Das wäre für mich nur nachvollziehbar, wenn auch die Aufnahme der Mitgliedschaft auf rein bürgerlichem Wege möglich wäre.michaelis hat geschrieben:Genau das ist aber in Deutschland rechtlich nicht zulässig:
Die Beendigung einer "Mitgliedschaft" mit (auch) bürgerlichen Folgen muß auch auf rein bürgerlichem Wege möglich sein.
Ist sie aber nicht, denn Mitglied wird man nur durch die rein innerkirchliche Aufnahme via Taufe oder Konversion. Ich könnte mich nicht erinnern, daß ich bei der Taufe meiner Kinder ein Formular unterschrieben hätte, mit dem sie als Mitglieder der "Katholische Kirche Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts" bürgerlich angemeldet worden wären.