Krankensalbung durch Diakone

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ad-fontes
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Ich glaube nicht, daß ein einzelner Bischof die Vollmacht hat, eine derartige Änderung bezüglich der Person des Spenders vorzunehmen. Ich halte diese Verordnung für unkanonisch (außerdem müßte sie im hier vorliegenden Fall durch die nachfolgende Synode bestätigt werden, worüber mir keine Informationen vorliegen).

Es ist daher zu bezweifeln, ob das Sakrament der Krankensalbung durch einen Diakon resp. Diakonin rite et valide gespendet wird.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
An dieser Stelle muß ich eine kurze Zwischenbemerkung einschieben. Dieser Brief, der hier in unsern Diskussionen schon zum zweiten Mal binnem kurzem als zentrales Dokument auftaucht, ist mir aus verschiedenen (inhaltlichen und sprachlichen) Gründen verdächtig geworden. Die Nachforschung ergibt, daß er tatsächlich innerhalb der pseudoisidorischen Dekretalen überliefert ist, aber üblicherweise zu den dort eingeschobenen echten Dokumenten gerechnet wird und auch anderweitig überliefert sein soll. Die Aussagekraft der mir zur Verfügung stehenden Quellenwerke hinsichtlich des Ortes einer solchen von Pseudoisidor unabhängigen alten Überlieferung ist aber zu dürftig, um überprüfbat zu sein. Ich muß dieser Sache demnächst einmal nachgehen, zumal ich nur ein inhaltliches Kriterium sehe, daß eher für die Echtheit, aber mehrere, die dagegen sprechen. Die Relevanz für diese Diskussion läge aber nur darin, ob der Inhalt des Schreibens die Situation zu Anfang des fünften oder um die Mitte des neunten Jahrhunderts wiederspiegele. Das macht hinsichtlich der hier umstrittenen Fragen keinen Unterschied. Ich gehe also (mit leisem Vorbehalt) von der Echtheit aus.
Die Überlieferung des Textes durch die Hss. der Gruppe Alpha kommen aus einem Scriptorium der Region von Arles. Patroclus, der Bischof von Arles, unternahm eine Romfahrt am Ende des Pontifikats Papst Innozenz I. Er oder seine Begleiter könnten eine Abschrift aus dem päpstlichen Register angefertigt haben.

Die Hss. der Gruppe Delta haben möglicherweise als Vorlage die Empfängerüberlieferung (ältester Zeuge L: Paris B. N. lat. 3837 (Coll. Dionysiana): Anfang des 9. Jhs., Skriptorium: Angers).

Die Hss. der Gruppe Gamma (älteste Zeugen: F: Paris B.N. lat. 3848 (Coll. Quesneliana), Ende 8. od. Anfang 9. Jh.; Ort: Troyes / G: Einsiedeln Bibl. Abbat. 191, gleicher Zeitraum) repräsentieren die gallische Überlieferung, während zur Gruppe Beta Hss. oberitalienischer, schwäbischer und bayerischer Provenienz zählen (ältester Zeuge: I: München 6243 (Coll. Frisingensia), Ende 8. oder Anfang 9. Jh.) .

Ältester Textzeuge ist die Hs. A (Paris B.N. lat. 12097). Provinenz: Corbie, 8. Jh. Enthält jedoch ältere Partien, in denen der Brief überliefert ist, die auf die Mitte des 6. Jhs. datiert werden.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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ad-fontes
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Im übrigen sollte man m. E. nicht nur den einen Brief hin- und herwenden, sondern auch die anderen Zeugnisse bei dieser Frage berücksichtigen:

- Caesarius von Arles, sermo 279, in: PL 39, 2273;
- Beda, Über Jakobus c. 5, in: PL 93, 39.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Romuald
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Romuald »

Niels hat geschrieben:Habe gerade mal versucht, aktuelle Literatur über das genunine bzw. das liturgische Profil des Diakons (seit dem 2. Vaticanum) zu finden - Fehlanzeige. Ist tatsächlich ein Desiderat.
Einführende und zugleich theologisch gut fundierte Texte finden sich auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz:

Aus: "Die Sorge der Kirche um die Kranken" zur Frage, ob Diakone oder
vom Bischof mit der Kranke n s e e l s o rge beauftragte Laien das Sakrament
der Kranke n s a l bung spenden können:

