Ehen mehr 8)
Gruß Jürgen

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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Petra hat geschrieben:M.E. ist der Knackpunkt dass der Gatte seiner Camilla noch nicht verstorben ist.
Ja, das ist tatsächlich der Grund, warum es auch jetzt noch keine kirchliche Trauung geben wird, wie ich mittlerweile gehört habe.
Aber bis 2002 war es lt. diesem Bericht so, dass ein Geschiedener, dessen Ehepartner gestorben war, auch dann nach anglikanischem Recht nicht kirchlich heiraten durfte. Das ist aber in der katholischen Kirche offensichtlich nicht der Fall gewesen.
Ich habe das übrigens hier gelesen: http://www.gmx.net/de/themen/unterhaltu ... tNkBb.html
Wenn dies tatsächlich stimmt, fände ich das aber schon ziemlich hart.

HeGe

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Das engl. bzw. anglikanische Eherecht ist wohl etwas "komisch" (so ist es nach engl. Recht z.B. so, daß jeder, der in einer Pfarrei/Pfarrbezirk wohnt - unabhängig von seiner Konfession - ein Recht auf eine kirchl. Trauung durch die "Church of England" hat. ).

Ich verweise mal auf folgenden Text, der sich mit dem Eheverständnis auch der angl. Kirche beschäftigt.
http://www.ccee.ch/deutsch/struktur/ehe_index.htm
(ich hab's nur selektiv in Bezug auf die angl. Kirche gelesen, und weiß nicht was die da über das kath. Eheverständnis verzapfen)

Aber was in dem von HeGe verlinkten Artikel steht, scheint nicht zu stimmen: Wenn der Partner tot ist, so verstehe ich die Aussagen in dem Text auf der ccee Seite, war schon immer eine Neuheirat möglich.
Gruß Jürgen

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Stefan

Beitrag von Stefan »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Aber das läßt sich doch arrangieren.
Angenommen, jemand würde Deine Idee aufgreifen, allerdings erst nach dem 8. April (also, nachdem Charles die zarte Camilla geehelicht hat): Würde denn die Ehe nachträglich zulässig sein?

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

Juergen hat geschrieben:Aber was in dem von HeGe verlinkten Artikel steht, scheint nicht zu stimmen: Wenn der Partner tot ist, so verstehe ich die Aussagen in dem Text auf der ccee Seite, war schon immer eine Neuheirat möglich.
Stimmt. Der verlinkte Artikel erzählt Unsinn. Nach anglikanischem (wie nach römisch-katholischem) Recht war immer schon eine kirchliche Wiederheirat möglich, wenn der Ehepartner verstorben war. Sonst wurde von der anglikanischen Kirche die Trauzeremonie verweigert. Allerdings ist richtig, daß seit 2002 diese Regelung etwas gelockert wurde. Unter bestimmten Umständen ist nun die Trauung von Geschiedenen doch möglich. Es bedarf dazu aber einer besonderen Genehmigung.

Der Fall von Prince Charles und Camilla Parker Bowles ist so heikel, weil der geschiedene Ehemann von CPB noch lebt. Zudem wird Charles (sollte er es jemals auf den Thron schaffen) weltliches Oberhaupt der Kirche von England sein. In dieser Rolle steht es ihm natürlich nicht sehr gut an, gegen die Lehre der Anglikanischen Kirche von der Unauflöslichkeit der Ehe zu handeln. Deshalb ist für ihn die Genehmigung zur Wiederheirat sicher sehr viel schwerer zu bekommen als für andere...

Take care
Steve

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Stefan hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Aber das läßt sich doch arrangieren.
Angenommen, jemand würde Deine Idee aufgreifen, allerdings erst nach dem 8. April (also, nachdem Charles die zarte Camilla geehelicht hat): Würde denn die Ehe nachträglich zulässig sein?
Nein. – Genausogut könntest du fragen: »Wenn ich jemanden ermorde, dann bin ich ein Mörder und werde bestraft. Stirbt der Ermordete später jedoch eines natürlichen Todes, bin ich dann kein Mörder mehr?« ;)
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Aber das läßt sich doch arrangieren.
Angenommen, jemand würde Deine Idee aufgreifen, allerdings erst nach dem 8. April (also, nachdem Charles die zarte Camilla geehelicht hat): Würde denn die Ehe nachträglich zulässig sein?
Nein. – Genausogut könntest du fragen: »Wenn ich jemanden ermorde, dann bin ich ein Mörder und werde bestraft. Stirbt der Ermordete später jedoch eines natürlichen Todes, bin ich dann kein Mörder mehr?« ;)
Eine Gültigmachung - aufgrund des Wegfalls des Ehehindernisses- wäre aber nach kath. Verständis schon möglich. Allerdings wäre wohl eine Konsenserneuerung vonnöten.
Gruß Jürgen

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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Juergen hat geschrieben:Ich verweise mal auf folgenden Text, der sich mit dem Eheverständnis auch der angl. Kirche beschäftigt.
http://www.ccee.ch/deutsch/struktur/ehe_index.htm
(ich hab's nur selektiv in Bezug auf die angl. Kirche gelesen, und weiß nicht was die da über das kath. Eheverständnis verzapfen)
Danke. Ich werde mir die entsprechenden Passagen im Laufe des Tages mal durchlesen.

HeGe

Stephen Dedalus
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Beitrag von Stephen Dedalus »

HeGe hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:Ich verweise mal auf folgenden Text, der sich mit dem Eheverständnis auch der angl. Kirche beschäftigt.
http://www.ccee.ch/deutsch/struktur/ehe_index.htm
(ich hab's nur selektiv in Bezug auf die angl. Kirche gelesen, und weiß nicht was die da über das kath. Eheverständnis verzapfen)
Danke. Ich werde mir die entsprechenden Passagen im Laufe des Tages mal durchlesen.

HeGe
Hallo,

meines Erachtens enthält der Text Fehler.

Es ist zwar richtig, daß eine anglikanische "Parish" sich grundsätzlich aus den Menschen zusammensetzt, die in ihrem Bereich wohnen. Ob allerdings der Priester einen Traugottesdienst vollzieht, ist bestimmten Kriterien unterworfen. Die Kirche ist ja kein Selbstbedienungsladen, und m. W. kann ein Priester die Trauung auch ablehnen.

Das Privileg, die kirchliche Trauung zugleich als rechtlichen Akt zu vollziehen und damit einen zivilen Akt zu umgehen, haben nicht nur die Anglikaner, sondern auch andere Kirchen in England, etwa die Methodisten und Reformierten.

M. W. ist kein Standesbeamter zugegen, sondern der Priester fungiert in diesem Fall als Standesbeamter. Das Brautpaar trägt sich nach der kirchlichen Zeremonie in der Sakristei in das Trauregister ein und damit gilt die Ehe auch juristisch als geschlossen.

So long,
Steve


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Effata
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Beitrag von Effata »

Diese "Ehe" kommentiert sich von selbst.
Würde heute noch einmal Johannes der Täufer als "Wüstenrufer" auftreten, hätte er manchen Menschen unserer Zeit etwas Unangenehmes zu sagen.
Herodes Antiphas würde noch glimpflich davonkommen...

Effata

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