In einer pastoralen und theologischen
Würdigung der verschiedenen Aspekte stellen die Deutschen
Bischöfe in Übereinstimmung mit den Aussagen des Trienter Konzils ausdrücklich
fest, daß die Spendung des Sakraments der Kranke n s a l bu n g
dem geweihten Priester vorbehalten ist! (vgl. die Erklärung der Deutschen
Bischöfe „Zu einigen aktuellen Fragen des Sakramentes der Kranke n s a lbung“,
s. Seite 39–44 in diesem Heft).
In den Fällen, in denen Diakon oder Laien vom Bischof mit der Kranke nh
a u s s e e l s o rge beauftragt sind, können diese bei der Feier der Kranke n s a lbung
mitbeteiligt werden; der eigentliche Spender des Sakramentes ist der
P r i e s t e r. Mögliche Formen sind:
a ) Ein Diakon oder ein Laie, der einen Kranken seelsorgerlich beg l e i t e t ,
soll, wenn zur Feier des Sakraments der Kranke n s a l bung ein Priester
gerufen wird, nach Möglichkeit bei der Feier der Kranke n s a l bung anwesend
sein und mitwirken. Er soll den Priester und den Kranken einander
vorstellen. Er kann die Schriftlesung sowie die Bitten vor der H a n d a u f l egung und die Christusrufe nach der Salbung vortragen. Auf
diese Weise kommt die Gebetsgemeinschaft bei der Feier der Krankens a l bung deutlicher zum Ausdruck.
b ) Es empfiehlt sich, in den Gemeinden und besonders in Kranke n h ä usern
und Altenheimen die Kranke n s a l bung regelmäßig im Rahmen
einer Eucharistiefeier zu spenden. Der Dienst des Priesters bei der
K r a n ke n s a l bung ist damit in ein umfassenderes liturgisches Geschehen
eingebettet.
c ) Wo beides nicht möglich ist, kann der Diakon oder der Laie den Kranken
durch Gebet und Zuspruch begleiten. Gemeinsam mit dem Kranke n
kann er um Ve rg e bung der Sünden bitten. Schließlich kann er dem Kranken
durch symbolische Zeichenhandlungen, durch ein Kreuzzeichen
auf die Stirn oder durch Besprengen mit We i h wasser zur Erinnerung an
die Taufe und die in ihr geschenkte Gleichgestaltung mit Tod und Auferstehung
Jesu Christi, Kraft, Mut und Trost zuteil werden lassen.
In diesem Zusammenhang verdient der neukonzipierte Wo r t g o t t e sdienst
mit Kranke n s egen in der Neuausgabe der „Feier der Kranke nsakramente“
(1994) mit reichen Auswa h l m ö g l i c h keiten an Gebeten
B e a c h t u n g .
http://dbk.de/imperia/md/content/schrif ... e/db6.pdf

Generell zum Diakonat:

http://dbk.de/imperia/md/content/schrif ... e/db63.pdf
http://dbk.de/imperia/md/content/schrif ... uflage.pdf
ex umbris et imaginibus in veritatem

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ad-fontes
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

ad-fontes hat geschrieben:Im übrigen sollte man m. E. nicht nur den einen Brief hin- und herwenden, sondern auch die anderen Zeugnisse bei dieser Frage berücksichtigen:

- Caesarius von Arles, sermo 279, in: PL 39, 2273;
- Beda, Über Jakobus c. 5, in: PL 93, 39.
Interessiert sich hier jemand für die Stellen?

Falls ja, gehe ich auch gerne ad-fontes.
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Niels
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Niels »

ad-fontes hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Im übrigen sollte man m. E. nicht nur den einen Brief hin- und herwenden, sondern auch die anderen Zeugnisse bei dieser Frage berücksichtigen:

- Caesarius von Arles, sermo 279, in: PL 39, 2273;
- Beda, Über Jakobus c. 5, in: PL 93, 39.
Interessiert sich hier jemand für die Stellen?

Falls ja, gehe ich auch gerne ad-fontes.
:ja:
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cantus planus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von cantus planus »

Ich wusste nicht, wohin damit. Mir erschien dieser Thread am angemessensten:

Ein neues, offenbar sehr empfehlenswertes Buch zum Diakonat: http://gotteslob.wordpress.com/29/12/ ... s-diakons/
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Berolinensis
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von Berolinensis »

cantus planus hat geschrieben: offenbar sehr empfehlenswertes
Ironie-Modus an, oder wie?

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cantus planus
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von cantus planus »

Hast du's gelesen? Beim Stichwort "Osnabrück" klingeln bei mir zwar die Alarmglocken, aber ich habe das Buch nicht gelesen. Der Kommentar klang ja teilweise gar nicht schlecht. (Allerdings stimme ich nicht zu, dass es keine Theologie des Diakonats gäbe - oder dass sie sich nach dem II. Vaticanum ändern müsse. Was sie faktisch allerdings (leider!) getan hat.)
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ad-fontes
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Re: Krankensalbung durch Diakone

Beitrag von ad-fontes »

Christ86 hat geschrieben:
Nietenolaf hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:In der Geschichte ist allerdings sogar die Spendung des Bußsakraments durch
Diakone bezeugt. – Was meinen denn die ostkirchlichen Geschwister ;D darzu?
Es ist ekklesiologischer Unsinn. Selbst der Priester spendet Sakramente nur, weil er in Vertretung des Bischofs handelt (und nicht etwa nur, weil bzw. wenn "Intention", "Materie" und "Weihegrad" stimmen). Würde der Bischof einem Diakon das also irgendwie genehmigen, dann kann man das wohl so hinnehmen, sonst nicht.
Also das würde bedeuten, dass wenn jetzt ein Bischof hingeht und den Diakonen in seinem Bistum erlaubt, die Krankensalbung in Absprache mit den Priestern selbst zu spenden, dass das so in Ordnung ist?
Diekamp, Kath. Dogmatik Bd. III hat geschrieben:Nur Bischöfe und Priester können die letzte Ölung gültig spenden. De fide.
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